Vorgehensweise bei groben Mängeln - Domrep Strandverbreiterung
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Hallo zusammen.
Wir beabsichtigen gegen unseren Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung wg. erheblichen Mängeln zu erwirken.Wir verbrachten vom 29.8.06 bis zum 12.09.06 unseren Urlaub im Marien Coral by Hilton (Reisepreis ca. 1310,-/Person).
Nach 2 Tagen fing eine holländische Baufirma im Auftrag der Regierung der DomRep an, mit einem Pumpschiff und kilometerlangen Pipelines den kompletten Strand zu verbreitern.
Bulldozer und Bagger fuhren 24 Std. am Tag hin und her und verlegten Pipelines, durch die ein Wasser-Sand Gemisch gepumpt wurde.Der Strand war bis zum 5.9.06 gesperrt und unbenutzbar,
das Hotel hatte einen Shuttelverkehr zu einem Ausweichstrand eingerichtet, den wir uns jedoch mit einem weiteren Hotel teilen mussten. (Die Verpflegung und Sanitäre Anlage war ungenügend)Danach konnte man zwar über die Pipelines steigen und dahinter im Meer baden, jedoch war das Wasser stark verschutzt und es roch sehr stark nach totem Fisch, da allesmöglich in dem aufgespülten Sand war.
Es fehlten auch die Sonnenschirme am neuen Strand, diese wurden erst am 10.9. aufgestellt.
Im Aufgespülten Sand befinden sich seitdem viele scharfkantigen Roststücke von der Pipeline und Muschelsplitter, an denen man sich leicht verletzen kann.Laut Bauleitung wurden die Hotels am 1.8.06 über die Baumaßnahmen informiert.
Am 16.8. erhielten wir erst unsere Reiseunterlagen!!!Wir haben uns vor Ort mit ca. 15 Familien zusammengetan und Adressen ausgetauscht.
Wir haben vor Ort die Mängel aufgeschrieben und sie uns von der Reiseleitung gegenzeichnen gelassen.
Bilder finden Sie auf der Webseite:Bilderserie über die Strandverbreiteung
Hat jemand Tipps für die weitere Vorgehensweise?
Danke -
Mängelschreiben an den Reiseveranstalter mit entsprechender Forderung innerhalb von 4 Wochen nach Rückreise per Einschreibnen Rückschein.....und dann warten, was passiert.......
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Hoffentlich Rechtsschutzversichert...
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wie schon im anderen Reiserecht-Forum darauf geantwortet:
Zweifelsohne ein gröberer Reisemangel. Ich würde aber in diesem Fall einen Anwalt hinzuziehen.
Theoretisch könnte hier (fast) komplette Rückzahlung erwirkt werden. Denn die "Geschäftsgrundlage" - "Baden und Erholen am Meer" ist ja wohl (fast) weggefallen.
Aber das kann nur ein Anwalt genauer beurteilen, dem die Unterlagen vorliegen (Katalogbeschreibung, Reiseunterlagen, Bestätigung der Reiseleitung usw.).
Gruß
Peter -
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Ja Chritian macht es. Sobald ein Veranstalter den Anwalt im Rücken hat, macht er weniger Zicken. Ohne Anwalt hält er einen für dumm u. versucht auf dreistere Art u. Weiße für sich mehr rauszuholen, Verständlichweise. Auch die Fristen können leicht in Vergessenheit geraten u. der Veranstalter hat schon gewonnen. Dafür hast Du ne Rechtschutzversicherung. Nutz Sie ;).
lg -
Hallo Ihr,
habe gerade einen Artikel im Focus mit Gerichtsurteil über dieses Thema gefunden:
Wer eine Reise in die Karibik bucht, der darf einen intakten Hotelstrand erwarten. Wenn der nicht nutzbar ist, gibt´s Geld zurück. So entschied jetzt das Amtsgericht Duisburg.
Bei einem Karibikurlaub ist es eine erhebliche Beeinträchtigung, wenn der Badestrand nicht genutzt werden kann. Eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent sei in solchen Fällen gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 35 C 210/04). Das gelte auch dann, wenn die Ursache dafür ein Hurrikan und somit höhere Gewalt ist, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
Das Gericht sah es in dem Fall als erwiesen an, dass der zum Hotel gehörende Strand während der gesamten Urlaubszeit nicht zu benutzen war. Für einen Urlaub in der Karibik habe die Möglichkeit, an einem feinsandigen Strand zu baden, eine große Bedeutung. Fehlt diese Möglichkeit, sei das ein erheblicher Reisemangel, auf den der Veranstalter auch nicht extra hingewiesen werden müsse.
Vielleicht hilft das weiter.
Grüße Ute
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Hallo,
ob Du etwas zurück bekommst oder nicht, hängt vom jeweiligen Veranstalter ab, so meine Erfahrung. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall auch in der Dom. Rep., da fuhren von früh bis spät die Bagger herum. Unsere Freunde haben bei einem anderen Veranstalter gebucht und sehr viel Geld bekommen (hat für einen Winterurlaub gereicht). Wir hingegen bekamen gar nichts. Da wir keine Rechtsschutzversicherung hatten, mussten wir es dabei belassen.
Petra
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@carsten
dass eine rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, finde ich auch.
in so einem gelagerten fall hätte ich aber auch ohne versicherung einen anwalt konsultiert. ein beratungsgespräch kostet meist nicht viel. da kann der anwalt ja schon mal was zur der erfolgsaussicht sagen. und mal ganz ehrlich : sche.... was auf die 150 € gebühr, wenn ich dadurch einen haleb urlaub erstattet bekomme..... -
"sir-nigel" wrote:
Hallo Leute,
dann werden wir mal nen schön scharfen Anwalt von der Leine lassen, wer hat schon Geld zu verschenken?
Sobald ich weitere Infos hab, melde ich mich wieder hier im Forum.Grüße
ChristianWichtig ist, dass sich der Anwalt im Reiserecht gut auskennt, oder gar ein Spezialist für solches ist.

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Hallo Zusammen,
haben vom 09.-18.09.06 Urlaub im Hotel Niriides Beach auf der Insel Rhodos im Dep. Kolymbia gemacht. Mussten den Urlaub abbrechen wg. - Unsauberkeit, Lärm im Hotel etc. sowie mangelhafter Betreuung seitens des Reiseveranstalters. Hat jemand ähnliches in dem Hotel erlebt??? Suche Gleichgesinnte. Vielen Dank.
Gruß
Tafel76 -
Wie zu erwarten war kommt unser Reiseveranstalter mit einer lächerlichen Ausgleichszahlung und meint die Sache sei damit gegessen.
Wir haben nun den Klageweg eingeleitet, alles weitere entscheiden nun die Gerichte.
Wer nicht hören will muss fühlen!
Wenns was neues gibt melde ich mich wieder.
Grüße
Christian -
Hoffentlich habt Ihr bei Gericht "Glück"...
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@sir-nigel
Darf ich fragen wie hoch die Ausgleichszahlung gewesenw wäre? -
Falls eure Reise per Bankeinzug bezahlt wurde, würde ich empfehlen bei der Bank anzurufen und die komplette Zahlung zu stornieren und das Geld ist wieder auf dem eigenen Konto, habe ich so gemacht und bin danach zum Anwalt, der hat ein Schreiben aufgesetzt und 50 % geboten bzw. gefordert, darauf hat sich der Reiseveranstalter natürlich nicht eingelassen, um an mein Geld zu kommen mußten sie mich verklagen und die Verhandlung fand an meinem Gerichtsstand statt und nicht wie fast allle in Hannover. Da Rechtschutz versichert kein Problem, habe 75 % vom Reisepreis zurück bekommen.
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@karibik45
Tja kommt nur auf die Zeit seitens des Einzugs an. Wenn dieser vor dem Urlaub eingezogen wurde ist es wegen Fristen nicht immer möglich so zu verfahren.
LG