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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

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  • OliverQ121171O Offline
    OliverQ121171O Offline
    OliverQ121171
    schrieb am zuletzt editiert von
    #381

    @ vs.... man muss nicht immer mit dir konform sein....aber klasse das du versuchst den Leuten, zumindestens rechtlich, Tipps zun geben👍Es ist ganz,ganz traurig was gerade bei Jt abgeht....

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

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    • ulca2U Offline
      ulca2U Offline
      ulca2
      schrieb am zuletzt editiert von
      #382

      An vonschmeling mit vielen Dank, nun habe ich die Vertragskündigung wegen dem fehlenden Reisesicherungsschein bei holidaycheck per Mail gemacht. Übermorgen schicke ich zusätzlich per Einschreiben. Bin gespannt ob ich mein Geld wiedersehe.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #383

        @Baurnbarbara
        Anhand des Datums seiner Gültigkeit beispielsweise. Vermutlich steht da der 31.10. ... 😕

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • A-S-A Offline
          A-S-A Offline
          A-S-
          schrieb am zuletzt editiert von
          #384

          Hallo!

          -23.10.-02.11 Nur-Hotel Buchung über Check24.
          -Bestätigung von Jt nebst Sicherungsschein erhalten ABER da steht was von Absicherung für Pauschalreisen.
          -Abbuchung Komplettbetrag per Lastschrift erfolgt.

          Einige schreiben hier, das NUR-Hotel Buchungen nicht abgesichert wären, obwohl JT damit wirbt und ja einen Sicherungsschein gemailt hat. sollte unser Hotel nicht bezahlt worden sein, würde ich den Vertrag kündigen und die Lastschrift stornieren bzw zurückbuchen lassen. Oder?
          Beste Grüße
          AS

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #385

            Der Sicherungsschein für Nur-Hotel Buchungen wird ausgestellt, wenn JT in der Rolle des Veranstalters auftritt, also beispielsweise auch noch Transferleistungen mit der Buchung verbunden sind.
            Mit einem gültigen Sicherungsscheins sollten auch Nur-Hotel Bucher nicht im Regen stehen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            A-S-A 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Der Sicherungsschein für Nur-Hotel Buchungen wird ausgestellt, wenn JT in der Rolle des Veranstalters auftritt, also beispielsweise auch noch Transferleistungen mit der Buchung verbunden sind.
              Mit einem gültigen Sicherungsscheins sollten auch Nur-Hotel Bucher nicht im Regen stehen.

              A-S-A Offline
              A-S-A Offline
              A-S-
              schrieb am zuletzt editiert von
              #386

              @vonschmeling sagte:

              Der Sicherungsschein für Nur-Hotel Buchungen wird ausgestellt, wenn JT in der Rolle des Veranstalters auftritt, also beispielsweise auch noch Transferleistungen mit der Buchung verbunden sind.
              Mit einem gültigen Sicherungsscheins sollten auch Nur-Hotel Bucher nicht im Regen stehen.

              Danke für Deine schnelle Rückmeldung!
              Veranstalter? Die Bestätigung mit Rechnung und dem Sicherungsschein kam per Mail von check24. Aber alles unter dem Adressat von JT. Auch hat JT abgebucht. Transferleistungen haben wir keine zusätzlichen. Wie gesagt reine Hotelbuchung mit AI.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #387

                @A-S-
                Schau mal hier rein, unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Nur-Hotel Buchung abzusichern. Du musst herausfinden, ob diese für deine Buchung valid sind.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                A-S-A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @A-S-
                  Schau mal hier rein, unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Nur-Hotel Buchung abzusichern. Du musst herausfinden, ob diese für deine Buchung valid sind.

                  A-S-A Offline
                  A-S-A Offline
                  A-S-
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #388

                  @vonschmeling sagte:

                  @A-S-
                  Schau mal hier rein, unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Nur-Hotel Buchung abzusichern. Du musst herausfinden, ob diese für deine Buchung valid sind.

                  Danke!
                  Aber, ob ich das voraussehen muss, ob er Schein hier greift? Sobald das Hotel die Hand hinhält und mich zum zahlen drängt, werde ich den Vertrag mit JT kündigen und der Lastschrift widerrufen. Ich glaube das sollte legitim sein. 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • zipeterZ Offline
                    zipeterZ Offline
                    zipeter
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #389

                    Nun finde ich auf der Seite von ERV, der Schadensregulierungsstelle der Generali:

                    In welchem Fall bekomme ich mein Geld zurück?

                    Wer eine Pauschalreise gebucht hat, bekommt bereits geleistete Zahlungen von dem Insolvenzversicherer erstattet (s.u.).

                    und

                    Was ist eine Pauschalreise?

                    Eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei Reiseleistungen anbietet. Das sind z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen, zu einem Gesamtpreis zusammengefasst.
                     
                    Darüber hinaus kann nach deutschem Recht auch das Anbieten von Einzelleistungen durch einen Veranstalter als Veranstaltertätigkeit gewertet werden. Im Zweifelsfall helfen die Touristikverbände (ASR, BDO, DRV, RDA) oder ein Fachanwalt für das Reiserecht.

                    Das bedeutet dann wohl doch, dass es schwer wird, für nur Hotelbuchungen das gezahlte Geld erstatte zu bekommen, wenn ich das richtig lese.

                    Gefunden: https://www.reiseversicherung.de/reisegarant/index.html

                    A-S-A 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • ulca2U ulca2

                      Vielen Dank vonschmeling für die Antwort. Ja leider war mir nicht klar, dass der Sicherungsschein schon vor der Zahlung da sein muss. Aber nun ist es passiert. An welche Firma sende ich die Vertragskündigung? An JT oder HolidayCheck. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?

                      Wülfi71W Offline
                      Wülfi71W Offline
                      Wülfi71
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #390

                      @ulca2 sagte:

                      An JT oder HolidayCheck. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?

                      Wenn Du keinen Sicherungsschein hast und schon gezahlt hast, stellt sich erst einmal die Frage, wie Du gezahlt hast:

                      • Per Lastschrift: Kannst Du wegen Widerspruch zurückgeben. Das geht bis zu acht Wochen nach Abbuchung ohne jede Begründung, meist sogar im Onlinebanking. Danach kann man es mit der Begründung "Betrug" trotzdem bei der Bank versuchen
                      • Per Kreditkarte: Wissen viele nicht: Auch hier ist eine Retoure wegen Internetbetrug möglich, auch hier die Bank ansprechen, eine Kollegin von mir hat das nach der Unister Pleite geschafft, hier ein Storno der Belastung zu bekommen
                      • Per Paypal: Käuferschutz von Paypal beanspruchen! Geht theoretisch für 180 Tage, ob sich das US-Unternehmen an seine Zusagen hält, kann ich nicht beurteilen, dafür fehlen mir die Erfahrungswerte
                      • Bar oder per Überweisung gezahlt: Dann ist das Geld erst einmal weg und Du kannst Deine Forderung nur zur Tabelle anmelden. Natürlich musst Du die volle Forderung anmelden, Du bekommst aber nur eine geringe bis gar keine Quote, sprich: Was an Substanz im Unternehmen noch zu Geld zu machen war, wird quotal auf alle Gläubiger verteilt. 3% wären da wohl schon eher ein gutes Ergebnis, bei so einem Laden würde ich mich auch über eine Null Quote, sprich Totalausfall nicht wundern...

                      06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                      ulca2U 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • zipeterZ zipeter

                        Nun finde ich auf der Seite von ERV, der Schadensregulierungsstelle der Generali:

                        In welchem Fall bekomme ich mein Geld zurück?

                        Wer eine Pauschalreise gebucht hat, bekommt bereits geleistete Zahlungen von dem Insolvenzversicherer erstattet (s.u.).

                        und

                        Was ist eine Pauschalreise?

                        Eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei Reiseleistungen anbietet. Das sind z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen, zu einem Gesamtpreis zusammengefasst.
                         
                        Darüber hinaus kann nach deutschem Recht auch das Anbieten von Einzelleistungen durch einen Veranstalter als Veranstaltertätigkeit gewertet werden. Im Zweifelsfall helfen die Touristikverbände (ASR, BDO, DRV, RDA) oder ein Fachanwalt für das Reiserecht.

                        Das bedeutet dann wohl doch, dass es schwer wird, für nur Hotelbuchungen das gezahlte Geld erstatte zu bekommen, wenn ich das richtig lese.

                        Gefunden: https://www.reiseversicherung.de/reisegarant/index.html

                        A-S-A Offline
                        A-S-A Offline
                        A-S-
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #391

                        @zipeter sagte:

                        .......

                        Das bedeutet dann wohl doch, dass es schwer wird, für nur Hotelbuchungen das gezahlte Geld erstatte zu bekommen, wenn ich das ....

                        JT wirbt damit!
                        https://www.jt.de/presseartikel/jt-touristik-bietet-sicherungsschein-kuenftig-auch-fuer-nur-hotels

                        😉A-S-

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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #392

                          @A-S-
                          Ggf. muss der Vermittler die Gültigkeit prüfen, sonst ist er mitverantwortlich und kann in Anspruch genommen werden.
                          Ich glaube trotzdem du machst es dir etwas zu einfach.
                          Sicherlich ist nach Widerspruch die Zahlung erst einmal rückgängig gemacht, das ändert aber nichts am Anspruch. Wenn diesem zu deinen Lasten Recht gegeben wird kann ein Titel erwirkt und die Forderung 30 Jahre lang in deine gesamten Einkünfte und dein Vermögen vollstreckt werden.
                          Diese ganzen hihi-Kisten sind demnach nur sehr oberflächlich hihi-mäßig, und ein Mega-Hangover könnte schneller folgen als man hihi sagen kann ...😕

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          A-S-A 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • A-S-A Offline
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                            A-S-
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #393

                            Wenn vor Ort rauskommt, das JT nicht gezahlt hat und wir aufgefordert werden nochmals zu zahlen, dann hat doch Jt den Vertrag nicht erfüllt. Dann steht doch einer Rückbuchung nichts in Wege?

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #394

                              Sorry @Wülfi71 ... aber das hilft doch nicht wirklich sondern dient nur nur symptomatisch ... 😕
                              Da hat dann ggf. einer seine Penunsen wiedererlangt und wird mit einem Verfahren überzogen, bei dem er mit dem drei- oder noch mehrfach zur Kasse gebeten wird - toll!?
                              Bitte immer zuendedenken und möglichst gleich die rechtlich unstreitigen Schritte machen ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Marc1305M Offline
                                Marc1305M Offline
                                Marc1305
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #395

                                Hallo zusammen, hallo vonschmeling😉 Klasse, wie du hier bereit bist jedem zu helfen.

                                Wir haben auch eine Reise über Check24 bei JT Touristik von 31.10. Bis 14.11. Gebucht. Der Flug geht noch am 31.10. Abends nach Abu Dhabi, das Hotel können wir ab 01.11. Für 13 Tage beziehen. So weit in der Theorie. Wir haben den Gesamtpreis schon gezahlt und auch einen Sicherungsschein erhalten (gilt dieser jetzt für die ganze Reise oder nur für den 31.10.? Da die Vereinbarung mit der Versicherung und JT Touristik ja nur bis 31.10. Gilt). Ich habe jetzt beim Hotel angefragt, für das Zimmer liegt eine Reservierung auf meinen Namen vor, gezahlt wurde es aber noch nicht. Das Hotel hat mir jetzt sogar zwei mal angeboten einen Link zur Bezahlung zu senden. Bin natürlich nicht weiter darauf eingegangen, da ich das Zimmer ja nicht nochmal zahlen will sondern das ja JT Touristik machen sollte. Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Die Reise bei Check24 mit dem Hinweis des Hotels, dass das Zimmer noch nicht bezahlt wurde kündigen oder eher noch warten, da das Zimmer bisher durch JT Touristik noch nicht storniert wurde aber auch noch nicht bezahlt.

                                Mittlerweile wäre es mir das Liebste, einfach das Geld zurück zu erhalten und nach einer anderweitigen Reise zu suchen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @A-S-
                                  Ggf. muss der Vermittler die Gültigkeit prüfen, sonst ist er mitverantwortlich und kann in Anspruch genommen werden.
                                  Ich glaube trotzdem du machst es dir etwas zu einfach.
                                  Sicherlich ist nach Widerspruch die Zahlung erst einmal rückgängig gemacht, das ändert aber nichts am Anspruch. Wenn diesem zu deinen Lasten Recht gegeben wird kann ein Titel erwirkt und die Forderung 30 Jahre lang in deine gesamten Einkünfte und dein Vermögen vollstreckt werden.
                                  Diese ganzen hihi-Kisten sind demnach nur sehr oberflächlich hihi-mäßig, und ein Mega-Hangover könnte schneller folgen als man hihi sagen kann ...😕

                                  A-S-A Offline
                                  A-S-A Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #396

                                  @vonschmeling sagte:

                                  @A-S-

                                  Sicherlich ist nach Widerspruch die Zahlung erst einmal rückgängig gemacht, das ändert aber nichts am Anspruch

                                  Anspruch auf was? Welchen Anspruch hat bitte JT, wenn keine Leistung von denen erbracht wurde und ich deshalb mein Geld zurückbuchen lasse? Und zwar nicht vor sondern nach den Zeitpunkt der zu erbringenden Leistung?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #397

                                    @Marc1305
                                    Die Absicherung gilt für alle Reisen, die bis zum 31.10. angetreten werden.
                                    Wenn dich die Lust inzwischen verlassen hat kannst du kündigen mit dem Hinweis, das Hotel habe eine erneute Bezahlung der Beherbergungskosten von dir verlangt, da diese vom Veranstalter noch nicht geleistet wurde.
                                    Lies bitte mal so 3-5 Seiten zurück.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    Marc1305M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #398

                                      @A-S-
                                      Ja, es muss Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Gelingt die hat der Vertragspartner Anspruch auf deine Gegenleistung und wird sie mit Sicherheit einfordern.
                                      Wahrlich keine leichte Kost, aber das ist die Juristerei so oder so nicht ... 😕

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      A-S-A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @A-S-
                                        Ja, es muss Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Gelingt die hat der Vertragspartner Anspruch auf deine Gegenleistung und wird sie mit Sicherheit einfordern.
                                        Wahrlich keine leichte Kost, aber das ist die Juristerei so oder so nicht ... 😕

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #399

                                        Vielen Dank für Deine schnellen Feedbacks und Deiner Unterstützung!

                                        Dem Veranstalter wird es kaum gelingen, seinen Vertrag zu erfüllen, nachdem wir angereist sind und womöglich wieder zurück sind.

                                        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • A-S-A A-S-

                                          Wenn vor Ort rauskommt, das JT nicht gezahlt hat und wir aufgefordert werden nochmals zu zahlen, dann hat doch Jt den Vertrag nicht erfüllt. Dann steht doch einer Rückbuchung nichts in Wege?

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #400

                                          @A-S- sagte:

                                          Wenn vor Ort rauskommt, das JT nicht gezahlt hat und wir aufgefordert werden nochmals zu zahlen, dann hat doch Jt den Vertrag nicht erfüllt. Dann steht doch einer Rückbuchung nichts in Wege?

                                          Nein, aber ist es dann nicht schon zu spät für einen Widerspruch?

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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