MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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welche Zweifel hegst Du denn?
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ob hier nicht mein geliebtes Reisebüro "mein Kapitän" mit mir spricht?????
Fakt ist, wir haben unser Geld nach ca. 4-5 Monaten und gerichtlicher Vollstreckung komplett zurückbekommen und können allen anderen
Frustriten ein Gerichtsverfahren nur empfehlen. Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!??? Aber es scheint so,
als wären noch finanzielle Mittel (evtl. aus anderen Anzahlungen) vorhanden gewesen. 53 Seiten Forum sprechen eine eigene Sprache!!! -
Du irrst, hier schreiben User und keine Veranstalter. Solche Anschuldigungen mögen User die sich hier einbringen, gar nicht.
Hier wird viel geschrieben und auch prompt geantwortet. Der Thread ist mittlerweile bei Seite 53.
Viele Themen sind hier stark frequentiert. Wenn da jeder gleich Mitarbeiter des Veranstalters oder Airline wäre, nur weil er oft antwortet....... -
Du irrst, hier schreiben User und keine Veranstalter. Solche Anschuldigungen mögen User die sich hier einbringen, gar nicht.
Hier wird viel geschrieben und auch prompt geantwortet. Der Thread ist mittlerweile bei Seite 53.
Viele Themen sind hier stark frequentiert. Wenn da jeder gleich Mitarbeiter des Veranstalters oder Airline wäre, nur weil er oft antwortet.......Nee, Bermet, das mit dem Kapitän kannste dir von der Backe kloppen .
Und mal realistisch gesehen : der würde sich hier garnicht reintrauen solange Königin Ahhotep uns hier bewacht .
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Gemeint ist wohl dieses Urteil:
https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/05/17/urteil_glueckskaefer_reisen_lg_berlin_ersatz_fuer_reisevorkehrungen.pdf
Ich hab's nur quer gelesen, aber danach wurden die Stornoklauseln in den AGB von Glückkäfer für unwirksam erklärt. Es kann damit wohl nur ein tatsächlicher Schaden geltend gemacht werden, wenn der Käferkapitän den nicht nachweisen konnte/wollte, könnte das ein Grund sein, warum Bermet sein Geld wiederbekommen hat.Danke @Wülfi71
Damit dürfen die "Frustrierten" wohl leider mit weiteren Frustrationen rechnen.
Ich widerspreche damit ausdrücklich dem Rat von Bermet, auf Deibel komm raus einen Rechtsstreit anzustreben, da die Basis jedenfalls diesen Erfolgs inzwischen obsolet ist. -
ob hier nicht mein geliebtes Reisebüro "mein Kapitän" mit mir spricht?????
Fakt ist, wir haben unser Geld nach ca. 4-5 Monaten und gerichtlicher Vollstreckung komplett zurückbekommen und können allen anderen
Frustriten ein Gerichtsverfahren nur empfehlen. Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!??? Aber es scheint so,
als wären noch finanzielle Mittel (evtl. aus anderen Anzahlungen) vorhanden gewesen. 53 Seiten Forum sprechen eine eigene Sprache!!!@bermet sagte:
ob hier nicht mein geliebtes Reisebüro "mein Kapitän" mit mir spricht?????
Und wie bitte kommst du auf das schmale Brett?
Fakt ist, wir haben unser Geld nach ca. 4-5 Monaten und gerichtlicher Vollstreckung komplett zurückbekommen
Das ist ein beachtlicher Erfolg im Vergleich zu den Betroffenen, die bei weitaus geringerer Anforderung zur Zeit noch gänzlich im Regen stehen!
und können allen anderen Frustriten ein Gerichtsverfahren nur empfehlen.
Diesem Rat kann kann ich wie gesagt nicht folgen, da du offenbar den Grund des Obsiegens nicht begriffen hast ...?!
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Wir haben über Mein Kapitän.de vom 17.1-6.2.18 eine Südamerikakreuzfahrt mit der Norwegian sun gebucht.
Wir fliegen ab Berlin. Gibt es Mitreisende für diese Kreuzfahrt ? Würde mich gern austauschen.
LG MargittaHallo Margitta, wir haben die gleiche Reise gebucht, allerdings ab Hamburg.
Stornieren sollten wir auf keinen Fall. Wollen wir hoffen, das es einigermaßen
glimpflich ablaufen wird. Die Reise soll stattfinden!!! Wir werden die auch telefonisch
bombadieren. LG Birgit -
Danke @Wülfi71
Damit dürfen die "Frustrierten" wohl leider mit weiteren Frustrationen rechnen.
Ich widerspreche damit ausdrücklich dem Rat von Bermet, auf Deibel komm raus einen Rechtsstreit anzustreben, da die Basis jedenfalls diesen Erfolgs inzwischen obsolet ist.@vonschmeling sagte:
Danke @Wülfi71
Damit dürfen die "Frustrierten" wohl leider mit weiteren Frustrationen rechnen.Warum ? Da Vertragsbestandteil, ist das alles doch vor Vertragsabschluss bekannt ?
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Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?
Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!
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Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?
Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!
@doc3366 sagte:
Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?
Hab ich - und deshalb war MIR auch aufgefallen, dass im Link die AGB der Glückskäfer , also Bus- und Flugreisen, nicht aber die des Käptˋm mit seinen gerichtlich verhandelten Schiffsreisen hinterlegt sind. guckst du. : www.static-fe.meinkapitaen.de
Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!
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Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?
Auch die frühere Fassung war nach Deiner Auffassung "Vertragsbestandteil und bekannt bei Vertragsabschluß", wurde aber erfolgreich bestritten, woran man mal wieder sieht, daß AGB eben nicht in Stein gemeißelt sind! Nur hat das Kapitänskäferchen jetzt entsprechend nachgebessert, was erneute Einreden im Gegensatz zu @bermet`s Auffassung eher weniger erfolgsbringend erscheinen läßt und das war wohl auch vs`Message?!
@doc3366 sagte:
Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?
Hab ich - und deshalb war MIR auch aufgefallen, dass im Link die AGB der Glückskäfer , also Bus- und Flugreisen, nicht aber die des Käptˋn mit seinen gerichtlich verhandelten Schiffsreisen hinterlegt sind. guckst du, hier sind die vom Käptˋn : www.meinkapitaen.de/gtc
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Ich kann Deinen Link leider nicht öffnen, aber da der Stand November 17 ist und diese entsprechend angepaßt wurden, gehe ich davon aus, daß das Kapitänskäferchen nicht so dumm war, nur einseitig nachzubessern. Wenn ich mir diese hier so anschaue, fühle ich mich durchaus bestätigt! Wobei man auch diese natürlich wieder angreifen und durchaus Glück haben könnte, daß dies einem anderen Richter immer noch nicht reicht und er die "Vorgaben seines Kollegen nochmal verschärft". Allerdings sehe ich es nicht so rosig wie @bermet, daß Nachfolgekläger auf einer Welle der Glückseeligkeit segeln werden.
Was ich allerdings gar nicht nachvollziehen kann, sind die Fragen Deines ersten Beitrages, was genau wolltest Du denn damit jetzt sagen, vielleicht magst Du auch nochmal nachbessern?
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Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.
Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.
Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo bindend, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?
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Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.
Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.
Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo bindend, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?
@doc3366 sagte:
Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.
Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.
Sind sie - eben jeweils unterschiedlich in der Höhe der Stornoskosten, da es sich ja jeweils um unterschiedliche Arten von Reisen handelt.
Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die ersten beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo binden, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?
Da gibt es nicht viel zu erklären : IN DER REGEL ist es so, wobei es sicherlich wie in diesem Falle ersichtlich Ausnahmen gibt. Bei großen Veranstaltern ist es m. E. so, weil dann der Verbraucher schon lange reagiert und die entsprechenden Gerichte auf den Pan gerufen hätte um die fehlerhaften Passagen in den AGB zu ändern. Folglich halte ich AGBˋs von TUI, Neckermann und Co in der Beziehung für Hieb- und Stichfest, da sie über Jahrzehnte von Millionen von Reisenden akzeptiert wurden. Die kleiner Nischenveranstalter oder neu am Markt befindlicher Unternehmen aber nicht zwingend. Doch dies ist lediglich meine MEINUNG, die in der Regel jedoch auf einen sog. gesunden Menschenverstand beruht.
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Na dann wäre ja sowohl Dein "Warum?" als auch "Da Vertragsbestandteil, ist das alles doch vor Vertragsabschluss bekannt ?" widerlegt und obsolet, fein!
Daß wir uns hier nicht bei einem der großen, seriösen Reiseveranstalter im Thread befinden, sollte jedem klar sein, der auch nur 2-3 Seiten hier gelesen hat, wobei die reine Akzeptanz immer noch kein Beleg für Hieb- und Stichfestigkeit darstellt, was z.B. das Urteil gegen die AGB der TUI(?) zur Unverbindlichkeit voraussichtlicher Flugzeiten belegte.
Mit Deiner Meinung kann ich gut leben, solange Du Deinen "gesunden Menschenverstand" nicht wieder als Fakten verkaufen möchtest!

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Richtig, mit der Korrektur (Differenzierung Stornokosten) der AGB entfällt der Beschwerdegrund, weshalb ich dabei bleibe, dass ein Nichtantreten der Reise wegen "zu spät zugestellter Unterlagen" keine besonders strategische Maßnahme ist. Entsprechend halte ich den Rat unter allen Umständen zu prozessieren für falsch.
Zudem ist die Rückabwicklung ja selbst dann schwierig, wenn die Reise zu Recht ober gar vom Veranstalter abgesagt wurde.Bermets Schilderung hat sich für mich so gelesen:
Wir haben gebucht, dann diverse Kritiken gefunden und unseren Rücktritt erklärt. Darauf forderte der Kapitänskäfer eine Stornogebühr (an sich vollkommen zu Recht), dieser Anspruch wurde vor Gericht abgewiesen.
Nun wurde der Anspruch jedoch nur deshalb nichtig, weil die Stornoklauseln in den AGB nicht den (übrigens mittlerweile sehr hohen!) Anforderungen an die Darlegung genügten, erfolgreich angegriffen wurden und damit die Forderung insgesamt keine Berechtigung mehr hatte.
Bermets Darstellung hingegen könnte irrtümlich vermuten lassen, es sei als Recht erkannt worden, in Folge nachträglicher Recherche missliebig gewordene Reiseverträge einfach zu kündigen ohne mit einem Kompensationsbegehren des Vertragsgebers rechnen zu müssen, bzw. diesem bei einer prozessualen Entscheidung zu entgehen. -
Erschwerend hinzu würde ich Bermets Aussage
@bermet sagte:
Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!???
dahingehend interpretieren, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelte. Das würde anderen selbst mit den gleichen alten AGB nicht wirklich weiterhelfen, denn es gibt natürlich keine Garantie dafür, dass sich Captain Lucky Bug im nächsten Verfahren nicht doch verteidigt und mal seine Kosten auflistet, auf Null würde das dann wohl eher nicht hinauslaufen, da hat Bermet m.E. Glück gehabt... Vor Gericht und auf hoher See...

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Hallo Margitta, wir haben die gleiche Reise gebucht, allerdings ab Hamburg.
Stornieren sollten wir auf keinen Fall. Wollen wir hoffen, das es einigermaßen
glimpflich ablaufen wird. Die Reise soll stattfinden!!! Wir werden die auch telefonisch
bombadieren. LG Birgit