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Totalausfall Technik in HAM

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
    #1

    Den betroffenen Fluggästen steht ein Ersatz zusätzlicher Auslagen zu, also beispielsweise Hotelzimmer, Verpflegung, evtl. Taxi- oder sonstige Beförderungskosten.
    Eine Entschädigung gem VO(EG)261/04 wird es nicht geben, da das Ereignis nicht in die Sphäre der Luftverkehrsunternehmen fällt und auch nicht beherrschbar war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Na dann sind wir mal gespannt wer das berappen muss,
      Flughafenbetreiber?, Energielieferant?, usw...😳

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Was ist das denn für ein Threadtitel ? Hört sich an als als wenn jetzt der Schrotthändler kommen müsste !
        Ja, wir Deutsche können alles - nur keine Flughäfen .... 😜

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Da wir hier ja schon Fragen dazu hatten: Da sind einige User sicher dankbar für die Info....😏

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #5

            Man wird sich als abreisewilliger Fluggast an die Vorstellung gewöhnen müssen, dass nicht bei allem was einem wiederfährt jemand "haftet" - in Form von Penunsen. Nur-Flieger beispielsweise können ihren Cappu nicht etwa dem Flughafenbetreiber auf´s Auge drücken, wieder einmal ein Ereignis, bei dem sich gewisse Vorteile des pauschalen Reisens erkennen lassen.

            Ferner haftet das Unternehmen, das die Elektroleitungen eingerichtet hat und wartet im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten - aber natürlich nur für den Primärschaden, der dem Flughafenbetreiber entstanden ist.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • TürkeifliegendeT Offline
              TürkeifliegendeT Offline
              Türkeifliegende
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
              #6

              @lechtenboehmer,
              Das ist ja der Fehler von uns Deutschen, dass wir glauben Alles zu können ,ausser Flughäfen .
              Vielleicht ein bischen O.T.
              Ich war am Sonntag einer der "Betroffenen" am Flughafen Burgas und sollte (wollte) nach Hamburg fliegen.
              Das war ein Paradebeispiel gestern für eine Doku-Soap, mit dem Titel Fehlverhalten von Menschen im Stressfall.
              Von Wutausbrüchen bis Fast-Panik alles dabei.

              Und doch etwas zur Sache zu schreiben, ich werde die Geschichte wohl , Stand jetzt, unter Erfahrung verbuchen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das ist nicht off topic, Türkeifliegende - zumal an anderer Stelle nach angemessenen Verhaltensweisen gefragt wurde.
                Mein Tipp: Ruhig bleiben - aber für den ist´s jetzt wohl zu spät?! 😏
                Zum Glück scheinen - trotz aller Nebenkriegsschauplätze! - die Rückstände zügig aufgearbeitet zu werden und zumindest diese Störung keine großen Auswirkungen mehr zu entfalten.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • TürkeifliegendeT Offline
                  TürkeifliegendeT Offline
                  Türkeifliegende
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                  schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
                  #8

                  Du hast Natürlich Recht mit Deinem Tip. nur ist es nicht ganz einfach Ruhig zu bleiben, wenn die Fluggesellschaft (Bulgarien Air Charter) wie in diesem Fall, mit den Informationen sehr sparsam, Bzw. auch noch Falschinformationen, umgeht. Auch nachdem im Internett die offizielle Mitteilung raus war, dass der Flughafen Hamburg am Sonntag gesperrt bleibt, wurden noch Abfluginfos rausgegeben die am selben Tag nicht einzuhalten waren. Übrigens, die Fluggastrechte nach EU Recht wurden , auch nach mehrmaliger Aufforderung , nicht verteilt. Ich hatte den Eindruck, da wusste Niemand was das ist.

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    Wie gesagt - ein Anspruch auf Entschädigung gem VO(EG)261/04 ist nicht gegeben (z.B. AG Rüsselsheim Az.: 3 C 4758/14 (34)), insofern brauchte auch nichts ausgeteilt zu werden ...
                    Zudem informieren die LVU nicht mutwillig falsch oder gar nicht, es dauert einfach bis dort Infos durchgereicht sind - da ist man mit einer Nachrichtenapp häufig bedeutend besser dran.
                    Wegen evtl. missverständlicher Formulierung in meinem letzten Beitrag :
                    Versorgungsleistungen sind in angemessenem Rahmen auch für jene Fluggäste zu erbringen, die nur einen Flug gebucht hatten - in diesem Falle eben von der Airline.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • TürkeifliegendeT Offline
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                      Türkeifliegende
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
                      #10

                      Vs.,
                      gestatte dass ich Dir widerspreche.
                      Das ein Anspruch nach EU Recht nicht gegeben ist, konnte Man zu dem Zeitpunkt nicht wissen.
                      Auch jetzt noch steht es nach meiner Meinung nicht fest, da nach meiner Lesart es so aussieht, dass man der Meinung ist, dass kein Ansruch besteht. Doch es leben ganze Berufsgruppen davon, dass man verschiedener Meinung ist und sie z.B. gerichtlich klären lässt. Ich denke, dass muss ich Dir nicht erst Beibringen.

                      MaliniM 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Genau, und ganze "Berufsgruppen" werden wieder fleißig Emailadressen sammeln von Leuten, die sich irrtümlich eine Entschädigung erhoffen.
                        Daher hier hinterlassen meine "Meinung": Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung gem. Fluggastrechteverordnung.
                        Im Übrigen ist das Lamento über nicht ausgegebenen Rechtsbelehrungen nicht besonders substantiiert, letzten Endes ist das eine Marginalie die denkbar geringe Auswirkungen auf den weiteren Verlauf entfaltet.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Bleibt nur noch die Frage, was nützen Gesetzte und Verordnungen, wenn es keine oder nur vernachlässigbare Kosequenzen bei Nichtbeachtung gibt.
                          Aber ich gebe zu, eine weitere Betrachtung führt zu nichts.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Kannst Du mal den ersten Satz näher beleuchten, welche Gestze und Verordnungen meinst Du und welche Nichtbeachtung? Etwa nur die Nichtzurverfügungstellung des Merkblattes zur VO261? Woher weißt Du, daß das auf den kompletten Flughafen und nicht nur auf Deinen Flug zutraf und wie schon geschrieben, durfte man recht gesichert davon ausgehen, daß diese nicht greift, da die Verpätungen ja nun wahrlich nicht einem Verschulden der Airlines zuzuordnen waren.

                            So lästig es für Urlauber gewesen sein mag, ich denke, es gab in dem Zusammenhang wahrlich um Einiges schlimmer Getroffene als gut ausgeruhte Heimkehrer aus dem Urlaub oder solche, die einen vor sich haben. Da könnte man durchaus mal ein wenig mehr Verständnis aufbringen und den Ball flachhalten!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
                              #14

                              Woraus beziehst Du die "Erkenntnis" das ich kein Verständnis für Andere Betroffene habe? Völliger Unsinn.
                              Und ja ich meine die Nichtzurverfügungstellung des genannten Merkblattes. Und natürlich weiss ich es nicht ob auf dem gesamten Flughafen keine entsprechenden Merklätter verteilt wurden, und habe es auch nicht Behauptet.
                              Das mit dem Ball flach halten solltest Du Dir auch selbst sagen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Deine Frage des ersten Satzes beantwortet sich durch die Aussage des zweiten.

                                Es ist für mich nur schwer nachvollziehbar, da fallen hunderte Starts und Landungen aus, Existenzen stehen auf dem Spiel und der deutsche Pauschalmichel hat mal irgendwo was rudimentär von einem Merkblatt aufgeschnappt und verlangt nach Rundumpöppesbepuderung.

                                Und glaube mir, bei diesem, in meinen Augen kaum nachvollziehbarem Verhalten, halte ich den Ball schon sehr flach. Du sagtest doch, Du möchtest es als Erfahrung abhaken, weshalb dann hier dieses Lamento?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wenn ich es richtig mitbekomme, sind Threads auch dazu da Meinungen auszutauschen, vor Allen Dingen wenn sie unterschiedlicher Natur sind.
                                  Das für Dich Einiges schwer nachvollziehbar ist, dafür kann ich nichts.
                                  Es ist richtig, dass ich das Erlebnis als Erfahrung abhaken will, nur eine eigene Meinung, und dessen Äusserung erlaube ich mir. Frech nicht?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #17

                                    Danke für die Aufklärung, wozu Threads da sind, dann ist es ja gut, daß ich meine Meinung hier auch zur Verfügung stelle, um uns austauschen zu können.

                                    Ich bin froh, es nicht nachvollziehen zu können, hätte ansonsten Probleme mit meinem Spiegelbild.

                                    Nicht frech, nur widersprichst Du Dir - wie so oft - mal wieder selbst und das innerhalb weniger Minuten, wenn nicht sogar Sekunden. Meinung haben und äußern ist sicherlich ne gute Sache, besser noch, wenn sie wenigstens einigermaßen fundiert ist.

                                    Tumbes Tratschen bis hin zu ünnötigem Jammern hingegen nerven nur in solchen Sachthreads, auch von selbst "Betroffenen".

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Türkeifliegende
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                                      schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
                                      #18

                                      Ich denke wir sollten es dabei belassen, denn wenn ich jetzt meine Meinung zu Deinem letzten Beitrag äussere, laufe ich Gefahr wieder mindestens eine gelbe Karte zu bekommen.
                                      Ausserdem solltest Du Dir mal überlegen, ob das beleidigen von Usern der richtige Weg ist um Andersdenkende zu überzeugen.

                                      HC-Mitglied985931H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Dann hör einfach endlich auf diesen Thread hier mit deinem Hang zur Debatte über Forengrundrechte zuzuspammen, Türkeifliegende.
                                        Ob mit dem Bladl oder ohne kann man unbeachtlich meiner hier wiedergegebenen Ansichten Beschwerde führen, auch betreffend die Fluggastrechte. Ich halt´s für gänzlich unnütz.
                                        Genau so unnütz übrigens, wie immer wieder sein Verständnis zu betonen, sich aber an so einem Käse wie einem nicht ausgegebenen Merkblatt hochzuziehen.
                                        Soviel zu typischen Verhaltensweisen ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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