Arztkosten in Griechenland nicht von der GKV übernommen
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Hallo,
ich war im Juni auf einer griechischen Insel und hatte einen kleinen Unfall mit Schürfwunden und bin zum nächsten Arzt gefahren, der sie gereinigt und verbunden hat. Dafür hat er 130 € berechnet, die ich bar vorstrecken sollte und er versicherte mir, dass meine Krankenkasse die Kosten übernehmen würde, wenn ich die Rechnung einreiche. Bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse und hab ihm auch meine Karte gezeigt. Jetzt habe ich mit der Krankenkasse gesprochen und die meinten, ich hätte die Wahl, dass entweder nach deutschem Satz abgerechnet würde, was so um die 40 Euro seien, oder sie die Rechnung nach Griechenland weiterleiten und dann die kosten erstattet würden, die ein Grieche dort von der Versicherung erstattet bekäme, das dauere aber ein paar Monate.
Das kommt mir alles etwas komisch vor. Ist das wirklich so? Wie sind da eure Erfahrungen?
Danke und Grüße -
Die Kosten die in Griechenland erstattet werden sind vermutlich noch um einiges niedriger als der bei uns veranschlagte Satz der GKV von 40 €. Wahrscheinlich wurdest du doch eher als Privatpatient abgerechnet - oder gleich bei den Ohren genommen , wie man bei uns so schön sagt.
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Krankenversicherungsschutz bei Reisen nach Griechenland
GKV-Spitzenverband
„Nach den europäischen Regelungen ist es vorgesehen, dass die Versicherten mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte Leistungen in Anspruch nehmen. Sie ist auf der Rückseite der deutschen Krankenversichertenkarte zu finden. Wenn der Leistungserbringer in Griechenland diese Karte akzeptiert, werden die entstandenen Kosten zwischen den griechischen und deutschen Träger abgerechnet. Der Versicherte muss allenfalls die in Griechenland vorgesehenen Zuzahlungen leisten.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Leistungserbringer die Kosten in voller Höhe privat in Rechnung stellt. Selbstverständlich werden dann auch weiterhin Arzt- und Medikamentenrechnungen von Versicherten, die in Griechenland Urlaub machen und sich dort behandeln lassen müssen, übernommen. Wichtig ist dabei jedoch, dass die deutschen Krankenkassen dem Versicherten max. den Betrag erstatten dürfen, den die Behandlung bzw. das Medikament in Deutschland gekostet hätte. Deshalb ist es bei jeder Auslandsreise sinnvoll, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.“Kurz und knapp ... an einer Auslandsreiseversicherung kommt man nicht rum, kostet ca. 25 € (für die Familie bei ADAC) und sei froh, dass es nur ein "paar Kratzer" waren - stell dir mal vor, was ein komplizierter Bruch oder schlimmeres gekostet hätte.
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Da ich selbst für die GKV arbeite kann ich die Auskunft nur bestätigen. Für die Restkosten ist die privat abzuschließende Auslandsreisekrankenversicherung zuständig. Das die in jedem Fall abzuschließen ist, sollte inzwischen jedem geläufig sein.
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Womöglich besteht bereits ein Versicherungsschutz (ADAC) und weiß Schiriki das noch nicht?
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Nein, sie/er hat es villeicht nicht wahrgenommen als Abschluss einer Versicherung - soll ja vorkommen ...

