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Mietauto Beschaedigungsbetrug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • lemoncloudL Offline
    lemoncloudL Offline
    lemoncloud
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe ueber einen Vermittler bei Enterprise ein Mietauto auf dem Flughafen Bremen gemietet und in demselben Zustand abgeliefert. Eine Person hat fuer alle Vermieter die Autos angenommen und sich geweigert den Zustand abzuzeichnen. Alle Leute sollten den Schluessel ins Auto legen und gut ist. Ich habe noch Fotos rundum und von innen gemacht. Direkt nach dem Abliefern hat Enterprise scheinbar versucht viel Geld von mir abzubuchen aber meine Bank hat das unterbunden. Scheinbar gab es kurz vorher einen Betrugsversuch mit der Karte und die war blockiert. So, was jetzt? Wie jetzt vorgehen? Die Karte ist weiterhin blockiert und wird geloescht werden sobald ich alle Transaktionen kontrolliert habe. Scheinbar zieht der Vermieter das oefters durch weigert sich zu kommunizieren. Ich lebe nicht in Deutschland.

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    • wiener-michlW Offline
      wiener-michlW Offline
      wiener-michl
      Verwarnt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi lemoncloud,
      wenn deine Bank alle Abbuchungen unterbunden hat ist doch alles paletti, oder ?
      Kontaktiere deine Bank, lass die alte Karte stanzen und dir eine neue geben.
      Lg

      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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      • meer_fanM Offline
        meer_fanM Offline
        meer_fan
        schrieb am zuletzt editiert von meer_fan
        #3

        Hatten Kollegen auch schon Ärger deswegen....
        am besten über RA.....und zur Polizei Strafanzeige stellen.

        hier noch ein Musterschreiben was auch geholfen hat....

        Widerspruch Rechnung (Schaden ? Mietpreis? ) Autovermietung
         
        Sehr geehrte Damen und Herren,
         
        der Vetrag ist lt. BGB 145 ff. ist eine nachträgliche einseitige Änderung des Mietvertrages nicht möglich. Was Sie mir schreiben, ist eine nachträgliche Mietpreisveränderung die ich ablehne. Entweder ist es eine Schadensrechnung der Versicherung gemeldet sein muss, oder eine Mietpreisveränderung. Aber eine Mietpreisveränderung akzeptiere ich nicht.
         
        Ihr Schreiben verstößt gegen BGB § 134 Bürgerliches Gesetzbuch. § 138 BGB, BGB §305.
         
        Bürgerliches Gesetzbuch § 241 Abs 1: Leistungspflichten.
        Sie sind verpfichtet bei Schäden auch die Versicherung ein zu beziehen. Sollten Sie es nicht tun, verstoßen Sie gegen (§307 Abs.2 Nr.2 BGB)
        Sollten Sie die Versicherung bei Schäden nicht einbeziehen , werde ich eine Klage Bürgerliches Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht einreichen. Da die Autovermietung bezahlte Leistung (Versicherung) verwährt.
        Für jeden Schaden verlange ich ein unbabhängien Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde.
        Strafgesetzbuch §263 Betrug.
        Da die Autovermietung ein Schaden mit Mietpreis abzurechnen versucht, hat die Autovermietung eine Straftat begangen. Alleine der Versuch ist schon eine Straftat. Die Autovermietung informiert vorsätzlich die Versicherung bei Schäden nicht. Somit ist eine Vorsätzlichkeit der Straftat nachweisbar.
        Sollten Sie mich noch einmal anschreiben, werde ich eine Strafanzeige schalten.
         
        Mit freundlichen Grüßen

        sorry für das etwas schlechte deutsch aber der Kollege der diesen Brief verfasst hat und hier einigen zur Verfügung stellt hat,
        hat ausländische Wurzeln. Aber ich denke der Inhalt ist dennoch zu Verstehen.

        Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

        lemoncloudL 1 Antwort Letzte Antwort
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        • meer_fanM meer_fan

          Hatten Kollegen auch schon Ärger deswegen....
          am besten über RA.....und zur Polizei Strafanzeige stellen.

          hier noch ein Musterschreiben was auch geholfen hat....

          Widerspruch Rechnung (Schaden ? Mietpreis? ) Autovermietung
           
          Sehr geehrte Damen und Herren,
           
          der Vetrag ist lt. BGB 145 ff. ist eine nachträgliche einseitige Änderung des Mietvertrages nicht möglich. Was Sie mir schreiben, ist eine nachträgliche Mietpreisveränderung die ich ablehne. Entweder ist es eine Schadensrechnung der Versicherung gemeldet sein muss, oder eine Mietpreisveränderung. Aber eine Mietpreisveränderung akzeptiere ich nicht.
           
          Ihr Schreiben verstößt gegen BGB § 134 Bürgerliches Gesetzbuch. § 138 BGB, BGB §305.
           
          Bürgerliches Gesetzbuch § 241 Abs 1: Leistungspflichten.
          Sie sind verpfichtet bei Schäden auch die Versicherung ein zu beziehen. Sollten Sie es nicht tun, verstoßen Sie gegen (§307 Abs.2 Nr.2 BGB)
          Sollten Sie die Versicherung bei Schäden nicht einbeziehen , werde ich eine Klage Bürgerliches Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht einreichen. Da die Autovermietung bezahlte Leistung (Versicherung) verwährt.
          Für jeden Schaden verlange ich ein unbabhängien Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde.
          Strafgesetzbuch §263 Betrug.
          Da die Autovermietung ein Schaden mit Mietpreis abzurechnen versucht, hat die Autovermietung eine Straftat begangen. Alleine der Versuch ist schon eine Straftat. Die Autovermietung informiert vorsätzlich die Versicherung bei Schäden nicht. Somit ist eine Vorsätzlichkeit der Straftat nachweisbar.
          Sollten Sie mich noch einmal anschreiben, werde ich eine Strafanzeige schalten.
           
          Mit freundlichen Grüßen

          sorry für das etwas schlechte deutsch aber der Kollege der diesen Brief verfasst hat und hier einigen zur Verfügung stellt hat,
          hat ausländische Wurzeln. Aber ich denke der Inhalt ist dennoch zu Verstehen.

          lemoncloudL Offline
          lemoncloudL Offline
          lemoncloud
          schrieb am zuletzt editiert von lemoncloud
          #4

          Ich lese den Rest spaeter durch da ich auf der Arbeit bin.

          Heute morgen habe ich eine Email vom Vermieter bekommen, einerseits mit einem kleinen Kratzer an einer Radkappe (gut, das koennte sein, muss noch meine Fotos durchgucken), andererseits ein stark reflektierendes Foto von Vorne auf dem kein Schaden zu erkennen ist. Ich werde um weitere Details dazu fragen und mit meinen eigenen Fotos vergleichen wenn ich zu Hause bin.

          Der Vermieter will jetzt jedenfalls die Kaution von 250 Euro einbehalten 😢 aber hat nichts von dem Abbuchversuch, und dass die mehr Geld als die Kautium wollten erwaehnt. Mist, ich wuensche ich haette meine Kreditkarte nutzen koennen, aber leider ging die nicht im Leser vom Vermieter. Mit CC haette ich das Geld so zurueckbekommen. Eine neue Radkappe kostet jedenfalls keine 250 Euro, und der moegliche Schaden vorne den ich nicht sehen kann kann von dem Mann der die Autos entgegengenommen hat verursacht sein.

          Eine Strafanzeige bei der Polizeit ist nett, nur wird sich die Polizeit hier (Brexitland) fragen warum ich das nicht in Deutschland getan habe und wird nichts unternehmen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • meer_fanM Offline
            meer_fanM Offline
            meer_fan
            schrieb am zuletzt editiert von meer_fan
            #5

            ist das so zu verstehen das du die 250 Euro in Bar gezahlt hast?

            wie war der Mietwagen den Versichert....Vollkasso ohne oder mit SB?
            wenn mit SB wie hoch war diese?

            ansonsten mal Autoversicherung anfragen...soweit ich weiss (und man dem Schreiben entnehmen kann)
            muss jeder Schaden , den man als Autovermieter anderen in Rechnung stellt, der Versicherung gemeldet werden....aber was das angeht bin ich kein Fachmann.

            und Rat einholen kann man ja bei der Polizei....vielleicht liegt da ja sogar schon was vor.

            Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

            lemoncloudL 1 Antwort Letzte Antwort
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            • meer_fanM meer_fan

              ist das so zu verstehen das du die 250 Euro in Bar gezahlt hast?

              wie war der Mietwagen den Versichert....Vollkasso ohne oder mit SB?
              wenn mit SB wie hoch war diese?

              ansonsten mal Autoversicherung anfragen...soweit ich weiss (und man dem Schreiben entnehmen kann)
              muss jeder Schaden , den man als Autovermieter anderen in Rechnung stellt, der Versicherung gemeldet werden....aber was das angeht bin ich kein Fachmann.

              und Rat einholen kann man ja bei der Polizei....vielleicht liegt da ja sogar schon was vor.

              lemoncloudL Offline
              lemoncloudL Offline
              lemoncloud
              schrieb am zuletzt editiert von lemoncloud
              #6

              @meer_fan sagte:

              ist das so zu verstehen das du die 250 Euro in Bar gezahlt hast?

              wie war der Mietwagen den Versichert....Vollkasso ohne oder mit SB?
              wenn mit SB wie hoch war diese?

              ansonsten mal Autoversicherung anfragen...soweit ich weiss (und man dem Schreiben entnehmen kann)
              muss jeder Schaden , den man anderen in Rechnung stellt, der Versicherung gemeldet werden....aber was das angeht bin ich kein Fachmann.

              Oh, tut mir leid, ich habe die Kaution mit einer Debitkarte gezahlt. Fuktioniert wie meine Kreditkarte, nur bietet leider nicht ganz denselben Schutz. Also eigentlich eine normale EC-Karte glaube ich.

              Wie der Wagen versichert war muss ich schauen. Steht das im Vertrag? Der Wagen hatte eine SB von 1000 Euro, und der fehltgeschlagene Abbuchversuch betrug 750 Euro. Ich konnte leider kurzfristig kein Auto bei einem bekannteren Vermieter mieten, und der Vermieter wollte ungefaehr 250 Euro fuer keine SB haben.

              Zu der Versicherung muss ich mich informieren. Wo kann ich diese Info herbekommen ausser vom Vermieter (dem ich nicht so vertraue) Werde auch zu Hause mal die EXIF Daten auslesen um sicher zu sein dass die Fotos aktuell sind oder entsprechend auf gestern angepasst wurden 😜

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              • Herr_ReiseH Offline
                Herr_ReiseH Offline
                Herr_Reise
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Bei einem bekannteren Vermieter? Enterprise ist meines Wissens nach der größte Autovermieter der Welt.
                Welche Versicherungen inkl. sind steht im Mietvertrag.

                lemoncloudL 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Herr_ReiseH Herr_Reise

                  Bei einem bekannteren Vermieter? Enterprise ist meines Wissens nach der größte Autovermieter der Welt.
                  Welche Versicherungen inkl. sind steht im Mietvertrag.

                  lemoncloudL Offline
                  lemoncloudL Offline
                  lemoncloud
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Herr_Reise sagte:

                  Bei einem bekannteren Vermieter? Enterprise ist meines Wissens nach der größte Autovermieter der Welt.
                  Welche Versicherungen inkl. sind steht im Mietvertrag.

                  Danke. Ich werde den mir heute Abend mal gut durchlesen.

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                  • meer_fanM Offline
                    meer_fanM Offline
                    meer_fan
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    wenn ich das richtig verstehe ist Enterprise eigentlich nur ein Vermittler...AGB

                    und auch bei "den Grossen" geht es nicht immer seriös zu....Stichwort Abgasskandal...

                    und spätestens wenn es vor Ort dann Sub Sub Subvermieter sind...wird es selten seriöser...den die Gewinne werden nach
                    unten auch immer dünner.

                    ich finde es schon "merkwürdig" wenn dann der (angebliche) und selbst geschätzt Schaden (ohne Gutachter)....genau bis zur SB
                    einfach mal eingefordert wird....750.- über unerlaubten Einzugsversuch plus die 250,- Euro "Kaution".

                    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                    lemoncloudL 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Herr_ReiseH Offline
                      Herr_ReiseH Offline
                      Herr_Reise
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Was ist daran Vermittlung?

                      Die Mietwagenservices werden in Deutschland von der dort ansässigen Tochtergesellschaft Enterprise Autovermietung Deutschland GmbH erbracht.

                      Zitat aus den oben verlinkten Nutzungsbedingungen der Enterprise Website. Das sind allerdings nicht die AGB für Anmietungen, die findet man während des Reservierungsvorganges.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • meer_fanM Offline
                        meer_fanM Offline
                        meer_fan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ja, und dort steht genau das selbe...

                        www.enterprise.de ist ein reines Informations- und Reservierungsangebot. Die Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen besteht nicht. Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt ausschließlich in den Verkaufsstellen von Enterprise und den mit Enterprise verbundenen Unter-nehmen und deren Lizenznehmern. Die Adressen und Kontaktdaten der Enterprise-Filialen sind auf dieser Webseite einsehbar.

                        Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • meer_fanM meer_fan

                          wenn ich das richtig verstehe ist Enterprise eigentlich nur ein Vermittler...AGB

                          und auch bei "den Grossen" geht es nicht immer seriös zu....Stichwort Abgasskandal...

                          und spätestens wenn es vor Ort dann Sub Sub Subvermieter sind...wird es selten seriöser...den die Gewinne werden nach
                          unten auch immer dünner.

                          ich finde es schon "merkwürdig" wenn dann der (angebliche) und selbst geschätzt Schaden (ohne Gutachter)....genau bis zur SB
                          einfach mal eingefordert wird....750.- über unerlaubten Einzugsversuch plus die 250,- Euro "Kaution".

                          lemoncloudL Offline
                          lemoncloudL Offline
                          lemoncloud
                          schrieb am zuletzt editiert von lemoncloud
                          #12

                          @meer_fan sagte:

                          wenn ich das richtig verstehe ist Enterprise eigentlich nur ein Vermittler...AGB

                          und auch bei "den Grossen" geht es nicht immer seriös zu....Stichwort Abgasskandal...

                          und spätestens wenn es vor Ort dann Sub Sub Subvermieter sind...wird es selten seriöser...den die Gewinne werden nach
                          unten auch immer dünner.

                          ich finde es schon "merkwürdig" wenn dann der (angebliche) und selbst geschätzt Schaden (ohne Gutachter)....genau bis zur SB
                          einfach mal eingefordert wird....750.- über unerlaubten Einzugsversuch plus die 250,- Euro "Kaution".

                          Es scheint dass das Auto mittels Alamo, unter dem Namen von Enterprise vermietet wurde. Enterprise war auch am Flughafen ausgewiesen. Mehr kann ich zu dem oben nicht sagen.

                          Mit dem Rest gebe ich dir recht. So nach dem Motto: man kann es ja mal probieren.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • meer_fanM Offline
                            meer_fanM Offline
                            meer_fan
                            schrieb am zuletzt editiert von meer_fan
                            #13

                            ich habe aber noch was Grundsätzliches....wenn die Kontaktperson ein Abnahmeprotokoll verweigert hat....
                            ist sie dann nicht die, die einen Fehler gemacht hat....und somit Haftbar zu machen wäre?

                            Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                            lemoncloudL Herr_ReiseH 2 Antworten Letzte Antwort
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                            • Herr_ReiseH Offline
                              Herr_ReiseH Offline
                              Herr_Reise
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die Homepage von Enterprise ist aber kein Vermittler, sondern die Reservierungsplattform des Unternehmens, es handelt sich nicht um eine Handelsvertreter wie z. B. ein Reisebüro.
                              Und Alamo gehört zu Enterprise, daher gut möglich, dass der Wagen zu deren Flotte gehörte.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • meer_fanM meer_fan

                                ich habe aber noch was Grundsätzliches....wenn die Kontaktperson ein Abnahmeprotokoll verweigert hat....
                                ist sie dann nicht die, die einen Fehler gemacht hat....und somit Haftbar zu machen wäre?

                                lemoncloudL Offline
                                lemoncloudL Offline
                                lemoncloud
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @meer_fan sagte:

                                ich habe aber noch was Grundsätzliches....wenn die Kontaktperson ein Abnahmeprotokoll verweigert hat....
                                ist sie dann nicht die, die einen Fehler gemacht hat....und somit Haftbar zu machen wäre?

                                Das ist die Frage. Aber wie beweisst man das?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • meer_fanM meer_fan

                                  ich habe aber noch was Grundsätzliches....wenn die Kontaktperson ein Abnahmeprotokoll verweigert hat....
                                  ist sie dann nicht die, die einen Fehler gemacht hat....und somit Haftbar zu machen wäre?

                                  Herr_ReiseH Offline
                                  Herr_ReiseH Offline
                                  Herr_Reise
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @meer_fan sagte:

                                  ich habe aber noch was Grundsätzliches....wenn die Kontaktperson ein Abnahmeprotokoll verweigert hat....
                                  ist sie dann nicht die, die einen Fehler gemacht hat....und somit Haftbar zu machen wäre?

                                  Wenn bei Fehlern auf der Arbeit und damit Verbundenen gerichtlichen Prozessen und ggf. folgenden Schadensersatzansprüchen u. ä. jedes mal der bearbeitende Mitarbeiter haftbar wäre, hätten wir in Deutschland aber ein paar Privatinsolvenzen mehr.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • meer_fanM Offline
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                                    meer_fan
                                    schrieb am zuletzt editiert von meer_fan
                                    #17

                                    Das ist dann eine Angelegenheit zwischen AG und AN ....aber kann ja nicht dem Kunden aufgebürdet werden....

                                    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      Kann auch nirgendwo lesen, dass dies behauptet wurde. Reklamationen und Klagen sind allerdings an/gegen die Mietwagenfirma und nicht deren Mitarbeiter als Individuum zu richten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        zu Alamo kann mein einiges im Netz finden....

                                        und auch einen Thread bei Holidaycheck............hier

                                        Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                                        lemoncloudL 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • meer_fanM meer_fan

                                          zu Alamo kann mein einiges im Netz finden....

                                          und auch einen Thread bei Holidaycheck............hier

                                          lemoncloudL Offline
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                                          #20

                                          @meer_fan sagte:

                                          zu Alamo kann mein einiges im Netz finden....

                                          und auch einen Thread bei Holidaycheck............hier

                                          ja klar, und auch zu anderen Firmen. Schwarze Schafe gibt es ueberall. Hingegen hatte ich bis jetzt nur gute Erfahrungen mit Vermietern ueber die gerne mal negativ berichtet wird, wie z.B. Goldcar, aber ebenso mit grossen wie Hertz. Wenn dieses kein Not-Familienbesuch gewesen waehre haette ich sicher nicht im letzten Moment gebucht und erst geschaut ob es speziell zu Bremen probleme mit bestimmten Vermietern gibt, und auch bei der Abgabe auf eine anstaendige Abname bestanden. Kann ich jetzt leider nichts mehr dran aendern.

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