Änderungen an Pauschalreise möglich?
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Hallo Forum
ich habe eine Pauschalreise für 3 Personen nach Dubai gebucht.
Es kam wie es offenbar kommen muss - der Kinderpass wird nicht rechtzeitig fertig sein und ohne Pass keine Einreise nach Dubai.
Also habe ich für meinen Sohn einen Flug zwei Tage später gebucht, damit er nachkommen kann.
Paralell dazu habe ich beim online-Reisebüro angerufen und versucht
- Nur den Hinflug zu stornieren - geht laut Reisebüro nicht. Ist wohl so da eine arabische Airline.....
- Beide Flüge stornieren - das Reisebüro hat nun den Sohn komplett storniert - also nicht nur den Flug sondern auch das Hotel!
Frage - ist das (eurer Meinung nach
) rechtens?Ist es tatsächlich so dass eine Pauschalreise in Stein gemeisselt ist und nicht mehr änderbar?
Ach und noch eine Frage - ich habe keinen Reisesicherungsschein bekommen, bei einer anderen Reise bei einem anderen Reisebüro jedoch schon. Ist das ein Fehler des Reisebüros? Ich habe das neue Reiserecht so verstanden dass dieser Schein nach Buchung zugesendet werden muss.
Danke schon mal
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Das BGB §651a sagt dazu ganz klar: "Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise" Reiseleistungen im Sinne des Gesetzes sind z.B. eine Kombi aus Beförderung und Beherbung. Es also nicht möglich, nur eine oder beide Flüge zu stornieren und nur die Hotelbuchung aufrechtzuerhalten. Dann ist es ja schon keine Pauschalreise im Sinne des BGB mehr. Somit ist es wohl rechtens, dass bei einer Stornierung der beiden Flüge automatisch die gesamte Pauschalreise storniert wird. Ich frage mich allerdings, in welcher Form deine Kommunikation mit dem Reisebüro stattgefunden hat, dass du hier völlig überrascht mit Ausrufezeichen postest, dass das Reisebüro die komplette Reise storniert hat. Offensichtlich hattest du schon vorab ohne Vorgespräch mit dem Reisebüro den zusätzlichen Flug für deinen Sohn gebucht und hast nun versucht, die gebuchte Pauschalreise deinen Vorstellungen vom Reiseablauf anzupassen? Das hört sich für mich zumindest so an. Berichtige mich, wenn ich da falsch liege. Selbstverständlich hast du bei einer Pauschalreise Anspruch auf einen Sicherungsschein. Diesen erhältst du gewöhnlicherweise mit der Buchungsbestätigung, bevor du etwaige Zahlungen tätigst. Aber das scheint dich bis zum jetzigen Punkt auch irgendwie nicht interessiert zu haben?
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Hallo katjawold
ich habe mit dem Reiseveranstalter telefoniert.
Im gesamten Gespräch ging es nur und ausschliesslich um den/die Flüge. Das Wort Hotel/Unterkunft/Verpflegung usw ist nicht ein einziges mal gefallen. Daher auch die Verwunderung und das (einzige) Ausrufezeichen.
Nach ca 30 Minuten ist eine Bestätigung vom Veranstalter mit nur noch 2 Namen gekommen.
Dem habe ich sofort per Mail widersprochen.Erst danach habe ich den alternativen Flug gebucht - ich kann mein Kind doch nicht alleine zu Hause lassen. Selbst wenn zeitweise eine Betreuung da ist. (Eigentlich wollte ich hier auch ein Ausrufezeichen hinmachen
)Ich bin weder Jurist noch Reiseverkehrskaufmann - ich kenne/kannte BGB§ 651a bisher nicht - bin aber der Meinung dass ein Reisebüro das kennen sollte und mich die Mitarbeiterin auf so etwas aufmerksam machen sollte.
Zumal ich im Gespräch gesagt habe dass ich mein Kind nachfliegen lasse - daher wollte ich ursprünglich auch nur den Rückflug haben.*edit*
Das mit dem Reisesicherungsschein ist mir erst später ein- und aufgefallen.
Hier habe ich aber in der Zwischenzeit gelernt dass dieser Schein auch am Flughafen hinterlegt sein kann/darf. -
In diesem Fall musst du die Reise dann aber auch erst am Flughafen bezahlen. Ohne Sicherungsschein hat der Veranstalter keine Recht zum Inkasso.
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Der Reisesicherungsschein muss mit der Reisebestätigung ausgehändigt werden, noch bevor du irgendeine Zahlung vornimmst, ansonsten kommt kein Reisevertrag zustande.
Alles andere liegt in deiner Sorgfaltspflicht, zb Reisedokumente.
Sorry, aber wo hast du den letzten Satz „dass dieser Schein auch am Flughafen hinterlegt sein kann“ gelernt.
Ich bin mir ziemlich sicher, das du einen Sicherungsschein bekommen hast und um welchen Veranstalter handelt es sich den, dann kann man ganz schnell herausfinden, ob eine Versicherung besteht.
Wie alt ist den das Kind, weil du schreibst Kinderpass und das Kind schickst du 2 Tage später allein nach Dubai?
Ein gutgemeinter Rat, versuch mit deinem Reisebüro und den Veranstalter die Reise um ein paar Tage zu verschieben. -
Der Reisesicherungsschein muss mit der Reisebestätigung ausgehändigt werden, noch bevor du irgendeine Zahlung vornimmst, ansonsten kommt kein Reisevertrag zustande.
Alles andere liegt in deiner Sorgfaltspflicht, zb Reisedokumente.
Sorry, aber wo hast du den letzten Satz „dass dieser Schein auch am Flughafen hinterlegt sein kann“ gelernt.
Ich bin mir ziemlich sicher, das du einen Sicherungsschein bekommen hast und um welchen Veranstalter handelt es sich den, dann kann man ganz schnell herausfinden, ob eine Versicherung besteht.
Wie alt ist den das Kind, weil du schreibst Kinderpass und das Kind schickst du 2 Tage später allein nach Dubai?
Ein gutgemeinter Rat, versuch mit deinem Reisebüro und den Veranstalter die Reise um ein paar Tage zu verschieben.Ich verstehe den Sachvortag nicht ganz. Es ist zumindest für deutsche Staatsbürger problemlos möglich, innerhalb von weniger als einem Tag bei der Wohnsitzgemeinde vorläufige Reisedokumente zu erhalten. Kostet halt ein paar Öre. Aber besser als einen Zinnober zu machen und ein "Kind" (zum Alter steht ja nichts) alleine nachfliegen zu lassen und sich selber schonmal sich in Dubai zu vergnügen ist das allemal. Sollte keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen sieht das natürlich anders aus, das ist klar.
Zum rechtlichen - ob in einem Telefonat das Wesen einer Pauschalreise eingehend besprochen wird oder nicht ist vollkommen unerheblich. Für den Veranstalter war das eine einseitige Änderung des Reisevertrags, welche dieser so nicht akzeptiert hat. Das muss er auch nicht und hat dann seinerseits storniert - ich vermute beinahe dass da auch noch die eine oder andere Forderung erhoben wird. Und um Allem vorzubeugen - wenn dies im Rahmen der bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB's geschieht und diese nicht sittenwidrig sind (wovon grundsätzlich nicht auszugehen ist) ist er dazu auch berechtigt.
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Ein Kinderreisepass (kostet 13,-- €) kann im Notfall sofort mitgenommen werden. Je kleiner die Stadt umso einfacher und schneller geht es natürlich. Wenn man in einer Großstadt wohnt kann es schon sein, dass man Terminprobleme bekommt, wenn man vergisst einen Kinder RP rechtzeitig zu beantragen.
Gruß "vom Amt"
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@Frankenstephan: Ich hab jetzt mal an der Stelle ne Verständnisfrage: Muss ich wegen dem Kinderreisepass unbedingt zur Meldestelle meines Wohnortes oder kann ich ,im Notfall , mit allen nötigen Unterlagen wie z.B. alter Kinderreisepass Geburtsurkunde, auch zu einer anderen Meldestelle gehen wo sowas eben wirklich weil kleiner sofort erledigt wird??
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Nun ist das Kind ja schon mächtig in den Brunnen gefallen und gutgemeinte Ratschläge zur Schadensbegrenzung wahrscheinlich obsolet. @NeckarSchwabe, nicht der Veranstalter hat aufgrund einer einseitigen Vertragsänderung die Buchung storniert. Es gab lediglich eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung in Form der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag für das Kind durch @merk würdg. Die Akzeptanz des Rücktrittsbegehrens von @merk würdg durch den Veranstalter ist an der Stelle entbehrlich und entwickelt keine rechtliche Wirkung in Form der Stornierung durch den RV, da letzendlich @merk würdg den Reisevertrag auch gar nicht einseitig ändern kann, eben nur kündigen in Form des Rücktritts. Das erwähne ich an dieser Stelle nur, damit @merk würdg keine übermäßigen Gedanken daran verschwendet, dass der Veranstalter jetzt schuld wäre an dieser Misere.
@merk würdg, NeckarSchwabe hat es ja schon auf den Punkt gebracht, der Veranstalter kann im Normalfall davon ausgehen, dass jeder Vertragspartner eines Reisevertrages über eine Pauschalreise zumindest über ansatzweise Kenntnisse über den Aufbau und das Wesen der von ihm gebuchten Pauschalreise verfügt. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass von Seiten des Veranstalters zu keiner Zeit erwähnt wurde, dass der eine oder beide Flüge nur in Verbindung mit dem Rücktritt vom gesamten Vertrag storniert werden können, auch wenn es vielleicht nicht genau so gesagt wurde, aber inhaltlich ähnlich. Und mir schwant es genauso wie @NeckarSchwabe, da gibt es sicher noch eine ordentliche Stornorechnung, auch wenn das ebenso nicht im Telefonat thematisiert wurde, da es sich aus den AGBs ergibt.
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@Frankenstephan: Ich hab jetzt mal an der Stelle ne Verständnisfrage: Muss ich wegen dem Kinderreisepass unbedingt zur Meldestelle meines Wohnortes oder kann ich ,im Notfall , mit allen nötigen Unterlagen wie z.B. alter Kinderreisepass Geburtsurkunde, auch zu einer anderen Meldestelle gehen wo sowas eben wirklich weil kleiner sofort erledigt wird??
@muehlengeist sagte:
Muss ich wegen dem Kinderreisepass unbedingt zur Meldestelle meines Wohnortes oder kann ich ,im Notfall , mit allen nötigen Unterlagen wie z.B. alter Kinderreisepass Geburtsurkunde, auch zu einer anderen Meldestelle gehen wo sowas eben wirklich weil kleiner sofort erledigt wird??
Du könntest gern aus Sachsen nach Berlin kommen.

Geburtsurkunde bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage gebeten, wenn das Kind nicht in Berlin geboren wurde.
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@Frankenstephan: Ich hab jetzt mal an der Stelle ne Verständnisfrage: Muss ich wegen dem Kinderreisepass unbedingt zur Meldestelle meines Wohnortes oder kann ich ,im Notfall , mit allen nötigen Unterlagen wie z.B. alter Kinderreisepass Geburtsurkunde, auch zu einer anderen Meldestelle gehen wo sowas eben wirklich weil kleiner sofort erledigt wird??
Das geht selbstverständlich auch bei anderen Passämtern, jetzt kommt aber das große "aber":
Ohne Ermächtigung zur Passausstellung der Wohnsitzbehörde geht gar nix. Und das kann dauern...
@juanito, ich finde es fast lustig wie es beschrieben wird., z.B "Wird um Vorlage gebeten"... heißt übersetzt: Ohne Geburtsurkunde geht ebenfalls nix

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Das geht selbstverständlich auch bei anderen Passämtern, jetzt kommt aber das große "aber":
Ohne Ermächtigung zur Passausstellung der Wohnsitzbehörde geht gar nix. Und das kann dauern...
@juanito, ich finde es fast lustig wie es beschrieben wird., z.B "Wird um Vorlage gebeten"... heißt übersetzt: Ohne Geburtsurkunde geht ebenfalls nix

Wußtest du nicht, daß die Berliner freundlich und höflich sind?

Ich habe G.s.Dank 2 Stück.
Eine Uralte Deutsche mit Adler.
(Bei der Anmeldung zur ersten Trauung anno domini fragte mich die junge Standesbeamtin doch: Ist DIE überhaupt noch gültig? Weil da die swastika drauf ist.)

Später beantragt ich eine im Standesamt I in Ost-Berlin. Die DDR bestand noch, ich wohnhaft im Ami-Sector von Berlin
Bin ich dadurch DDR-Bürger geworden?
(Hammer und Zirkel-Stempel) -
Also ich finde den Thread hier schon ein wenig merkwürdig.
. Wenn ich nichts übersehen habe wurden bisher noch keine Angaben gemacht, ob es sich um einen deutschen Kinderreisespass handelt. Merk würdg hat auch nicht mitgeteilt wann denn die Reise losgehen soll. Vielleicht wollte hier mal wieder nur jemand das Sommerloch stopfen.
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Nun ist das Kind ja schon mächtig in den Brunnen gefallen und gutgemeinte Ratschläge zur Schadensbegrenzung wahrscheinlich obsolet. @NeckarSchwabe, nicht der Veranstalter hat aufgrund einer einseitigen Vertragsänderung die Buchung storniert. Es gab lediglich eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung in Form der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag für das Kind durch @merk würdg. Die Akzeptanz des Rücktrittsbegehrens von @merk würdg durch den Veranstalter ist an der Stelle entbehrlich und entwickelt keine rechtliche Wirkung in Form der Stornierung durch den RV, da letzendlich @merk würdg den Reisevertrag auch gar nicht einseitig ändern kann, eben nur kündigen in Form des Rücktritts. Das erwähne ich an dieser Stelle nur, damit @merk würdg keine übermäßigen Gedanken daran verschwendet, dass der Veranstalter jetzt schuld wäre an dieser Misere.
@merk würdg, NeckarSchwabe hat es ja schon auf den Punkt gebracht, der Veranstalter kann im Normalfall davon ausgehen, dass jeder Vertragspartner eines Reisevertrages über eine Pauschalreise zumindest über ansatzweise Kenntnisse über den Aufbau und das Wesen der von ihm gebuchten Pauschalreise verfügt. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass von Seiten des Veranstalters zu keiner Zeit erwähnt wurde, dass der eine oder beide Flüge nur in Verbindung mit dem Rücktritt vom gesamten Vertrag storniert werden können, auch wenn es vielleicht nicht genau so gesagt wurde, aber inhaltlich ähnlich. Und mir schwant es genauso wie @NeckarSchwabe, da gibt es sicher noch eine ordentliche Stornorechnung, auch wenn das ebenso nicht im Telefonat thematisiert wurde, da es sich aus den AGBs ergibt.
@katjaworld sagte:
Nun ist das Kind ja schon mächtig in den Brunnen gefallen und gutgemeinte Ratschläge zur Schadensbegrenzung wahrscheinlich obsolet.
Das ist imho der springende Punkt - merk würdig hat sich elementare Versäumnisse zuzuschreiben, dafür muss sie/er nicht vertraut sein mit den §§ 651 BGB.
Allerdings gibt es auch pauschale Arrangements, bei welchen die Umbuchung einer Einzelleistung durchaus optiert ist - das bestimmt nicht das BGB sondern die AGB des Vertragspartners.
Bei einem Änderungswunsch darf dieser annehmen, dass sich der die Änderung Begehrende über die Folgen seiner Entscheidung im Klaren ist und muss nicht noch einmal gesondert darüber informieren. Es musste also "keine Rede von der Unterkunft" sein, ebenfalls als wirkungslos dürfte sich der Widerspruch gegen die Vertragsänderung von 3 auf 2 Reisende erweisen.
In welchem Ausmaß Änderungen an einer Pauschalreise vorgenommen werden können ergibt sich aus den vertraglichen Abreden.
Benachteiligen diese den Vertragsnehmer kann er sie angreifen - das kommt m.E. im gegenständlichen Sachstand nicht infrage.
Ein Vertrag kommt stets zustande durch eine einvernehmliche Vereinbarung von Rechten und Pflichten. Versagt eine Partei bei der Erfüllung der Pflichten verliert sie wenigstens zum Teil den Anspruch auf ihre Rechte.Fragen nach Details wie "Wie alt ist denn das Kind, wenn es alleine fliegen soll?" kann ich persönlich immer ganz schlecht ab ... für die sachlichen Elemente der Fragestellung ist das völlig unerheblich. Das betrifft auch Mutmaßung hinsichtlich des Versäumnisgrundes, nachgelegte "ist doch völlig banane" Kommentare etc. ...
Zudem (danke @katjaworld!) ist das Kind im wahrsten Sinne des Wortes eben schon im Brunnen, und all die klugen Nachreden für die Katz.
Immerhin einigermaßen pragmatisch ließ sich der Vorschlag von HABERLING an, um eine Verschiebung der Reise insgesamt anzusuchen.
Bemerkungen wie "sich in Dubai ohne Kind zu vergnügen" halte ich für ebenso sinn- wie auch respektlos und beschämend übergriffig - bedaure! -
merk würdig

gebucht wurde die Reise über ein Online-Reisebüro. Dann wurde mit dem Reiseveranstalter xyz telefoniert? Der ändert mir nix dir nix sofort die Buchung?
Kenne ich anders !
Wer ist jetzt Vertragspartner?
Die Online-Reisebüros wo ich bis jetzt telefonisch buchte, machten eine Sprachaufzeichnung über die genauen Buchungsmodalitäten.
Bei anrufen beim nachgeschalteten Reiseveranstalter, über Änderungswünsche, wurden diese abgelehnt mit dem Hinweis sie über den Vermittler der Reise vorzutragen.
Kommt mir alles ein wenig komisch vor. Änderungen der Reise sind eigentlich immer möglich, steht in fast allen AGB der Veranstalter. Oft natürlich nur gegen eine entsprechende Gebühr.
Der Reisesicherungsschein kommt eigentlich automatisch bei Online-Buchungen mit der Buchungs-Bestätigung per Mail, ist oft die letzte Seite. -
Und du glaubst jetzt, dass diese Haarspalterei Licht ins Dunkel bringt? Na dann ...
