Ärger nach Fehlbuchung bei xnec
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Hallo, ich habe am 12.05.17 mit meinem Smartphone über die holidaycheck app einen Urlaub gebucht. Nach Eingabe der Daten und Abschicken der Buchung erschien kurze Zeit später folgende Meldung auf dem Smartphone: "Buchung leider erfolglos, es konnte keine Verbindung mit dem Xnec (Neckermann) Server aufgebaut werden. Versuchen Sie es noch einmal." Nachdem ich diesen Vorgang 3 mal wiederholt habe wurde die erfolgreiche Buchung bestätigt. Wenige Minuten danach erhielt ich 3 Buchungsbestätigungen der identischen Reise mit 3 versch. Buchungsnummern. Ein sofortiges Telefonat mit Holidaycheck um 2 Buchungen wieder zu löschen brachte leider keinen Erfolg. Der Mitarbeiter betonte, "xnec" habe in ihren AGB vermerkt, es sei keine Stornierung möglich. Mir wurde aber bei dem vorherigen Vorgang aber vorgegaukelt, ich hätte nur eine Buchung erfolgreich getätigt! Warum sollte ich 3 identische Reisen mit denselben Personen zum selben Zeitraum buchen...? Der (sehr bemühte) Mitarbeiter von Holidaycheck bat uns um Geduld und am nächsten Tag erhielt ich 3 Emails von Holidaycheck, 1 Bestätigung und 2 Stornierungen (obwohl eigentlich gar keine Buchung zustande gekommen sein soll). Für die beiden stornierten Reisen wurde jedoch eine Stornierungsgebühr von je 1014,-- erhoben, die aber einen Tag später auf 40,-- je Reise gesenkt wurde und mittlerweile auch von meiner Kreditkarte abgebucht wurde. Ich stehe weiterhin mit Holidaycheck brieflich in Kontakt da ich diese insgesamt 80,-- nicht bezahlen möchte. Schließlich lag dieser Fehler bei Neckermann. Das Unternehmen Neckermann fühlt sich aber auf Anfrage meinerseits nicht dafür verantwortlich da die Buchungen über die Holidaycheck abgewickelt wurden. Holidaycheck teilte mir mit, das sie auch weiterhin in der Sache mit Neckermann in Verhandlung sind und bittet mich um Geduld aber Neckermann stellt sich nun seit einer Woche tot. Mein Verdacht ist, dass es sich nicht um einen Einzelfall handeln könnte, da wegen einer Summe von 80,-- wohl niemand eine Rechtsanwalt oder ein Gericht bemühen wird. Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall erlebt?
Einen screenshot am Handy habe ich natürlich nicht gemacht da ich die sich drehende Sanduhr aufmerksam beobachtet habe und es anschließend auch nur die Option "OK Klick" gab, also Buchung neu tätigen. -
Für mich ist dein Erlebnis wieder mal der Beweis dafür, dass ein Smartphone samt Apps keinesfalls ein vollwertiger Ersatz für PC/Laptop ist - auch wenn Industrie und jüngere Leute es so sehen wollen.
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Für mich ist dein Erlebnis wieder mal der Beweis dafür, dass ein Smartphone samt Apps keinesfalls ein vollwertiger Ersatz für PC/Laptop ist - auch wenn Industrie und jüngere Leute es so sehen wollen.
Na ja, mit einem Lebensalter von fast 46 Jahren betrachte ich mich nicht mehr als so junger Mensch.

Das gleiche Erlebnis hätte wohl mit dem laptop daneben, der sogar eingeschaltet war, auch stattfinden können. Wohl bei allem was über das Netz geht. Die einzige Sicherheit bietet wohl der Gang ins Reisebüro.
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Ich halte dennoch Benutzung einer richtigen Website sowie eines ausreichend großen Bildschirms (wegen Übersichtlichkeit) für viel besser geeignet als eine anbieterspezifische App, die irgendwie von der Anbieter-Website abgeleitet ist und fehlerhaft sein kann.
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Ich halte dennoch Benutzung einer richtigen Website sowie eines ausreichend großen Bildschirms (wegen Übersichtlichkeit) für viel besser geeignet als eine anbieterspezifische App, die irgendwie von der Anbieter-Website abgeleitet ist und fehlerhaft sein kann.
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Du denkst, daß war kein Einzelfall?
Vermutest System dahinter?
Glaubst du im Ernst, Neckermann hätte das nötig?@pzl64 sagte:
Vermutest System dahinter?
Glaubst du im Ernst, Neckermann hätte das nötig?Das habe ich nicht behauptet und über die finanzielle Situation von Neckermann kann ich mir kein Urteil erlauben.
Lediglich die fortlaufenden Nummern bei den Buchungen in den knapp 2 Minuten, in denen ich meine 3 Buchungsanfragen abgeschickt habe lassen vermuten, dass es vielleicht kein Einzelfall gewesen ist. Es sind in dieser kurzen Zeit noch weitere 15 Buchungen bearbeitet worden und wenn der Fehler (laut Bildschirmanzeige) bei dem xnec Server lag könnte es möglich sein, dass noch weitere Personen betroffen sind.
Und bei (mindestens) 15 x 40,-- käme dann schon eine andere Summe heraus als bei 2 x 40,--
Ob da dann ein System dahintersteckt vermag ich nicht einzuschätzen. -
@pzl64 sagte:
Vermutest System dahinter?
Glaubst du im Ernst, Neckermann hätte das nötig?Das habe ich nicht behauptet und über die finanzielle Situation von Neckermann kann ich mir kein Urteil erlauben.
Lediglich die fortlaufenden Nummern bei den Buchungen in den knapp 2 Minuten, in denen ich meine 3 Buchungsanfragen abgeschickt habe lassen vermuten, dass es vielleicht kein Einzelfall gewesen ist. Es sind in dieser kurzen Zeit noch weitere 15 Buchungen bearbeitet worden und wenn der Fehler (laut Bildschirmanzeige) bei dem xnec Server lag könnte es möglich sein, dass noch weitere Personen betroffen sind.
Und bei (mindestens) 15 x 40,-- käme dann schon eine andere Summe heraus als bei 2 x 40,--
Ob da dann ein System dahintersteckt vermag ich nicht einzuschätzen.@Lilly260807 sagte:
...Und bei (mindestens) 15 x 40,-- käme dann schon eine andere Summe heraus als bei 2 x 40,--
Ob da dann ein System dahintersteckt vermag ich nicht einzuschätzen...Eine nicht unbedingt förderliche Äusserung wenn du von Neckermann eine einvernehmliche Lösung erwartest ...!
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@Lilly260807 sagte:
...Und bei (mindestens) 15 x 40,-- käme dann schon eine andere Summe heraus als bei 2 x 40,--
Ob da dann ein System dahintersteckt vermag ich nicht einzuschätzen...Eine nicht unbedingt förderliche Äusserung wenn du von Neckermann eine einvernehmliche Lösung erwartest ...!
Sorry,
aber sie betont doch klar, dass sie genau diese Vermutung nicht stellen will & kann.
Ich verstehe den Ärger und mich würde die Antwort auf die Frage, wie sie hätte denn vorgehen sollen, um ganz sicher zu buchen, auch brennend interessieren.
So, wie es geschildert ist, gab es eine Server-Fehler-Meldung von Neckermann.
Das heisst für mich, in dem Augenblick der generierten Antwort, konnte der Neckermann-Server die Anfrage nicht bearbeiten, also, versuche ich das noch einmal.
Daher sehe ich hier auch Neckermann in der Pflicht, da trotz deren automatisiert generierter Fehlermeldung anscheinend ja automatisch dennoch eine Buchung zustandekam.
Und dies kann am PC genauso passieren.
Also, wie soll ich mich für einen solchen Fall noch absichern!?
Zu beachten ist ebenfalls, dass nach den gegebenen Angaben, 3 exakt identische Buchungen (Reisedatum, Namen etc.) bei Neckermann existieren mit Server-Log-Eingang jeweils eine Minute später. Wer bitte sollte das ernsthaft wollen?
Da könnte sich auch eine weitere Person einen schlechten Scherz erlaubt haben, um der belasteten Person zu schaden.
Für solche Fälle sollten normalerweise Scripte mitlaufen, die zumindest intern auf den, evt. vermeintlichen, Fehler aufmerksam machen.
Von daher sind meiner Meinung nach die erhobenen 80,-€ nicht rechtmäßig, auch wenn im Zweifel der Beweis, dass zweifach die behauptete Fehlermeldung erschien, für die threaderstellein sehr schwierig wird.Grüße
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Es handelt sich doch sehr offensichtlich um einen Irrtum. Da es ja unmöglich ist diese Verträge zu erfüllen.
Anfechtung wegen Irrtum: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist immer dann möglich, wenn Sie sich bei Abschluss des Vertrags geirrt haben, den Vertrag aus einem bestimmten Irrtumsgrund also überhaupt nicht abschließen wollten. Das geschieht bei einer Online-Reisebuchung beispielsweise dann, wenn Sie zu schnell auf den Buchungs-Button geklickt haben, wenn eine Doppelbuchung durchgeführt wird, wenn Sie versehentlich eine falsche Reise buchen ohne das erkennen zu können, oder wenn Sie einen unbeabsichtigten Klick tätigen. Ist das der Fall, so erklären Sie dem Internet-Reiseportal bzw. dem Reiseveranstalter, dass Sie sich geirrt haben und die Reisebuchung daher anfechten. Schildern Sie dabei so genau wie möglich, in wieweit Sie sich geirrt haben, und warum Sie die Reise nicht gebucht hätten, wenn Sie den Irrtum rechtzeitig erkannt hätten. Nachdem der Reiseveranstalter die Anfechtung erhalten hat, gilt die Buchung als nichtig, so als ob sie nie getätigt wurde. Der Reiseveranstalter hat dann lediglich das Recht, Schadensersatz für unnütze Aufwendungen zu verlangen, beispielsweise für durch die Buchung angefallenen Kosten wie Papier, Druck, Porto und evtl. die zur Bearbeitung notwendige Arbeitszeit. In keinem Fall darf der Reiseveranstalter von Ihnen den Reisepreis als Schadensersatz verlangen.
quelle:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/
leider wird jetzt das Problem darin bestehen das STORNIERT wurde....was falsch war......ob das nun wiederum als Irrtum
angesehen werden kann ?!
Ich finde es jedenfalls ziemlich schäbig auf Vertragserfüllung zu bestehen bzw irgendwelche Kosten für diesen offensichtlichen Irrtum zu verlangen. -
Sorry,
aber sie betont doch klar, dass sie genau diese Vermutung nicht stellen will & kann.
Ich verstehe den Ärger und mich würde die Antwort auf die Frage, wie sie hätte denn vorgehen sollen, um ganz sicher zu buchen, auch brennend interessieren.
So, wie es geschildert ist, gab es eine Server-Fehler-Meldung von Neckermann.
Das heisst für mich, in dem Augenblick der generierten Antwort, konnte der Neckermann-Server die Anfrage nicht bearbeiten, also, versuche ich das noch einmal.
Daher sehe ich hier auch Neckermann in der Pflicht, da trotz deren automatisiert generierter Fehlermeldung anscheinend ja automatisch dennoch eine Buchung zustandekam.
Und dies kann am PC genauso passieren.
Also, wie soll ich mich für einen solchen Fall noch absichern!?
Zu beachten ist ebenfalls, dass nach den gegebenen Angaben, 3 exakt identische Buchungen (Reisedatum, Namen etc.) bei Neckermann existieren mit Server-Log-Eingang jeweils eine Minute später. Wer bitte sollte das ernsthaft wollen?
Da könnte sich auch eine weitere Person einen schlechten Scherz erlaubt haben, um der belasteten Person zu schaden.
Für solche Fälle sollten normalerweise Scripte mitlaufen, die zumindest intern auf den, evt. vermeintlichen, Fehler aufmerksam machen.
Von daher sind meiner Meinung nach die erhobenen 80,-€ nicht rechtmäßig, auch wenn im Zweifel der Beweis, dass zweifach die behauptete Fehlermeldung erschien, für die threaderstellein sehr schwierig wird.Grüße
@realeasy sagte:
...Ich verstehe den Ärger und mich würde die Antwort auf die Frage, wie sie hätte denn vorgehen sollen, um ganz sicher zu buchen, auch brennend interessieren...
...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!
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Ja nee schon klar, Holginho ...
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@realeasy sagte:
...Ich verstehe den Ärger und mich würde die Antwort auf die Frage, wie sie hätte denn vorgehen sollen, um ganz sicher zu buchen, auch brennend interessieren...
...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!
@bernhard707 sagte:
...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!
Hallo Bernhard, Du hast anscheinend mein Eingangsposting nicht richtig gelesen respektive verstanden. Ich habe bereits ca. 5 min nach den 3 bestätigten Buchungen (ich hatte auch zeitgleich mein laptop mit geöffnetem Postordner in Betrieb) mit einem Mitarbeiter von Holidaycheck telefoniert, zwar nicht mit dem smartphone aber mit dem Festnetz.
Aber zurück zum Thema, Holidaycheck hat sich mittlerweile, um genau zu sagen, gestern per mail bei mir gemeldet und mir angeboten, aus Kulanz die Hälfte der Stornogebühr zu übernehmen. Somit bleiben immer noch 40,-- zu meinen Lasten übrig, was natürlich ärgerlich ist, aber es macht wohl keinen weiteren Sinn, wegen dieser Summe weitere Schritte einzuleiten.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Vorschläge und auch einen herzlichen Dank für die wenigen unsinnigen Kommentare ohne die ein Forum wohl nicht leben kann!
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@realeasy sagte:
...Ich verstehe den Ärger und mich würde die Antwort auf die Frage, wie sie hätte denn vorgehen sollen, um ganz sicher zu buchen, auch brennend interessieren...
...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!
Dein Eingangsposting habe ich gelesen und auch verstanden, du hingegen ganz offensichtlich nicht den exakten Wortlaut meines Beitrags
@bernhard707 sagte:...beispielsweise das Smartphone zu einem Anruf bei Holidaycheck, respektive Neckermann nutzen um zu klären, ob die vermeintlich fehlgeschlagene erste Buchung registriert wurde oder nicht ...?!
...dennoch grossartig wenn Holidaycheck bereit ist kulanterweise die Hälfte der Stornogebühr zu übernehmen!
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@bernhard707
Sorry, aber die zwei dämlichen Bemerkungen hier im thread gehen schlicht an der Realität vorbei und sind nicht hilfreich.
In den AGB von Thomas Cook steht:
"1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unsererLeistungsbeschreibung bieten Sie uns den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberurselzustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendungder Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf."Das heisst, wenn der Server in Oberursel zurückmeldet, dass keine Buchung zustandegekommen ist (immerhin bei einer https-Verschlüsselung), dann heisst das - es ist kein Vertrag zustandegekommen, weil der Server das Angebot des Urlaubers nicht erhalten hat.
Warum sollte man dann hinterhertelefonieren!?
Natürlich kann man Deinen, sicher wohlgemeinten, Ratschlag berücksichtigen und sollte ab sofort, wenn man an einer Ampel rotes Licht bekommt, erst mal das zuständige Straßenverkehrsamt anrufen, ob rot wirklich auch rot bedeutet oder man noch weiterfahren kann.
Lilly konnte durchaus sicher davon ausgehen, dass zwei Ihrer (im obigen Sinne) abgesandten Angebote an Neckermann bei denen nicht eingegangen sind, der Grund dafür ist schlichtweg egal.
Wie auch schon geschrieben wurde, auch meiner Meinung nach, hätte sie anfechten müssen, hat aber leider storniert.
Von daher ist die kulante Übernahme von holidaycheck wirklich hervorhebenswert, weil in vollem Umfang dies von Neckermann zu erwarten ist.
Grüße