Anex Group/Anex Tour
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Wie gesagt - ich bedarf keiner Nachhilfe.
Selbstverständlich können die Flugzeiten geändert werden, die rahmentlichen Bedinungen sind ausschlaggebend.
Du wirkst auf mich ein bisschen hyperaktiv, _aqua_sports_ und vielleicht auch ein wenig zu forsch hinsichtlich deiner ergoogleten Weisheiten?
Der von dir verlinkte "finanztipp" zielt auf die Akquise von Mandaten zur Beitreibung ab. Entsprechend ungenau und "hoffnungstragend" sind die Formulierungen.
Begrifflichkeiten wie "un/zumutbar" oder "beliebig" zu überlesen führt unweigerlich zu irrtümlichen Annahmen.@Martino1979
Wenn du direkt oder auf derselben Seite antwortest ist ein Zitat entbehrlich. Ein @username reicht vollkommen aus!
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So einen Quatsch was so manche selbsternannte"Experten" hier schreiben: Hier mal eine kurze Zusammenfassung für dich:
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@Martino1979 sagte:
Aber die Flugzeiten können nur bis 14 Tage vor Antritt geändert werden. Nicht danach, oder täusche ich mich da?
Ja, Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend machen (das kann man immer machen). Bei unzumutbarer Umbuchung (z.B.Abflug mitten in der Nacht) kann man auch kostenlos stornieren (Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen) - ansonsten gilt die Frankfurter Tabelle wenn Urlaubstage flöten gehen.
@_aqua_sports_ sagte:
Bei unzumutbarer Umbuchung (z.B.Abflug mitten in der Nacht) kann man auch kostenlos stornieren (Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen) - ansonsten gilt die Frankfurter Tabelle wenn Urlaubstage flöten gehen.
Aha, und wer entscheidet rechtssicher, was für welches Individuum unzumutbar ist? Niemand, das ist dann also nur eine persönliche Befindlichkeit oder bisschen mehr Umstand und Warterei, falls man Zuganreise hat und wegen unpassender Verbindungen man 2 Stunden länger im Airport hockt.
Erstatten lassen kannst du dir ausgefallene Urlaubsnächte, nicht -tage, denn du buchst eine Zahl x Übernachtungen und nicht von morgens Tag 1 bis abends Tag letzt im Hotel. -
Eine Entschädigung steht zu - das war der Punkt. Die Aussage, dass man beliebig auf andere Tage umgebucht werden kann und keinerlei Rechte hat ist schlicht falsch! Das war vielleicht mal vor vielen Jahren so!
Ich bin nicht hyperaktiv sondern gebe hier nur nützliche Hinweise. Mir ist klar, dass ein Flug um 2 Stunden z.B. nach hinten verlegt werden kann aber nicht 3 Tage vorher beispielsweise um 20 Stunden.....
Ansonsten möchte ich gerne mal die Textpassage (Link) hier lesen, dass man bei einer Pauschalreise nix zu melden hat und alles hinnehmen muss.
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Vollkommen irrelevant ist im Übrigen die Frankfurter Tabelle im Bezug auf Ansprüche an das Luftverkehrsunternehmen.
Bei einer Abweichung von mehr als 4h kann ab der fünften eine Reisepreisminderung anteilg 5%/h und für jede weitere geltend gemacht werden (beim Veranstalter).
Im Falle einer Flugstreichung und daraus resultierender Andersbeförderung hingegen besteht ein Anspruch gegen das LVU (VO(EG)261/04).Als unzumutbar erachten Gerichte regelmäßig eine Verschiebung der Reisezeit mit der Folge erheblicher Störung der Nachtruhe, oder auch einen durch die Änderung um 6h verkürzten Wochenendtrip.
Wie gesagt, die Kammer hat nicht verboten die Flugzeiten zu ändern, sie hat lediglich verboten, Reisende beliebig innerhalb vorhandener Kontingente "umzuschichten".
Das hab ich allerdings schon gefühlte elwunneunzigtausendmal zu erklären versucht - wer es nicht verstehen will möge gern prozessieren!Alles in allem ist diese Thematik überhaupt nicht Anex spezifisch und im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen bereits in epischer Breite nachzulesen.
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Das die Frankfurter Tabelle nix mit der Airline zu tun hat sollte klar sein -aber sie gibt es!
Na also -man hat Ansprüche wie du ja z.T. rauskopiert hast. Nur damit die Leser hier nicht denken sie können überhaupt nix geltend machen und müssen auch wirklich alles hinnehmen.
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@_aqua_sports_
Deine Antwort an Martino1979 war jedenfalls unpräzise.
Also spar dir besser mal das ein oder andere "das ist Quatsch".
Ich kopiere nichts raus, diesen Hinweis habe ich Forum schon so oft gegeben, dass er praktisch von selbst aus meinen Fingern perlt ...
Es ging um den Satz "man darf die Reisezeiten nur bis 14 Tage vor Antritt ändern", ein Ja als Antwort ist darauf leider unbefriedigend. -
Nö - er hat seine Rechte und sei es die Frankfurter Tabelle ......
Da will man hier den z.T. unwissenden Neuanmeldern wertvolle Tipps geben was sie machen können und dann sowas hier. Das reinste Kuriositätenkabinett hier!
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SoL angsam scheint mir das zur Alleinunterhaltung von Euch beiden zu werden.
Oder sollte ich Zickenkrieg schreiben? -
Nein -es ist jetzt alles klar denke ich-es kann ja auch alles ergoogelt werden.
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Die Kunst besteht darin, das Ergoogelte verstehend zu würdigen.
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Nö - er hat seine Rechte und sei es die Frankfurter Tabelle ......
Da will man hier den z.T. unwissenden Neuanmeldern wertvolle Tipps geben was sie machen können und dann sowas hier. Das reinste Kuriositätenkabinett hier!
@_aqua_sports_ sagte:
Da will man hier den z.T. unwissenden Neuanmeldern wertvolle Tipps geben was sie machen können und dann sowas hier.
... definiere "wertvolle Tipps" und "unwissende Neuanmelder" ... (viel Spaß!!) -
Nochmal abschießend worum es mir ging da es unübersichtlich wird bei der Streiterei:
@Martino1979 sagte:
Aber die Flugzeiten können nur bis 14 Tage vor Antritt geändert werden. Nicht danach, oder täusche ich mich da?
Antwort @vonschmeling: Da täuscht du dich, die Flugzeiten können aus wichtigem Grund jederzeit auch noch kurzfristiger geändert werden ohne dass daraus irgendwelche Ansprüche resultierten.
....die Aussage kann man so nicht stehen lassen - daher: "Tipp" - und wertvoll auch -es gibt ja Geld zurück

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Wir haben zu viert einen Urlaub von Dus-Palma gebucht. Der Flieger sollte um 6 Uhr fliegen.
Nun heute kamen die Reiseunterlagen (Start: 6.8.17 bis 13.8.17) in den denen drinsteht dass der Flieger nun um 15:20 starten soll. Also über 9 Stunden später. Kann ich was dagegen machen?@Martino1979 sagte:
Wir haben zu viert einen Urlaub von Dus-Palma gebucht. Der Flieger sollte um 6 Uhr fliegen.
Nun heute kamen die Reiseunterlagen (Start: 6.8.17 bis 13.8.17) in den denen drinsteht dass der Flieger nun um 15:20 starten soll.Zur Erinnerung, _aqua_sports_ ...
Nehmen wir an, die Reise habe 600€ pro Nase gekostet für 7 Nächte, ergäbe sich ein Anspruch von 21.43€ gem. Frankfurter Tabelle und somit kaum ein erstreitenswerter.
Ausgenommen Martino soll mit einem ganz anderen Flieger starten weil der ursprüngliche Flug annulliert wurde ... -
@_aqua_sports_ wie ich schon mal geschrieben habe, Du schreibst hier größtenteils Mumpitz. Ach was, nennen wir das Kind beim Namen: immer.
Du willst helfen, das ehrt Dich! Am meisten hilfst Du, wenn Du einfach nur mitliest, Du hilfst dann anderen und kannst viel dazu lernen. Besorgte Reisende werden weniger verwirrt und kirre gemacht. Quasi eine Win Win Situation.Ich greife Dich nicht persönlich an, bestimmt kannst Du in einem Wassersport-Forum wertvolle Tipps geben.
Jedes Mal wenn Du einen Tipp schreibst oder helfen möchtest, denke ich mir, man, geht es noch?
Erkennst Du es dann selber hat man Dich falsch verstanden. Lass es doch einfach.Don't complain, don't explain!
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Du bist auch so ein Spezialist hier -ich weiß!
Dann lassen wir hier die Falschaussagen stehen -ich bin nicht betroffen und mir persönlich ist es auch egal -es ist ein Kindergarten hier!
Am besten beratet ihr hier beiden die Hilfesuchenden hier dann ist alles in trockenen Tüchern!
Und zu Herrn Schmeling noch: Bei 21 Euro würde ich auch keine Ansprüche geltend machen aber es ist einiges mehr an Geld -nur mal so nebenbei -sind ja pro Stunde 5% ab der 4. Stunde x 4 Personen macht bei insgesamt 9 Stunden mehr!
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Jau, aber nicht mehr als 21,43€ pro Person - falls der von mir willkürlich angesetzte Preis irgendwie passte.
Waren es erstaunliche 2k€ verändert sich der Anspruch entsprechend.Klemm dir doch einfach mal die Falschaussagen und alles wird gut?!
Ich verstehe mich hier übrigens keineswegs als Berater sondern begleite den Austausch mit meinen Erfahrungen und Kenntnissen. -
SoL angsam scheint mir das zur Alleinunterhaltung von Euch beiden zu werden.
Oder sollte ich Zickenkrieg schreiben?@Türkeifliegender sagte:
Oder sollte ich Zickenkrieg schreiben?
Nein, du solltest zuweilen einfach nur gar nichts schreiben ...

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@_aqua_sports_
Deine Wohltaten haben schlichterdings allerhand Optimierungspotenzial.
Ich meine deshalb, du solltest etwas sparsamer sein mit Prädikaten wie "Falschmeldungen" oder "Quatsch" ... -
Ja alles korrekt was du hier gesagt hast - war keine falsche Meldung war alles richtig! Du hattest recht! Es tut mir sehr leid!
Ich denke jetzt wissen alle bescheid.