FTI Teil II
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@ Reisefux @ Bienenkind
ich hatte doch schon verstanden zu mindest (honi soit qui mal y pense) dass FTI könnte (möglicherweise) wissen dass der Stornierung bis zum 15 gehen würde, oder?
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Wir reden hier von einem Stornierungszeitpunkt Anfang April. Alle Veranstalter hangeln sich doch schrittweise voran mit Stornos ihrerseits.
Bienekind,
ich glaube das wir meinen das gleiche! Ich sagte nicht dass sie wussten ich sagte das sie vielleicht wussten....
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@ vonschmeling
Ja, Kundengeldabsicherung im Rahmen einer Insolvenz ! Das ist nämlich der springende Punkt !
Bei einer Insolvenz werden zuerst mal alle bevorrechteten Forderungen behandelt und für uns Kunden bleibt dann eine Quote über, man weiß es nicht 10%, 15% oder gar nix ??
Ich schrieb ja eine ausschließliche Absicherung der Kundengelder !
Du bist ja die Expertin bei der TC-Pleite - weiß man denn schon, wieviel vom Reisepreis rückerstattet wird? Für Reisen, die zwar bezahlt wurden aber nicht angetreten werden konnten. -
Der springende Punkt war dieses dein Statement:
"Eine ganze Firma gegen Insolvenz zu versichern ist nirgendwo möglich !"Und ja, so gemein sind Insolvenzen nun mal - nur bist du im Falle einer Pleite deines Bauträgers nun mal leider überhaupt nicht versichert.
Ferneres ist hier o.t., du kannst gerne die PN Funktion bemühen. -
Hallo,
heute ist jetzt endlich auch bei mir eine Mail von FTI wegen der Reisepreiserstattung angekommen. Aber Achtung : in der Mail erweckt es den Anschein, dass man nur einen Gutschein bekommen könnte. Erst wenn man den Link mit häufigen Fragen anklickt erscheint ganz unten , dass man sich den Reisepreis auch zurückerstatten lassen kann. -
Ich bin echt neugierig , was am 2.Mai passiert .
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Auch ich habe gestern die Mail erhalten. Ich denke, daß online erst einmal nichts funktioniert aufgrund des hohen Aufkommens. Ich meine, irgendwann mal hier gelesen zu haben, daß man seine Rückerstattung auch postalisch anfordern kann. Bin mir aber nicht sicher, ob das evtl. nur bei TUI war. Evtl. Kann sich jemand erinnern?
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Die Option muss immer gegeben sein KarinD, ich empfehle Einwurfeinschreiben.
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KarinD , ich hab das am15.4. gemacht und eine Frist bis 28.4. gesetzt.
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@Silvia L: Das stimmt nicht so ganz. Wenn Du den Anhang, also das PDF mit Deinem Guthaben, öffnest, dann steht dort ganz unten auch der Hinweis bzgl. der möglichen Rückerstattung. So zumindest bei mir ! Also der Absatz unter der Fettschrift: Einlösebedingungen Urlaubsguthaben:
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@schlangenfänger
dann lass uns mal wissen, was bis zum 29. 4 passiert ist und falls nix - was du dann zu tun gedenkst ?
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So langsam glaube ich, ich werde bekloppt
. Ich Bilde mir ein. dass die Mail von FTI die ich heute Morgen gelesen habe ohne Pdf Anhang war und alles einfach direkt in der Mail gestanden hat. Jetzt ist plötzlich eine Pdf Datei da.
Ich bräuchte dringend Urlaub-gibt es ja leider nicht
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reisefux, ich gebe Bescheid , wenn sich was tut . Ich werde mich , falls nichts passiert beim Rechtanwalt schlau machen .
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reisefux, hier kommt die versprochene Rückmeldung von mir . BigXtra hat auf meine Zahlungsaufforderung mit Frist 28.4. nicht reagiert . Der Anwalt hat mir geraten , das Geld am 2.5. über den Link in der Gutschein-Mail anzufordern .
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Ich habe mich nur vergewissert , alles richtig zu machen . Da bin ich totaler Laie . Ich habe eine Rechtschutzversicherung seit ich denken kann und sie noch nie in Anspruch genommen . War nur ein kurzer Anruf und hat mir weitergeholfen .
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Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee -
Du kannst hier beruhigt die Stornierung durch FTI abwarten. Diese erfolgt ja nicht gemäß den AGB sondern aus dem außerordentlichen Grund, nämlich weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Somit ist diese Reise nicht durchführbar, die Rechtsgrundlage entfällt , die Folge daraus Stornierung und Rückerstattung schon geleisteter (An)zahlungen.
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Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee@abu- sagte:
Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Nein.
Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.
Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht!