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Ersatzflug Ansprüche Air Berlin Insolvenz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • lis_01L Offline
    lis_01L Offline
    lis_01
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben Anfang August eine Pauschalreise gebucht mit Direktflug von DUS nach Cancun. Kurz darauf hat Air Berlin Insolvenz angemeldet.

    Nach langem Warten, haben wir nun endlich ein Feedback vom Veranstalter bekommen. Dieser teilte uns mit, dass wir bereits auf einen anderen Flug umgebucht wurden. Dabei handelt es sich um einen Flug mit Zwischenstopp, dh Start in DUS, umsteigen in FFM und von dort mit Condor nach CAN. Da wir näher an FFM als an DUS wohnen, wäre diese Reiseroute für uns Schwachsinn. Außerdem haben wir uns vor der Buchung bewusst geg Condor entschieden, da die Inklusivleistungen bei Air Berlin besser sind.

    Daher haben wir den Veranstalter erneut kontaktiert und gefragt, ob wir nicht direkt ab FFM starten können und quasi den ersten Flug der vorgeschlagenen Route weg lassen. Außerdem haben wir als Alternative einen Lufthansa Flug angefragt.

    Daraufhin machte man uns zwar ein Angebot für einen Lufthansa Flug, aber wieder nur ab DUS mit Umsteigen in FFM und zusätzlichen 100€ p.P., da sich der Reisepreis ja inzwischen erhöht hat. Wir wären sogar bereit diese Erhöhung zu zahlen, aber ohne die Zwischenlandung. Nun gut, auf Wunsch eine Option zu bekommen direkt ab FFM bekamen wir nun wieder diesen Condor Flug offeriert, aber diesmal sollen wir über 200€ drauf zahlen.

    Frage: Müssen wir a) die schlechtere Leistung (Flug mit 1 Stopp und längerer Reisezeit und schlechtere Leistung an Board) in Kauf nehmen obwohl es eine bessere Alternative gibt und b) darf man eine Reisepreiserhöhung verlangen auf Basis des aktuellen Reisepreises? Vor 2 Monaten waren die Reisen ja insgesamt noch günstiger, daher finde ich das Angebot unrechtmäßig! Und c) der Lufthansa Flug entspricht unserem ursprünglich gebuchten Flug (Direktflug und gleichwertiges Angebot an board), hätten wir theoretisch das Anrecht auf kostenfrei Umbuchung auf diesen Flug?

    Danke vorab für eine Antwort!

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen bei HC!

      Esrtmal vorweg, hier geht es um Meinungen zu reiserechtlichen Fragen und ich werde Dir meine dazu schildern, obwohl ich jetzt schon weiß, daß sie Dir nicht gefallen wird 😟

      Wie Du selber schreibst, habt Ihr eine Pauschalreise mit Direkt- und nicht garantiertem Nonstopflug gebucht, google mal den Unterschied, ist recht einfach. Nachdem der voraussichtliche Flug so nicht mehr gehalten werden konnte, hat Euch der Veranstalter entsprechend seiner Möglichkeiten und Rechte auf einen Ersatzflug umgebucht, der der gebuchten Leistung entsprach, nämlich Direktflug von DUS nach CUN zum gebuchten Preis.

      Nun begehrt Ihr andere Flüge und auch, wenn es paradox erscheint, sind gar nicht so selten Flüge mit zwei Segmenten günstiger, als nur eines derselben. Insofern sehe ich auch hier kein schadhaftes Verhalten des Veranstalters, wohlgemerkt sollte Euch das Ersatzangebot ab DUS immer noch zum gebuchten Preis zur Verfügung stehen. Ebenso zu betrachten ist m.M.n. der Aufpreis für die Hansa und unterscheide ich hier im pauschalen Arrangement noch nichtmal zwischen Linien- und Charter/Hybridflug.

      Soviel zur rechtlichen Betrachtung aus meiner Sicht, alles koscher, was Euch offeriert wurde, sorry!

      Jetzt mal die praktische Betrachtungsweise...

      Zuerst einmal sehe ich keinen Service- oder Inklusivleistungsunterschied zwischen AB und DE, wäre aber schlicht auch egal, denn dieser wurde nicht gebucht. Wenn Euch also irgendetwas in der Richtung wichtig erscheint, müßt Ihr wissen, in welche Richtung Ihr gewichtet.
      Ich würde wahrscheinlich die preisgleiche Option wählen, mich danach mit Condor in Verbindung setzen (ja, die werden Euch an den Veranstalter verweisen, aber manchmal geht mit freundlicher Hartnäckigkeit ganz gut was, zumindest insofern, daß sie vielleicht an den Veranstalter ein Zeichen geben, mit folgendem Begehren einverstanden zu sein 😉 ) und anfragen, was ein Upgrade auf Premium Economy ab FRA kostet (unseres damals 150€ pppw) und Ihr dieses gerne buchen würdet, solltet Ihr nur die Frankfurtflüge nehmen können und nicht die Tickets wie gebucht abfliegen müssen! Wobei das zurück eh kein Problem wäre, Ihr müßtet in Cancun nur dementsprechend das Gepäck einchecken und nicht nach Dummdorf durchrouten lassen.

      Viel Glück!

      lis_01L 1 Antwort Letzte Antwort
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      • domrepfan1995D Offline
        domrepfan1995D Offline
        domrepfan1995
        schrieb am zuletzt editiert von domrepfan1995
        #3

        lis_01, mir ging es ähnlich. Ich wäre normalerweise auch ab Düsseldorf nach Punta Cana mit Air Berlin geflogen, habe Anfang/Mitte August gebucht. Nachdem dann Air Berlin Insolvenz angemeldet hatte, habe ich einfach ein bisschen im Internet recherchiert und festgestellt, dass ab Frankfurt vom Gesamtpreis nur 19 Euro teurer war als von Düsseldorf. Damals bei der Buchung lagen noch mind. 200 Euro dazwischen. Da ich näher an Frankfurt wohne, habe ich mich an den Veranstalter gewendet, ob ich kostenlos umbuchen kann. Keine 24 Std. später kam ein Anruf des Veranstalters, ich könnte kostenlos von Düsseldorf nach Frankfurt umbuchen, nur der Aufpreis von 19 Euro zahlen muss. Also genauso wie ich es mir vorgestellt habe. Ich habe mich selber darum gekümmert, weil ich das Risiko nicht eingehen wollte, dass ich z.B. nach München umgebucht werde oder auf Flüge mit Zwischenstopp umgebucht werde. So hatte ich alles rechtzeitig geklärt und konnte mich wieder auf den Urlaub freuen. Ich fliege übrigens im November erst.

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        • KleinDorisK Offline
          KleinDorisK Offline
          KleinDoris
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo lis_01,
          so doof wie das jetzt klingen mag, aber sei doch erst einmal froh, dass Du die Tickets nicht selber gebucht hast, sondern als Pauschalreise, da hättest Du jetzt andere Probleme. Ich weiss, das ist jetzt nicht der Trost, aber ich habe viele verzweifelte Leute schon in Foren darüber diskutieren hören.
          Ich glaube Erhöhungen des Reisepreises, das könnte immer in den AGB's stehen? Fakt ist, wenn man nachträglich was ändert, dann wird es meistens etwas teurer, da sich ja auch Flugpreise von Anfanf August bis jetzt zumal noch eine andere Airline ändern.
          So wie es @domrepfan1995 gemacht hat, würde ich es persönlich auch machen.
          Viel Glück und trotzdem eine schöne Reise.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • domrepfan1995D Offline
            domrepfan1995D Offline
            domrepfan1995
            schrieb am zuletzt editiert von domrepfan1995
            #5

            Noch ein kleiner Nachtrag, wenn ich dies jetzt erst gemacht hätte, wäre die Reise auch ca. 300 Euro teurer!!!! Zum Glück habe ich dies aber schon vor 3 Wochen gemacht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ihr habt aber schon mitbekommen, daß lis genau das gemacht hat, der Veranstalter dem aber bisher nicht folgen wollte, bzw. nur zu den genannten Konditionen? Genau das ist ja das Problem und m.E. rechtlich nicht anzugreifen, sollten die Reisetage nicht geändert worden sein, oder die Flugzeiten zumindest den Reisezuschnitt zumindest signifikant ändern, wovon ich nicht ausgehe, denn das hätte lis wahrscheinlich mittgeteilt.

              Nichtsdestotrotz könnte man durchaus nochmal an den Veranstalter herantreten mit der Bitte, einfach nur auf den Condorflug ab Frankfurt umgebucht zu werden, in der Hoffnung, einen willigeren/fähigeren Sachbearbeiter anzutreffen, wobei ich da den Lufthansaflug außen vor lassen würde, zuviel Input überfordert zuweilen, oder mindert zumindest die Prüfwilligkeit.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Wülfi71W Offline
                Wülfi71W Offline
                Wülfi71
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Bei dem Lufthansaangebot gibt es m.E. auch nichts nachzuverhandeln. Ich hatte mich im Lufthansa-Newsletter auch darüber gewundert, dass die mit Kampfkonditionen auf die Route DUS-FRA-(USA) gegangen sind, die deutlich unter den Preisen für die Route FRA-(USA) lagen. Voraussetzung für dieses Angebot war, dass alle Segmente geflogen werden, sonst kann es sogar Nachforderungen geben. Die wollen den Paxen aus dem großen Einzugsgebiet des DUS wohl schmackhaft machen, über FRA zu fliegen. Ich würde mich beim verhandeln daher auch auf den Condor Flug konzentrieren.

                06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                  Willkommen bei HC!

                  Esrtmal vorweg, hier geht es um Meinungen zu reiserechtlichen Fragen und ich werde Dir meine dazu schildern, obwohl ich jetzt schon weiß, daß sie Dir nicht gefallen wird 😟

                  Wie Du selber schreibst, habt Ihr eine Pauschalreise mit Direkt- und nicht garantiertem Nonstopflug gebucht, google mal den Unterschied, ist recht einfach. Nachdem der voraussichtliche Flug so nicht mehr gehalten werden konnte, hat Euch der Veranstalter entsprechend seiner Möglichkeiten und Rechte auf einen Ersatzflug umgebucht, der der gebuchten Leistung entsprach, nämlich Direktflug von DUS nach CUN zum gebuchten Preis.

                  Nun begehrt Ihr andere Flüge und auch, wenn es paradox erscheint, sind gar nicht so selten Flüge mit zwei Segmenten günstiger, als nur eines derselben. Insofern sehe ich auch hier kein schadhaftes Verhalten des Veranstalters, wohlgemerkt sollte Euch das Ersatzangebot ab DUS immer noch zum gebuchten Preis zur Verfügung stehen. Ebenso zu betrachten ist m.M.n. der Aufpreis für die Hansa und unterscheide ich hier im pauschalen Arrangement noch nichtmal zwischen Linien- und Charter/Hybridflug.

                  Soviel zur rechtlichen Betrachtung aus meiner Sicht, alles koscher, was Euch offeriert wurde, sorry!

                  Jetzt mal die praktische Betrachtungsweise...

                  Zuerst einmal sehe ich keinen Service- oder Inklusivleistungsunterschied zwischen AB und DE, wäre aber schlicht auch egal, denn dieser wurde nicht gebucht. Wenn Euch also irgendetwas in der Richtung wichtig erscheint, müßt Ihr wissen, in welche Richtung Ihr gewichtet.
                  Ich würde wahrscheinlich die preisgleiche Option wählen, mich danach mit Condor in Verbindung setzen (ja, die werden Euch an den Veranstalter verweisen, aber manchmal geht mit freundlicher Hartnäckigkeit ganz gut was, zumindest insofern, daß sie vielleicht an den Veranstalter ein Zeichen geben, mit folgendem Begehren einverstanden zu sein 😉 ) und anfragen, was ein Upgrade auf Premium Economy ab FRA kostet (unseres damals 150€ pppw) und Ihr dieses gerne buchen würdet, solltet Ihr nur die Frankfurtflüge nehmen können und nicht die Tickets wie gebucht abfliegen müssen! Wobei das zurück eh kein Problem wäre, Ihr müßtet in Cancun nur dementsprechend das Gepäck einchecken und nicht nach Dummdorf durchrouten lassen.

                  Viel Glück!

                  lis_01L Offline
                  lis_01L Offline
                  lis_01
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo doc3366,
                  was ich nur nicht verstehe - die Umbuchung DUS-FFM FFM-CAN ist ja kein Direktflug mehr. Warum kann man dann den Zubringer nicht einfach weg lassen.
                  Und streg genommen gibt es natürlich einen Unterschied in der Inklusivleistung der beiden Airlines. Vor der Buchung habe ich mich extra informiert und dementsprechend meine Buchungsentscheidung getroffen. Wenn es zu dem Zeitpunkt vor 3 Monaten Air Berlon bspw. schon gar nicht mehr gegeben hätte, dann hätte ich mich gewiss nicht für Condor entschieden, da für mich diese Leistungen schon ausschlaggebend sind.
                  Ein Aufpreis für einen Lufthansaflug würde ich sogar in Kauf nehmen, wenn es der Direktflug wäre.

                  Geht das denn tatsächlich mit dem Gepäck nicht durchrouten? Diese Option hatte ich auch schon in Erfahrung gebracht, da hieß es weder Zustieg erst in FFM wäre möglich, noch Ausstieg in FFM mit Gepäck.

                  Viele Grüße, lis_01

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    @lis_01
                    doc3366 hatte es schon erwähnt: Es geht hier um reise_rechtliche_ Fragen.
                    In diesem Sinne muss dir der Veranstalter eine sogenannte zumutbare Alternative anbieten, das ist nach meinem Ermessen geschehen.
                    Da sich daraus wesentliche Änderungen des Reiseverlaufs ergeben hast du die Option zum Rücktritt. Was du nicht hast ist ein Anspruch auf Berücksichtigung sehr individueller Vorlieben. Dies wäre allenfalls aus dienstleisterischen Aspekten wünschenswert, jedoch nicht rechtlich durchsetzbar.
                    Die Fakten:
                    Der Veranstalter (= dein Vertragspartner) hat seine vertraglichen Pflichten dir gegenüber soweit erfüllt. Alles weitere ist Verhandlungssache und kein Anspruch, du tätest imho gut daran, höflich und im Bewusstsein der Realitäten zu verhandeln anstatt auf eine Quadratur des Kreises zu bestehen.
                    Die Insolvenz des Luftverkehrsunternehmens fällt wahrlich nicht in die Sphäre deines Pauschalreisveranstalters. Es nützt also nichts, jetzt deine diversen Erwägungsgrundlagen aufzuzählen, die Fakten sind schlichterdings andere.
                    Die Umwandlung eines Direktfluges in einen Umsteigeflug kann - bei objektiv erheblicher Auswirkung auf den Gesamtzuschnitt deiner Reise! - bestenfalls mit einer Reisepreisminderung kompensiert werden.
                    Du hast eine aufpreisfreie Alternative angeboten bekommen; wenn dir die nicht gefällt ist eine Variante gem. deiner Wünsche durchaus rechtmäßig mit einer Verteuerung des Reisepreises verbunden.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    HC-Mitglied985931H 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @lis_01
                      doc3366 hatte es schon erwähnt: Es geht hier um reise_rechtliche_ Fragen.
                      In diesem Sinne muss dir der Veranstalter eine sogenannte zumutbare Alternative anbieten, das ist nach meinem Ermessen geschehen.
                      Da sich daraus wesentliche Änderungen des Reiseverlaufs ergeben hast du die Option zum Rücktritt. Was du nicht hast ist ein Anspruch auf Berücksichtigung sehr individueller Vorlieben. Dies wäre allenfalls aus dienstleisterischen Aspekten wünschenswert, jedoch nicht rechtlich durchsetzbar.
                      Die Fakten:
                      Der Veranstalter (= dein Vertragspartner) hat seine vertraglichen Pflichten dir gegenüber soweit erfüllt. Alles weitere ist Verhandlungssache und kein Anspruch, du tätest imho gut daran, höflich und im Bewusstsein der Realitäten zu verhandeln anstatt auf eine Quadratur des Kreises zu bestehen.
                      Die Insolvenz des Luftverkehrsunternehmens fällt wahrlich nicht in die Sphäre deines Pauschalreisveranstalters. Es nützt also nichts, jetzt deine diversen Erwägungsgrundlagen aufzuzählen, die Fakten sind schlichterdings andere.
                      Die Umwandlung eines Direktfluges in einen Umsteigeflug kann - bei objektiv erheblicher Auswirkung auf den Gesamtzuschnitt deiner Reise! - bestenfalls mit einer Reisepreisminderung kompensiert werden.
                      Du hast eine aufpreisfreie Alternative angeboten bekommen; wenn dir die nicht gefällt ist eine Variante gem. deiner Wünsche durchaus rechtmäßig mit einer Verteuerung des Reisepreises verbunden.

                      HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied985931
                      #10

                      @vonschmeling sagte:

                      ...
                      Da sich daraus wesentliche Änderungen des Reiseverlaufs ergeben hast du die Option zum Rücktritt. ...

                      Sehe ich nicht so, gebucht Direktflug DUS-CUN, Alternative bleibt DUS-CUN, halt mit dem beim Direktflug möglichen Zwischenstopp und aus dem hier Beigetragenen läßt sich noch nichtmal schließen, daß es sich nicht weiterhin um einen Direktflug handelt. Im Endeffekt sagst Du es ja selber:

                      ... Die Umwandlung eines Direktfluges in einen Umsteigeflug kann - bei objektiv erheblicher Auswirkung auf den Gesamtzuschnitt deiner Reise! - bestenfalls mit einer Reisepreisminderung kompensiert werden. ...

                      und frage ich mich, wie Du auf die Option zum (kostenlosen nehme ich an, denn ansonsten hat man diese ja immer) Rücktritt kommst?

                      Bei allem Anderen sind wir auf einer Linie, vor allem, daß dies nunmal wirklich ein Grund ist, der nicht der hier so oft kolportierten Willkür oder dem Geldschneidegedanken der pöhsen Veranstalter entspringt.

                      lis, es spielt hier keine Rolle und in der Zukunft eh nicht mehr, aber ich bin sowohl mit Condor als auch Air Berlin desöfteren in die Karibik geflogen und konnte in der Economy keine erwähnenswerten Unterschiede feststellen. Mein praktischer Rat, der hier eigentlich off topic ist, bleib bestehen, versuche das Ding irgendwie in eine Condorverbindung in der Premium Economy ab/nach Frankfurt zu wandeln, natürlich gegen Aufpreis und Du wirst spätestens im Flieger glücklich darüber sein 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @doc3366
                        Sorry, ich hatte eine Flughafenänderung im Speicher. Gab es die nicht, besteht auch kein Anspruch auf einen kompensationslosen Rücktritt. Da hast du vollkommen Recht. 😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hatte Muße und Ruhe bis um F1-Start heute und auch ziemlich schnell nach selbigem 😩

                          1 Antwort Letzte Antwort
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