Azur Air
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Ich sollte am 26.06 nach Hurghada um 11.00 von Dus fliegen.Flug annuliert.Neue Flugzeit?Keine Auskunft.Nur das man eine Maschine gechartert hat.Habe jetzt nicht lang gefackelt.Bekam von Anex die Erlaubnis kostenlos zu stornieren über Check24.Jetzt fliegen wir schon Sonntags.Andere Fluggesellschaft noch bessere
Flugzeiten.Jetzt kann ich den Urlaub hoffentlich geniessen.@mala73 sagte:
Ich sollte am 26.06 nach Hurghada um 11.00 von Dus fliegen.Flug annuliert.Neue Flugzeit?Keine Auskunft.Nur das man eine Maschine gechartert hat.Habe jetzt nicht lang gefackelt.Bekam von Anex die Erlaubnis kostenlos zu stornieren über Check24.Jetzt fliegen wir schon Sonntags.Andere Fluggesellschaft noch bessere
Flugzeiten.Jetzt kann ich den Urlaub hoffentlich geniessen.Ein Beispiel von der direkten Vorseite, auch mal die positiven Aspekte lesen.
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Ich hatte gerade ähnliche Gedanken, jedoch keine verwendbaren Worte dafüt.
und sich für so einen Blödsinn extra hier anzumelden, ............ Mir fehlen immer noch die Worte
welches skandalöse Verhalten?
du weisst den Tag, du weisst den Flughafen und du wirst auch noch die Uhrzeit erfahren.
klar, optimal ist anders, aber aus den bisherigen Beiträgen kann man ersehen das bis jetzt jeder am Ziel angekommen ist, teilweise sogar mit Reisepreisermässigung auf eine eh schon edtrem günstige Reise.
zum Buchungszeitpunkt war doch klar, das Azur noch keine Genehmigung hat, das schlug dich auch eindeutig im Preis nieder, also kalkuliertes Risiko.
jetzt fliegst du halt mit einer anderen Airline, wo ist der Skandal.obwohl RTL wird ihn funden, es istvSommerloch, da muss auch schonmal der chin. reissack herhalten
@levesmaedche sagte:
zum Buchungszeitpunkt war doch klar, das Azur noch keine Genehmigung hat, das schlug dich auch eindeutig im Preis nieder, also kalkuliertes Risiko.
Echt? Das war bekannt? Ich wurde bei der Buchung nicht darauf hingewiesen, dass Azur Air keine Fluggenehmigung hat.
Auf das wir alle Erfolgreich ankommen werden. Ich bin gespannt.
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Hallo levesmaedche, welchen Flug hast du denn gebucht? Arbeitest du eventuell bei einer dieser Firmen? Ich hab von noch keinem gehört der eine Rückerstattung bekommen hat, weißt du mehr?
Ja, weiss ich scheinbar, denn ich habe diesen Thread komplett gelesen.
werde mir jetzt aber nicht die Mühe machen das rauszusuchen , auf irgendeiner der letzten 30 Seiten wurde es geschrieben. Ging um die Verlegung von MarsaAlam nach Hurghada ab DUS
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@mala73 sagte:
Ich sollte am 26.06 nach Hurghada um 11.00 von Dus fliegen.Flug annuliert.Neue Flugzeit?Keine Auskunft.Nur das man eine Maschine gechartert hat.Habe jetzt nicht lang gefackelt.Bekam von Anex die Erlaubnis kostenlos zu stornieren über Check24.Jetzt fliegen wir schon Sonntags.Andere Fluggesellschaft noch bessere
Flugzeiten.Jetzt kann ich den Urlaub hoffentlich geniessen.Ein Beispiel von der direkten Vorseite, auch mal die positiven Aspekte lesen.
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Gebucht habe ich DUS- Marsa Alam um auch die Frage zu beantworten.
VOR Buchung habe ich mir die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung bestätigen lassen, falls AZUr dann immer noch nicht fliegt, ob ich es machen werde, wahrscheinlich nicht.
und das die noch keine Genehmigung haben, das stand überall, sogar bei Wikipedia, aber auch an etlichen anderen Stellen.und nein, , ich arbeite nicht in der Reisebranche
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Popcornmaschine ist genau die richtige Maßnahme ...
Der eine will gegen eine Fluggesellschaft vorgehen, die ihn pünktlich (im Sinne der VO(EG)261/04) befördert hat, der nächste will stornieren, obwohl er womöglich bessere Reisezeiten angeboten bekommt, und die ganz Wilden schalten den Reise/Flug/Hotel/ Fritten-Experten von RTL ein ... und zu schlechter Letzt darf es auch noch das Totschlagargument der Befangenheit sein?
Es darf gelacht werden!- Eine Änderung der Fluggesellschaft ist allein kein Grund für einen Rücktritt.
- Stornieren kann man immer, hierfür braucht man keine irgendwie geartete "Genehmigung".
- Selbst im tiefsten Sommerloch ist diese Geschichte viel zu wenig reisserisch, um Herrn Benkö in Wallung zu bringen, da könnt ihr auch Legionen von Betroffenen auf seinen AB sprechen lassen.
Soll Ralf Benkö mal beim Kraftverkehrsbundesamt nach der TÜV Plakette fragen oder vielleicht selber das Fliegen proben?
Leute, diese Hysterie hier ist völlig übertrieben. Wenn der eine nicht fliegt fliegt ein anderer, niemand hat euch vertraglich zugesichert, dass ihr in einer Azur Air Maschine sitzen werdet.
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Gebucht habe ich DUS- Marsa Alam um auch die Frage zu beantworten.
VOR Buchung habe ich mir die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung bestätigen lassen, falls AZUr dann immer noch nicht fliegt, ob ich es machen werde, wahrscheinlich nicht.
und das die noch keine Genehmigung haben, das stand überall, sogar bei Wikipedia, aber auch an etlichen anderen Stellen.und nein, , ich arbeite nicht in der Reisebranche
@levesmaedche sagte:
und das die noch keine Genehmigung haben, das stand überall, sogar bei Wikipedia,
was für eine Lüge
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Ich warte eugentlich gespannt auf die ersten Jammerbeiträge , wie eng es doch in der Azur Air ist.
Denn das wird es voraussichtlich bei der Bestuhlung sein, aber das hat dann ja auch niemand vorher gesagt
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@levesmaedche sagte:
und das die noch keine Genehmigung haben, das stand überall, sogar bei Wikipedia,
was für eine Lüge
@snoopy+chappi sagte:
und das die noch keine Genehmigung haben, das stand überall, sogar bei Wikipedia,
was für eine Lüge
Gehts noch?
Hier der ganz aktuelle Wiki Auszug, kannst du gerne selber komplett dort nachlesen
GeschichteBearbeitenAzur Air wurde 2016 gegründet und beantragte beim Luftfahrt-Bundesamt ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis, welches noch aussteht.[2]
FlugzieleBearbeiten -
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Glaubst du, ich sitz auf einem Dreifuß und bin zuständig deine Fragen zu beantworten?
Du bezichtigst hier eine Userin der Lüge, meinem Link kannst du entnehmen, dass es die Wahrheit ist.
So einfach ist das. -
Eine Fluggesellschaft muss dem Passagier eine Entschädigung zahlen, auch wenn sein Reiseveranstalter den Urlauber auf einen anderen Flug umgebucht hat.
Das gilt auch, wenn der Veranstalter dem Reisenden den Flug bestätigt hat, dann aber die Flugdaten ändert. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 29/16), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell”. Eine Umbuchung auf einen anderen Flug gilt als Beförderungsverweigerung. In diesem Fall muss die Airline eine Ausgleichszahlung leisten.quelle/ Frankfurter Presse
@TaD01989 sagte:
So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 29/16)
Wenn man solche Urteile zugrunde legt für eine Argumentation, sollte man den Inhalt zumindest genau kennen:
"Ihr ursprünglicher Flug flog trotzdem zurück nach Deutschland – allerdings ohne die Klägerin mitzunehmen".
Das trifft auf die hier diskutierten Fälle zu 100% nicht zu.
Der Veranstalter bucht neue Flüge, weil die ursprünglichen nicht durchgeführt werden.
Die Airline, deren Flug nicht stattfindet, hat kein AOC - demnach liegt auch keine Beförderungsverweigerung vor.
Sorry, aber so´n bisschen googlen und schon hat man Recht funktioniert meistens nicht ... -
RTL. *g* - wie wäre es mit Mickey Mouse oder Yps?
Ja, es wird eng werden. Wahrscheinlich mehr seitlich als nach vorne. Das war mir beim buchen bewusst - irgendwie müssen 334 Stühle in eine 767 rein. Eine 2-4-2 Bestuhlung ist halt sportlich. Da wird es von mir auch kein öffentliches Gemecker geben. Da muss ich durch.
Es wäre schön wenn sich mal ein Azur Insider melden würde was das Thema Bord-Entertainment angeht. Anfragen werden nicht beantwortet, es finden sich nur Versprechen in Interviews und vielversprechenden Werbeaussagen.
Es wäre so einfach für den Social Media Beauftragten von Azur Air hier ein wenig die Gemüter zu besänftigen. Ja, es gibt so einen Beauftragten, hatte schon Kontakt zu Ihm. Aber er scheint viel zu tun haben, immerhin gibt es schon Einen Twitter Account mit null Tweats, und auf Facebook ist auch nicht wirklich was zu finden.
Vielleicht sind die zuständigen Mitarbeiter mit den phantasievollen Berufsbezeichnungen einfach zu beschäftigt sich hier durchzulesen.Wie gesagt, es wird eng werden, das war vorher klar und ich denke hier wird Wort gehalten und Schlafsitze wird es nicht geben, aber an anderen Versprechen wird sich Azur Air messen lassen müssen.
Und kommt mir jetzt nicht mit wer wenig zahlt kriegt auch wenig... -
Glaubst du, ich sitz auf einem Dreifuß und bin zuständig deine Fragen zu beantworten?
Du bezichtigst hier eine Userin der Lüge, meinem Link kannst du entnehmen, dass es die Wahrheit ist.
So einfach ist das.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Ich verfolge den Thread nun seit gestern Abend. Popcorn ist die richtige Strategie.
Auf den besagten betroffenen Maschinen sitzen auch viele Info-Reisende Reisebüro-Mitarbeiter. Der Veranstalter wird sich von seiner bestmöglichen Seite zeigen. :bowtie: -
Ich verfolge den Thread nun seit gestern Abend. Popcorn ist die richtige Strategie.
Auf den besagten betroffenen Maschinen sitzen auch viele Info-Reisende Reisebüro-Mitarbeiter. Der Veranstalter wird sich von seiner bestmöglichen Seite zeigen. :bowtie:@Weltente sagte:
Ich verfolge den Thread nun seit gestern Abend. Popcorn ist die richtige Strategie.
Auf den besagten betroffenen Maschinen sitzen auch viele Info-Reisende Reisebüro-Mitarbeiter. Der Veranstalter wird sich von seiner bestmöglichen Seite zeigen. :bowtie:Und hochmotivierte Crew, endlich geht es wieder in die Luft (an die Arbeit)

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@TaD01989 sagte:
So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 29/16)
Wenn man solche Urteile zugrunde legt für eine Argumentation, sollte man den Inhalt zumindest genau kennen:
"Ihr ursprünglicher Flug flog trotzdem zurück nach Deutschland – allerdings ohne die Klägerin mitzunehmen".
Das trifft auf die hier diskutierten Fälle zu 100% nicht zu.
Der Veranstalter bucht neue Flüge, weil die ursprünglichen nicht durchgeführt werden.
Die Airline, deren Flug nicht stattfindet, hat kein AOC - demnach liegt auch keine Beförderungsverweigerung vor.
Sorry, aber so´n bisschen googlen und schon hat man Recht funktioniert meistens nicht ...@vonschmeling sagte:
Wenn man solche Urteile zugrunde legt für eine Argumentation, sollte man den Inhalt zumindest genau kennen:
"Ihr ursprünglicher Flug flog trotzdem zurück nach Deutschland – allerdings ohne die Klägerin mitzunehmen".
Das trifft auf die hier diskutierten Fälle zu 100% nicht zu.
Der Veranstalter bucht neue Flüge, weil die ursprünglichen nicht durchgeführt werden.
Die Airline, deren Flug nicht stattfindet, hat kein AOC - demnach liegt auch keine Beförderungsverweigerung vor.
Sorry, aber so´n bisschen googlen und schon hat man Recht funktioniert meistens nicht ...Du bist echt peinlich! Es ist eine NEUE Fluglinie, die sich versucht, mit Betrug, Vorteile gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.
