FlyNiki - Fragen, Antworten und Erfahrungen
-
Wir haben eine Landingpage zum Thema Niki-Grounding freigeschaltet.
Dort haben wir die ersten, uns zur Verfügung stehenden Infos reingepackt. Diese Seite wird ggf. aktualisiert.
Zudem wird in Kürze auf der Startseite ein Ticker geschaltet.Ich warte immer noch auf aktuelle Informationen ... letzter Stand eurer Infos 14.12.2017... euer Ernst???
-
Wen sprichst bzw pampst Du an? Hier im Reiseforum schreiben nur User

Die wissen zwar viel und helfen gerne, sind aber keine Hellseher. Worum geht es? -
Um das noch einmal kurz klar zu stellen: beim Veranstalter ist die Reise weiterhin buchbar - allerdings nur mit anderen Airlines (gleiches Hotel, gleicher Flugtag, gleicher Flughafen wie von uns gebucht nur eben mit andere Flugzeiten). D.h. der Veranstalter hat die Möglichkeit, uns entsprechend umzubuchen, da entsprechende Vakanzen verfügbar sind.
-
Dann warte doch einfach die Vorschläge ab.
-
Um das noch einmal kurz klar zu stellen: beim Veranstalter ist die Reise weiterhin buchbar - allerdings nur mit anderen Airlines (gleiches Hotel, gleicher Flugtag, gleicher Flughafen wie von uns gebucht nur eben mit andere Flugzeiten). D.h. der Veranstalter hat die Möglichkeit, uns entsprechend umzubuchen, da entsprechende Vakanzen verfügbar sind.
@medelon sagte:
Um das noch einmal kurz klar zu stellen: beim Veranstalter ist die Reise weiterhin buchbar - allerdings nur mit anderen Airlines (gleiches Hotel, gleicher Flugtag, gleicher Flughafen wie von uns gebucht nur eben mit andere Flugzeiten).
Und wohl auch zu anderen Preisen, wenn ich deinen Beitrag von gestern , 12.55 Uhr richtig interpretiere.
D.h. der Veranstalter hat die Möglichkeit, uns entsprechend umzubuchen, da entsprechende Vakanzen verfügbar sind.
Zunächst wird er wohl ein neues Angebot zu neuen Preisen machen wie es die AGB vorsehen.
-
Nein, er wird ein Angebot zum selben Preis machen, allerdings u.U. mit abweichenden Reisezeiten.
Die Konkretisierung von medelons Frage hat etwas gedauert. Die schlichte Antwort: Es ist ein Angebot zum selben Preis zu unterbreiten, dies kann von der ursprünglichen Planung jedoch abweichen. Damit sind die Pflichten gegenüber dem Reisenden erfüllt.
Der Umstand, dass die Reise "nur mit anderer Airline und teurer" noch angeboten wird entfaltet keine Wirkung auf einen Anspruch.
Meistens kommt man mit konkreten Fragen schneller zum Ziel, medelon ... -
Warum sollte uns der Veranstalter abweichende Reisezeiten - sprich andere Reisetage - anbieten, wenn die Reise so wie ursprünglich von uns gebucht noch buchbar ist, nur halt mit anderen Flügen und der Veranstalter zur Zeit noch entsprechende Flugvakanzen anbietet? Nur wegen des Preises? Diese Reise wird selbst mit anderen Flugtagen nicht mehr zum ursprünglichen Preis angeboten sondern nur noch teurer.
-
... weil dieselben Reisezeiten teurer verkauft werden können. Für die Ursache ist er schließlich nicht verantwortlich zu machen.
-
... weil dieselben Reisezeiten teurer verkauft werden können. Für die Ursache ist er schließlich nicht verantwortlich zu machen.
@vonschmeling sagte:
...Für die Ursache ist er schließlich nicht verantwortlich zu machen.
Wir als "Kunde" aber auch nicht. Es liegt doch rein am Veranstalter, welche Airline er einbucht. Wir als Pauschalreisende haben dort doch wohl kaum Einflussmöglichkeiten. Zudem verweise ich mal auf die von TUI gemachten Ausführungen zur Niki-Insolvenz auf der TUI.com-Seite, wo auf die Vorteile einer Pauschalbuchung in einem solchen Fall hingewiesen wird.
Und wie bereits ausgeführt, diese Reise wird nunmehr grundsätzlich nicht mehr zu dem von uns gebuchten Preis angeboten sondern nur noch teurer. -
... und wie ebenfalls bereits mehrfach hier angeführt habt ihr eben einen Anspruch auf ein alternatives Angebot zum selben Preis, nicht jedoch auf eines mit denselben Reisezeiten.
-
@vonschmeling
d.h Reisezeit könnte auch März statt Februar sein? -
Wenn du neu buchst ist es vollkommen egal was und wann. Nur kündige zuerst und buche nicht einfach schon bevor du die Stornorechnung tatsächlich erhältst.
-
Ich meinte eigentlich , ob der RV mir auch ein Angebot für März machen darf, weil im Februar vielleicht nichts mehr verfügbar ist.
Habe Holidaycheck als Vermittler heute informiert, das Ich die Reise kostenfrei kündigen möchte.
Veranstalter ist XAIR.
Habe gestern die Reisebestätigung/Rechnung erhalten, aber mit den ursprünglich gebuchten Flugzeiten und Flugesellschaften. Niki hin Eurowings zurück.Die Restzahlung soll am 10.01 per Lastschrift eingezogen werden, was Ich natürlich nicht möchte.
Muss Ich erstmal zahlen und mir im Falle einer Stornierung(sei es durch mich oder XAIR) das Geld zurück erstatten zu lassen? -
Das Beste ist hier der Dialog mit dem Veranstalter über das Reisebüro.
Lass wissen, dass du zeitlich flexibel bist und auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt reisen würdest. Optimal wäre die Klärung vor der Fälligkeit der Restzahlung. -
... und wie ebenfalls bereits mehrfach hier angeführt habt ihr eben einen Anspruch auf ein alternatives Angebot zum selben Preis, nicht jedoch auf eines mit denselben Reisezeiten.
@vonschmeling sagte:
... und wie ebenfalls bereits mehrfach hier angeführt habt ihr eben einen Anspruch auf ein alternatives Angebot zum selben Preis, nicht jedoch auf eines mit denselben Reisezeiten.
Das würde heißen, es wäre rechtens, wenn der Veranstalter uns anstatt für die - wie geplant - 1. Märzwoche ein Alternativangebot z.B. für Anfang/Mitte/Ende Februar - ggfs. sogar anstatt von DUS ab MUC, - unterbreiten würde, da die Preise im März (egal von welchem Flughafen in Deutschland) höher sind als der Preis, für den wir gebucht haben?
-
Es ist eigentlich nicht so schwer, der Veranstalter muß Euch ein gleichpreisiges Alternativangebot unterbreiten mit nicht allzu abweichenden (irgendwo sind sogar recht genaue Zeitdifferenzen benannt, mag jetzt aber nicht suchen, bin noch im Halbschlaf) Zeiten, an den gleichen Flugtagen und von den gleichen Airports. Damit kommt er seinen Pflichten nach und der Vertrag bleibt bestehen, kann er das nicht, habt Ihr das Recht kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Natürlich ist eine solche Situation nicht alltäglich und man muß ihm schon eine gewisse Zeit zur Nachbesserung einräumen, weshalb ich nicht voreilig stornieren würde, das könnte durchaus in Kosten resultieren. So jedenfalls meine Auffassung der rechtlichen Gegebenheiten, die man gerne korrigieren darf.
-
Die Abweichung darf 4h nicht überschreiten.
Allerdings resultiert aus einer Überschreitung eben nur ein Kündigungsrecht und keine weiteren Ansprüche. -
^^ wo hast du die 4 Stunden her?
So lange die Verschiebung nicht in die Nachtstunden verlegt wird und dadurch "die Nachtruhe erheblich gestört wird gibt es nix zurück.
Auch Flugzeit Verschiebungen, die am gleichen Tag sind, sind zulässig, da der 1. und der letzte Tag "Reisetage" sind. Dazu gibt es mehrere Urteile. -
Dann bring dich mal auf den aktuellen Stand, Profi ...

Da es an dieser Stelle um Niki geht verzichte ich auf eine weitere Vertiefung und verweise auf den entsprechenden Thread im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.