Neues Tourismusgesetz
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Ich habe Heute Vormittag leider nur im vorrübergehen auf NTV in zwei Sätzen mitbekommen, dass ab dem 1.07. 2018 eine neues Gesetz in Kraft tritt, dass einige interressante Änderungen im Reiserecht beinhaltet.
Bitte nicht erschlagen, eine Änderung besagt, dass der Reisepreis sich Nachträglich ändern kann, wenn es sich um eine Reise handelt, die sich aus mehreren extra genannten Komponenten zusammensetzt. wie gesagt ich habe es nur so Nebenbei mit bekommen.
Um keine Verwirrung zu stiftem meine Frage weiss Jemand davon und kann es erklären oder wenigstens einen Link setzen in dem dieses neue Gesetz genannt und erklärt wird? -
Hab kurz gegoogelt und unter anderem diesen (schon ein wenig älteren) Beitrag gefunden:
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/904096/neues-reiserecht-das-aendert-sich-fuer-verbraucher -
Danke @dasto, das war schon Mal sehr Hilfreich
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@Gnarze,
wofür hälst Du denn eine Erhöhung wenn nicht für eine Änderung?
Ausserdem würde es Dir nicht schlecht anstehen, wenn Du Dir den verlinkten Beitrag mal genau durchliest. -
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Werteste, du hast in einem Eingangsbeitrag suggeriert, dass solch eine nachträgliche Erhöhung an sich die Änderung ist - das ist sachlich nicht korrekt.
Ergänzend kommt noch hinzu, dass die RV nun auch noch kurz vor Reisebeginn die Möglichkeit haben, den Preis zu erhöhen.
Ich brauche im übrigen den Link nicht zu lesen(was sowieso nicht funktioniert, da ich die kostenlosen Klicks für dieses Blatt bereits verbraucht habe), da ich sogar schon vor einigen Tagen die Papierquelle studiert habe.
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Vollkommen korrekt, gnarze - es ändert sich nur der Rahmen, die Option an sich gibt es bereits seit langem.
Wer sich ausführlich einlesen will kann das mit diesem Link. -
Das neue Pauschalreiserecht
Für mich ist es ein neues Gesetz und Basta.