Ryanair Car-Hire: Nicht Transparent und nicht Ehrlich!
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Was ist passiert?
Nun, ich habe für meinen Vater ein Auto gemietet und dabei mit der Kreditkarte von meiner Mutter bezahlt. Als mein Vater am Zielflughafen das Auto holen wollte, verlangte man von Ihm eine Kreditkarte die auf seinen Namen ausgestellt ist, was er nicht hat. Also hat man ihm das Auto nicht gegeben. Trotzdem wollen die dafür das Geld abbuchen, es sei ja in den Geschäftsbedingungen aufgeführt, das bei Abholung des Autos eine Kreditkarte auf den Namen des Fahrers vorgelegt werden muss.
Wie ich jetzt im Nachhinein bei einer Simulation raus gefunden habe, ist diese Information tatsächlich in den Geschäftsbedingungen "versteckt", in Schriftgröße 11 oder 12.
Wie kann das sein, das eine solch Wichtige und für die Buchung Ausschlaggebende Information "versteckt" wird? Ist das legal? Warum kann das System beim buchen nicht eine Warnung anzeigen wenn es feststellt das der Name des Fahrers nicht mit dem Namen des Kreditkarteninhabers der die Buchung bezahlt nicht übereinstimmt? Das wäre technisch doch bestimmt machbar, 2 Felder mit einander zu vergleich und dann eine Warnung anzuzeigen.
Das ist einfach nicht Transparent und nicht Ehrlich. Ich habe ja nix dagegen das die Geld verdienen, wenn sie denn eine Dienstleistung dafür erbringen, aber so die Leute abzuzocken ist einfach unter aller ***!
Dazu muss man sagen, wie ich wiederum im Nachhinein raus gefunden habe, versucht man die Buchung Telefonisch unter der +49 69 5880780006 zu machen, ist das erste was man hört "das der Fahrer eine auf seinen Namen ausgestellt Kreditkarte benötigt um das Auto zu bekommen". Warum auf der Website nicht?
Dazu habe ich auch den 24/7 Support kontaktiert, wobei 24/7 anscheinend bedeutet das die in 24 Stunden nur 7 E-Mails beantworten. Meine Erste E-Mail wurde nach 9 Stunden beantwortet, wobei meine Fragen nicht beantwortet wurden, man hat lediglich per Copy+Paste die Geschäftsbedingungen mir geschickt. Auf meine Fragen die ich dann erneut per mail hin geschickt habe, warte ich inzwischen seit 38 Stunden und immer noch keine Antwort…
Ich habe es auch über den Live Chat versucht, aber auch hier bedeutet 24/7 anscheinend das in 24 Stunden nur 7 Chats gemacht werden, denn als ich chatten wollte, stand kein Agent zur Verfügung, ich solle es später nochmal probieren…
Alles in allem also eine bodenlose Frechheit den Kunden auf dieser Art und Weise Geld abzuzocken. Ich habe zwar eine Online-Streitbeilegung über die Europäische Kommission gestartet, habe aber ziemlich wenig Hoffnung das dies was bringen wird. -
Dass eine Autovermietung bei Anmietung zur Sicherheit auf eine auf den Fahrer ausgestellte Kreditkarte verzichtet ist nun wirklich die absolute Ausnahme und kenne ich nur von einigen kanarischen Anbietern. War denn eine Barkaution eine Option?
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Herzlich willkommen im Forum, elalmago. Es tut mir leid, aber da ist nichts versteckt in den AGB. Die sind nun mal in den seltensten Fällen in Arial 18 verfasst, aber PDF kannst du ja auch beliebig vergrößern. Wenn du hier mal, vor allem im Rechtsforum, quer liest, wirst du immer wieder darauf stoßen, dass man die AGB sorgfältig lesen sollte, dafür sind sie ja da. Sie sind Grundlage des Vertrages und sichern ja auch dich ab. Auch kann ich hier keine Unehrlichkeit und Ab-zocke entdecken, die Zahlung kann bei den meisten großen Vermietern mit einer beliebigen Karte erfolgen, bei der Übernahme hat der Fahrer aber eine eigene Karte für die Sicherheitshinterlegung vorzulegen. Wenn du dich da vorher nicht informierst, ist das nicht die Schuld einer Firma. Nimm es einfach als Lehrgeld und lies in Zukunft in deinem Interesse die AGBs gründlich. Immer!

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Vor einigen Jahren hatte ich einen Flug ab FF/M gebucht.
Fahrt von Berlin dorthin mit der Bundesbahn.
Hatte G.s.D mit meiner eigenen die Bahnfahrt gebucht. lol
Ticket ausgedruckt.
Und die Kontrolleuse wollte die CC sehen.Dies erstaunte mich damals auch.
Den Flug hatte ich mit der CC einer Freundin gebucht. Das wäre aber sehr stressig geworden.
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Es ist durchaus verständlich, dass das Auto ohne Kreditkarte des Fahrers nicht herausgegeben wurde.
Aber den Mietpreis trotzdem abzubuchen, ist schon eigenartig.@ elalmargo
Ryanair Car-Hire ist ja ein Vermittler (deshalb im Thread Airlines eventuell nicht richtig aufgehoben?), bei welchem Vermieter wurde denn das Auto gebucht? -
Das sehe ich genauso, das Auto nicht herausgeben ist die eine Sache, ok, aber trotzdem die KK belasten find ich schon eine Sauerei.
Da würde ich auch alle Hebel in Gang setzen um die KK-Zahlung zu stornieren. -
die information ist nicht versteckt, es ist ein klar erkennbarer punkt in den agb
es ist bereits der 3. punkt in den agb, also nicht unter "ferner liefen" oder irgendwo versteckt"
zitat:
information zu kaution und kreditkarte
AKZEPTIERT: American Express, MasterCard (keine Debit- oder Prepaidkarte), Visa (keine Debit- oder Prepaidkarte)
Für die Mietdauer wird Ihre Kreditkarte mit einem Mindestbetrag von EUR 1000.0 bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1200.0 belastet. Diese Kaution dient als Garantie, die bei Beschädigung/Diebstahl des Fahrzeugs einbehalten wird. Wenn während der Mietzeit kein Diebstahl oder Schaden erfolgt, wird der Betrag automatisch wieder freigegeben. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Kaution nicht um den gesamten Selbstbehalt handelt. Diesen Betrag können Sie dem Abschnitt mit Informationen zur Versicherungsdeckung entnehmen.
NICHT AKZEPTIERT: Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.
Zur Vorabautorisierung/Belastung eines Kautionsbetrags muss am Mietschalter eine auf den Hauptfahrer ausgestellte Kreditkarte vorgelegt werden. Die Kreditkarte muss geprägt sein und eine PIN kann erforderlich sein.
Wenn Sie keine gültige Kreditkarte vorweisen können, die Kreditkarte nicht ausreichend gedeckt oder nicht auf den Hauptfahrer ausgestellt ist, kann die Mietwagenagentur die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. In diesem Fall werden keinerlei Kosten rückerstattet.auch wenn es fuer den threadersteller aergerlich ist, man sollte eben immer die agb vorher komplett lesen
dann gibt es hinterher auch nichts zu meckern...
ryanair hat nur so gehandelt, wie es klar in den agb erkennbar ist
und da ist nichts intransparent, unehrlich, oder gar eine a-b-z-o-c-k-e -
Das sehe ich genauso, das Auto nicht herausgeben ist die eine Sache, ok, aber trotzdem die KK belasten find ich schon eine Sauerei.
Da würde ich auch alle Hebel in Gang setzen um die KK-Zahlung zu stornieren.@wiener-michl sagte:
"Das sehe ich genauso, das Auto nicht herausgeben ist die eine Sache, ok, aber trotzdem die KK belasten find ich schon eine Sauerei.
Da würde ich auch alle Hebel in Gang setzen um die KK-Zahlung zu stornieren."Da kannst du hebeln wie du willst, dem Verleiher ist aufgrund des Verschuldens des Mieters ein Ausfall entstanden, dessen Einbehalt er sich in den AGB gesichert hat. Alles völlig legal - und imho auch berechtigt, warum sollte das Unternehmen wegen des Unvermögens oder Unwillens anderer draufzahlen? Bei Mietautos ist das wie bei Verkehrsflugzeugen. Wenn ein Fahrzeug steht, frisst es Geld statt welches zu verdienen.
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Mag sein das du Recht hast, will ich dir auch nicht absprechen, aber-
das Auto ist ja nicht gestanden, da es nicht herausgegeben wurde hätte es auch weitervermietet werden koennen.
Wie auch immer, die KK wurde belastet für eine nicht erhaltene Leistung.
Ich würde versuchen, mit demjenigen der die KK belastet hat, Kontakt aufzunehmen, versuchen die Sachlage zu schildern und vlt auf Kulanz zu hoffen.
Versuch macht Kluch. -
Mag sein das du Recht hast, will ich dir auch nicht absprechen, aber-
das Auto ist ja nicht gestanden, da es nicht herausgegeben wurde hätte es auch weitervermietet werden koennen.
Wie auch immer, die KK wurde belastet für eine nicht erhaltene Leistung.
Ich würde versuchen, mit demjenigen der die KK belastet hat, Kontakt aufzunehmen, versuchen die Sachlage zu schildern und vlt auf Kulanz zu hoffen.
Versuch macht Kluch.Ja, sicher macht es das, wiener-michl. Da sollte man allerdings nicht martialisch mit Hebeln dran gehen, sondern ganz bescheiden auf Unkenntnis und alte Leute blah blah plädieren. Das mit dem Weitervermieten wäre vielleicht ein Ansatz für eine Klage - ich bin kein Volljurist - aber beweise mal, dass das Auto weitervermietet wurde. In diesem Fall denke ich, dass dann zu diesem Zeitpunkt alle anderen Fahrzeuge der Station vermietet sein mussten, um diesen Ansatz anzubringen. Ob sich der Aufwand an Beweisführung lohnt?
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Vielleicht sollte man hier besser zumachen, zumal es dafür das Ryanair Forum gibt. Ausserdem ist der Threadtitel unzutreffend, weil jemand es nicht schafft, die "Klüsen" aufzumachen und die AGBs richtig zu lesen.
Unabhängig davon gibt es diese weit verbreitete Regelungen ja nicht erst seit gestern.