Entschädigung nur für Tage nach Anzeige beim Reiseleiter vor Ort
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Hallo,
wir hatten im Februar diesen Jahres eine Pauschalreise (Nilkreuzfahrt mit anschließendem Badeurlaub) gebucht.
Während es bei der Nilkreuzfahrt keinen Grund für Beanstandungen gab, war der anschließende Hotelurlaub eine einzige Katastrophe.
Im Hotel war man nicht in der Lage die Mängel zu beseitigen so dass wir nach 4 Tagen die Mängel beim Reiseleiter vor Ort angezeigt haben. Dazu wurde vom Reiseleiter ein Protokoll gefertigt. Nach unserer Rückkehr haben wir dem Reiseveranstalter sofort eine schriftliche Beschwerde geschickt. Im Antwortschreiben werden zwar Teile der Beschwerde anerkannt, aber nur für die Zeit nach der Mängelanzeige vor Ort beim Reiseleiter.
Meine Frage: Ist das rechtens bzw. wo kann ich mich über den Sachverhalt näher informieren. Ein Anwalt ist das letzte Mittel der Wahl für mich.Gruß
Wilfried -
Hallo,
wir hatten im Februar diesen Jahres eine Pauschalreise (Nilkreuzfahrt mit anschließendem Badeurlaub) gebucht.
Während es bei der Nilkreuzfahrt keinen Grund für Beanstandungen gab, war der anschließende Hotelurlaub eine einzige Katastrophe.
Im Hotel war man nicht in der Lage die Mängel zu beseitigen so dass wir nach 4 Tagen die Mängel beim Reiseleiter vor Ort angezeigt haben. Dazu wurde vom Reiseleiter ein Protokoll gefertigt. Nach unserer Rückkehr haben wir dem Reiseveranstalter sofort eine schriftliche Beschwerde geschickt. Im Antwortschreiben werden zwar Teile der Beschwerde anerkannt, aber nur für die Zeit nach der Mängelanzeige vor Ort beim Reiseleiter.
Meine Frage: Ist das rechtens bzw. wo kann ich mich über den Sachverhalt näher informieren. Ein Anwalt ist das letzte Mittel der Wahl für mich.Gruß
Wilfried@Halligfan sagte: ... Im Hotel war man nicht in der Lage die Mängel zu beseitigen so dass wir nach 4 Tagen die Mängel beim Reiseleiter vor Ort angezeigt haben. Dazu wurde vom Reiseleiter ein Protokoll gefertigt. Nach unserer Rückkehr haben wir dem Reiseveranstalter sofort eine schriftliche Beschwerde geschickt. Im Antwortschreiben werden zwar Teile der Beschwerde anerkannt, aber nur für die Zeit nach der Mängelanzeige vor Ort beim Reiseleiter.
Meine Frage: Ist das rechtens bzw. wo kann ich mich über den Sachverhalt näher informieren. ...Willkommen im Forum!
Im HC-Blog finden sich viele Infos zum Thema Reiserecht.
Leider müssen Mängel "unverzüglich" nach deren Feststellung beim Vertragspartner reklamiert werden, um Ansprüche durchzusetzen. Und das ist bei Pauschalreisen halt nicht das Hotel, sondern der RV. Gespräche an der Rezeption sind oft sehr hilfreich, aber wenn dort spontan keine Abhilfe möglich ist?Wenn du also vor Ort die Möglichkeit hattest, deinen RV rund um die Uhr zu erreichen? Und deine Beschwerde nicht geäußert hast? Da kann er sich m.E. schon sperren, dass du erst nach 4 Tagen deine Reklamation geltend gemacht hast.
"Kulanz" ist ein natürlich ganz anderes Thema...LG
Dagmar -
lies das kleingedruckte in den agb deines reiseveranstalters
dort sollte so etwas genau drin stehen
meiner meinung nach handelt der veranstalter aber korrekt, denn er hat nur dann die moeglichkeit einen mangel zu beheben, wenn er ihn auch angezeigt bekommt
man sollte sich grundsaetzlich sofort an den reiseleiter vor ort wenden und nicht an das hotel, denn du hast bei einer pauschalreise einen vertrag mit dem veranstalter und nicht mit dem hotel abgeschlossen -
Im Rahmen ihrer beidseitigen Mitwirkungspflicht haben beide Vertragsparteien auf eine mängelfreie Vertragsleistung hinzuwirken. Dazu gehört auch eine unverzügliche Mängelanzeige mit dem Verlangen, diese abzustellen, beim Reiseleiter. Außerhalb der Sprechzeiten im Hotel dann bei der angegebenen Kontaktnummer der Incoming Agentur. Am besten mit schriftlichem Protokoll bzw. Zeugen. Der RV wird so argumentieren daß er vor Kenntnis der Mängel keine Möglichkeit hatte diese abzustellen. Ist auf dem Kulanzweg nichts zu erreichen würde ich auf den Anwalt auch verzichten da ich schwer davon ausgehe daß man hier im Falle eines Rechtsstreites als 2. Sieger aus dem Saal geht, und das Ganze lieber unter Lebenserfahrung verbuchen.
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Das ist so korrekt. Erst nach Mängelanzeige und Verstreichen der Abhilfefrist tritt der Anspruch auf Reisepreisminderung ein.
In den AGB steht das gewöhnlich nicht. Handelt es sich um Beeinträchtigungen von einer gewissen Schwere ist ein Federlesen wie das beschriebenen allerdings ebenfalls nicht gewöhnlich ... -
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Hinterher ist man immer schlauer. Sollte es noch einmal zu einer solchen Situation kommen sind wir schlauer und wissen was zu tun ist
Bei allen unseren bisherigen Urlaubsreisen war es auch das erste mal, dass wir überhaupt einen Grund zu einer Mängelanzeige hatten.