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Tuifly (X3)

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  • HC-Mitglied831590H HC-Mitglied831590

    Kenne ich!

    Hatte Anfang Januar 2020 für den 28.03.2020 einen Rückflug von Teneriffa Süd nach Stuttgart bei TUIfly gebucht und war hierfür auch schon seit dem 28.02.2020 eingecheckt und mit einem Boardingpass ausgestattet.
     
    Nachdem sich die Corona-Entwicklung beschleunigte, habe ich per Email mehrmals, am 17.03., am 20.03. sowie am 21.03.2020, TUIfly um ihre Einschätzung gebeten, ob dieser Flug auch wie geplant stattfinden wird. Auf diese Emails erhielt ich keinerlei Reaktion. Die Hotline blieb ebenso unerreichbar. Also verließ ich mich auf die Angaben auf der Homepage, auf der bis zum 25. März 2020 zu lesen war, dass alle gebuchten Rückflüge mit TUIfly bis Ende März wie geplant stattfinden werden.
     
    Umso überraschter war ich, als TUIfly in der Nacht vom 25. auf den 26. März 2020 - also weniger als 70 Stunden vor dem geplanten Abflug - den Beförderungsvertrag mit mir plötzlich kündigte. Meine sofortige Nachfrage per Email nach Alternativen wurde ignoriert. Auf die in dieser Kündigungsmail für die „nächsten Tage“ avisierte separate „Information über die weitere Vorgehensweise“ wartete ich bis gestern, 21.04.2020.
     
    Damit lies mich TUIfly ohne auch nur den leisesten Hinweis auf Alternativen einfach so auf Teneriffa stranden. Da die Hotels auf Teneriffa ab dem 28.03.2020 zur Schließung aufgefordert waren, hätte ich die nächste Zeit wohl auf der Straße verbringen müssen.
     
    Mit viel Glück habe ich kurzfristig für den 28.03.2020 dann bei Eurowings doch noch einen Rückflug nach Stuttgart ergattert, wobei das Wörtchen „ergattert“ angesichts des aufgerufenen Preises sicherlich das falsche ist. Trotzdem bin ich Eurowings dankbar. Sie flogen während die Gesellschaft, der ich bislang mein Vertrauen geschenkt hatte es vorzog, ihre Kunden im Stich zu lassen.
     
    Das Unternehmen TUIfly hat mit dieser Vorgehensweise gezeigt, dass es jederzeit bereit ist, rücksichtlos wirtschaftliche Eigeninteressen über die Interessen seiner Kunden zu stellen. Es hat damit gleichzeitig nicht nur gegen jeden Buchstaben der Artikel 5 und 9 der EU-Verordnung 261/2004 verstoßen, sondern auch die nach Artikel 14 genannter Richtlinie notwendige Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte vollkommen ignoriert.
     
    Gestern nun hat sich TUIfly - endlich - per Email bei mir gemeldet, um Solidarität in der Krise geworben und darum gebeten, statt Rückerstattung des Flugpreises einen Gutschein zu akzeptieren. Das habe ich abgelehnt und angekündigt, meine Forderungen gemäss EU-Verordnung 261/2004 ggfs. auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Und wenn es bis zum BGH geht.
     
    Solidarität ist nun eben einmal keine Einbahnstrasse. Und ob ein Unternehmen den Sprüchen seiner Marketinglanzbroschüren gerecht wird, lernt man eben erst dann, wenn man dessen Verhalten in einer Krise erleben musste. Eine Fluggesellschaft jedenfalls, die ihre Kunden in der Krise so ignoriert und buchstäblich am langen Arm verhungern lässt, wie es TUIfly in meinem Falle getan hat, muss sich letzten Endes nicht wundern, wenn das Fazit des im Stich gelassenen Kunden lautet:
     
    Nie mehr TUIfly. Nie mehr TUI!

    Rhodos-PeterR Offline
    Rhodos-PeterR Offline
    Rhodos-Peter
    Verwarnt Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2521

    😳 ...da meine Flug am13.05.2020 immer noch nicht gecancelt ist (obwohl eine Landung im Zielgebiet zum Reisezeitpunkt nicht möglich) wollte ich dann doch gerade, wie gewohnt, bei TUIfly den Web Check-in machen und mir meine lange schon reservierten und bezahlten Sitzplätze/Bordkarten abholen und was steht da sinngemäß: "...in der aktuellen Situation gibt es online keinen Service"
    Bei allem Verständnis, sich jetzt auch noch die Decke über den Kopf ziehen, nichts mehr hören 🙉 und sagen 🙊 wollen, ist nicht nett. Und auch, wenn sie bei TUIfly nichts mehr sehen 🙈 wollen, die Passagierflüge nach Griechenland (bis auf Athen) sind bis zum 15.05.2020 eingestellt, nachzulesen unter: https://griechenland.diplo.de/gr-de/corona/2311302 (Einschränkungen im Flugverkehr)
    Und ganz klar, ich bin nur einer von hunderten , vielleicht tausenden Betroffenen im jetzt fraglichen Zeitraum, lamentieren bringt gar nichts, doch keinerlei Antworten von der Fluggesellschaft, vom Reiseveranstalter TUI nur der vorformulierte, vielleicht richtige Hinweis, sich bei allen Fragen an den Reisevermittler zu wenden, wenn man nicht direkt bei TUI gebucht hat, ohne auch nur ansatzweise auf das eigentliche, konkret benannte Problem einzugehen, ist kein guter Umgang mit der Kundschaft.

    bzipsB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Rhodos-PeterR Rhodos-Peter

      😳 ...da meine Flug am13.05.2020 immer noch nicht gecancelt ist (obwohl eine Landung im Zielgebiet zum Reisezeitpunkt nicht möglich) wollte ich dann doch gerade, wie gewohnt, bei TUIfly den Web Check-in machen und mir meine lange schon reservierten und bezahlten Sitzplätze/Bordkarten abholen und was steht da sinngemäß: "...in der aktuellen Situation gibt es online keinen Service"
      Bei allem Verständnis, sich jetzt auch noch die Decke über den Kopf ziehen, nichts mehr hören 🙉 und sagen 🙊 wollen, ist nicht nett. Und auch, wenn sie bei TUIfly nichts mehr sehen 🙈 wollen, die Passagierflüge nach Griechenland (bis auf Athen) sind bis zum 15.05.2020 eingestellt, nachzulesen unter: https://griechenland.diplo.de/gr-de/corona/2311302 (Einschränkungen im Flugverkehr)
      Und ganz klar, ich bin nur einer von hunderten , vielleicht tausenden Betroffenen im jetzt fraglichen Zeitraum, lamentieren bringt gar nichts, doch keinerlei Antworten von der Fluggesellschaft, vom Reiseveranstalter TUI nur der vorformulierte, vielleicht richtige Hinweis, sich bei allen Fragen an den Reisevermittler zu wenden, wenn man nicht direkt bei TUI gebucht hat, ohne auch nur ansatzweise auf das eigentliche, konkret benannte Problem einzugehen, ist kein guter Umgang mit der Kundschaft.

      bzipsB Offline
      bzipsB Offline
      bzips
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von bzips
      #2522

      Du stellst aber auch Ansprüche. Wenn Du Service genießen willst, buch einfach einen Flug bei denen. Der Service scheint reibungslos zu klappen. 😃 Flüge für Mai, zum absoluten Schnäppchenpreis. Hurraaaaaa.

      Wenn man es nicht selber erleben würde.............

      Die behandeln Ihre Kunden gar nicht, wenns gut läuft, ansonsten schlecht, und verschicken Mails, dass man Ihnen doch bitte durch die schweren Zeiten helfen möge.

      Wer da das Sagen hat, trägt sicher einen nassen Hut.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bzipsB Offline
        bzipsB Offline
        bzips
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2523

        Tuifly hat mir soeben per Email den Gutschein für unseren annulierten Flug am 01.04.2020 geschickt, obwohl das von mir in der Fristsetzung explizit abgelehnt wurde. Buchungsdatum war der 07.03.2020. Tuifly hat jetzt das Rechnungsdatum auf den 23.04.2020 gesetzt und den Rechnungsbetrag als Guthaben ausgewiesen.

        Die Rechnungsnummer wurde durch eine Zahlenkolonne ergänzt.

        HC-Mitglied831590H 1 Antwort Letzte Antwort
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        • bzipsB bzips

          Tuifly hat mir soeben per Email den Gutschein für unseren annulierten Flug am 01.04.2020 geschickt, obwohl das von mir in der Fristsetzung explizit abgelehnt wurde. Buchungsdatum war der 07.03.2020. Tuifly hat jetzt das Rechnungsdatum auf den 23.04.2020 gesetzt und den Rechnungsbetrag als Guthaben ausgewiesen.

          Die Rechnungsnummer wurde durch eine Zahlenkolonne ergänzt.

          HC-Mitglied831590H Offline
          HC-Mitglied831590H Offline
          HC-Mitglied831590
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2524

          Bei mir dasselbe. Habe wegen der Datumsänderung soeben Strafantrag wegen Betrugs gestellt. Wenn ich mit meinem Hund so umgehen würde, wie das TUI mit seinen Kunden tut, säße ich schon lange hinter Schloß und Riegel. Und zwar völlig zu Recht!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Elton57E Elton57

            Wir hatten auch einen stornierten Flug bei Tuifly; heute haben sie sich gemeldet und bieten eine Gutscheinlösung an. Man kann sich den Flugpreis aber auch rückerstatten lassen:

            • Der Gutschein steht Ihnen bis 31.12.2021 für Ihre neue Flugbuchung zur Verfügung. Sie erhalten den Gutschein automatisch in den nächsten Tagen mit einer separaten E-Mail. Zur Einlösung benötigen Sie nur den dort vermerkten Gutschein-Code.• Sollten Sie Ihren TUI fly Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst haben oder sich grundsätzlich dagegen entscheiden, erhalten Sie Ihre bisher geleistete Zahlung in vollem Umfang zurück. Die Einlösung ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung Ihrer getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich.

            HC-Mitglied831590H Offline
            HC-Mitglied831590H Offline
            HC-Mitglied831590
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2525

            Nur: Wenn Du den Gutschein ablehnst, dann schicken sie ihn Dir trotzdem. Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt. TUI behandelt seine Kunden, wie unmündige Kinder. Wenn sie nicht ganz und gar ignoriert werden. Ein fürchterlicher Laden!

            vonGallensteinV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2526

              Wenn sich beim Rechnungsbetrag eine Änderung ergibt muss Tuifly das Rechnungsdatum / Änderungsdatum mitteilen.😉

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2527

                @Rintzewind
                Einmal hätte auch gereicht ... dann hoffe mal, dass das kein Boomerang wird.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied831590H HC-Mitglied831590

                  Nur: Wenn Du den Gutschein ablehnst, dann schicken sie ihn Dir trotzdem. Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt. TUI behandelt seine Kunden, wie unmündige Kinder. Wenn sie nicht ganz und gar ignoriert werden. Ein fürchterlicher Laden!

                  vonGallensteinV Offline
                  vonGallensteinV Offline
                  vonGallenstein
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2528

                  @rintzewind sagte:

                  Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt.

                  Wer's glaubt 😆
                  Was ist das denn für ein Anwalt, der dich mit einem solch peinlich-ahnungslosen Vorhaben nicht freundlich, aber bestimmt nach Hause schickt?

                  Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

                  HC-Mitglied831590H 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonGallensteinV vonGallenstein

                    @rintzewind sagte:

                    Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt.

                    Wer's glaubt 😆
                    Was ist das denn für ein Anwalt, der dich mit einem solch peinlich-ahnungslosen Vorhaben nicht freundlich, aber bestimmt nach Hause schickt?

                    HC-Mitglied831590H Offline
                    HC-Mitglied831590H Offline
                    HC-Mitglied831590
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2529

                    Ganz einfach: Der Anwalt wurde beauftragt, meine zivilrechtlichen Forderungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen. Und den Strafantrag habe ich online gestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

                    bzipsB 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HC-Mitglied831590H HC-Mitglied831590

                      Ganz einfach: Der Anwalt wurde beauftragt, meine zivilrechtlichen Forderungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen. Und den Strafantrag habe ich online gestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

                      bzipsB Offline
                      bzipsB Offline
                      bzips
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2530

                      @Rintzewind

                      Auf Deine Strafanzeige will ich nicht näher eingehen, aber eine direkte Beauftragung des Anwalts ist taktisch unklug, oder hattest Du Tuifly bereits schriflich eine Frist zur Rückerstattung gesetzt?

                      Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Du die Kosten des Anwalts trägst, wenn Tuifly das Gerichtsurteil akzeptiert. Das sollte Dir ein serlöser Anwalt eigentlich auch mitteilen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Rhodos-PeterR Offline
                        Rhodos-PeterR Offline
                        Rhodos-Peter
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von Rhodos-Peter
                        #2531

                        ... kurzes Update:
                        TUIfly reagiert (in meinem Fall) weiterhin nicht auf berechtigte Beschwerden und Forderungen. Mir reicht das jetzt, heute ist das Einschreiben mit Mahnung und Fristsetzung zur Rückzahlung rausgegangen und dem entsprechenden Hinweis, dass ich nach Ablauf der Frist Zahlungsklage erheben werde. Damit ist ab dann TUIfly in Verzug gesetzt und mein Rechtsbeistand übernimmt ab hier gerne.
                        edit: schon erstaunlich, das bei TUIfly auch noch teure Rechtsstreitigkeiten Inkauf genommen werden, wobei dann die Kosten des Verfahrens, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, noch hinzukommen, anstatt ganz einfach nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.

                        SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Rhodos-PeterR Rhodos-Peter

                          ... kurzes Update:
                          TUIfly reagiert (in meinem Fall) weiterhin nicht auf berechtigte Beschwerden und Forderungen. Mir reicht das jetzt, heute ist das Einschreiben mit Mahnung und Fristsetzung zur Rückzahlung rausgegangen und dem entsprechenden Hinweis, dass ich nach Ablauf der Frist Zahlungsklage erheben werde. Damit ist ab dann TUIfly in Verzug gesetzt und mein Rechtsbeistand übernimmt ab hier gerne.
                          edit: schon erstaunlich, das bei TUIfly auch noch teure Rechtsstreitigkeiten Inkauf genommen werden, wobei dann die Kosten des Verfahrens, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, noch hinzukommen, anstatt ganz einfach nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.

                          SokratesS Offline
                          SokratesS Offline
                          Sokrates
                          Experte Istanbul
                          schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                          #2532

                          Die vollen Kosten kommen nur auf die Beklagten zu, wenn es zu einem Urteil kommt. Da die aber bevor es Ernst wird die Forderung begleichen werden, bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen.

                          LG

                          Sokrates

                          @vonschmeling
                          Korrigiere mich, wenn ich was falsch in Erinnerung habe.

                          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • DerSven87D Offline
                            DerSven87D Offline
                            DerSven87
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2533

                            Die Kosten kann man trotzdem als Verzugsschaden geltend machen, wie es jede Firma im Gegenzug genau so machen würde. Man muss es dann am Ende aber halt bis zum Ende Durchziehen. Aber da sollte man sich besser direkt richtig beraten lassen da gibt es einige Dinge zu beachten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Rhodos-PeterR Offline
                              Rhodos-PeterR Offline
                              Rhodos-Peter
                              Verwarnt Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2534

                              👆 ...alles richtig und auch von mir wohlbedacht 👍
                              doch wie schon einst Erich Kästner sagte; "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es"
                              Und Angst oder Furcht vor irgendwelchen "Großkoperften" habe ich sowieso nicht, passt auch nicht zu meinem Leben, entweder man zieht sein Ding durch oder geht in den Streichelzoo, kuschelt lieber ein wenig und hofft auf Sonnenschein 🌞
                              Nicht Worte, sondern Taten zeichnen jemanden aus, ich melde mich dann hier gerne nochmal, wenn ich meine berechtigten Forderungen erhalten habe, Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei, doch wie ist das Motto des SAS: "Who dares wins"
                              Und nach all den Phrasen, haue ich auch jetzt gerne noch 5€ in das Phrasenschwein... 🐷
                              Gute Nacht zusammen 🌔✨💫

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2535

                                @Rhodos-Peter
                                Auch an dich der Rat die Lösung über die SÖP anzustreben - X3 ist Mitglied.
                                Keinerlei Kosten und eine recht hohe Erfolgsquote ... 😏
                                (Dann braucht man sich nicht um evtl. Verzugsschaden zu scheren - zumal ein Verfahren das letzte ist was dir dient!)

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • metamuckM Offline
                                  metamuckM Offline
                                  metamuck
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2536

                                  Hat jemand schon mal probiert den Corona-Gutschein einzulösen? Bei mir funktionieren die Codes nicht (wir haben mittlerweile zwei)

                                  LG

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • fire-and-iceF Offline
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                                    fire-and-ice
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2537

                                    Leider haben das andere Reisende auch schon in einem anderen Forum geschrieben und genau die Möglichkeit der Nichteinlösung habe ich befürchtet. Von Schmeling rät die SÖP einzuschalten (siehe Corona-Forum), da müsstet ihr aber erst mal euere Ansprüche bei TUI fly anmelden und den Gutscheinlösungen nicht! zustimmen. Die Gutscheinlösungen sind z. Zt. noch kein Gesetz, aber ich würde meine Hände nicht dafür ins Feuer legen, dass es rückwirkend der TUI doch noch irgendwie gelingen könnte dafür zu sorgen, dass es Gesetz wird. Ich habe jedenfalls für mich beschlossen, der Gutscheinlösung nicht zuzustimmen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
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                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #2538

                                      Und?
                                      Natürlich muss man für eine weitere Beschwerdeführung die naheliegenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben - was denn sonst?
                                      Du brauchst keinem Gutscheinangebot zuzustimmen, irgendwie scheint mir deine Argumentation ziemlich wirr.
                                      Die SÖP klärt bei Verzug (ein solcher ist auch für jegliche andere Maßnahmen billig!), kostenfrei und effizient - eben erst wieder erprobt.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • holidaytripguyH Offline
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                                        holidaytripguy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2539

                                        Servus,
                                        ich habe endlich eine Rückmeldung von TUIfly erhalten. Für die Gutscheinlösung oder Rückerstattung könnt ihr mit den Codes dann dementsprechend unter diesem Link: klick ab dem 28.05.2020 beantragen.
                                        Das ganze funktioniert, ganz ähnlich wie bei TUI mit den Buchungsnummern.

                                        Viele Grüße,
                                        holidaytripguy

                                        Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                                        -Sokrates

                                        Miss-JanetM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • holidaytripguyH holidaytripguy

                                          Servus,
                                          ich habe endlich eine Rückmeldung von TUIfly erhalten. Für die Gutscheinlösung oder Rückerstattung könnt ihr mit den Codes dann dementsprechend unter diesem Link: klick ab dem 28.05.2020 beantragen.
                                          Das ganze funktioniert, ganz ähnlich wie bei TUI mit den Buchungsnummern.

                                          Viele Grüße,
                                          holidaytripguy

                                          Miss-JanetM Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2540

                                          @holidaytripguy sagte:

                                          Servus,
                                          ich habe endlich eine Rückmeldung von TUIfly erhalten. Für die Gutscheinlösung oder Rückerstattung könnt ihr mit den Codes dann dementsprechend unter diesem Link: klick ab dem 28.05.2020 beantragen.
                                          Das ganze funktioniert, ganz ähnlich wie bei TUI mit den Buchungsnummern.

                                          Gestern bereits für unsere ausgefallenen Flüge die Rückerstattung über den Link (von Tuifly) beantragt und sofort Bestätigung erhalten dass das Geld innerhalb von 10 Tage auf das Bankkonto zurücküberwiesen wird. Prima Service.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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