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Sunexpress (XQ/XG)

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  • vonschmelingV vonschmeling

    Probier es mal mit dem WhatsApp Chat, die sind recht kompetent.

    BCN89B Offline
    BCN89B Offline
    BCN89
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3241

    Per WhatsApp hatte es bei mir zuletzt vor 2 Jahren auch funktioniert. Mittlerweile kann ich den ChatBot leider nicht mehr überlisten.
    Nachdem ich eine Anzeige von SunExpress kommentiert habe, kam der Hinweis, meine Reklamation mittels X zu übermitteln. Das habe ich zwischenzeitlich auch getan, wobei ich keine so großen Hoffnungen habe.

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    • PromehlP Offline
      PromehlP Offline
      Promehl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3242

      Ich hätte eine Frage bzgl. des Fluges XQ254 vom 20.06.2025. Dieser ist am 20.06.2025 um 22:19 gestartet und auf Grund eines technischen Fehlers zurück zum Flughafen Antalya. Nach einiger Zeit sollte der Flug erneut mit der gleichen Maschine starten. Laut Aussage eines Mitreisenden mit türkischer Sprachkenntnis lehnte die Crew dies wohl ab, da die Arbeitszeit (inkl. Rückflug) wohl zu lang gewesen wäre (ob dies richtig ist, kann ich nicht beurteilen). Es wurde eine neue Crew und ein neues Flugzeug organisiert und der Flug startete dann erst um 04:05 am 21.06.2025. Meine Frage ist nun, besteht bei diesem Szenario ein Anspruch auf Entschädigung, da der Flug ja mit über 6 Stunden Verspätung erst in Münster gelandet ist.
      Über eine Einschätzung von euch würde ich mich freuen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3243

        Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        jaykayhamJ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • PromehlP Offline
          PromehlP Offline
          Promehl
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3244

          Danke für die schnelle Antwort, ich dachte das der "Ankunftsflughafen" auch relevant ist, da dieser ja in der EU ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3245

            Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #3246

              Hallo, du kannst aber unter Flugunregelmäßigkeiten eine Beschwerde einreichen: Feedback und Kontaktformular, klick hier

              Flug XQ254

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3247

                Maximaler Komfort ... 😃

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • PromehlP Offline
                  PromehlP Offline
                  Promehl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3248

                  Ich danke euch für die Antworten, dort habe ich bereits den Fall eingereicht. Ich wollte nur vorab klären, ob ggf. bei Ablehnung ich an die SÖP heran treten kann. Ich warte die Antwort mal. Danke für die Tips.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3249

                    Falls eine Absage erfolgt kann auch die SÖP dir nicht mehr sagen als "kein Anspruch".

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • evi27E Offline
                      evi27E Offline
                      evi27
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3250

                      Hallo,

                      ich hatte leider auch diesen Rückflug.
                      Für uns war es eine Pauschalreise gewesen, gebucht bei der TUI.

                      Können wir vielleicht Ansprüche/Reisepreisminderung bei der TUI stellen ?

                      Danke für eure Meinung.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3251

                        Diese Möglichkeit besteht, es gibt 5% des Tagespreises pro Stunde Verspätung ab der fünften. Reich werdet ihr also nicht ... 😏

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.

                          jaykayhamJ Offline
                          jaykayhamJ Offline
                          jaykayham
                          schrieb am zuletzt editiert von jaykayham
                          #3252

                          @vonschmeling sagte:

                          Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.

                          Ja, richtig!😄
                          Aber die Tuerkei hat Ihre eigene "VO (EG)261", ist fast identisch mit der von der EU, nennt sich da aber "SHY-Yolcu"! Und natuerlich gibt es analog zur "SOEP" eine tuerkische Schlichtungsstelle! Also, man kann seine Rechte als Passagier genauso unkompliziert wie in D geltend machen!😄
                          Einfach den Link folgen:
                          https://web.shgm.gov.tr/en/s/3934-how-can-we-help-you

                          LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3253

                            Hatte ich bereits drauf hingewiesen. Und leider muss ich deiner Beurteilung als "unkompliziert" widersprechen (aus eigener Erfahrung!).

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH Offline
                              HABERLINGH Offline
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3254

                              jaykayham ,
                              du brauchst vonschmeling nicht belehren mit „kann seine Rechte“ die Betonung liegt auf „kann“: Was glaubst du wie viele Ansprüche im Sand verlaufen sind...😳

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3255

                                @vonschmeling sagte:

                                Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

                                @jaykayham: Empfehlung: Immer alles was zuvor gepostet wurde lesen!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Günter/HolidayCheckG Offline
                                  Günter/HolidayCheck
                                  Admin Experte Fuerteventura
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3256
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    jaykayham
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3257

                                    Sorry, ich habe direkt auf den Beitrag auf Seite 325 geantwortet ohne die weiteren Antworten die danach kamen (Seite 326) abzuwarten. Daher kam es zur Überschneidung!

                                    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #3258

                                      Da lagen aber schon einige Stunden dazwischen. Was wir hier wollen ist klare Info, die hatte vs gegeben, Haberling hat unterstützt
                                      Wir sind nun eben mal ein Forum und wollen sicher kein unübersichtlicher Chat sein. Darum gehts hier auch!
                                      Aber ok, Haken drunter-- zukünftig bitte einfach vor der Antwort alles lesen.Dankeschön.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        evi27E Offline
                                        evi27
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3259

                                        Hallo,

                                        so wie ich es jetzt sehe, lohnt es sich wohl nicht, sich die Mühe zu machen, um einen geringen Betrag
                                        erstattet zu bekommen, oder ?

                                        Was meint ihr?
                                        Welchen Weg soll ich gehen oder auch nicht ?

                                        Danke für eure Meinungen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3260

                                          Nun, es gibt diese Gesetze ja um Schaden auszugleichen. Rechne dir mal aus welcher Betrag über TUI herauskäme und ob es für alle eine Pizza reicht.
                                          Weiterhin steht dir die Beschwerde gem. türkischer VO offen, entscheiden musst du selbst!

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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