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ITS Indi verweigert Umbuchung Pauschalreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
42 Beiträge 10 Kommentatoren 18.8k Aufrufe
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  • mayofireM Offline
    mayofireM Offline
    mayofire
    schrieb am zuletzt editiert von mayofire
    #1

    Hallo,

    folgendes Problem. Wir haben zu zweit eine Pauschalreise nach Tunesien über 10 Tage per ITS Indi gebucht und es ist nun aufgefallen, dass wir die Reise so nicht antreten können. Wir müssen die Reise um 10 Tage nach vorne oder hinten verschieben. Die besagte ITS Indi bietet in diesem Bereich genau die gleiche Pauschalreise an, jedoch momentan etwas teurer.

    Its Indi schließt in Ihren AGB generell eine Umbuchung des Zeitraumes um 10 Tage nach vorne oder hinten aus. Jedeglich eine gesamte Stornierung der Reise wäre möglich, in Höhe von 25% Stornokosten.

    Wie sind hier die Erfahrungswerte? Besteht Indi auf deren AGB oder gibt es sowass wie eine Kulanzhandlung? Vielleicht ist rein rechtlich das Ganze auch nicht korrekt in deren AGB wiedergeben?

    Auszug: 3. Änderungen

    3.1 Nach Buchung der Reise ist eine Änderung, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, in folgenden Bestandteilen NICHT möglich: Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und Abflughäfen. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe und des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 30 je Reisenden. Soweit KEIN Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, sind Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen entstehenden Mehrkosten (Beförderungs-, Unterbringungs-, Mietwagenkosten) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 30 je Reisenden. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der buchbaren Angebote möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 4 berechnet.

    Vielleicht hat Jemand einen Tipp. Gerne bezahlen wir natürlich etwas für das Umbuchen, jedoch sollte das schon im Verhältniss stehen.

    Vielen Dank
    Grüße

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ITS INDI = dynamisch zusammegestellte Reise mit besonderen Bedingungen. Hier hilft nur stornieren und neu buchen.
      Mit einer Kulanz würde ich nicht rechnen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • mayofireM Offline
        mayofireM Offline
        mayofire
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja, leider glaube ich das auch.

        Ich hatte ITS Indi um zwei Alternativangebote gebeten, mal sehen, was draus wird. Vielleicht gibt es ja ein gütliches Ende. Kann es mir bei ITS aber nicht vorstellen, mag den Verein DER Touristik überhauot nicht leiden.

        Vielen Dank
        Grüße

        jlechtenboehmerJ HC-Mitglied985931H 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Du weißt schon was ein X-Veranstalter ist und das es dort andere Bedingungen gibt?
          Wenn ja, verstehe ich das Gemopper nicht und warum man dort eine dynamisch gepackte Reise bucht.....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mayofireM mayofire

            Ja, leider glaube ich das auch.

            Ich hatte ITS Indi um zwei Alternativangebote gebeten, mal sehen, was draus wird. Vielleicht gibt es ja ein gütliches Ende. Kann es mir bei ITS aber nicht vorstellen, mag den Verein DER Touristik überhauot nicht leiden.

            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @mayofire sagte:

            Kann es mir bei ITS aber nicht vorstellen

            Das kann man sich bei keinem X-Veranstalter vorstellen.
            Du hast ja schließlich dort gebucht, WEIL der fixe Flugbestandteil die Reise eben günstiger macht. Wenn man etwas fest bucht weil es billiger ist als mit einer Umbuchungsmöglichkeit, dann muss man eben auch damit leben das diese Umbuchungsmöglichkeit nicht gegeben ist.

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mayofireM Offline
              mayofireM Offline
              mayofire
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Na na, jetzt redet doch nicht so... Ich wusste vorher nicht, was ein X Anbieter ist. Dieser ist ja nun auch nicht so mit Ausrufezeichnen gekennzeichnet gewesen...

              Vielen Dank
              Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mayofireM mayofire

                Ja, leider glaube ich das auch.

                Ich hatte ITS Indi um zwei Alternativangebote gebeten, mal sehen, was draus wird. Vielleicht gibt es ja ein gütliches Ende. Kann es mir bei ITS aber nicht vorstellen, mag den Verein DER Touristik überhauot nicht leiden.

                HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @mayofire sagte:

                ... mag den Verein DER Touristik überhauot nicht leiden.

                Dann verkneife ich mir die nächste naheliegende Frage wohl besser gleich?! 😜

                mayofireM 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Jedenfalls liegt´s an X und nicht an DER /ITS INDI.
                  Persönlich hab ich´s noch nicht erlebt, dass da irgend ein x-beliebiger Dynamiker ein Herz gehabt hätte, du solltest also auch nicht mit Alternativangeboten zu einem anderen Zeitpunkt rechnen. Es geht einzig und allein um die Kompensation der bereits für deine Reise aufgebrachten Kosten, die sind in dem Augenblick fällig wo du auch nur einen Tag ändern möchtest.
                  Ich weiß, das ist ganz blöd in deiner Situation, aber aus Schaden wird man bekanntlich klug.
                  Da es hier um rechtliche Aspekte geht: Einen Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung habt ihr leider nicht. Ggf. müsst ihr demnach hinnehmen, dass Änderungen nur im engen Rahmen der AGB möglich sind.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                    @mayofire sagte:

                    ... mag den Verein DER Touristik überhauot nicht leiden.

                    Dann verkneife ich mir die nächste naheliegende Frage wohl besser gleich?! 😜

                    mayofireM Offline
                    mayofireM Offline
                    mayofire
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @doc3366 sagte:

                    Dann verkneife ich mir die nächste naheliegende Frage wohl besser gleich?! 😜

                    Die da wäre?

                    Der einzige, der hier ordentlich antwortet, ist vonschmeling

                    Vielen Dank
                    Grüße

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... das liest man eher selten! 😉
                      Aber mal ernsthaft: Versuche es mit aller gebotenen Höflichkeit, du kannst wirklich nur auf Kulanz hoffen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied985931H Offline
                        HC-Mitglied985931H Offline
                        HC-Mitglied985931
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wieso Du denn trotz Deiner außerordentlichen Abneigung dort gebucht hast.

                        Und egal, ob es Dir bewußt war, was und ob dies ein dynamischer Veranstalter ist, die AGB wurden Dir vor Buchung "vorgelegt" und von Dir akzeptiert. Diese sind natürlich nicht in Stein gemeißelt, aber man darf schon davon ausgehen, daß sie sich bei solch klaren Sachverhalten innerhalb gesetzlicher Vorgaben bewegen. Deshalb mein Rat, 25% Stornokosten sind bei X-Veranstaltern m.W. die niedrigste Stufe und erhöhen sich oft recht schnell und nicht eben unbedeutend, also schau besser noch mal in die Staffelung und verpasse nicht die nächste Stufe, sollte die ursprüngliche Buchung für Euch tatsächlich nicht einzuhalten sein.

                        Noch zur Erklärung, die Unflexibilität und m.M.n. damit verbunden auch keine Hoffnung auf Kulanz liegt meist darin begründet, daß Xler Flüge nicht aus Kontingenten schöpfen und sie dementsprechend einfach umschichten könnten, sondern daß sie Flüge zum Zeitpunkt der Bestätigung fest gebucht haben und bei den Airlines selbst hohe Stornierungs- bzw. Umbuchungsgebühren hätten, da dies meistens Flüge in Buchungsklassen bar jeglicher Flextarife sind, um die Reise möglichst billig anbieten zu können. Deshalb auch der Bezug auf den Anteil Flug in den von Dir beigebrachten AGB.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mayofireM Offline
                          mayofireM Offline
                          mayofire
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Das mit der AGB stimmt, ich hätte Sie lesen sollen, allerdings habe ich auch so ein Passus nicht erwartet und noch nie gehört. Ich bin nun etwas schlauer und werde X Anbieter sicherlich in Zukunft meiden.

                          ITS Indi hätte ich ganz sicher nicht gebucht, wäre zwischen ITS und einer weiteren Reisegesellschaft nicht 200 Euro pro Person Unterschied gewesen. Leider bin ich damit wiederholt auf die Nase gefallen. Ich habe gegen ITS schon bereits ein Verfahren gewonnen, welches Reisemangel betraf. Daher besteht meine Abneigung weiterhin gegen ITS - zumindest haben diese mir zu einer Rechtschutzversicherung beholfen.

                          Vielen Dank
                          Grüße

                          jlechtenboehmerJ Silvia LS 2 Antworten Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
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                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Du solltest in Zukunft mal besser dringend das Ignorieren von AGB meiden.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • mayofireM mayofire

                              Das mit der AGB stimmt, ich hätte Sie lesen sollen, allerdings habe ich auch so ein Passus nicht erwartet und noch nie gehört. Ich bin nun etwas schlauer und werde X Anbieter sicherlich in Zukunft meiden.

                              ITS Indi hätte ich ganz sicher nicht gebucht, wäre zwischen ITS und einer weiteren Reisegesellschaft nicht 200 Euro pro Person Unterschied gewesen. Leider bin ich damit wiederholt auf die Nase gefallen. Ich habe gegen ITS schon bereits ein Verfahren gewonnen, welches Reisemangel betraf. Daher besteht meine Abneigung weiterhin gegen ITS - zumindest haben diese mir zu einer Rechtschutzversicherung beholfen.

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                              jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmer
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @mayofire sagte:

                              ITS Indi hätte ich ganz sicher nicht gebucht, wäre zwischen ITS und einer weiteren Reisegesellschaft nicht 200 Euro pro Person Unterschied gewesen.

                              Und genau das ist der Punkt, warum nicht umzubuchen ist : weil der Flug - weil eben zu diesem Zeitpunkt fix eingekauft - das ganze so viel billiger macht.

                              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                ... oder auch nicht. Ich denke, diese Schiene ist entbehrlich?!
                                @mayofire
                                Ich bezweifle, dass dir der Rechtsschutz in der gegenständlichen Causa nützt ... aber erkundige dich und gib eine Rückmeldung.
                                Du bist mit der Problematik sicher nicht so ganz einsam unterwegs.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  wukovits
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo mayofire

                                  Veranstalter bei welchen ich einen Anwalt benötige kommen auf meine persönliche schwarze Liste.
                                  Soll heißen ich schaue mir die Angebote dieses Veranstalters nicht mehr an, wodurch ich erst gar nicht in Versuchung komme wegen eines besonders günstigen Preses dort noch einmal zu buchen.

                                  Gruß
                                  Karl

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mayofireM mayofire

                                    Das mit der AGB stimmt, ich hätte Sie lesen sollen, allerdings habe ich auch so ein Passus nicht erwartet und noch nie gehört. Ich bin nun etwas schlauer und werde X Anbieter sicherlich in Zukunft meiden.

                                    ITS Indi hätte ich ganz sicher nicht gebucht, wäre zwischen ITS und einer weiteren Reisegesellschaft nicht 200 Euro pro Person Unterschied gewesen. Leider bin ich damit wiederholt auf die Nase gefallen. Ich habe gegen ITS schon bereits ein Verfahren gewonnen, welches Reisemangel betraf. Daher besteht meine Abneigung weiterhin gegen ITS - zumindest haben diese mir zu einer Rechtschutzversicherung beholfen.

                                    Silvia LS Offline
                                    Silvia LS Offline
                                    Silvia L
                                    schrieb am zuletzt editiert von Silvia L
                                    #17

                                    @mayofire sagte:

                                    Das mit der AGB stimmt, ich hätte Sie lesen sollen, allerdings habe ich auch so ein Passus nicht erwartet und noch nie gehört. Ich bin nun etwas schlauer und werde X Anbieter sicherlich in Zukunft meiden.

                                    Bei meinem Stammreisebüro werde ich immer darauf hingewiesen, dass bei x-Veranstaltern höhere Anzahlungen fällig sind und Stornierungen teuer werden.

                                    ITS Indi hätte ich ganz sicher nicht gebucht, wäre zwischen ITS und einer weiteren Reisegesellschaft nicht 200 Euro pro Person Unterschied gewesen. Leider bin ich damit wiederholt auf die Nase gefallen. Ich habe gegen ITS schon bereits ein Verfahren gewonnen, welches Reisemangel betraf. Daher besteht meine Abneigung weiterhin gegen ITS - zumindest haben diese mir zu einer Rechtschutzversicherung beholfen
                                    Mich wunderts, dass die Reiseveranstalter keine Blacklists haben mit den Reisenden die sie schonmal verklagt haben

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • mayofireM Offline
                                      mayofireM Offline
                                      mayofire
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich weiß zwar nicht, ob dein Kommentar jetzt so gemeint ist, dass ich mich dafür schämen sollte mein Recht einzuklagen?!

                                      Ich wünsche Niemanden die Situation, aber sobald man Geld vom RV zürück möchte, stellen die sich alle quer und das ist noch milde ausgedrückt... im Endeffekt ist man denen ScheissEgal

                                      Vielen Dank
                                      Grüße

                                      HC-Mitglied985931H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Nee so war das nicht gemeint. Aber ich könnte mir echt vorstellen , dass Reiseanbieter so ne Liste erstellen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Welches Recht willst du denn einklagen? Du hast nen Vertrag geschlossen und fertig. Die Tatsache, dass du nicht willens warst, genau nachzulesen, was du unterschrieben hast, begründet doch kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Storno.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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