SUNDAIR
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@philomnia sagte:
Natürlich werde ich nicht auf meine Rechte wegen der verschobenen Flüge verzichten und Ausgleichszahlungen verlangen, ab 4 Stunden Flugverspätung steht das jedem zu.
Das ist ein wenig zu pauschal formuliert für Pauschalreisen ...

@vonschmeling sagte:
Das ist ein wenig zu pauschal formuliert für Pauschalreisen ...

Vorausgesetzt die Änderung der Flugzeit von mehr als 3 Stunden tritt weniger als 14 Tage vor dem Flug ein hat jeder -auch Pauschalreiseurlauber! das Recht auf eine Entschädigungszahlung!
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Unwissen?....eher Aufklärung! Beleg das doch bitte mal durch einen Link! (Seltsamerweise kann mir hier keiner im HC Forum einen aktuellen Link schicken, dass Pauschalurlauber auch einen mehrstündig verspäteten Flug hinnehmen müssen -warum wohl? Jedenfalls: Alles nachsagen kann jeder.....!
Vor 2013 mag es richtig gewesen sein, dass die Abflüge recht beliebig geändert werden konnte bei Pauschalreisen ohne dass dadurch Ansprüche geltend gemacht werden konnten -leider haben diesen Stand noch viele Menschen. Dies ist jetzt nicht mehr so leicht möglich und die Rechte von Pauschalurlaubern wurden erheblich gestärkt -also bitte lass weitere Anmerkungen diesbezüglich sein - danke!Achso ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof (X ZR 24/13 )vom 10.12.2013 -und nicht von mir

PS: Ich wurde hier übrigens verwarnt weil jemand das Gegenteil behauptet hat und ich quatsch meinte.....nur mal so am Rande!
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@_aqua_sports_
Lies doch einfach noch einmal, was genau das Urteil besagt - hier zu finden -
Was hast du in dem Urteil zu bemängeln?
Danke
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Ich habe es gelesen und da steht genau drin, dass Reiseveranstalter zukünftig nicht mehr beliebig die Flugzeiten ändern dürfen.
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@_aqua_sports_
"Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet...
Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird...
... Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt...." (Quelle )
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Die Klausel "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" + die Klausel "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." entfallen seitdem in den AGB der Veranstalter. Soweit das Urteil. -
Ja und? Die damals aktuelle Klausel ist unwirksam wie im ersten Satz steht (für unwirksam erachtet...). Aber verständlicher alles Hier nochmal erläutert! Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
@_aqua_sports_ sagte:
Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
Hahaha... der war gut.
Aber vielleicht darf ich ja noch erwähnen, dass im Verlinkten der erste Satz beginnt mit "Ein Reiseveranstalter darf sich nicht vorbehalten,.."
Gute Nacht und OT Ende.
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Ja und? Die damals aktuelle Klausel ist unwirksam wie im ersten Satz steht (für unwirksam erachtet...). Aber verständlicher alles Hier nochmal erläutert! Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
@_aqua_sports_ sagte:
Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
Der war gut

Und jetzt geht es weiter mit dem Thema Sundair Air, danke.
Die Thementhreads zur Flugzeitänderung vor der Reise und nach Reisebeginn sowie Annullierung, findest Du im Forum zu reiserechtlichen Meinungen. Dort wurde und wird, besagtes Urteil auch s. Jahren schon diskutiert, inhaltlich erfasst und erklärt......
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Zusammenfassung: Die Überschrift im Link sagt alles aus - auch Pauschalurlauber brauchen sich nicht mehr alles bieten zu lassen im Gegensatz zu früher !
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Pauschalurlauber mussten sich auch früher nicht "alles" bieten lassen.
Und wenn man das Urteil nicht nur lesen sondern auch verstehen würde, wüsste man, Flugzeiten sind immer noch nicht in Stein gemeißelt......
Und jetzt ist das hier bitte beendet, damit dieser Thread nicht weiterhin unnötig aufgebläht wird! -
Jedenfalls haben sich die Bedingungen gebessert als verschlechtert. Viele kennen das Urteil nicht und gerade bei Gesellschaften wie Sundair die gerne die Zeiten (auch aktuell noch!)stark ändern bestimmt sehr hilfreich für einige zu wissen wie ich finde!
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Du hast aber leider schon wieder den Mixer angeworfen

Das Urteil erging gegen einen Pauschalreiseveranstalter und hier befinden wir uns in einem Airlinethread, für welche dieses Urteil keinerlei Relevanz zeitigt.
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Ja und? Die damals aktuelle Klausel ist unwirksam wie im ersten Satz steht (für unwirksam erachtet...). Aber verständlicher alles Hier nochmal erläutert! Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
@_aqua_sports_ sagte:
Die damals aktuelle Klausel ist unwirksam wie im ersten Satz steht (für unwirksam erachtet...). Aber verständlicher alles Hier nochmal erläutert! Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
Geht das hier nun auch grad so weiter mit dem unreflektierten Halbwissen?
Ich hab dir schon an anderer Stelle in epischer Breite erklärt, weshalb dieses Urteil nicht wie von dir beharrlich behauptet zu einem Anspruch auf Entschädigung führt. Alle relevanten Links sind im 1000x erwähnten Unterforum zu reiserechtlichen Fragen zu finden. Hier findest du ebenfalls eine Erklärung inwieweit sich das Urteil tatsächlich auf Pauschalreisende und ihre Ansprüche auswirkt.
Überdies behält sich die Airline vor, aus flugbetrieblichen Gründen Reisezeitenänderungen vorzunehmen. Diese Klausel ist bislang nicht angegriffen worden (folglich also noch gültig) und bedeutet im Klartext, dass SundAir nicht beliebig sondern aus gutem Grund die Startzeiten verlegen kann, ohne dass sich daraus Entschädigungsforderungen für die Fluggäste ergeben - und zwar weder gegenüber dem Luftfahrtunternehmen noch gegenüber dem Veranstalter.
Eine Reisepreisminderung ist jedoch für den Fall statthaft, dass durch die Änderung Umzumutbarkeiten für den Fluggast entstehen, beispielsweise eine erhebliche Störung der Nachtruhe, da anstatt am Nachmittag schon um 6 Uhr in der Früh geflogen wird.
Bemerkung: Es ist unfassbar ermüdend, deinen krausen Theorien hinsichtlich der Auslegung des betreffenden Urteils jetzt auch noch hier entgegentreten zu müssen.
Vielleicht machst du dir bei deinem Mantra, es könne keiner ein Urteil verlinken doch mal bewusst, dass es i.d.R. um 2stellige €-Beträge geht bei den Forderungen. Ich empfehle dir zur Lektüre die Kemptner Tabelle von Prof. Führich, die unter dem Punkt 2.1.4 Urteile zu Flugzeitenänderungen und daraus resultierenden Reisepreisminderungen auflistet. Bei einem Reisepreis von 1000€ für 7 Tage beläuft sich der Anspruch eines Reisenden bei einer Vorverlegung des Fluges um 10h auf gerade mal 42,85€ - wundert es dich, dass solche "Ansprüche" zumeist im Wege einer außergerichtlichen Einigung realisiert werden?
Darüber hinaus findest du in der Tabelle die von dir mit unglaublicher Verve geforderten Urteile.
Du brauchst bitte nicht auch noch hier zu betonen, wie wichtig es dir sei über die armen Unwissenden Weisheit zu ergießen. Mag sein, dass das dein Motiv ist - allein im Ergebnis geht das ganz gewaltig ins Leere! -
Pauschalurlauber mussten sich auch früher nicht "alles" bieten lassen.
Und wenn man das Urteil nicht nur lesen sondern auch verstehen würde, wüsste man, Flugzeiten sind immer noch nicht in Stein gemeißelt......
Und jetzt ist das hier bitte beendet, damit dieser Thread nicht weiterhin unnötig aufgebläht wird! -
Unwissen?....eher Aufklärung! Beleg das doch bitte mal durch einen Link! (Seltsamerweise kann mir hier keiner im HC Forum einen aktuellen Link schicken, dass Pauschalurlauber auch einen mehrstündig verspäteten Flug hinnehmen müssen -warum wohl? Jedenfalls: Alles nachsagen kann jeder.....!
Vor 2013 mag es richtig gewesen sein, dass die Abflüge recht beliebig geändert werden konnte bei Pauschalreisen ohne dass dadurch Ansprüche geltend gemacht werden konnten -leider haben diesen Stand noch viele Menschen. Dies ist jetzt nicht mehr so leicht möglich und die Rechte von Pauschalurlaubern wurden erheblich gestärkt -also bitte lass weitere Anmerkungen diesbezüglich sein - danke!Achso ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof (X ZR 24/13 )vom 10.12.2013 -und nicht von mir

PS: Ich wurde hier übrigens verwarnt weil jemand das Gegenteil behauptet hat und ich quatsch meinte.....nur mal so am Rande!
@_aqua_sports_ sagte:
PS: Ich wurde hier übrigens verwarnt weil jemand das Gegenteil behauptet hat und ich quatsch meinte.....nur mal so am Rande!
OT:
Das ist - auch - nicht richtig!
Du wurdest verwarnt, weil Du innerhalb kürzester Zeit sämtliche Beiträge im Azur-Air-Thread gemeldet hast, die Dir nicht in den Kram passten!
Und was den "Quatsch" angeht: Das Forum hier steht allen offen, die sich an die Forenregeln halten, egal welchen Geschlechts, Religion, sozialen Status´, etc und auch welcher geistiger Fähigkeiten. Und darum steht in den Forenregeln nichts darüber drin, dass das ständige Absondern wenig- oder nichtdurchdachten Mumpitzes nicht erlaubt wäre.OT Ende!
LG
Sokrates


