Abweichende Leistung Sommer / Winterkatalog
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Hallo in die Runde,
wir haben im Juli anhand des Sommerkataloges eine Reise nach Thailand für November gebucht. Im Katalog war für unsere Zimmerkategorie als Extraleistung eine Massage für 2 Personen angegeben. Als nun die Unterlagen kamen fragten wir ob es dafür keinen Beleg zuR Vorlage im Hotel gibt , wußte der Veranstalter nichts von so einer Leistung ... Im neuen Winterkatalog ist diese Extraleistung nämlich nicht mehr angegeben .
Wie ist da die Lage ? Gilt da wirklich nicht der Katalog der zum Buchungszeitpunkt gültig war ??? Haben wir nun keinen Anspruch darauf ? -
wenn in dem dir vorliegenden katalog dein reisezeitraum angegeben/buchbar war, sollte, ich wiederhole, sollte, das was dort drin stand auch stattfinden.
lies mal im kleingedruckten ob es da einen disclaimer gibt.
ich gebe zu bedenken, die 2 massagen haben einen gegenwert von vllt 40 euro ! -
@cjmddorf
spielt doch aber keine rolle, ob 4 euro oder 400 'euro.
Es get ums prinzipBuchungsgrundlage ist der zum zeitpunkt der buchung gültige katalog.
Also in deinem fall der sommerkatalog.
ich hoffe, du hast eine kopie des katalogs parat ? Oder kann sonstwie abgerufen werden ? -
Es gelten die Leistungen, die für den gebuchten Reisezeitraum angegeben werden.
Im November die inkludierten Leistungen des Katalogs für die Wintersaison vom 01.11.16 bis 30.04.17 und nicht die des Sommerkatalogs vom 01.05. bis 31.10.16, ausser sie wurden im Juli in der Buchungsbestätigung angeführt.Edit:
Daran ändert auch ein evtl. noch vorhandener Sommerkatalog nix. -
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Antwort:
Es besteht kein Anspruch, da die Leistung für den gebuchten Zeitraum nicht vorgesehen ist.