Sunexpress (XQ/XG)
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Probier es mal mit dem WhatsApp Chat, die sind recht kompetent.
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Wenn es brenzlig wird lautet die Durchsage "brace, brace - safety postition" und die cabin crew nimmt diese zuletzt ein nach einer Kontrolle der Paxe.
Ferner wird eine sicherheitsrelevante Durchsage niemals in einer für die Paxe unverständlichen Sprache ausgegeben.
Soweit von mir dazu ...REJBodenheim schrieb:
"Der Ton oder die Lautstärke mag durchaus angebracht gewesen sein, wenn bei Turbulenzen zu erwarten sind und ein paar Hansels (vielleicht außerhalb deines Blickfeldes) noch in den Gängen rumstehen...."Da geschätzt etwa 90% der Passagiere nicht-türkischer Herkunft waren, widerspricht das deiner Aussage hinsichtlich der Sprache. Genau das war eben der Grund für die Besorgnis. Nochmal: Ich bin nicht zum ersten und nicht zum zehnten Mal geflogen, und mir sind die Abläufe einigermaßen geläufig (wenn sicherlich auch nicht so gut wie vielen anderen hier), und genau deshalb beunruhigte mich diese Abweichung der normalen Abläufe. Ich danke allen, die sich meines Problems angenommen und versucht haben zu helfen, aber leider war wohl niemand der Anwesenden mit in der Maschine, was eine spezifische Hilfe unmöglich macht. Trotzdem nochmal danke an alle!
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@kinomann
Ich denke nicht, dass sich da was widerspricht. Natürlich können die Crews Kommandos in ihrer Muttersprache austauschen - z.B. wenn noch ein Pax trotz gegenteiliger Anweisung noch beherzt in der overhead bins kramt. Da wird der Tonfall bisweilen etwas schärfer, das ist aber kein Grund zur Besorgnis für die Fluggäste.
Vielleicht findet sich ja noch ein Mitreisender, der die Anweisung übersetzen kann? Vermutlich war es eine banale aber dringende Maßnahme, die wegen der Turbulenzen (bisweilen auch Kombulenzen genannt
) durchgeführt werden musste. -
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Tatsächlich fülle ich alle Felder aus und achte bei den Anhängen auch auf die passenden Dateiformate und auf die Größen.
Mittlerweile habe ich auch feststellen dürfen, dass ich wohl kein Einzelfall bin:XX Bitte keine Verlinkung zu anderen Bewertungsportalen, Link entferntXX -
Probier es mal mit dem WhatsApp Chat, die sind recht kompetent.
Per WhatsApp hatte es bei mir zuletzt vor 2 Jahren auch funktioniert. Mittlerweile kann ich den ChatBot leider nicht mehr überlisten.
Nachdem ich eine Anzeige von SunExpress kommentiert habe, kam der Hinweis, meine Reklamation mittels X zu übermitteln. Das habe ich zwischenzeitlich auch getan, wobei ich keine so großen Hoffnungen habe. -
Ich hätte eine Frage bzgl. des Fluges XQ254 vom 20.06.2025. Dieser ist am 20.06.2025 um 22:19 gestartet und auf Grund eines technischen Fehlers zurück zum Flughafen Antalya. Nach einiger Zeit sollte der Flug erneut mit der gleichen Maschine starten. Laut Aussage eines Mitreisenden mit türkischer Sprachkenntnis lehnte die Crew dies wohl ab, da die Arbeitszeit (inkl. Rückflug) wohl zu lang gewesen wäre (ob dies richtig ist, kann ich nicht beurteilen). Es wurde eine neue Crew und ein neues Flugzeug organisiert und der Flug startete dann erst um 04:05 am 21.06.2025. Meine Frage ist nun, besteht bei diesem Szenario ein Anspruch auf Entschädigung, da der Flug ja mit über 6 Stunden Verspätung erst in Münster gelandet ist.
Über eine Einschätzung von euch würde ich mich freuen. -
Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.
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Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?
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Hallo, du kannst aber unter Flugunregelmäßigkeiten eine Beschwerde einreichen: Feedback und Kontaktformular, klick hier
Flug XQ254


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Maximaler Komfort ...

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Falls eine Absage erfolgt kann auch die SÖP dir nicht mehr sagen als "kein Anspruch".
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Diese Möglichkeit besteht, es gibt 5% des Tagespreises pro Stunde Verspätung ab der fünften. Reich werdet ihr also nicht ...

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Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.
@vonschmeling sagte:
Jedenfalls nicht gem. VO (EG)261, da weder der Abflugort in der EU liegt noch ein EU LFU betroffen ist.
Ja, richtig!

Aber die Tuerkei hat Ihre eigene "VO (EG)261", ist fast identisch mit der von der EU, nennt sich da aber "SHY-Yolcu"! Und natuerlich gibt es analog zur "SOEP" eine tuerkische Schlichtungsstelle! Also, man kann seine Rechte als Passagier genauso unkompliziert wie in D geltend machen!
Einfach den Link folgen:
https://web.shgm.gov.tr/en/s/3934-how-can-we-help-you -
Hatte ich bereits drauf hingewiesen. Und leider muss ich deiner Beurteilung als "unkompliziert" widersprechen (aus eigener Erfahrung!).

