Hondaafushi
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Hallo an alle Hondaafushi Bucher , ich kann euch nur raten eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für REISERECHT zu machen. Somit kennt ihr ganz genau eure Rechte und Pflichten die auch für Schauinsland gelten. So wie es hier von manchen Forumsmitgliedern dargestellt wird das alles nur auf Kulanz entschieden wird stimmt so nicht. Sobald die Absage vom Veranstalter kommt, das die Insel zu eurem Reisetermin nicht eröffnet kann der Anwalt handeln, vorher leider nicht. Das Problem ist in den meisten Fällen die Kurzfristigkeit der Absage. Ich habe seit Anfang Januar versucht, mit Schauinsland per E-Mail eine friedliche Lösung zu finden, am Anfang wurde ich abgespeist mit kurzen und knappen Antworten, das die Insel bis zu meiner Anreise im März sicher eröffnet sein wird. Die Alternativinseln die ich preisgleich angeboten bekommen hätte standen für mich nicht zur Diskussion. Andere Inseln konnten oder wollten sie mir nicht anbieten. Nach langem hin und her haben sie mich kostenfrei aus dem Vertrag gelassen. Ich habe auch zu verstehen gegeben, das wenn die Absage ihrerseits kurzfristig erfolgt, ein Anwalt eingeschaltet wird. Mir eine frühzeitige und friedliche Lösung aber lieber wäre. Ich muss sagen der E-Mailverkehr mit den SIL Mitarbeitern war jederzeit freundlich und von Verständnis geprägt. Zum Endspurt meiner Verhandlungen hatte ich 2 Sachbearbeiter, die wirklich kompetent und freundlich waren. Die Abwicklung des kostenlosten Stornos war sehr zügig. Somit konnte ich jetzt 6 Wochen vor Ablug nach Hondaafushi eine andere Reise buchen. Ich habe meine Lehre aus dieser Geschichte gezogen und buche NIE mehr eine nicht eröffnete Insel. Nächstes Jahr geht's dann nach Thulhagiri. Ich wünsche euch allen ein Happy End und das ihr euren Traumurlaub, wo auch immer, bald antreten könnt. Bleibt freundlich, menschlich aber auch bestimmt in euren Verhandlungen mit SIL. Jeder kämpf in diesem Fall für sich allein, haltet euch an die Empfehlungen von den Reiserechtlern und nicht auf bestimmte Einträge in diversen Foren. Alles Gute für Euch und ein schönes Wochenende




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Hi Häschen,
nimm Dir auf Thula ne Badekappe o.ä. mit...die Wellensittiche kacken überall hin

Gruß, Manta
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Muuuaaahhhh...endlich mal jemand mit Humor hier!
Dein"neophrenanzug" wird nicht vollgekackt, weil den Mist, welchen die Fische ausscheiden von den Doctorfischen meist umgehend gefressen wird...
Gruß, Manta
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Häschen18: Ich gebe dir voll und ganz recht.
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Nachdem sich nun mehrere Hondaa-Geschädigte eines Anwalts bedient haben, was ich bereits auf Seite 109 nicht ohne Grund empfohlen hatte, melde ich mich erneut zu Wort. Denn Holginho kann es trotz der positiven Ergebnisse der Anwälte sowie eines einzelnen Forumsnutzers, die die vollständige Rückzahlung des Reisepreises plus 50% Schadenersatz (= die Hälfte des Reisepreises) erreicht haben, nicht lassen, die Hondaa-Bucher vor der Einschaltung eines Anwalts zu verunsichern. Es ist definitiv nicht so, wie Holginho schreibt, dass diese Ergebnisse nur aufgrund auf Kulanz seitens SIL zurückzuführen sind und andere Hondaa-Geschädigte dies nicht erreichen könnten, weil irgendwann der "Kulanz-Topf" leer sei. Vielmehr beruht die Rückzahlung des Reisepreises plus Schadenersatz auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005, das bei vielen Rechtsanwälten (zumindest bei denen, die sich im Reiserecht auskennen) und Richtern als sogenannte "Malediven-Entscheidung" bekannt ist. Das Urteil dürfte natürlich auch SIL nicht unbekannt sein, denn welcher Reiseveranstalter zahlt nur aus Kulanz Geld zurück.
Im Urteil des BGH, AZ: X ZR 118/03, das ihr im Internet finden könnt und dort auch von Anwälten besprochen wurde, geht es darum, dass die Kläger aufgrund einer Überbuchung nicht auf ihrer gebuchten Malediveninsel den Urlaub verbringen konnten, sondern stattdessen vom Reiseveranstalter eine Ersatzinsel angeboten bekamen. Dass es in diesem Urteil um eine Überbuchung, bei Hondaa dagegen um die Nichteröffnung geht, ist unerheblich. Denn sowohl das Gesetz als auch der BGH stellen in § 651 f BGB darauf ab, dass eine Reise vereitelt wurde. Vereitelt ist eine Reise dann, wenn der Reisende seinen Urlaub nicht auf der Malediveninsel verbringen kann, die er gebucht hat und deshalb die Reise nicht antritt.
Wollte ich hier das komplette BGH-Urteil anführen, würde dies den Rahmen sprengen. Jedoch will ich darauf eingehen, was der BGH zu Ersatzangeboten des Reiseveranstalters gesagt hat. Danach kann der Reisende das Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnen, wenn das Ersatzangebot, gemessen an den subjektiven! Wünschen des Kunden, der gebuchten Reise nicht gleichwertig ist. Das bedeutet, habe ich auf Hondaa einen Einzelbungi gebucht, muss ich keinesfalls eine Umbuchung auf Fili in einen Doppelbungi akzeptieren. Natürlich gibt es noch jede Menge weiterer subjektiver Gründe, wie z. Bsp. die Größe des Bungis, ein Pool auf der Insel oder das Restaurant direkt am Meer, mit der man das Ersatzangebot ablehnen kann.Im Übrigen stellt der BGH in seinem Urteil fest: Kündigt man den Reisevertrag, weil das Ersatzangebot aus subjektiven Gründen nicht gleichwertig ist, so steht dem Reisenden die Rückzahlung des Reisepreises sowie ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50% des Reisepreises zu. Das gilt auch für den Fall, dass der Reisende entweder bei dem selben oder bei einem anderen Reiseveranstalter eine Ersatzreise für den gleichen Zeitraum bucht. Damit müsste eigentlich klar gestellt sein, dass SIL bei einigen Hondaa-Geschädigten den Reisepreis sowie 50% Schadenersatz nicht aus Kulanz, sondern vielmehr aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der geltenden Gesetzeslage erstattet hat.
Zu beachten ist für die Hondaa-Bucher, wie es im Forum bereits erwähnt wurde, dass man den Rücktritt vom Reisevertrag und den Schadenersatz erst dann von SIL fordern kann, wenn von SIL die Info kommt, dass Hondaa zum gebuchten Reisezeitraum noch immer nicht geöffnet hat. All denen, die nicht so lange abwarten, bis sie eine derartige Info von SIL erhalten und sich lieber schon einige Wochen vorher nach einer anderen Insel umschauen möchten, würde ich empfehlen mit SIL -unter Hinweis auf das o.a. BGH-Urteil- Kontakt aufzunehmen und um Stornierung des Reisevertrages zu bitten. Hierbei ist man nun tatsächlich auf die Kulanz von SIL angewiesen. Auf der anderen Seite hat das für SIL natürlich den Vorteil, dass eine frühe kulante Stornierung keine spätere Schadenersatzforderung nach sich zieht.
An dieser Stelle möchte ich den oder die Mitarbeiter von SIL, die in diesem Forum interessiert mitlesen, darauf hinweisen, dass es -milde ausgedrückt- ein Unding ist, wie SIL mit den Hondaa-Buchern bislang umgegangen ist. Auch aus diesem Grund war es mir ein dringendes Bedürfnis, die Leser dieses Forums auf das o.a. BGH-Urteil hinzuweisen. Nicht besonders erstaunt habe ich festgestellt, dass Hondaa bis Anfang Mai nicht mehr gebucht werden kann. Das heißt doch wohl, dass SIL mittlerweile selbst nicht mehr mit der Eröffnung vor Anfang Mai rechnet.
An Holginho habe ich zum Schluss noch die Bitte, er möge doch aufhören, die Hondaa-Bucher mit seinem rechtlichen Halbwissen oder genauer gesagt, mit seinem rechtlichen Unwissen bezüglich der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, zu verunsichern. Beschränke dich in diesem Forum doch darauf, Insel-Tipps zu geben, die insbesondere von "Malediven-Ersttätern" bestimmt gerne in Anspruch genommen werden. Eigentlich müsste dir doch mittlerweile aufgefallen sein, dass deine Beiträge entweder keinen oder lediglich ein oder zwei Daumen erhalten. Das zeigt nur allzu deutlich, wie wenig hilfreich deine Beiträge für die Leser dieses Forums sind. Denn in diesem Forum geht es meiner Meinung nach darum, dass sich die die Hondaa-Bucher untereinander austauschen und Tipps geben können. Und du, bist im Gegensatz zu mir, kein Hondaa-Geschädigter, gibst leider aber überall deinen Senf dazu...
A
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Gut geschrieben @mauseknatschi;
nur nichts gefallen lassen, auch wenns einem andere einreden wollen. -
Liebe Mausiknatschi
du hast zu 100 Prozent recht. Wir leben in einem Rechtsstaat und haben die freie Wahl unser Recht einzufordern,notfalls mit einem Anwalt. Schon bevor uns Schauinsland-Reisen die Nichteröffnung mitgeteilt hat haben wir Schauinsland-Reisen mit Fristsetzung aufgefordert uns ein Ersatzangebot nach unserer Wahl zur Verfügung zu stellen oder sofortigen Schadensersatz zu zahlen. Schauinsland-Reisen hat Schadensersatz gewählt so dass wir letztlich das gleiche Ergebnis haben. Die Sache mit der Kulanz verstehe ich immer noch nicht. Es gibt keine Kulanzmöglichkeit von Seiten Schauinsland-Reisen die haben einen Vertrag zu erfüllen. Wenn wir den Vertrag nicht erfüllen können , müssen wir Stornokosten an Schauinsland zahlen. Wäre das dann Kulanz unsererseits?
Ich hoffe alle Geschädigten wehren sich und fordern ihr Recht. -
Nett von Mauseknatschi für die ausführliche Schilderung - dann können ja alle Betroffenen mit Reisebeginn bis 13.2. "los" machen....
Die anderen - wie wir auch - deren Reise ab 14.2. und später beginnt "dürfen weiter warten" bis der RV evtl. sein Versprechen der "proaktiven" Informationspolitik nachkommt....Z.Zt. antworten sie nicht einmal mehr auf Schreiben ihrer Kunden - es ist ein absolutes Trauerspiel
aber was erwartet man, wenn man die 158 Seiten dieses blogs liest....
Wir sitzen in den Startlöchern bzgl. Anwalt und hoffen, dass es noch mehr tun - denn freiwillig wird Rückzahlung und Schadensersatz sicher nicht angeboten - nach der bisherigen "Taktik" dieses RV. -
Liebe julujutta,
natürlich macht Schauinsland-Reisen nichts freiwillig,würden wir ja auch nicht tun. Ihr müsst die Forderung stellen und Schauinsland eine Frist setzen.
Wenn Ihr selbst nichts unternehmt,tut sich gar nichts, sieht man ja bei vielen die nichts bekommen haben. -
Genau so ist es....SLR gibt keine Kulanz,ihnen bleibt keine Wahl. Die haben sich nicht schwer gewunden. Der Anwalt forderte 75% Schadensersatz und SLR hat sofort 50% angeboten. Denn wenn es weitergehen würde müssten sie noch mehr bezahlen und das jedem nach einem Urteil. Von den Anwaltskosten mal ganz zu schweigen. Ich habe hier auf Helengeli von der Tauchschule gehört das die Tauchschule auf Filitheyo ( WL) kein Geld mehr vom Betreiber bekommt. Die Kassen von AAA sind wohl mehr als leer. Jetzt kassieren die Tauchlehrer Cash damit sie wenigstens ihr Geld bekommen. Genauso sieht es mit den Staff auf der Insel aus......die machen dieses Jahr wohl nicht und wer weiss ob überhaupt mal auf. Also wie ich schon sagte: Auf die Absage mit Alternative von SIL warten und dann mit dem Anwalt loslegen damit noch ein Urlaub dabei rauskommt der euch zusagt.
Schöne Grüße von Helengeli
Es ist Klasse hier.....die Bungalows und das Essen ein Traum. Das Hausriff ganz nah und die reinste Fischsuppe mit Schildkröten und Rochen. Die Schwarzspitzen Haie kann man beim Essen von der Terrasse aus beobachten....ebenso Rochen....keine 2 Meter von Tisch weg. -
Liebe julujutta,
natürlich macht Schauinsland-Reisen nichts freiwillig,würden wir ja auch nicht tun. Ihr müsst die Forderung stellen und Schauinsland eine Frist setzen.
Wenn Ihr selbst nichts unternehmt,tut sich gar nichts, sieht man ja bei vielen die nichts bekommen haben.kihaad, das wissen wir - nur tun ist erst möglich, wenn SLR sich konkret äußert sie winden sich in alle Richtungen - bis jetzt heißt es "wer bis 13.2. seine Reise antritt wurde informiert"....damit heißt es weiter warten, deshalb "wir stehen in den Startlöchern" und hoffen auf Montag oder Dienstag oder Mittwoch und "proaktive" Info - es k... uns an....
mico68 - weiter viel Spaß auf Helengeli - klingt gut und läßt uns hoffen

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Hallo zusammen,
ich habe mir das gesamte Urteil dank der Info hier einmal durchgelsen, weil ich die Hoffnung hatte, einen Hinweis auf irgendwelche Fristen zu finden. Leider nein, die Umbuchung auf eine andere Insel wurde in dem Fall eine Woche vor Abflug angekündigt. Dennoch denke ich, dass es eine Möglichkeit gibt, früher eine Alternative oder die Stornierung zu verlangen. Hondaafushi ist mittlerweile erst ab 31.05. buchbar, was ein klares Indiz dafür ist, dass die Insel auch zu unserem Abflug am 28.02. noch nicht eröffnet ist. Darauf werde ich mich berufen. Mein letzter Stand ist, dass man sich morgen "eventuell, ggf., vielleicht, nach Möglichkeit" bei mir melden wird....
Am 07.02. endet meine SLR gegenüber bereits mehrfach erwähnte Frist und ich bin sehr gespannt!Ich drücke allen Leidtragenden die Daumen, dass am Ende alles gut wird und jeder seinen wohlverdienten Urlaub genießen kann!
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Das es der Company AAA "nicht gut geht ist schon länger ein offenes Geheimnis...
Aber wieso sollte die Tauchbude von Fili vom Betreiber Geld bekommen? Eher umgekehrt...der Betreiber kassiert Pacht, auch die Dohnis müssen gemietet werden.
Gruß, Manta
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Frauschild - du kannst gerne hoffen, auch bzgl. deiner gestzten Frist - ich vermute da tut sich genau so wenig wie bei uns. Erst hieß es schriftlich, dass am 1.2. die finale Abnahme ist und danach proaktiv informiert wird - Information seit dem 1.2. = "0" gar nichts, trotz Fristen usw. weder schriftlich noch in anderer Form.
Die Info, dass am 1.2. nichts erfolgte kam hier im blog.
Mein Anruf von gestern dann bei der Mitarbeiterin (wir haben direkt gebucht) die Aussage zu dem 13.2. Sie halten alle ihre sogen. Kunden in "Sippenhaft" bis zur letzten Minute. Wir würden schon gern eine neue Insel buchen...nur....dann kommen sie 1 Woche vorab und servieren uns Hondaafushi - das wär´s doch, oder??? Deshalb ist eben noch warten angesagt, leider. -
@julujutta
Ich habe die Info über die gescheiterte Abnahme von SLR schriftlich bekommen (auf Nachfrage meinerseits!) und gestern noch eine Mail erhalten, dass man sich morgen melden wird (ggf., möglicherweise, vielleicht etc.)...ich warte den 07.02. ab und werde mir dann Hilfe suchen, zumal ich weiß, dass Hondaafushi nicht vor dem 31.05. buchbar ist.
Das Gleiche empfehle ich Dir auch! Schreib SLR an, setz eine Frist und berufe Dich darauf, dass Hondaa nicht buchbar ist. -
Ach Manta, nu stell doch nicht solch ketzerische Fragen und entlarve weiteren Voll-Mumpitz.
Spätestens seitdem hier jetzt auch noch die “bayrische Rechtsfraktion“ mitmischt ist das hier doch nur noch Comedy.
Wir warten hier übrigens noch immer auf das öffentliche Versprechen der Kostenübernahme des Garantie-Geber's“ falls die RA-Sache doch “scheitert“. Aber jeder muß selbst wissen wem oder was er folgt...und Rattenfänger haben in unserem Land ja gerade wieder Hochkonjunktur.
Leute, macht was ihr wollt...wir sprechen uns dann in absehbarer Zeit wieder...
Badekappe habe ich sowieso dabei.Und neophrenanzug weil die Fische ja auch ins Wasser kacken.
