Flugverspätung - Anschluß verpasst - nicht EU
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Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte und ich sind am 05.11.17 mit "Maldivian" von Kaadedhdhoo nach Malé geflogen. Diesen Flug hat unser Hotel "Ayada Maldives" arrangiert, bezahlt haben wir ihn zusammen mit dem Kosten für die Unterkunft über Booking.com.
Der Flug von "Maldivian" hatte ca. 3 Stunden Verspätung, so dass wir um 22:45 Uhr Ortszeit in Malé eingetroffen sind und unseren Flug mit "Emirates" um 22:55 Uhr nach Dubai sowie den Anschluss von Dubai nach Düsseldorf nicht mehr erreichen konnten.
Vielmehr mussten mir über Nacht in Malé bleiben und am kommenden Tag 2.700,00 € für neue Flüge bezahlen. Emirates erstattet hier selbstverständlich nur einen Teil der Steuern und Gebühren der verpassten Flüge, wobei auch die nur zugesichert wurde, eine Auszahlung ist bisher nicht erfolgt. Expidia, der Anbieter, über den wir die ursprünglichen Flüge mit "Emirates" gebucht haben übernimmt selbstverständlich keine Haftung, sowohl das Hotel als auch die Firma "Maldivian" reagieren nicht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand bereits Erfahrungen gemacht hat, ob es hier eine rechtliche Handhabe gibt?Viele Grüße
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Typischer Fall von Arxxxkarte. Ohne jede Sicherheit geplant, auf dem Schaden bleibt ihr sitzen.
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Einen Anschluß an den internationalen Heimflug derart knapp zu buchen, dass einem eine Verspätung von 3 Stunden - die ja im Grunde weder dramatisch noch selten ist - schon das Genick bricht, ist mehr als blauäugig.
Wen will man denn dafür "haftbar" machen - das habt Ihr doch selber so abgesegnet. Der Mitarbeiter im Hotel hätte ganz sicher auch einen früheren Flug für Euch gebucht, wenn dies so gewünscht worden wäre.Grade wenn's um Inseln geht, wo Verbindungen zum Festland bzw. Airport wahrscheinlich nicht im stundentakt angeboten werden, sollte sich nicht auf den letzten Flug des Tages verlassen.
PS:
und nur mal so, als Gedankenspiel, weil Du im Titel schreibst: "Nicht EU"
Würde die EU-Verordnung (gegen Maldivian Air) greifen, müsste die Verspätung über 3 Stunden sein und selbst dann stünden Euch maximal 250 Euro pro Nase zu, da die Flugstrecke ja wohl nur wenige 100km beträgt.
Zu dem entstandenen "Schaden" also auch kein Verhältnis. -
Ganz so abwegig ist ein Anspruch nicht - sh. Art. 19 Montrealer Übereinkommen:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.Es gälte demnach zu klären, was ursächlich war für die Verspätung. Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass das Luftverkehrsunternehmen für die Mehrkosten in Anspruch zu nehmen ist. Allerdings dürfte sich die Realisierung als schwierig erweisen, falls gegnerisch geringe Bereitschaft zur Mitwirkung besteht ...

Mein Rat wäre die Einrede auf Englisch mit Bezug auf das MÜ (genau eben den Art. 19) mit der Forderung der Mehrkosten gem. Nachweis.
Der Ansicht ein Anschluss von 3h wäre unverantwortlich auf Naht geklöppelt folge ich nicht. -
Typischer Fall von Arxxxkarte. Ohne jede Sicherheit geplant, auf dem Schaden bleibt ihr sitzen.
florian80w......hilft das jetzt in irgendeiner form weiter??????