Reiseveranstalter kündigt Überbuchung an
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Hallo,
wir haben Mitte November in unserem Reisebüro im Ort eine Reise über Thomas Cook nach Griechenland (Juni 2017) gebucht. Die 14 Tägige Reise war im Reisebüro sowie auch online verfügbar, sogar zum gleichen Preis.
Nach der Buchung haben wir die Bestättigung erhalten und sofort die nötige Anzahlung bezahlt.
Nach ca. 3 Wochen haben wir die restliche Summe überwiesen und daraufhin die Reise per Vertrag bestättigt bekommen.
Nun haben wir über das Reisebüro die Info erhalten, dass es einen Reservierungsfehler gibt und wir die Reise in dieses Hotel nicht antreten könnten. Uns wurde ein Ausweichhotel angeboten, dies entspricht nicht unserer Vorstellung und ist auch sonst nicht gut empfohlen.
Wir vermuten, da Griechenland dieses Jahr gut gebucht wird, dass das Hotel absichtlich mehr Zimmer vergeben hat als sie haben und nun die Gäste wieder ausladen wollen die sich zeitig einen guten Preis gesichert haben..
Inwieweit hat der RV das Recht fast 3 Monate nach Vertragsabschluss uns nun notfalls die Reise abzusagen und welche Mittel oder Rechte haben wir um dagegen vorzugehen.
Gruß
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Die Reise liegt soweit in der Zukunft, dass keine rechtliche Handhabe aus der Absage resultiert, genauer: Ersatzansprüche entfalten sich aus dem Hinweis auf die Überbuchung nicht.
Der Veranstalter hat euch ein alternatives Angebot gemacht und damit seine Pflichten aus dem Vertrag nach seinen Möglichkeiten erfüllt. -
Der Veranstalter hat nicht die Reise "abgesagt", sondern euch wegen eines Fehlers in seinem Buchungssystem ein anderes, vermutlich in der Kategorie gleichwertiges, Hotel genannt. Wenn euch das Alternativhotel nicht gefällt, versuch doch mal, selbst oder via Reisebüro auf freundliche Art weitere Alternativen aufgezeigt zu bekommen.
Die Antwort auf Silvias Frage interessiert mich auch, zumal üblicherweise der Veranstalter selbst durch sowas wie Bankeinzug tätig wird, Anzahlung und Restzahlung zu bestimmten Zeiten abzurufen.
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Doch, vermutlich wird die Reise wie gebucht abgesagt, das lässt sich unschwer aus dem alternativen Angebot ableiten.
Natürlich kann man ggf. ein weiteres Angebot fordern, die Frage lautete jedoch, welche Handhabe zur Durchsetzung des ursprünglichen Vertrags heranzuziehen sei. Daher meine Antwort: Es gibt keine. -
Ja, man muss das Alternativ-Angebot des Veranstalters nicht annehmen und kann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
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Hallo,
Danke für die Antworten.
ich muss zugeben, dass wir das erste mal gemeinsam in den Urlaub fliegen und was das Thema Reise buchen angeht daher recht unerfahren sind.
Wir wollten sichergehen und uns den Frühbucher Rabatt sichern. Zudem ist es doch meiner Meinung nach doch egal wann ich die Reise bezahle, oder?
Wir haben uns gedacht, wenn alles bezahlt und bestätigt ist, wird es schon seinen Gang gehen.
Selbst wenn wir die Reise aufgrund schlechter Angebote stornieren oder vom RV storniert wird und wir unser Geld komplett zurückbekommen, haben wir keine Möglichkeit mehr gute Hotels in dieser Region zu diesem Preis zu buchen. Die Preise sind ja mittlerweile durch die Decke gegangen. Das Hotel wo wir hinfahren wollten kostet bei gleichen Bedingungen jetzt gut 1000,- Euro mehr.
Deswegen glauben wir eben, das der "Reservierungsfehler" nur verarsche ist.Es sollte ja eigentlich ja so sein:
1. Der Kunde bucht seine Reise
2. Der RV prüft (Anfrage beim Hotel) ob die Reise so verfügbar ist und bestätigt danach.
3. Der Kunde bezahlt und fertig.Uns ärgert, dass die Absage 3 Monate nach der Buchung kommt.
Unabhängig davon, versucht unser Kontakt im Reisebüro alles um uns doch noch in das gebuchte Hotel zu bringen.
Gruß
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@bernhard707
Genau so ist es, aber das ist dem Fragesteller ja offensichtlich bewusst.
Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass sie / er sich für weitere Optionen interessiert und die Reise zu den ursprünglich zugesagten Bedingungen rechtlich durchsetzen möchte. Das ist m.E. nicht möglich.
Von einem "Fehler in der Datenbank" ist nicht die Rede. Sehr viel wahrscheinlicher hat das Hotel zu spät stop sales gemeldet.
Und ja, es sind meist die preiswerten Buchungen, die dann gekündigt werden. Kannste aber nix dran machen ... -
@bernhard707
Genau so ist es, aber das ist dem Fragesteller ja offensichtlich bewusst.
Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass sie / er sich für weitere Optionen interessiert und die Reise zu den ursprünglich zugesagten Bedingungen rechtlich durchsetzen möchte. Das ist m.E. nicht möglich.
Von einem "Fehler in der Datenbank" ist nicht die Rede. Sehr viel wahrscheinlicher hat das Hotel zu spät stop sales gemeldet.
Und ja, es sind meist die preiswerten Buchungen, die dann gekündigt werden. Kannste aber nix dran machen ...@Stev1312
Ärgern ist erlaubt, insbesondere wenn nun der Frühbucherrabatt flöten ist.
Nein, die Meldung der Überbuchung ist sicherlich keine "Verarsche". Die Schritte 1-3 wurden mutmaßlich vom Veranstalter ebenfalls genau so durchgeführt - nur jetzt hat das Hotel sich gemeldet mit schlechten Nachrichten.
Nicht ganz fair - nicht ganz fein: In gewisser Häufung werden die Absagen dann nicht etwa den letzten Buchungswilligen erteilt sondern gerne mal denjenigen, die einen vergleichsweise geringen Preis für ihre Reise aufgewendet haben.
Das ist allenfalls unmoralisch, nicht jedoch illegitim.
Tatsächlich ist es vollkommen wurscht wann (vorzeitig!) du die Reise in Gänze bezahlst, aber es nützt dir halt nix im Falle des Falles.
Insofern naheliegend, dass andere User dieses Zahlungsverhalten hinterfragen.