Olympus Airways(OLY)
-
Na klar, die Unternehmen generieren immerhin ihren kompletten Umsatz mit erfolgreichen Erstattungsbegehren, und die Erfolgsaussichten sinken ja quasi täglich mit neuen Meldungen zu Megadelays ...
-
Na klar, die Unternehmen generieren immerhin ihren kompletten Umsatz mit erfolgreichen Erstattungsbegehren, und die Erfolgsaussichten sinken ja quasi täglich mit neuen Meldungen zu Megadelays ...
-
Freude mit dir! Aber vermutlich war Olympus nicht beteiligt, richtig?

-
Freude mit dir! Aber vermutlich war Olympus nicht beteiligt, richtig?

OT..OT
Olympus....ne, aber auch bei Lufthansa und Thai habe ich schon die tollsten Sachen erlebt.
Kann mich an ü 70 Stunden Verspätung mit Thai erinnern. Damals beim Putschversuch (mein Taxi ist beschossen worden....) Kein Problem, bin dann noch einige Tage bei meiner Familie geblieben. Aber am Flughafen haben sich Szenen abgespielt........... Touris ohne Bargeld und ohne Kredit Karte.....mit Kindern.....mehrere Tage am Flughafen....heftig.
-
Mein Flug soll 3:45 von Köln aus gehen,mit Olympus nach Fuerteventura, aber da der Flieger statt 3:05 erst 4:40 in köln landet, wird er auch dementsprechend Verspätung haben.
Allerdings hab ich gesehen das zumindest heute Nacht fast alle flüge mit Verspätung in Köln landen. Egal welche fluggesellschaft -
OT:...tja, in Köln war heute auch Rambazamba wegen der Sache in MUC, die einen Rattenschwanz von Delays und Cancellations nach sich zog...auch mich hats heftig erwischt in Kölle - mit 7 h Verspätung an meinem Zielort gelandet.....aber kenn jetzt dafür alle Toiletten und Raucherecken auf dem Airport
)) ... -
Abend zusammen,
ist zufällig jemand grade in diesem Forum aktiv und kann was zur Lage am Hannover Flughafen sagen mit Olympus? Speziell OLY702?
-
@user1970 sagte:
Da es sich bei mir um den Rückflug von Gran Canaria gehandelt hat und ich nach ca. 40 Stunden vom Reiseanbieten umgebucht wurde (...)
@vonschmeling sagte:
Dir steht eine pauschale Entschädigungssumme von vermutlich 400€ pro Ticket zu, die zusätzlichen Kosten sind damit abgegolten.
@user1970 sagte:
Richtig!
Nein, falsch!!! @User1970, ich hab' jetzt nicht nachlesen können, ob Du Deinen Fall hier auf irgendeiner Seite noch ausführlicher geschildert hast, aber aus dem an o.g. Stelle Dargestellten schließe ich, dass es sich offensichtlich um eine Flugannullierung handelt. Demnach geht's um Entschädigungsleistungen gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004, Art. 5. Diese betreffen bei einer Flugannullierung zum einen die Entschädigung für entstandene (notwendige) Auslagen und zusätzlich eine Entschädigungspauschale für (immaterielle) Unannehmlichkeiten, in Deinem Fall 400 Euro pro Person, wenn keine "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen, auf die sich die Fluggesellschaft berufen könnte. Ähnliches gilt nach einem zusätzlichen EuGH-Urteil aus dem November 2009 sowie Oktober 2012 im Übrigen auch für Flugverspätungen ab 3 Stunden.
-
MÖÖÖÖP!
Für das Parkgebühren- und Taxigeraffel kann das LVU nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. -
@Traveler737: So klar ist das trotz Deines selbstbewussten Auftretens und reichlichen Gebrauchs von Fettbuchstaben m.E. nicht. Nach normalen Rechtsgrundsätzen kann eine Pauschale immer nur anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten treten, nie zusätzlich dazu gefordert werden, so wie vonschmeling es auch ausgeführt hat. Es handelt sich somit um einen Mindestbetrag, das sagt eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand.
Ein paar ganz Schlaue haben dann ein sehr weit hergeholtes Konstrukt entwickelt: Ihrer (Minder-)meinung nach soll die Pauschale nur immaterielle Schäden entschädigen, so dass materielle Schäden zusätzlich geltend gemacht werden könnten. Dabei beziehen sie sich auf ein BGH-Urteil aus der Mottenkiste, nämlich BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80, in dem es um einen Unfall auf einen nicht gestreuten Weg ging. Diesen Schmerz finde ich persönlich nicht vergleichbar mit dem "Schmerz" eines verspäteten Fluges, aber sei's drum, wenn man auf einen entsprechend dusseligen Richter trifft, kommt man ja vielleicht damit durch. Auf jeden Fall hat es gereicht, den BGH damit zu verwirren, der drauf hin eine Anfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt hat. Was daraus geworden ist, konnte ich leider nicht mehr recherchieren.
Wer also meint, zusätzlich zur Pauschale sich noch Beträge vom Luftverkehrsunternehmen erklagen zu können, begibt sich m.E. auf dünnes Eis und trägt ein nicht unerhebliches Prozess- und Kostenrisiko. Außergerichtlich kann man natürlich alles versuchen, als Luftverkehrsunternehmen würde ich mich aber nicht darauf einlassen.
Und obendrein besteht bei Involatus/Olympus natürlich auch noch die Gefahr, dass am Ende ein "Titel ohne Mittel" steht. Ich kann daher in diesem Fall den Rat, sich an die einschlägigen Portale zu wenden, so lange die das Inkasso noch übernehmen (oder sogar in Vorleistung treten, wie oben geschildert) nur unterstützen.
-
Hallo zusammen,
nachdem ich ca 70 der inzwischen 81 Seiten hier gelesen habe,bin ich mehr als beunruhigt. hab letztes Wochenende über gobucher Anfang September 2 wochen Fuerteventura gebucht- Abflug nachts aus Köln/Bonn mit Olympus airways.
da meine Freundin sehr ängstlich ist was fliegen angeht (ist erst eine Handvoll mal in ihrem Leben geflogen), beunruhigt mich das ganze sehr. Würdet ihr übers reisebüro versuchen umzubuchen oder was würdet ihr mir raten? oder sind die Verspätungen aktuell nur den Ferien geschuldet?würde mich freuen wenn ihr mir dort ein paar Empfehlungen geben könntet
dank euch! -
Aktuell hat die airline erstmal drei Maschinen zur Verfügung, min. 2 sind auch gerade seit gestern immer am Fliegen, daher würde ich vorsichtig hoffen, dass es jetzt besser wird
-
Also wir sitzen seit fast 24 Stunden auf Gran Canaria fest.
Unser Flug sollte am 25.07. um 21:35 Uhr zurück nach Hannover gehen, bis jetzt wurde der Flug aber immer nur nach hinten verschoben. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es auch keine neue Information und wir müssen wohl noch eine zweite Nacht im Hotel hier verbringen.
Von der Airline kriegt man auch nichts raus. Mal sehen, wann (ob) wir wieder nach Hause kommen. Nie wieder Olympus!!!Wie bist du denn zurück gekommen?Wir sollten mit dem selben Flieger (OLY305)zurück.
Wir haben nur noch mitbekommen,dass wir alle am Freitag bis 12:00 Uhr aus dem Hotel raus sollten.Wir sind dann mit dem Taxi zum Flughafen und haben selbst einen Flug zurück gebucht.Teurer Spaß 25 std unterwegs und nun endlich wieder zu Hause. -
@Traveler737: So klar ist das trotz Deines selbstbewussten Auftretens und reichlichen Gebrauchs von Fettbuchstaben m.E. nicht. Nach normalen Rechtsgrundsätzen kann eine Pauschale immer nur anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten treten, nie zusätzlich dazu gefordert werden, so wie vonschmeling es auch ausgeführt hat. Es handelt sich somit um einen Mindestbetrag, das sagt eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand.
Ein paar ganz Schlaue haben dann ein sehr weit hergeholtes Konstrukt entwickelt: Ihrer (Minder-)meinung nach soll die Pauschale nur immaterielle Schäden entschädigen, so dass materielle Schäden zusätzlich geltend gemacht werden könnten. Dabei beziehen sie sich auf ein BGH-Urteil aus der Mottenkiste, nämlich BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80, in dem es um einen Unfall auf einen nicht gestreuten Weg ging. Diesen Schmerz finde ich persönlich nicht vergleichbar mit dem "Schmerz" eines verspäteten Fluges, aber sei's drum, wenn man auf einen entsprechend dusseligen Richter trifft, kommt man ja vielleicht damit durch. Auf jeden Fall hat es gereicht, den BGH damit zu verwirren, der drauf hin eine Anfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt hat. Was daraus geworden ist, konnte ich leider nicht mehr recherchieren.
Wer also meint, zusätzlich zur Pauschale sich noch Beträge vom Luftverkehrsunternehmen erklagen zu können, begibt sich m.E. auf dünnes Eis und trägt ein nicht unerhebliches Prozess- und Kostenrisiko. Außergerichtlich kann man natürlich alles versuchen, als Luftverkehrsunternehmen würde ich mich aber nicht darauf einlassen.
Und obendrein besteht bei Involatus/Olympus natürlich auch noch die Gefahr, dass am Ende ein "Titel ohne Mittel" steht. Ich kann daher in diesem Fall den Rat, sich an die einschlägigen Portale zu wenden, so lange die das Inkasso noch übernehmen (oder sogar in Vorleistung treten, wie oben geschildert) nur unterstützen.
@wuelfi71 sagte:
So klar ist das trotz Deines selbstbewussten Auftretens und reichlichen Gebrauchs von Fettbuchstaben m.E. nicht. Nach normalen Rechtsgrundsätzen kann eine Pauschale immer nur anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten treten, nie zusätzlich dazu gefordert werden, so wie vonschmeling es auch ausgeführt hat. Es handelt sich somit um einen Mindestbetrag, das sagt eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand.
Ein paar ganz Schlaue haben dann ein sehr weit hergeholtes Konstrukt entwickelt: Ihrer (Minder-)meinung nach soll die Pauschale nur immaterielle Schäden entschädigen, so dass materielle Schäden zusätzlich geltend gemacht werden könnten. Dabei beziehen sie sich auf ein BGH-Urteil aus der Mottenkiste, nämlich BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80, in dem es um einen Unfall auf einen nicht gestreuten Weg ging. (...)
Wer also meint, zusätzlich zur Pauschale sich noch Beträge vom Luftverkehrsunternehmen erklagen zu können, begibt sich m.E. auf dünnes Eis (...)@Wülfi71, na ja, so reichlich - wie von Dir erhofft - war der Gebrauch von Fettbuchstaben nun auch wieder nicht. Du darfst im Übrigen natürlich Deine eigene Rechtsauffassung haben, aber sie ist leider nicht zutreffend. Maßgebend für Schadenersatzforderungen bei Flugannullierungen/-verspätungen ist nicht ein "BGH-Urteil aus der Mottenkiste", das sich mit ungestreuten Gehwegen im Schnee beschäftigt, sondern - wie bereits ausgeführt - die EU-FluggastrechteVO 261/2004. Bezüglich Flugannullierungen sind in Art. 5, Abs. 1a) Entschädigungen für Auslagen unter Bezugnahme auf Art. 8 geregelt und zusätzlich in Art. 5, Abs. 1c) Entschädigungen für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten unter Bezugnahme auf Art. 7 geregelt. Hier geht's also nicht um "ein paar ganz Schlaue" oder eine fragwürdige "Mindermeinung", wie von Dir fälschlicherweise wahrgenommen, sondern um die aktuelle Rechtslage.
@wuelfi71 sagte:Auf jeden Fall hat es gereicht, den BGH damit zu verwirren, der drauf hin eine Anfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt hat. Was daraus geworden ist, konnte ich leider nicht mehr recherchieren.
Nein, der BGH war nicht verwirrt. Der BGH hat den EuGH auch nicht wegen ungestreuter Schneewege angerufen, sondern - wie im Übrigen auch das Handelsgericht Wien - aufgrund einer im Jahre 2009 aktuell vorliegenden Klage bezüglich großer Flugverspätungen. Dabei ging es genau um diesen Punkt der Entschädigung von materiellen Auslagen und einer zusätzlichen Entschädigungspauschale für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten. Der BGH hat dabei auf einen Schwachpunkt der EU-VO 261/2004 hingewiesen, dass nämlich dort große Flugverspätungen schlechter gestellt werden als Flugannullierungen, obwohl der Schaden für den Fluggast vergleichbar ist. Dazu hat der EuGH im November 2009 festgestellt, dass Fluggäste, die von einer großen Verspätung betroffen sind, einen ähnlichen Schaden in Form eines Zeitverlusts erleiden wie Fluggäste bei einer Flugannullierung und sich somit in einer vergleichbaren Lage befinden. Es wäre daher - laut EuGH - nicht gerechtfertigt, die Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Demzufolge hat der EuGH entschieden, dass Fluggästen bei Verspätungen von über 3 Stunden am Zielort neben den bereits bestehenden Entschädigungen für materielle Schäden gem. Art 8, EU-VO 261/2004, ebenso wie bei Flugannullierungen auch eine Entschädigungspauschale für immaterielle Schäden/Unannehmlichkeiten gem. Art 7, EU-VO 261/2004, zusteht.
-
Wenn du 70 Seiten gelesen hast, weisst du doch was mit der Airline los ist. Mit Olympus zu fliegen ist wie an einem Glücksspiel teilnehmen.

-
Wenn du 70 Seiten gelesen hast, weisst du doch was mit der Airline los ist. Mit Olympus zu fliegen ist wie an einem Glücksspiel teilnehmen.

-
Also an HAJ lag´s nur einmal ...

-
hallo, also zum beispiel der flugplan für nächste woche wurde wieder total geändert ab zürich! man kann sich wirklich nicht darauf verlassen..
gemäss involatus seite (flugplan) findet unser flug nicht mehr statt vom 01.08.2018 ab zürich - habe restplatzbörse, FIT & 5vorflug angerufen - die wollen von gar nichts wissen und helfen nicht weiter - was würdet ihr an unserer stelle machen? -
Zuerst mal:
Für Olympus sind 5 (!) Flugzeuge aktuell am fliegen. Es sind lediglich 3 bislang nur für die Kanaren-Flüge unterwegs.Und @F-Uerte : ab Köln Bonn kannste Glück haben, so wie die heute morgen, dass der Flug pünktlich geht, oder halt Pech, wie ich, dass beide Hinflüge knapp 3 Stunden Verspätung hatten und vorher auch schon nach hinten verschoben wurden.
Mehr Flugangst ist Quatsch. Die fliegen nicht anders als ne Maschine von DE, XQ oder sonst wer.
Klar finde ich es auch komisch, dass die Maschinen andauernd kaputt sind; trotzdem haben se (leider) die Zulassung zu fliegen - also müssen sie ja wohl 'sicher' sein.
