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FTI Teil II

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  • SokratesS Sokrates

    @wuppiandre sagte:

    Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

    Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.

    LG

    Sokrates

    wuppiandreW Offline
    wuppiandreW Offline
    wuppiandre
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1001

    @sokrates sagte:

    Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.

    LG

    Sokrates

    Hallo , noch mal bitte , verstehe ich dann vieleicht. Wenn der RV von sich aus (wäre clever) einen Gutschein auf drei Jahre Gültigkeit ausstellt ,wann könnte ich dann eine Barauszahlung erlangen? Danke

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1002

      Nach Ablauf - also nach 3 Jahren.
      Da sie aber (u.a.) nicht die notorischen ********** sind, als die sie hier bisweilen persifliert werden, beträgt die Geltungsdauer nur 1 Jahr, nach dessen Verstreichen du eine Auszahlung begehren kannst.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • reisefux99R Offline
        reisefux99R Offline
        reisefux99
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1003

        Ein Aspekt, den ich in der bisherigen Diskussion vermisst habe, nämlich den
        "Sicherungsschein für Pauschalreisen gem. § 651 AGBG"
        Kundengelder für Reiseleistungen von FTI sind abgesichert bis zu einer Höhe von 110 Mio €.

        Am Ende det Tages gibt es ja nur 2 Szenarien:
        1) FTI schlittert NICHT in die Pleite - dann bekommt man den Reisepreis zurück, vermutlich wirds halt einige Wochen dauern (auch wenn sich die RV davor wehren wollen in Form von Gutscheinen, Umbuchungen u.ä.)
        2) FTI schlittert in die Pleite - dann wird die Versicherung zur Leistung gebeten werden
        (Milchmädchen-Rechnung: durchschnittlicher Reisepreis 3.000.- // 110 Mio = 37.000 Reisen wären damit abgesichert)

        Lieg ich mit meiner Überlegung so daneben ??

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1004

          Du liegst in sofern daneben als das die Deckungssumme von 110 Mio alle RV betrifft, die beim jeweiligen Versicherer versichert sind.

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • reisefux99R Offline
            reisefux99R Offline
            reisefux99
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1005

            @ jlechtenboemer
            für dich ganz allein, ich zitiere:
            "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

            Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
            Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

            SokratesS CandecorC jlechtenboehmerJ 3 Antworten Letzte Antwort
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            • reisefux99R reisefux99

              @ jlechtenboemer
              für dich ganz allein, ich zitiere:
              "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

              Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
              Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

              SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1006

              @jlechtenboemer

              An @reisefux99 scheint die TC-Pleite letztes Jahr spurlos vorbeigegangen zu sein!😉

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • reisefux99R reisefux99

                @ jlechtenboemer
                für dich ganz allein, ich zitiere:
                "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

                Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
                Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

                CandecorC Offline
                CandecorC Offline
                Candecor
                Bekannter Forentroll Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                #1007

                Tut sie aber nicht ... und das ist das Problem bei der Deckungssumme (und somit bei Gutschein oder Umbuchung)

                Nachtrag für Sokrates:
                Es ist nicht jeder betroffen gewesen und auch nicht jeder den ganzen Tag in einem Reiseforum unterwegs: Ich schätze, dass das mit der Deckungssumme keine 5 % der Deutschen zwischen 18 und 80 wissen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • reisefux99R reisefux99

                  @ jlechtenboemer
                  für dich ganz allein, ich zitiere:
                  "Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !

                  Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
                  Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1008

                  @reisefux99 sagte:

                  @ jlechtenboemer
                  für dich ganz allein, ich zitiere:

                  Nun ändert aber mal ein Zitat nichts an der Rechtslage .... ansonsten kämen wir heute mit einem Zitat von J.F. Kennedy ein ganzes Stück weiter : „Frage nicht was der Staat für dich tun kann. Frage was du für den Staat tun kannst.“

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Vive la FranceV Offline
                    Vive la FranceV Offline
                    Vive la France
                    schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                    #1009

                    ntv online :

                    +++ 12:42 Kabinett: Gutscheine statt Rückzahlpflicht für abgesagte Reisen +++
                    Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

                    altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Vive la FranceV Vive la France

                      ntv online :

                      +++ 12:42 Kabinett: Gutscheine statt Rückzahlpflicht für abgesagte Reisen +++
                      Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

                      altlöwin63A Offline
                      altlöwin63A Offline
                      altlöwin63
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1010

                      Tja, die Reiselobyisten scheinen es geschafft zu haben. Wenn es so durchgeht.
                      Juchuu...ich bin jetzt persönlicher Kreditgeber der Reisebranche.

                      "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                      (Zitat Horst Seehofer-2015)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH Offline
                        HABERLINGH Offline
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1011

                        „Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist „
                        KLICK MICH

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH HABERLING

                          „Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist „
                          KLICK MICH

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                          Vive la France
                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                          #1012

                          @haberling

                          „

                          Das wird falls der § kommt (erst EU Abstimmung) ein Kuddelmuddel werden!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1013

                            Na ja, die EU-Kommissare werden von den Regierungen der EU-Staaten nominiert und wenn sich die EU Staaten einig sind...

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH HABERLING

                              Na ja, die EU-Kommissare werden von den Regierungen der EU-Staaten nominiert und wenn sich die EU Staaten einig sind...

                              Vive la FranceV Offline
                              Vive la FranceV Offline
                              Vive la France
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1014

                              @haberling sagte:

                              und wenn sich die EU Staaten einig sind...

                              Mein Gedächtnis hat schon Löcher aber ich glaube das ist schon eine Weile her das EU Staaten sich einig waren!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Günter/HolidayCheckG Offline
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                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1015

                                Naja:
                                Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
                                Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
                                Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
                                Das ist aber kein reines FTI Thema.

                                CandecorC Vive la FranceV 3 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                                  Naja:
                                  Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
                                  Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
                                  Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
                                  Das ist aber kein reines FTI Thema.

                                  CandecorC Offline
                                  CandecorC Offline
                                  Candecor
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1016

                                  Ich wusste nicht,dass Reisen & Kultur so Systemrelevant sind dass man dafür geltendes Recht beugt, Verbraucher so viel schlechter stellt und die Glaubwürdigkeit von Regierung und EU dafür zu opfen bereit ist.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1017

                                    Tja ... again what learned!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • HABERLINGH Offline
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                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1018

                                      Ja genau Günter, wir haben uns verlaufen, sorry😊

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1019

                                        @altlöwin: Du bist nicht jetzt privater Kreditgeber geworden, Du warst es schon immer, wenn Du in Vorleistung gegangen bist, sei es beim Küchenhändler, der Airline oder beim Reiseveranstalter. Beim Reiseveranstalter gibt es wenigstens noch einen Sicherungsschein (von zweifelhaften Wert).

                                        Deshalb lehne ich seit Jahren Anzahlungen ab und buche nur (teurere) stornierbare Tarife, die erst vor Ort gezahlt werden müssen, kann mich daher dieses Jahr bei zwei Hotelaufenthalten schadfrei halten und hänge nur mit zwei nicht stornierbaren Eurowings Flügen und einem angezahlten Ferienhaus in der Luft. Habe es beim Möbelhändler aber auch schon erlebt, dass man mich als Kunde ohne Anzahlung nicht wollte, da es ja genug dumme Schafe gibt, die für 1% Rabatt eine fette ungesicherte Anzahlung abdrücken...

                                        Das Grundübel ist und bleibt, dass von Verbrauchern unbesichert Vorleistungen entgegengenommen werden dürfen. Da müsste der Gesetzgeber eingreifen und diese Art der ungewollten, bzw. unbewussten privaten Kreditierung durch Verbraucher verbieten.

                                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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                                        • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                                          Naja:
                                          Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
                                          Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
                                          Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
                                          Das ist aber kein reines FTI Thema.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1020

                                          @guenter-holidaycheck sagte:

                                          Das ist aber kein reines FTI Thema.

                                          Zugegeben, aber ich wusste nicht genau wo ich es posten soll

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