JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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@vonschmeling: Auch von meiner Seite Respekt für Deinen Einsatz alle Betroffenen von Deiner Kompetenz und Deinem Wissen profitieren zu lassen.
Es gibt nur eine einzige Konstellation, hinter der ich weiter ein Fragezeichen mache: Reiseantritt ab dem 01.11., kein Sicherungsschein, Zahlung vor Insolvenzantrag am 29.09.17 geleistet. Egal, ob JT diese Zahlungen separiert hat oder nicht ("Treuhandkonto"): Falls das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, wird der Insoverwalter diese Beträge m.E. zur Masse ziehen, damit sind es Insolvenzforderungen, die nur quotal bedient werden. Woher nimmst Du die Zuversicht, dass dem nicht so ist? Wäre für diese (und wirklich nur für diese) Konstellation nicht doch anzuraten, alle Stornomöglichkeiten (Lastschriftrückgabe, Kreditkartenstorno, Paypalverkäuferschutz) auszunutzen, da Zahlung ohne Rechtsgrund (fehlender Sicherungsschein) erlangt? Sobald ein Sicherungsschein für die Zeit ab 01.11. vorliegt, kann ja sofort wieder nachgezahlt werden.
Bitte nur als fachlichen Diskurs und nicht als Empfehlung oder gar Rechtsberatung verstehen.
@Wülfi71 sagte:
Es gibt nur eine einzige Konstellation, hinter der ich weiter ein Fragezeichen mache:
Damit bist du mir um Lichtjahre vorraus!

Reiseantritt ab dem 01.11., kein Sicherungsschein, Zahlung vor Insolvenzantrag am 29.09.17 geleistet. Egal, ob JT diese Zahlungen separiert hat oder nicht ("Treuhandkonto"): Falls das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, wird der Insoverwalter diese Beträge m.E. zur Masse ziehen, damit sind es Insolvenzforderungen, die nur quotal bedient werden.
Das ist leider vollkommen zutreffend.
Woher nimmst Du die Zuversicht, dass dem nicht so ist?
Nicht aus objektiv messbaren Parametern - die stammt tatsächlich von einer Mischung aus Dreifuß und Erfahrung.
Wäre für diese (und wirklich nur für diese) Konstellation nicht doch anzuraten, alle Stornomöglichkeiten (Lastschriftrückgabe, Kreditkartenstorno, Paypalverkäuferschutz) auszunutzen, da Zahlung ohne Rechtsgrund (fehlender Sicherungsschein) erlangt?
Habe ich nie bestritten, bestätige es erneut.
Sobald ein Sicherungsschein für die Zeit ab 01.11. vorliegt, kann ja sofort wieder nachgezahlt werden.
... sofern die die Buchung dann noch möglich ist - klar. Hatte ich versucht nahezulegen - Didaktik ist wahrlich nicht meine Kernkompetenz!

Bitte nur als fachlichen Diskurs und nicht als Empfehlung oder gar Rechtsberatung verstehen.
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@Cinimini
Verstrickt euch nicht in Nebenkriegsschauplätzen, ihr habt ja soweit wahrlich nichts zu verlieren.
Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Forderungen an euch gerichtet werden müssten diese ja erstmal wirksam gemacht werden.
Ich verstehe, dass ihr euch nicht traut, sachlich kann ich jedoch keinen Hinderungsgrund erkennen. -
@HABERLING sagte:
Da müsste JT in kürzester Zeit ein Investor und ein neuen Insolvenzabsicherer finden.
Auch damit wäre ja nicht alles auf links gedreht ... also plötzlich eine Nachforderung und damit drohende Doppelbelastung möglich.
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Hallo liebe Forenmitglieder
Die Beiträge hier finde ich interessant, zumal ich auch an Bord der JT Gestrandeten bin.
Meine Pauschal- Reise beginnt aber erst am 4.11.17, also nach dem Ende der Sicherungsscheinfrist. Bezahlt ist bereits alles per Überweisung.
Gebucht habe ich aber ganz old school im örtlichen kleinen Reisebüro. Dort habe ich auch die Reiseunterlagen persönlich abgeholt.Weiß hier vielleicht jemand, ob das Reisebüro selbst hier einen Sicherungsschein bei der Buchung mit Unterschrift erstellt?
Ich bin erst am 15.10. wieder Hause und habe dann erst Zugriff auf die Unterlagen.
Rein vorsorglich habe ich JT mit einer 8 Tagesfrist aufgefordert, mir einen gültigen Sicherungsschein zu übersenden. Der Hinweis auf die unrechtmäßige Entgegennahme des vollen Reisepreises ohne gültigen Sicherungsschein habe ich ergänzt, indem ich bei Nichteinhalten der Frist auf eine Kündigung bestehen werde und den vollen Reisepreis zurück fordern werde.
Auf diesem Wege mein ergebener Dank an die beiden Hauptakteure hier, ohne die ich diese Dinge nie hätte schreiben können.
Gleichzeitig habe ich Reisebüro schriftlich per Mail gebeten, sich um den Fall zu kümmern und zu prüfen, was nun passieren wird. Ist das Reisebüro gar haftbar?
Was wäre noch ratsam im Moment zu tun?
Für den Urlaub habe ich sehr lange sparen müssen ......@safaga-kenner sagte:
Weiß hier vielleicht jemand, ob das Reisebüro selbst hier einen Sicherungsschein bei der Buchung mit Unterschrift erstellt?
Nein, ausgenommen es tritt als Veranstalter auf.
Rein vorsorglich habe ich JT mit einer 8 Tagesfrist aufgefordert, mir einen gültigen Sicherungsschein zu übersenden. Der Hinweis auf die unrechtmäßige Entgegennahme des vollen Reisepreises ohne gültigen Sicherungsschein habe ich ergänzt, indem ich bei Nichteinhalten der Frist auf eine Kündigung bestehen werde und den vollen Reisepreis zurück fordern werde.
Tadellos ...
Gleichzeitig habe ich Reisebüro schriftlich per Mail gebeten, sich um den Fall zu kümmern und zu prüfen, was nun passieren wird. Ist das Reisebüro gar haftbar?
Sehr unwahrscheinlich ...
Was wäre noch ratsam im Moment zu tun?
Daumendrücken!
Für den Urlaub habe ich sehr lange sparen müssen ...
Um so besser die Gewissheit, dass du als Pauschlreisender vermutlich keinerlei finanziellen Verlust einbüßen wirst.
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Hallo zusammen und vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen um durch deren Beantwortung von VS und seinem Wingman so einiges etwas klarer und beruhigender wird.
Wirklich prima.Wir, Familie mit zwei kleinen Kindern, verbringen gerade unseren Urlaub in der Region um Marsa Alam.
Am Samstag, d. 30.09. gg. 20:30 Uhr hier angekommen, wurde uns mitgeteilt, dass das Zimmer durch die örtliche Incoming Agentur storniert worden war und wir, nach ewig langer Diskussion, Telefonaten mit irgendwelchen Big Bossen in Kairo und Luxor (da man uns zwischenzeitlich dann gar nicht mehr im Hotel haben wollte) etc., nochmals ~1500€ zahlen sollten um bleiben zu können.
Die Aussage war irgendwann “zahlen oder schlafen Wüste!"
Wer die Region ca. 80km südlich von Marsa Alam kennt weiß, dass es zur Zahlung keine Alternative gab.
Für die geleistete Zahlung habe ich eine Rechnung bekommen auf der 14 Tage AI steht, Doppelzimmer usw. Quasi eine ganz normale Hotelrechnung.
Reicht diese Rechnung der Versicherung oder muss auf dieser noch gesondert etwas ausgewiesen sein?
Sollte ich noch hier vor Ort versuchen, mittels Kostenübernahmeerklärung etc. das Geld wieder erstattet zu bekommen?
Gezahlt habe ich mit Kreditkarte.
Einen Reiseleiter der Incoming Agentur seitens JT gibt es vor Ort nicht mehr, fällt als mgl. Antwortgeber für mich somit aus.Vielen Dank und sonnige Grüße ,
Daniel -
So dachte ich mir das auch. Wollte nur nochmal eine Bestätigung der beiden Pros hier an Bord haben.

Danke!
Leider wird es mit einem Agent der örtlichen Agentur schwierig werden, da sich keiner mehr für JT zuständig fühlt oder es nicht sein will.
Sobald man JT erwähnt kann man englisch oder gar deutsch vergessen.
Ich werde morgen mal mein Glück versuchen und dann berichten.Gruß
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Hier mal die E-Mail Adresse der Versicherung : contact@reiseversicherung.de
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Nur mal so ... ich kann mir schwerlich vorstellen, dass mit einem Mal alle örtlichen Vertretung rechtlich unangefochten eine Zuständigkeit für den enstprechenden Veranstalter aufgegeben haben wollen?!
Drehe den Spieß um: Falls sie noch ausstehende Forderungen haben sollten sie diese nachweisen.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist kein banaler Wisch sondern ein Zahlungsnachweis. Gegenteiliges = die Berechtigung zu weiterhin bestehenden Forderung möge bitte dokumentiert werden. -
Nur mal so ... ich kann mir schwerlich vorstellen, dass mit einem Mal alle örtlichen Vertretung rechtlich unangefochten eine Zuständigkeit für den enstprechenden Veranstalter aufgegeben haben wollen?!
Drehe den Spieß um: Falls sie noch ausstehende Forderungen haben sollten sie diese nachweisen.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist kein banaler Wisch sondern ein Zahlungsnachweis. Gegenteiliges = die Berechtigung zu weiterhin bestehenden Forderung möge bitte dokumentiert werden.@vonschmeling sagte:
Nur mal so ... ich kann mir schwerlich vorstellen, dass mit einem Mal alle örtlichen Vertretung rechtlich unangefochten eine Zuständigkeit für den enstprechenden Veranstalter aufgegeben haben wollen?!
Drehe den Spieß um: Falls sie noch ausstehende Forderungen haben sollten sie diese nachweisen.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist kein banaler Wisch sondern ein Zahlungsnachweis. Gegenteiliges = die Berechtigung zu weiterhin bestehenden Forderung möge bitte dokumentiert werden.Rechtlich gesehen wird es Ansprechpartner geben, aber in der täglichen Praxis wird sowas in einem arabischen Land ausgesessen. Zumal die Incoming Agentur auf der gleichen Seite des Tisches sitzt wie die Hoteliers. Wenn kein Geld kommt von JT wollen die auch nichts mehr damit zu tun haben.
Und jein, eine Kostenübernahmeerklärung ist eine Zusage das eine Zahlung geleistet wird und kein Zahlungsnachweis. Wenn mein Gegenüber das aber nicht reicht oder man schlicht und ergreifend sich mit dem Thema nicht auseinander setzen will, ist das zwar rechtswidrig aber vor Ort mach ich da als Kunde garnichts -
Gibt es hier im Forum jemanden, bei dem die Kündigung des Vertrags aufgrund fehlendem Sicherungsschein für eine Reise nach dem 01.11.2017 von JT angenommen und bestätigt wurde?
Da meine Kündigung von weg.de abgeschmettert wurde mit dem Hinweis, dass sie da nichts machen können und meine Anfrage an JT weitergeleitet haben, wollte ich mal prüfen, wie hoch meine Erfolgschancen sind, von JT nicht wieder mit einer allgemeinen Hinhalte-Mail abgewimmelt zu werden...
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Ich hoffe nur, dass die Reisen rechtzeitig genug abgesagt werden, damit ich mein Wunschhotel noch zu einem vernünftigen Preis bei einem anderen Anbieter buchen kann...


