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Entschädigung bei Überbuchung

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  • VoxyV Offline
    VoxyV Offline
    Voxy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich brauche Erfahrungen in Bezug auf überbuchte Flüge.

    Mit KLM gebuchte Flüge waren Lima-Amsterdam und Amsterdam-Frankfurt. Beim Einchecken in Lima wurde mitgeteilt, dass der Flug Amsterdam-Frankfurt überbucht ist und daher auf den nächsten Flug ca. 3 Stunden später umgebucht wird. Einziger Hinweis von KLM zur Situation war, dass es keine andere Option gibt (außer einen Flug am nächsten Tag zu nehmen).

    Nachdem ich gegoogelt habe, habe ich die EU-Fluggastrechteverordnung gefunden mit einer Staffelung wie folgt:

    "Zu leisten hat die ausführende Fluggesellschaft ferner eine pauschale Ausgleichszahlung (Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004)[2] von:

    • 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km,
    • 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km und
    • 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €).

    Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 2/3/4 Stunden (je nach oben genannter Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu."
    Quelle: Wikipedia

    Trifft diese Richtlinie im vorliegenden Fall zu? Wie erfolgt die Berechnung? 250 Euro weil Flug Amsterdam-Frankfurt unter 1500 km und Verspätung von 3 Stunden oder wird die gesamte Flugstrecke Lima-Frankfurt also >3500 km also 600 Euro, aber Halbierung weil weniger als 4 Stunden Verspätung, also 300 Euro gerechnet?

    Und wie sind Eure Erfahrungen mit der Geltendmachung? Reicht eine Mail an KLM? Offizieller Brief? Oder geht es am Ende nur mit Anwalt?

    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß
    Voxy

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich gehe davon aus dass alle deine Fluege auf einem Ticket gebucht sind. Damit gilt die gesamte Flugstrecke und die 50% Reduzierung bei weniger als 4 Stunden Verspaetung, gegenueber eurer urspruenglichen Ankunftszeit, in Frankfurt.

      Ich habe bisher einmal, fuer meine Frau und mich, Ausgleichszahlungen wegen einem technischen Defekt von KLM angefordert. Unsere Ansprueche habe ich ueber deren Online Formular eingegeben und Ueberweisung auf unser Konto erfolgte, ohne weitere Rueckfragen, sehr zeitnah.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • VoxyV Offline
        VoxyV Offline
        Voxy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,

        vielen Dank für die Antwort. Die Flüge sind auf einem Ticket gewesen. Dann werde ich wohl mal mein Glück versuchen.

        Gruß

        1 Antwort Letzte Antwort
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