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Reiseveranstalter bucht Hotel trotz Verfügbarkeit um

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • NikiVickyN Offline
    NikiVickyN Offline
    NikiVicky
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur Umbuchung durch den Reiseveranstalter und noch kein Thema mit genau demselben Sachverhalt gefunden.

    Mein Freund und ich haben im Januar eine Pauschalreise über Check24 nach Side gebucht. Der Reiseveranstalter ist 12fly. Es soll am 21.06. losgehen in das Hotel Dream world aqua.

    Letzte Woche haben wir vom Reiseveranstalter die Nachricht erhalten, unser Hotel sei überbucht und uns wird genau eine (angeblich höherwertige) Alternative vorgeschlagen, mit welcher wir jedoch nicht einverstanden sind, da es 10% weniger Weiterempfehlung hat, sowie auf bestimmten Seiten einen Stern weniger, es 250€ günstiger ist und es fehlen viele weitere Sachen; z.B. Ist dies ein Spa Hotel und wir haben ein Hotel mit Aqua Park gebucht.

    Wir haben uns also mit Check24 auseinandergesetzt und auch 4 andere Alternativen angeboten, mit denen wir einverstanden wären. Seit über einer Woche wird wohl versucht, dies mit 12fly zu klären (wir rufen fast jeden Tag an, es gibt leider nichts Neues).

    Da es schon in 11 Tagen losgeht, würden wir nun gerne mal wissen, wie die Lage aussieht. Komischerweise ist das Alternativhotel auf jeder Seite zu unseren Reisedaten ausgebucht, unser ursprüngliches Hotel jedoch verfügbar und auch auf Anfrage bei dem Hotel selbst, hieß es, das Hotel ist zu dem Zeitpunkt noch frei und nicht überbucht.

    Hatte jemand vielleicht schon mal ein ähnliches Problem oder weiß, ob der Reiseveranstalter überhaupt umbuchen darf, obwohl unser Hotel eigentlich frei ist?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    Hotel aus diesem Beitrag
    94%
    Dream World Aqua Hotel
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel
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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Es wird daran liegen, daß bei 12fly das Kontingent ausgeschöpft ist.
      bestehe auf die Vertragserfüllung❗

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • wukovitsW Offline
        wukovitsW Offline
        wukovits
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo NikiViky

        Für mich drängt sich auch der Verdacht das Du als Frühbucher durch einen Vollzahler ersetzt werden sollst. Solltest Du z.B. über einen Autoclub versichert sein übergib die Sache gleich einem Anwalt. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht das wenn man es im Guten Versucht keinen Erfolg hat.

        Gruß
        Karl

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • NikiVickyN Offline
          NikiVickyN Offline
          NikiVicky
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Karl,

          wir haben nur eine Auslandskrankenversicherung über den ADAC, ist sowas auch ausreichend?

          Reicht es schon, wenn man mit dem Anwalt droht?

          Sind nämlich Auszubildende und Student, haben also nicht unbedingt das nötige Kleingeld für einen Anwalt übrig...

          Liebe Grüße

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #5

            @wukovits
            Auf wie vielen Versuchen beruht deine Erfahrung?

            @NikiVicky
            Nein, eine Auslandskrankenversicherung übernimmt i.d.R. keine Anwaltskosten zum Zwecke der Durchsetzung reisevertraglicher Sachverhalte.
            Und mit einem Anwalt zu drohen wenn man keinen bevollmächtigen kann ist per se schon mal eine ganz schlechte Idee ...
            Konkret (und ohne Mutmaßungen!):
            Der Veranstalter macht euch ein neues Angebot, weil er den bestehenden Vertrag nicht erfüllen kann (will?).
            Dieses könnt ihr ablehnen und die Erstattung eurer Zahlungen verlangen.
            Sollte das alternative Hotel nicht gleichwertig sein (du schreibst es fehlt dies und das, z.B. der Aqua Park) spricht man von einer Vereitelung, d.h. der RV kann von euch für einen Schadenersatz in Höhe von 50% der Reisekosten zusätzlich in Anspruch genommen werden.

            Zumeist ist es schon ausreichend, wenn man sachlich darlegt, welche wichtigen Eigenschaften dem alternativen Hotel fehlen und die Gleichwertigkeit bestreitet. Wichtig ist z.B. ein gebuchter Aqua Park, unerheblich ist "es gibt keinen Japaner, nur einen Inder".
            Man teilt ferner mit, dass man die Überbuchung für eine vorgeschobene Behauptung hält und deshalb die Vertragserfüllung verlangt. Abschließend lässt man wissen, dass man anderfalls Schadenersatz wegen Vereitelung der Reise in Höhe von 50% der Reisekosten verlangen wird.

            Das Ganze ist ein bisschen schofel konstruiert und basiert auf der Gewissheit, dass wohl 95% der Betroffenen sagen "Ooh, na dann gehen wir lieber in das andere Hotel, soll ja sogar besser sein".
            Zudem wird die Option zur Ablehnung und Anspruch auf Erstattung aller Zahlungen nicht erwähnt, weshalb viele denken "Ooh, Storno? Dann zahl ich Gebühren für´s Zuhausebleiben!".

            Dem ist aber nicht so und nach meiner Erfahrung werden die meisten Veranstalter etwas entgegenkommender, wenn sie auf Widerstand der fundierten Art stoßen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • wukovitsW Offline
              wukovitsW Offline
              wukovits
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @NickiVicky

              Ich habe beim Arbö den Sicherheitspaß da ist auch ein Reiserechtschutz dabei. Wie vonSchmeling Dir schon geschrieben hat hast Du leider keine Deckung.

              @vonSchmeling

              Ich hatte 1999 ein Problem mit Gulet und habe es erst im Guten probiert. Erst als die Dame nach mehreren Anrufen pampig wurde - "Wir sind jetzt mit dem Winterkatalog beschäftigt und haben dafür keine Zeit" - habe ich die Sache dem vom Arbö vermittelten Anwalt übergeben und binnen weniger Tage hatte ich nicht nur 1500 Schilling Entschädigung am Konto. Gulet hat auch meine Anwaltskosten übernommen sodaß meiner Versicherung keine Kosten entstanden sind. Ich habe daraufhin beschlossen es nicht mehr zuerst im Guten zu versuchen sondern falls es wieder ein Problem gibt die Sache sofort dem Anwalt zu übergeben.

              Gruß
              Karl

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                @wukovits
                Okay, dein Entschluss beruht demnach auf einer einzigen Erfahrung und ist nicht das Ergebnis zahlreicher gescheiterter persönlicher Einreden.

                Für die Fragesteller ist eine anwaltliche Unterstützung nicht erreichbar, was aber nicht gleichbedeutend ist mit "sie sind verraten und verkauft" .
                Vielmehr ist es in den meisten Fällen möglich, eine für beide Seiten akzeptable Einigung zu erreichen, man muss nicht notorisch Schwefel riechen.
                Daher bleibe ich bei meinem Rat, entschieden und mit Verweis auf ggf. weitere Forderungen die Vertragserfüllung zu verlangen.
                Minimalziel ist ein Rücktritt mit Anspruch auf die Erstattung alles Erlangten, das sollte gewiss auch ohne Hinzuziehen eines Anwalts erreicht werden können.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • NikiVickyN Offline
                  NikiVickyN Offline
                  NikiVicky
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Vielen Dank für die Antworten!

                  Wir würden sehr ungerne stornieren und neu buchen, da die Hotels nun im Schnitt 200,00€ teurer sind und wir extra früh gebucht haben, um den Frühbucherrabatt zu nutzen. Außerdem haben wir ja schon Urlaub auf der Arbeit eingereicht, so kurzfristig kann das auch nicht mehr geändert werden.

                  Bei Check24 heißt es leider nach 11 Tagen immer noch, es sei in Klärung und wir selber können es angeblich nicht direkt mit dem Reiseveranstalter klären. Auch sollen unsere vorgeschlagenen Alternativhotels angeblich alle ausgebucht sein, obwohl auf jeder Internetseite noch mehrere Angebote verfügbar sind.

                  Falls sich jetzt in den nächsten Tagen weiterhin nichts klärt, bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als das Ersatzhotel anzunehmen, obwohl wir da echt ungerne hin wollen. Besteht denn eventuell die Möglichkeit, dann wenigstens Schadenersatz anzumelden? Da es ja keine gleich- oder höherwertige Alternative ist...Oder müsste dazu ein Anwalt eingeschaltet werden?

                  Liebe Grüße

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    Falls es Abweichungen vom gebuchten Umfang gibt kann auch man nach der Reise Beschwerde führen.

                    Bitte beachten: Es muss beim örtlichen Vertreter des Veranstalters um Abhilfe ersucht werden (ausgenommen Klopper wie "Aqua Park gebucht / Hotel kann keinen Aqua Park vorweisen" oder "räumlich komplett andere Lage"). Die Entschädigungsleistungen sind allerdings eher marginal, weshalb ich euch den bereits vorgeschlagen Weg empfehlen würde.

                    Teilt dem Vermittler schriftlich und umgehend mit, dass das alternative Hotel für euch nicht infrage kommt, ihr zudem die Behauptung, es sei ausgebucht bezweifelt und bei Nichterfüllung des Vertrages zurücktreten und einen Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von X (=50% des gesamten Reisepreises) geltend machen werdet.
                    Dass ein Rücktritt eigentlich nicht euer erklärtes Ziel ist muss er zunächst einmal gar nicht wissen.

                    Bei Buchungen über check24 ist tatsächlich dieser Verein Ansprechpartner, weshalb ich auch absolut nicht verstehe, weshalb man so einen gehypten B.ums beauftragt ... (Sorry!).

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Nachtrag:
                      Die Gleich- oder Höherwertigkeit ist per definitionem an sehr spezifischen Parametern festzustellen.
                      Ganz gewiss gehören "Weiterempfehlungsraten" nicht dazu, abweichende Lage oder fehlende (maßgebliche!) Merkmale (Aqua Park) hingegen sehr wohl. Man muss also schon wissen was man tut, wenn man im Nachgang der Reise Minderungsforderungen durchsetzen will.
                      Eines Anwalts bedarf es also nicht, in D kann man ggf. auch die liebreizenden Verbraucherschützer zu Rate ziehen.

                      Vorsorglich solltet ihr Hardware-Mägeln (kein Aqua Park) eurer Begründung zur Ablehnung der alternativen Unterkunft beifügen.
                      Reist ihr allen Ratschläge zuwider doch in das andere Hotel, teilt dem Veranstalter mit, dass alle gebuchten und nicht gelieferten Mängel zu einer Minderungsforderung führen werden.
                      Wichtig:
                      Wenn ihr dem neuen Vertrag erst einmal zugestimmt habt könnt ihr vor Ort nicht mehr eine falsche Unterbringung monieren und die Heimreise begehren.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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