Kenianische Ehefrau nach Deutschland holen (Beglaubigung Heiratsurkunde)
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Hallo Leute,
nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
MfG Karsten -
Hallo Leute,
nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
MfG Karsten@karsten2611 sagte:
Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung.
vermutlich kann eine tragfähige Lösung auf Basis gesetzlicher Grundlagen nur von einer offiziellen Stelle erfolgen, die letztendlich auch die Entscheidung trifft.
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Frag bei der deutschen Botschaft zwecks Beglaubigung (Apostille) der Urkunde nach. Mein erster Weg würde allerdings zum Standesamt meines Wohnorts führen. Die Standesbeamten können den Ablauf erklären.
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Hallo,
es ist nicht erforderlich, die Heiratsurkunde in DEU "registrieren" zu lassen (also Nachregistrierung im deutschen Eheregister). Die in Kenia geschlossene Ehe ist auch ohne Aufnahme in das deutsche Eheregister in DEU "gültig", also wird anerkannt. Einzige echte Voraussetzung ist der Eheschluss in "ortsüblicher Form", also in Kenia standesamtlich.
Falls Ihr aber die Aufnahme in das deutsche Eheregister wünscht, kann dies nur in DEU, bei dem Standesamt Eures gemeinsamen Wohnsitzes erfolgen.
Das sollte aber, da nicht eilig, erst erfolgen, nachdem Deine Frau nach DEU umgesiedelt ist.
Sie benötigt das Original der Urkunde ja auch noch zur Beantragung des Visums.Eine Apostille (sogen. "Überbeglaubigung"), wie in einem Nachfolgebeitrag angemerkt, könnte nur durch eine zuständige Behörde des Ausstellerstaats (also Kenia) erfolgen, ist aber nicht erforderlich.
Eine deutsche Behörde, z.B. die deutsche Botschaft, legalisiert höchstens Urkunden eines fremden Staats - im Falle Kenias aber gerade nicht, da Kenia zu den Staaten mit "unsicherem Urkundenwesen" gehört und die Legalisation nicht möglich ist. Es käme das Ersatzverfahren "Urkundenprüfung" durch Vertrauensanwalt der Botschaft zum Tragen. Dieser Prozess kann aber nur amtlich, nicht durch den Ukundenbesitzer angestoßen werden.Diese Urkundenprüfung erfolgt i.d.R. "automatisch" im Rahmen der Visumbeantragung (Nationales Visum zur Familienzusammenführung) durch die Botschaft veranlasst. Falls im Einzelfall die Urkunde(n) nicht schon im Visumprozess geprüft werden sollten, würde diese Urkundenprüfung spätestens bei Beantragung der Nachregistrierung durch das zuständige Standesamt in DEU veranlasst werden.
Sollte erwartungsgemäß die Heiratsurkunde im Rahmen der Visumbeantragung geprüft werden (Urkundenprüfung durch Vertrauensanwalt der Botschaft), erhält sie nach erfolgreicher Prüfung einen Referenzvermerk darüber - und wird dann nach Einreise Deiner Frau in DEU damit ohne weitere Prüfung auch zur Nachregistrierung durch das deutsche Standesamt anerkannt (sofern Ihr die Nachregistrierung anstreben solltet).
Also noch einmal ganz deutlich: Es ist für das Visumverfahren nicht erforderlich, dass die Ehe in DEU nachregistriert ist. Ist es trotzdem von Euch gewünscht, erfolgt dies nach Einreise Deiner Frau in DEU.
Das Merkblatt für das Visum zur Familienzusammenführung (Dein "Langzeitvisum") findet sich hier:
http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/7786722/down_visa_KEN_Familie.pdf
Falls Du weitere aufenthaltsrechtliche oder damit zusammenhängende Fragen hast (und die wird es erfahrungsgemäß geben...), kann ich Dir, bei aller Wertschätzung für dieses Reiseforum, das kompetente Fachforum für aufenthaltsrechtliche Fragen empfehlen:
http://www.info4alien.de/
Forum: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgiGruß
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Hallo an Euch Alle,
vielen Dank für die schnellen und nützlichen Antworten. Noch kurz: Sie spricht kein Deutsch. Ich hatte aber sowieso vor ihr einen Deutschkurs (A1) ans Herz zu legen. Ich hoffe, dass meine Frau nach erfolgter Anmeldung an einer Sprachschule in Nairobi auch zeitnah mit dem Kurs beginnen kann.
MfG Karsten -
Dann schick sie ganz schnell zum Erlernen der D.-Sprache.
Hast du sicher schon selbst gelesen. Ansonsten nochmal 3 Monate Strohwitwer.Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts (Test „START DEUTSCH 1„)
Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Viel Erfolg -
Hallo Leute,
ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken
Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
MfG Karsten -
Für solche Fragen ist die zuständige Ausländerbehörde deines Wohnortes der Ansprechpartner.
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Für solche Fragen ist die zuständige Ausländerbehörde deines Wohnortes der Ansprechpartner.
Alles klar, Dankeschön.
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Hallo Leute,
ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken
Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
MfG Karsten@karsten2611 sagte:
Hallo Leute,
ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken
Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
MfG Karsten________________________________
Hallo,
wie alt ist das jüngere Kind?
Ist er jünger als 16 J., benötigt er keine Deutschkenntnisse.
Ist er 16 oder älter, benötigt er Deutschkenntnisse auf dem Niveau "C1".Und ja, Kinder kömmen i.d.R. in sogenannte "DaZ"-Klassen (DaZ = "Deutsch als Zweitsprache"), bis sie die deutsche Sprache so hinreichend beherrschen, dass sie in den regulären Schulunterricht integriert werden können. Die jeweiligen Details (Art, Dauer etc.) sind kommunal jew. unterschiedlich geregelt.
Und ansonsten verweise ich gerne noch einmal auf das oben verlinkte Fachforum.
Gruß
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@karsten2611 sagte:
Hallo Leute,
ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken
Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
MfG Karsten________________________________
Hallo,
wie alt ist das jüngere Kind?
Ist er jünger als 16 J., benötigt er keine Deutschkenntnisse.
Ist er 16 oder älter, benötigt er Deutschkenntnisse auf dem Niveau "C1".Und ja, Kinder kömmen i.d.R. in sogenannte "DaZ"-Klassen (DaZ = "Deutsch als Zweitsprache"), bis sie die deutsche Sprache so hinreichend beherrschen, dass sie in den regulären Schulunterricht integriert werden können. Die jeweiligen Details (Art, Dauer etc.) sind kommunal jew. unterschiedlich geregelt.
Und ansonsten verweise ich gerne noch einmal auf das oben verlinkte Fachforum.
Gruß
Hi
" internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht. Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister. Ist das blaue für kirchliche Ehen??Lg
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Hi
" internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht. Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister. Ist das blaue für kirchliche Ehen??Lg
@254michael sagte:
Hi
" internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht.Musst du auch nicht - DU willst ja deine Frau nicht nach Deutschland holen. Hilfreich ist es dem TO jedenfalls nicht, wenn du sie nicht kennst.
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Hi
" internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht. Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister. Ist das blaue für kirchliche Ehen??Lg
@jlechtenboehmer
Der Text sollte ausdrücken, dass es meines Wissens nur zwei benötigte Zettel gibt (aus mehreren persönlich erlebten oder unterstützen Verfahren der FZF).
@254michael sagte:Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister.
Die Frage, wie das mit dem blauen Zettel ist, war unabhängig davon für meine persönliche Weiterbildung gedacht

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Hallo Leute,
nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
MfG Karsten@karsten2611 sagte:
Hallo Leute,
nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
MfG KarstenHallo Karsten ,
ich stolpere gerade über deine Aussage "Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer" ! Habt ihr nicht standesamtlich geheiratet, also mit Ehefähigkeitsbescheinigungen der jeweiligen nationalen Standesämtern? Evtl. liegt ja da der Unterschied in den Farben der Heiratsurkunden? Die reguläre Urkunde ist grau und dazu gibts dann noch eine gelbe für den Eintrag ins Zentralregister in Nairobi. Diese werden nach Abschluss der standesamtlichen Hochzeit vor Ort ausgehändigt. Ausschließlich religiöse/kirchliche Eheschließungen sind meines Wissens international nicht anerkannt. Üblicherweise bietet das Standesamt in Kenia die Bestätigung des Dienstsiegels durch das Ministry of foreign Affairs in Nairobi an.
Dennoch wird in Deutschland die Echtheit der Urkunde auf dem konsularischen Weg (über Dt. Botschaft und eines angeschlossenen Anwalts) überprüft, falls du den Eintrag ins deutsche Eheregister durchführen willst. -
Moin moin aus Kiel ,
Ich bin auch mit einer Kenianerin Verheiratet. Lass auch Ihre und die Geburtsurkunde vom Sohn überprüfen.
Es wird wahrscheinlich noch viel auf dich zukommen . Bei meiner Frau haben Sie gesagt das die Geburtsurkunde zu Jung ist ( sie ist 1985 geboren ), weil Sie erst 2009 Beantragt wurde. -
Hallo Leute,
ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken
Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
MfG Karsten -
Hallo Leute,
nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
MfG Karsten -
Hallo HC
Sorry, der Nick ist irreführend. Du bist ja kein HC (HolidayCheck) Mitarbeiter. Ich veranlasse eine Nickänderung zum nächsten Log in.