Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Eigene Anreise - Reisemängel - Preisminderung
  6. Eigene Anreise - Reisemängel - Preisminderung

Eigene Anreise - Reisemängel - Preisminderung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
8 Beiträge 4 Kommentatoren 4.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • MarcolinovicM Offline
    MarcolinovicM Offline
    Marcolinovic
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Ihr Lieben,

    ich hoffe ich habe im Forum ordentlich gesucht, bevor ich das Thema hier neu einstelle.

    Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich keine "Pauschalreise" im ordentlichen Sinne gebucht hatte(also keine 2 Leistungen wie z.B. Flug und Hotel), sondern die Leistungen getrennt abgeschlossen habe.

    Ich bin in diesem Rahmen schon auf das folgende Gerichtsurteil gestoßen, weshalb ich denke dass es grundsätzlich möglich sein müsste (BGH vom 20.5.2014). Ich bitte Euch allerdings mir zu helfen und gegebenenfalls weitere bekannte Rechtsprechungen dazu zu posten, damit ich die angeben kann und darüber nicht noch diskutieren muss.

    Und wenn jemand Schadensersatz leisten muss, dann doch der Veranstalter und nicht das Hotel direkt, oder?
    An wen richte ich das Schreiben?

    Liebe Grüße und schon mal viiiiielen Dank,
    Marco

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn ich recht verstehe hast du das Hotel über einen Veranstalter gebucht?
      In diesem Fall gelten für dich die Regularien des neuen Pauschalreiserechts und ist der Veranstalter für die Kompensation in Anspruch zu nehmen. Daher richtest du bitte auch deine Beschwerde direkt an diesen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Herr_ReiseH Offline
        Herr_ReiseH Offline
        Herr_Reise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Um das genauer beurteilen zu können, müsste man wissen wo du das Hotel gebucht hast. Reiseveranstalter, oder Hotelportal (wie booking o. ä.)?

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • MarcolinovicM Marcolinovic

          Hallo Ihr Lieben,

          ich hoffe ich habe im Forum ordentlich gesucht, bevor ich das Thema hier neu einstelle.

          Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.

          Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich keine "Pauschalreise" im ordentlichen Sinne gebucht hatte(also keine 2 Leistungen wie z.B. Flug und Hotel), sondern die Leistungen getrennt abgeschlossen habe.

          Ich bin in diesem Rahmen schon auf das folgende Gerichtsurteil gestoßen, weshalb ich denke dass es grundsätzlich möglich sein müsste (BGH vom 20.5.2014). Ich bitte Euch allerdings mir zu helfen und gegebenenfalls weitere bekannte Rechtsprechungen dazu zu posten, damit ich die angeben kann und darüber nicht noch diskutieren muss.

          Und wenn jemand Schadensersatz leisten muss, dann doch der Veranstalter und nicht das Hotel direkt, oder?
          An wen richte ich das Schreiben?

          Liebe Grüße und schon mal viiiiielen Dank,
          Marco

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Marcolinovic sagte:

          Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.

          Was schließt du aus diesem Vortrag, Herr_Reise? 😉
          Vorsorglich mein "wenn ich recht verstehe" ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Herr_ReiseH Offline
            Herr_ReiseH Offline
            Herr_Reise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich habe das schon gelesen, und auch deinen Beitrag zur Kentnis genommen, in Anbetracht dessen, dass aber auch Leute bei Trivago anrufen, wenn es Probleme in Ihrem Hotel gibt, ist aber nicht immer ganz klar, ob jeder da die richtige Bezeichnung wählt 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • MarcolinovicM Offline
              MarcolinovicM Offline
              Marcolinovic
              schrieb am zuletzt editiert von Marcolinovic
              #6

              Gebucht hab ich das Hotel über Thomas Cook...
              Danke schonmal für die bisherigen Beiträge!

              Gibt es Urteile dazu, die Ihr mir sagen könnt?
              Also, dass auch bei NUR-HOTEL-BUCHUNGEN Mängel angebracht werden können, da ja keine Pauschalreise...

              Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • hokahe0H Offline
                hokahe0H Offline
                hokahe0
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Marcolinovic
                in deiner Frage hast du die Antwort schon richtig vermutet. Bei einer Hotelbuchung über einen Veranstalter, in deinem Falle Thomas Cook, geht die Beschwerde auch an diesen.
                Gerichtsurteile werden dir nicht viel bringen da von Fall zu Fall und von Gericht zu Gericht verschieden geurteilt wird und bisher gefällte Urteile lediglich als Beispiel dienen können. Es gibt nicht nur DAS Urteil für dies und jenes.
                Wie Herr Reise schon die Buchungsart anfragt, hättest du z.B. dein Hotel tel. oder über Internet selbst gebucht müßtest du dich auch selbst mit dem Hotel auseinandersetzen, da du aber über Thomas Cook das Hotel gebucht hast gelten, ich zitiere vonschmeling; die Regularien des
                Pauschalreiserechts und der Veranstalter ist dein Ansprechpartner.

                Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ... zumal Urteile zu Reisepreisminderungen an sich immer Peanuts behandeln ...
                  Aber versuche es mal mit diesem Link zur Kemptener Tabelle zu Reisemängeln, dort sind jeweils relevante Urteile angegeben.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  Antworten
                  • In einem neuen Thema antworten
                  Einloggen
                  • Sortiert nach
                  • Älteste zuerst
                  • Neuste zuerst
                  • Meiste Stimmen

                  • 1 von 1
                  Reiseforum Service
                  • RSS-Feed abonnieren
                  • Verhaltensregeln im Reiseforum
                  • Reiseforum Hilfe
                  • Forensuche
                  • Aktuelle Themen

                  • Inhalte melden
                  • Veranstalter AGB
                  • Nutzungsbedingungen
                  • Datenschutz
                  • Privatsphäre-Einstellungen
                  • AGB
                  • Impressum
                  © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                  • Erster Beitrag
                    Letzter Beitrag