Olympus Airways(OLY)
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Aber doch wohl nicht , wie in diesem Fall, gegenüber Tuifly. Die haben die Umbuchung wohl kaum zu verantworten.
Möglicherweise hast Du einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter.
Aber ich möchte, und kann, Vs. nicht vorgreifen, falls Sie sich äussern will. -
Nach der EU-Verordnung habe ich doch wohl einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, sofern ich -wie vorliegend der Fall- nicht mehr als 14 Tage vor dem Flug über die Umbuchung informiert worden bin.
Michael: Gilt als verschobene Flugzeit, Ansprüche gegenüber RV hier: https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise/
RV, nicht TUIfly muss zahlen! Sei froh umgebucht worden zu sein.
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Michael: Gilt als verschobene Flugzeit, Ansprüche gegenüber RV hier: https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise/
RV, nicht TUIfly muss zahlen! Sei froh umgebucht worden zu sein.
Der Anspruch den ich gegen den RV hätte beträgt doch nur einen Bruchteil dessen, den ich von der Fluggesellschaft bekomme. Da wende ich mich doch lieber an diese.
Daher die Frage, wer ist denn die ausführende Flugesellschaft? Die mit der ich ursprünglich fliegen sollte (also OLY) oder die, mit der ich dann letztendlich fliege? -
Ich bin überzeugt, dass Du einen Gedankenfehler machst.
Wenn Überhaupt hast Du einen Anspruch gegenüber Deinem Veranstalter.
Eine Frage noch, hast Du denn der Umbuchung zugestimmt?
Wenn ja, viel Vergnügen bei der Suche nach Entschädingung. -
Nicht OLY, sondern der RV hat dich umgebucht, also muss der RV zahlen. du kriegst 5%, aner eben keine 400 EUR, egal wie du es drehst und wendest.
Selbst bei deinr Zustimmung (wenn Umbuchung und nicht Storno und neue Reise) stehen dir ab 4h Änderung und 5% und ebenfalls für jede weiter Stunde Entschädigung zu. 9h = 55% Rabatt auf Tagesreisepreis.
Du kannst aber auch vom Vertrag zurücktreten, da der airport geändert ist.
Ist also nicht viel, bei mir warens (4h) 3.87 EUR pro Person!Lieb gemeinte Grüße aus Stuttgart!
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Falls der OLY Flug gestrichen wurde bestehen Ansprüche gegen das betreffende Luftverkehrsunternehmen (iim Rahmen der VO(EG)261/04).
Hat der Reiseveranstalter die Umbuchung veranlasst besteht ein Anspruch auf Kündigung des Reisevertrages bei einer Verschiebung der Reisezeit um mehr als 4h.
Bei einer sehr viel späteren Anreise als geplant kann zudem noch eine Kompensation in Höhe von 50% eines Tagesreisepreises beim Veranstalter geltend gemacht werden. -
Mich hat es nun auch erwischt.
Umgebucht von OLY 426 am 16.08 um 03.55 in Hannover auf TuiFly knapp 9 Stunden später.
Auch wenn TuiFly per se ja schon mal besser ist.
Wer ist denn für mich Ansprechpartner für den Entschädigungsanspruch? Wenn ich das richtig verstehe, dann die ausführende Fluggesellschaft, das wär dann ja TuiFly?
Danke für ne Antwort.@michael6610 sagte:
Wer ist denn für mich Ansprechpartner für den Entschädigungsanspruch? Wenn ich das richtig verstehe, dann die ausführende Fluggesellschaft, das wär dann ja TuiFly?
Nein, das verstehst du beileibe nicht richtig. Welche "Entschädigung" von TUI fly schwebt dir denn vor, und welchen "Schaden" soll sie verursacht haben?
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@FlixFlieger
Du magst es vielleicht "lieb meinen" aber du bist auf dem Holzweg.
Bei einer Ankunftsverspätung von 4h und mehr (nicht bei einer Reisezeitenänderung!) kann man 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und für jede weitere Stunde als Reisepreisminderung verlangen - vom Veranstalter.
Verschiebt sich die Ankunft am Urlaubsort deutlich nach hinten oder wird die Abreise erheblich nach vorn verlegt ist eine Minderung von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten üblich.
Wenn er sich mal irrt kann er sich durchaus dazu bekennen und schreibt dann Dinge wie "Oh, sorry - hab ich übersehen" oder "Entschuldigung, ich habe mich geirrt". Man muss ein wenig suchen, aber das gibt´s durchaus!
Wenn dir meine Beiträge unangenehm sind überlies sie - das rät man mir auch immer wenn mich jemand zwiebelt. -
@FlixFlieger
Du magst es vielleicht "lieb meinen" aber du bist auf dem Holzweg.
Bei einer Ankunftsverspätung von 4h und mehr (nicht bei einer Reisezeitenänderung!) kann man 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und für jede weitere Stunde als Reisepreisminderung verlangen - vom Veranstalter.
Verschiebt sich die Ankunft am Urlaubsort deutlich nach hinten oder wird die Abreise erheblich nach vorn verlegt ist eine Minderung von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten üblich.
Wenn er sich mal irrt kann er sich durchaus dazu bekennen und schreibt dann Dinge wie "Oh, sorry - hab ich übersehen" oder "Entschuldigung, ich habe mich geirrt". Man muss ein wenig suchen, aber das gibt´s durchaus!
Wenn dir meine Beiträge unangenehm sind überlies sie - das rät man mir auch immer wenn mich jemand zwiebelt.Noch eine kurze Frage zum Verständnis, wenn wir jetzt der Umbuchung auf den Frankfurter Flughafen zustimmen, (2 Tage vor eigentlichem Abflug) stehen uns 50% eines Tagessatzes als Entschädigung zu? Wann müssen wir das wo dann ansprechen? Machen uns demnächst auf den Weg zum Reisebüro... das nächste ist nämlich das wir schon den Mietwagen gebucht haben...
Hoffen trotzdem auf einen schönen Teneriffaurlaub...Liebe Grüße und danke für die Hilfe

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Eine Minderung steht euch nur dann zu, wenn ihr beispielsweise anstatt am Vormittag erst am frühen Abend anreist.
Bitte doch das Reisebüro beim Veranstalter anzufragen, ob für die Umstände eine kleine Entschädigung gezahlt werden kann. Ich bezweifle, dass ein Anspruch besteht, aber vielleicht lässt sich auf dem Wege der Kulanz etwas regeln. -
Lt. meines obigen links sagt flightright aber, dass es völlig egal ist, ob die Umbuchung durch die Fluggesellschaft oder den RV erfolgt ist.
Ich werd das dann wohl mal nach dem Urlaub darüber versuchen. -
Ich stelle mir gerade vor, der RV. hat Dich auf den anderen Flug mit Tuifly umgebucht, weil er dort einen besseren Vertrag hat.
Willst Du dann ein LVU deswegen zur Rechenschaft ziehen, und wie schon erfragt welches? -
Zusammenfassung:
1. Recht auf Rücktritt vom Vertrag, alles Geld zurück, kannst eine neue Reise buchen, ggf..zu anderem Ziel.
2. Wenn du die Umbuchung akzeptierst, und das Abflugdatum früher ist, hast du keinen Anspruch. Solltest zu später am Zielort sein, stehen dir 5% pro Stunde ab der 4. Stunde auf den Tagesreisepreis
3. Einfach auf sich zukommen lassen und überlegen, ob man überhaupt Entschädigung will.4. Airline kann nichts dafür, der Veranstalter ist schuld und muss auch dafür zahlen. Auch wenn das Problem in der Wurzel von ICC kommt.
5. Auf Kulanz hoffen. Probiere es freundlich bei der Hotline, falls es nicht funktioniert, bleibe hartnäckig und mache ihnen ein schlechtes Gewissen und drohe, damit, den Veranstalter negativ zu bewerten und nie wieder hier zu buchen.
An vonschmeling; Bitte nimm mal einen Rat an: Nicht andere anzicken, weil deren Behauptung nicht identisch mit der eigenen sind, das macht sonst nur ein kleines, schreiendes Kind, dass erst ruhig ist, wenn es seinen Willen bekommen hat.
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@FlixFlieger
So langsam reicht es mir.
Du fasst hier entspannt zusammen, was ich nicht nur hier schon x-mal erklärt habe. Deine bisherigen Aussagen waren unpräzise bis falsch.
Ich brauche keinen Betreuer, und auch nicht deinen Rat.
Hier geht es um Themen, dir für Betroffene eine ziemliche Reichweite haben, da darf man schon ein wenig Präzision voraussetzen anstelle eines hingeschluderten "es gibt 5%".@Mich.ael.6610
Du hast selbstverständlich keinen Anspruch gegen TUI fly (deren Operation findet ja völlig planmäßig statt!) sondern höchstens einen gegen Olympus, falls diese den Flug gestrichen hat (was ich nicht annehme). Soweit zu den Ansprüchen gem. VO(EG)261/04 - die du ggf. über flightright geltend machen könntest, was aber - Ist-Zustand! - mit schlafwandlerischer Sicherheit in die Binsen geht.
Wenn überhaupt hast du einen Anspruch gegen den Veranstalter, resultierend aus der späteren Anreise etwa 50% eines Tagessatzes der Reise. -
Bei mir war es so: OLY Rückflug von GC von 21:25 Uhr auf 8:05 Uhr vorverlegt. Reiseveranstalter hat die 5% Regelung vom Tagespreis akzeptiert. Kamen so um die 70 Euro rum.
@rinnebach sagte:
Reiseveranstalter hat die 5% Regelung vom Tagespreis akzeptiert. Kamen so um die 70 Euro rum.
... was weniger als 50% eines Tagessatzes der Reise entspricht ... kein Wundern ham sie das akzeptiert
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Da stelle mer uns janz dumm. Und da sage mer so: Hätte der Mich.ael einen Anspruch gegen TuiFly, dann würde wohl keine Fluggesellschaft der Welt mehr zulassen, dass Passagiere von anderen Airlines auf sie umgebucht werden. Mensch, jetzt freu Dich doch mal, dass TuiFly Dir aus der Patsche hilft und geh den Mitarbeitern dort vor lauter Entschädigungsgeilheit nicht mit völlig unsinnigen Ansinnen auf die Nerven! Die haben schon genug mit berechtigten Ansprüchen zu tun.
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ES freut sich offenbar nicht, ES will es dann mal versuchen mit flightright ... manchmal will ich´s einfach vor die Wand laufen lassen.
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Ich habe über dich recherchiert und bin immer erstaunter darüber, das du noch nicht gebannt wurdest. Sehr geehrte Frau von Schmeling, an welcher Stelle war meine Aussage falsch? Falls du ein Problem damit hast, wie präzise meine Aussagen waren, habe ich einen Link gepostet, auf dem nochmals alles erklärt wird, znd zwar deitlich. Dies ist keinesfalls hingeschludert!
Du bist einfach unverschämt und kannst nicht eingestehen, dass du Unrecht hast. Bei jem., dem du furhin sagtest er hätte etwas falsches beantragt, stimmt es nicht! Er hätte mehr als 50 % bekommen, da Verschiebung der Flugzeit um 13 h!
Erstmal alles überprüfen,bevor du sich wichtig tun möchtest.
PS: Leider hast du fas Senden von PN ausgeschaltet, dass heißt ich muss dich leider vor allen als Luegner entlarven!
Hoffe du lernst etwas draus!
Und wer wiederholt die Posts andere.... Scroll einfach mal hoch.... Die Zusammenfasung war gefacht, um das Chaos einmal aufzuräumen, dass einige hier veranstalten!
Freundkichste und gutgemeinte Grüsse aus dem schönen Stuttgart!
PS: Bist du eigentlich schon mal mit OLY geflogen? -
Lt. meines obigen links sagt flightright aber, dass es völlig egal ist, ob die Umbuchung durch die Fluggesellschaft oder den RV erfolgt ist.
Ich werd das dann wohl mal nach dem Urlaub darüber versuchen.@michael6610 sagte:
Lt. meines obigen links sagt flightright aber, dass es völlig egal ist, ob die Umbuchung durch die Fluggesellschaft oder den RV erfolgt ist.
Unter gar keinen Umständen sagt flightright etwas Derartiges!