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Kenianische Ehefrau nach Deutschland holen (Beglaubigung Heiratsurkunde)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Kenia
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  • karsten2611K Offline
    karsten2611K Offline
    karsten2611
    schrieb am zuletzt editiert von karsten2611
    #1

    Hallo Leute,
    nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
    MfG Karsten

    Alles kann - nichts muss

    jlechtenboehmerJ mwanaumeM HCH 3 Antworten Letzte Antwort
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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Spricht sie Deutsch?

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • karsten2611K karsten2611

        Hallo Leute,
        nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
        MfG Karsten

        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @karsten2611 sagte:

        Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung.

        vermutlich kann eine tragfähige Lösung auf Basis gesetzlicher Grundlagen nur von einer offiziellen Stelle erfolgen, die letztendlich auch die Entscheidung trifft.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • FrankenstephanF Offline
          FrankenstephanF Offline
          Frankenstephan
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Frag bei der deutschen Botschaft zwecks Beglaubigung (Apostille) der Urkunde nach. Mein erster Weg würde allerdings zum Standesamt meines Wohnorts führen. Die Standesbeamten können den Ablauf erklären.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • CMN2C Offline
            CMN2C Offline
            CMN2
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            es ist nicht erforderlich, die Heiratsurkunde in DEU "registrieren" zu lassen (also Nachregistrierung im deutschen Eheregister). Die in Kenia geschlossene Ehe ist auch ohne Aufnahme in das deutsche Eheregister in DEU "gültig", also wird anerkannt. Einzige echte Voraussetzung ist der Eheschluss in "ortsüblicher Form", also in Kenia standesamtlich.

            Falls Ihr aber die Aufnahme in das deutsche Eheregister wünscht, kann dies nur in DEU, bei dem Standesamt Eures gemeinsamen Wohnsitzes erfolgen.
            Das sollte aber, da nicht eilig, erst erfolgen, nachdem Deine Frau nach DEU umgesiedelt ist.
            Sie benötigt das Original der Urkunde ja auch noch zur Beantragung des Visums.

            Eine Apostille (sogen. "Überbeglaubigung"), wie in einem Nachfolgebeitrag angemerkt, könnte nur durch eine zuständige Behörde des Ausstellerstaats (also Kenia) erfolgen, ist aber nicht erforderlich.
            Eine deutsche Behörde, z.B. die deutsche Botschaft, legalisiert höchstens Urkunden eines fremden Staats - im Falle Kenias aber gerade nicht, da Kenia zu den Staaten mit "unsicherem Urkundenwesen" gehört und die Legalisation nicht möglich ist. Es käme das Ersatzverfahren "Urkundenprüfung" durch Vertrauensanwalt der Botschaft zum Tragen. Dieser Prozess kann aber nur amtlich, nicht durch den Ukundenbesitzer angestoßen werden.

            Diese Urkundenprüfung erfolgt i.d.R. "automatisch" im Rahmen der Visumbeantragung (Nationales Visum zur Familienzusammenführung) durch die Botschaft veranlasst. Falls im Einzelfall die Urkunde(n) nicht schon im Visumprozess geprüft werden sollten, würde diese Urkundenprüfung spätestens bei Beantragung der Nachregistrierung durch das zuständige Standesamt in DEU veranlasst werden.

            Sollte erwartungsgemäß die Heiratsurkunde im Rahmen der Visumbeantragung geprüft werden (Urkundenprüfung durch Vertrauensanwalt der Botschaft), erhält sie nach erfolgreicher Prüfung einen Referenzvermerk darüber - und wird dann nach Einreise Deiner Frau in DEU damit ohne weitere Prüfung auch zur Nachregistrierung durch das deutsche Standesamt anerkannt (sofern Ihr die Nachregistrierung anstreben solltet).

            Also noch einmal ganz deutlich: Es ist für das Visumverfahren nicht erforderlich, dass die Ehe in DEU nachregistriert ist. Ist es trotzdem von Euch gewünscht, erfolgt dies nach Einreise Deiner Frau in DEU.

            Das Merkblatt für das Visum zur Familienzusammenführung (Dein "Langzeitvisum") findet sich hier:

            http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/7786722/down_visa_KEN_Familie.pdf

            Falls Du weitere aufenthaltsrechtliche oder damit zusammenhängende Fragen hast (und die wird es erfahrungsgemäß geben...), kann ich Dir, bei aller Wertschätzung für dieses Reiseforum, das kompetente Fachforum für aufenthaltsrechtliche Fragen empfehlen:

            http://www.info4alien.de/
            Forum: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

            Gruß

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • karsten2611K Offline
              karsten2611K Offline
              karsten2611
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo an Euch Alle,
              vielen Dank für die schnellen und nützlichen Antworten. Noch kurz: Sie spricht kein Deutsch. Ich hatte aber sowieso vor ihr einen Deutschkurs (A1) ans Herz zu legen. Ich hoffe, dass meine Frau nach erfolgter Anmeldung an einer Sprachschule in Nairobi auch zeitnah mit dem Kurs beginnen kann.
              MfG Karsten

              Alles kann - nichts muss

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Dann schick sie ganz schnell zum Erlernen der D.-Sprache.
                Hast du sicher schon selbst gelesen. Ansonsten nochmal 3 Monate Strohwitwer.

                Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts (Test „START DEUTSCH 1„)

                Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
                Viel Erfolg

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                • karsten2611K Offline
                  karsten2611K Offline
                  karsten2611
                  schrieb am zuletzt editiert von karsten2611
                  #8

                  Hallo Leute,
                  ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken 🙂 Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
                  MfG Karsten

                  Alles kann - nichts muss

                  CMN2C SiegHoS 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • FrankenstephanF Offline
                    FrankenstephanF Offline
                    Frankenstephan
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Für solche Fragen ist die zuständige Ausländerbehörde deines Wohnortes der Ansprechpartner.

                    karsten2611K 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • FrankenstephanF Frankenstephan

                      Für solche Fragen ist die zuständige Ausländerbehörde deines Wohnortes der Ansprechpartner.

                      karsten2611K Offline
                      karsten2611K Offline
                      karsten2611
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Alles klar, Dankeschön.

                      Alles kann - nichts muss

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • karsten2611K karsten2611

                        Hallo Leute,
                        ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken 🙂 Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
                        MfG Karsten

                        CMN2C Offline
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                        CMN2
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @karsten2611 sagte:

                        Hallo Leute,
                        ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken 🙂 Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
                        MfG Karsten

                        ________________________________

                        Hallo,

                        wie alt ist das jüngere Kind?
                        Ist er jünger als 16 J., benötigt er keine Deutschkenntnisse.
                        Ist er 16 oder älter, benötigt er Deutschkenntnisse auf dem Niveau "C1".

                        Und ja, Kinder kömmen i.d.R. in sogenannte "DaZ"-Klassen (DaZ = "Deutsch als Zweitsprache"), bis sie die deutsche Sprache so hinreichend beherrschen, dass sie in den regulären Schulunterricht integriert werden können. Die jeweiligen Details (Art, Dauer etc.) sind kommunal jew. unterschiedlich geregelt.

                        Und ansonsten verweise ich gerne noch einmal auf das oben verlinkte Fachforum.

                        Gruß

                        254michael2 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CMN2C CMN2

                          @karsten2611 sagte:

                          Hallo Leute,
                          ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken 🙂 Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
                          MfG Karsten

                          ________________________________

                          Hallo,

                          wie alt ist das jüngere Kind?
                          Ist er jünger als 16 J., benötigt er keine Deutschkenntnisse.
                          Ist er 16 oder älter, benötigt er Deutschkenntnisse auf dem Niveau "C1".

                          Und ja, Kinder kömmen i.d.R. in sogenannte "DaZ"-Klassen (DaZ = "Deutsch als Zweitsprache"), bis sie die deutsche Sprache so hinreichend beherrschen, dass sie in den regulären Schulunterricht integriert werden können. Die jeweiligen Details (Art, Dauer etc.) sind kommunal jew. unterschiedlich geregelt.

                          Und ansonsten verweise ich gerne noch einmal auf das oben verlinkte Fachforum.

                          Gruß

                          254michael2 Offline
                          254michael2 Offline
                          254michael
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hi
                          " internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht. Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister. Ist das blaue für kirchliche Ehen??

                          Lg

                          Der Weg ist das Ziel. Möge er noch lange währen.

                          jlechtenboehmerJ 254michael2 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • 254michael2 254michael

                            Hi
                            " internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht. Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister. Ist das blaue für kirchliche Ehen??

                            Lg

                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmerJ Offline
                            jlechtenboehmer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @254michael sagte:

                            Hi
                            " internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht.

                            Musst du auch nicht - DU willst ja deine Frau nicht nach Deutschland holen. Hilfreich ist es dem TO jedenfalls nicht, wenn du sie nicht kennst.

                            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • 254michael2 254michael

                              Hi
                              " internationale blaue Heiratsurkunde" - so etwas kenne ich nicht. Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister. Ist das blaue für kirchliche Ehen??

                              Lg

                              254michael2 Offline
                              254michael2 Offline
                              254michael
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @jlechtenboehmer
                              Der Text sollte ausdrücken, dass es meines Wissens nur zwei benötigte Zettel gibt (aus mehreren persönlich erlebten oder unterstützen Verfahren der FZF).
                              @254michael sagte:

                              Soweit ich weiss, gibt es ein (graues) Original Heiratszertifikat und den für die FZF erforderlichen (gelben) Auszug aus dem amtlichen Heiratsregister.

                              Die Frage, wie das mit dem blauen Zettel ist, war unabhängig davon für meine persönliche Weiterbildung gedacht😄

                              Der Weg ist das Ziel. Möge er noch lange währen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • karsten2611K karsten2611

                                Hallo Leute,
                                nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
                                MfG Karsten

                                mwanaumeM Offline
                                mwanaumeM Offline
                                mwanaume
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @karsten2611 sagte:

                                Hallo Leute,
                                nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
                                MfG Karsten

                                Hallo Karsten ,
                                ich stolpere gerade über deine Aussage "Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer" ! Habt ihr nicht standesamtlich geheiratet, also mit Ehefähigkeitsbescheinigungen der jeweiligen nationalen Standesämtern? Evtl. liegt ja da der Unterschied in den Farben der Heiratsurkunden? Die reguläre Urkunde ist grau und dazu gibts dann noch eine gelbe für den Eintrag ins Zentralregister in Nairobi. Diese werden nach Abschluss der standesamtlichen Hochzeit vor Ort ausgehändigt. Ausschließlich religiöse/kirchliche Eheschließungen sind meines Wissens international nicht anerkannt. Üblicherweise bietet das Standesamt in Kenia die Bestätigung des Dienstsiegels durch das Ministry of foreign Affairs in Nairobi an.
                                Dennoch wird in Deutschland die Echtheit der Urkunde auf dem konsularischen Weg (über Dt. Botschaft und eines angeschlossenen Anwalts) überprüft, falls du den Eintrag ins deutsche Eheregister durchführen willst.

                                baada ya kazi .... karibu nyumbani

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Moin moin aus Kiel ,
                                  Ich bin auch mit einer Kenianerin Verheiratet. Lass auch Ihre und die Geburtsurkunde vom Sohn überprüfen.
                                  Es wird wahrscheinlich noch viel auf dich zukommen . Bei meiner Frau haben Sie gesagt das die Geburtsurkunde zu Jung ist ( sie ist 1985 geboren ), weil Sie erst 2009 Beantragt wurde.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • karsten2611K karsten2611

                                    Hallo Leute,
                                    ich nochmal. Ja ich werde meine Frau schnellstmöglich zum Deutschkurs schicken 🙂 Aber wie ist das mit den beiden Kindern. Der ältere Sohn bleibt ja noch für zwei Jahre bei der Schwester in Kenia, weil er die Schule erst abschließen will. Aber der jüngere soll mit meiner Frau nach Deutschland kommen. Muss der auch den Deutschkurs dort machen oder gibt es sowas wie Integrationskurse für ausländische Schüler hier in Deutschland?
                                    MfG Karsten

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich glaube bald das du eine Adoption machen solltest und deine Frau sollte den Vater eventuell informieren

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • karsten2611K karsten2611

                                      Hallo Leute,
                                      nachdem meine Freundin aus Kenia nicht nach Deutschland zu Besuch kommen konnte, weil ihr Visaantrag abgelehnt wurde, habe ich sie bei meinem Besuch vor 3 Wochen in Kenia geheiratet. Wir haben eine Heiratsurkunde vom Pfarrer. Meine Freundin war aber gestern auf dem Standesamt in Nairobi und hat nun die internationale blaue Heiratsurkunde bekommen. Nun möchte ich natürlich die Ehe hier in Deutschland registrieren. Welches ist da der beste Weg? Sollte mir meine jetzige Frau die Urkunde nach Deutschl. schicken oder kann sie bei der deut. Botschaft in Nairobi ein Langzeitvisa beantragen? Es gibt da ein Visa für Familienzusammenführung. Über die Beantragung des Langzeitvisas habe ich leider auf der Homepage der Botschaft nichts gefunden. Ich hoffe jemand hat eine (hoffentlich nicht so komplizierte) Lösung. Bin momentan leider "arbeitsgestresst" und habe nicht die Zeit alles genauestens zu studieren.
                                      MfG Karsten

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                                      HC
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wie teuer war alles zusammen ? Reise und Hochzeit

                                      juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo HC

                                        Sorry, der Nick ist irreführend. Du bist ja kein HC (HolidayCheck) Mitarbeiter. Ich veranlasse eine Nickänderung zum nächsten Log in.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HCH HC

                                          Wie teuer war alles zusammen ? Reise und Hochzeit

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                                          #20

                                          @hc sagte:

                                          Wie teuer war alles zusammen ? Reise und Hochzeit

                                          Wie sagte man in Französichen Restaurants?
                                          Wer nach den Preisen fragt,- kann es sich nicht leisten.

                                          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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