Playstation in die Türkei mitnehmen
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Ich fliege in wenigen Wochen wieder mal in die Türkei.
Dieses mal nach kayseri wo ich meine Wurzeln habe.
Nun möchte ich eine sony playstation 3 Spielekonsole mitnehmen die ich dort verschenken will.
Wie soll ich die denn am besten einpacken? Alles in den großen koffer tun oder gehören die 2 dazugehörigen Controller mit eingebauten akku ins Handgepäck?
Ich frage dies weil ich weiß das dinge wie e-zigaretten und powerbanks im Handgepäck befördert werden müssen. Gilt das auch für Controller? Oder generell für alles mit akku?Falls es wichtig ist, ich fliege mit Pegasus
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Punkt 9.5.2 sowie 9.5.4 der AGB gibt dir Auskunft, welche Art von Akkus du wie und in welcher Menge mitführen kannst. Es hier aufzuführen wäre zu umfangreich.
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Ich gehe davon aus das du die agb's von Pegasus meinst. Wo genau finde ich diese? Bin grad auf der Seite aber werde nicht fündig
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Ich gehe davon aus das du die agb's von Pegasus meinst. Wo genau finde ich diese? Bin grad auf der Seite aber werde nicht fündig
@osmanischer-****** sagte:
Ich gehe davon aus das du die agb's von Pegasus meinst. Wo genau finde ich diese? Bin grad auf der Seite aber werde nicht fündig
Da die AGB Vertragsbestandteil sind sollte man sie eigentlich schon vor Vertragsabschluss kennen ...... sonst kann es u.U. böse Reinfälle geben.
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Vielleicht weiß man aber bei Vertragsschluss noch nicht so genau, was man alles mitnehmen möchte ... insofern ist die Nachfrage ja wohl nicht verwerflich?!
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@vonschmeling
dein Beitrag ist aber dennoch wie so viele tausende vorher völlig unnötig und nicht mal sekundär hilfreich.
Die AGB hat man bei Vertragsabschluss, kann in ihnen lesen was man kann und darf ebenso wie das was man nicht kann und nicht darf. Und es steht immer das gleiche drin, egal ob man vor Vertragsabschluss weiss was man mitnehmen will oder erst danach. -
Jau, dein Beitrag ist natürlich um Längen hilfreicher und war ganz und gar unentbehrlich!

Übrigens sind die Vorschriften zu Batterien im Gepäck bei allen Airlines dieselben ... -
@osmanischer-****** sagte:
Ich gehe davon aus das du die agb's von Pegasus meinst. Wo genau finde ich diese? Bin grad auf der Seite aber werde nicht fündig
Da die AGB Vertragsbestandteil sind sollte man sie eigentlich schon vor Vertragsabschluss kennen ...... sonst kann es u.U. böse Reinfälle geben.
@jlechtenboehmer sagte:
Da die AGB Vertragsbestandteil sind sollte man sie eigentlich schon vor Vertragsabschluss kennen ...... sonst kann es u.U. böse Reinfälle geben.
Wer zur Hölle liest vor Buchung eines Flugtickets die Agb der Airline ? Einer von tausend vielleicht.
Anruf oder Email und fragen was erlaubt ist bei der Airline , das finde ich wesentlich einfacher. -
Richtig Michl, ich lese vor Buchung auch maximal Punkte, die mir vorher als relevant erscheinen bezüglich meiner zu der Zeit bewußten Fragen und Ansprüche, lerne aber bestimmt nicht den ganzen Driss auswendig in Hinblick auf später eintretende mögliche Wünsche. Sollte im Nachhinein etwas auftreten, was vorher nicht abzusehen war und die von mir akzeptierten AGB dem zuwiderstehen, habe ich schlicht Pech gehabt und muß mich dementsprechend anpassen.
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Zumal die Vorschrift bezüglich der Akkus und Batterien nicht spezifisch eine der Pegasus AGB ist sondern eine der IATA ...
Sicherlich liest der Herr Lechtenböhmer die auch immer vor jeder Buchung ...
.
Spass beiseite, dieses reflexhafte "lies deine Verträge" mag zuweilen angebracht sein, an dieser Stelle war´s einfach nur blöd. -
Ich bin ja auch der Meinung, daß die Vertragsmündigkeit bei uns auf dem absteigenden Ast ist, weil sich immer mehr auf den Pfad der Selbstentmündigung begeben und lieber fremdbestimmen lassen, aber irgendwo sind der Voraussehbarkeit relevanter Betragsbestandteile halt auch Grenzen gesetzt. Dann muß man halt einfach nochmal nachlesen, ggfs. für die vorher angenommenen Pflichten geradestehen und sich damit arrangieren.
Allerdings bin ich ganz beim Michl, hier bekommt man öfter vermittelt, daß AGB Indien und Pakistan versöhnen und den Welthunger abschaffen könnten, man sie aber zumindest auswendig gelernt haben sollte

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Zumal die Vorschrift bezüglich der Akkus und Batterien nicht spezifisch eine der Pegasus AGB ist sondern eine der IATA ...
Sicherlich liest der Herr Lechtenböhmer die auch immer vor jeder Buchung ...
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Spass beiseite, dieses reflexhafte "lies deine Verträge" mag zuweilen angebracht sein, an dieser Stelle war´s einfach nur blöd.@vonschmeling sagte:
Sicherlich liest der Herr Lechtenböhmer die auch immer vor jeder Buchung ...
.Nein, tut er nicht - weil bei ihm in der Regel alles „Standard“ ist : ein Flug wie der andere. Aber in Sonderfällen, wenn eben doch mal was aus der Reihe tanzt (im letzten Urlaub , FTI/Small Planet, der Kinderwagen für den Enkel) sehe ich zunächst in die AGB und habe Klarheit.
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@jlechtenboehmer sagte:
Da die AGB Vertragsbestandteil sind sollte man sie eigentlich schon vor Vertragsabschluss kennen ...... sonst kann es u.U. böse Reinfälle geben.
Wer zur Hölle liest vor Buchung eines Flugtickets die Agb der Airline ? Einer von tausend vielleicht.
Anruf oder Email und fragen was erlaubt ist bei der Airline , das finde ich wesentlich einfacher.@wiener-michl sagte:
Wer zur Hölle liest vor Buchung eines Flugtickets die Agb der Airline ? Einer von tausend vielleicht.
Anruf oder Email und fragen was erlaubt ist bei der Airline , das finde ich wesentlich einfacher.Auch ich lese wie geschrieben i.d. R. die AGB nicht. Allerdings bezweifle ich , im Falle einer Streitigkeit einen Vorteil zu erwirken mit der Aussage „Aber Frau Müller-Lüdenscheid hat mir doch am Telefon gesagt....“ wenn die schriftlich vorliegenden AGB etwas anderes belegen.
Einfach ist eben nicht zwingend in jedem Falle auch besser. -
Es geht nicht um eine Auskunft von Frau Müller-Lüdenscheid, es geht um eine sicherheitsrelevante Vorschrift, die man jederzeit einfach auch googlen kann. Der osmanische Deibl hat sich für´s hier fragen entschieden, der Hinweis auf die AGB als Pflichtlektüre entbehrt so ziemlich jeder Relevanz.
Wie dem auch sei - ich frage mich vielmehr, ob ich Spielekosolen im Aufgabegepäck transportieren würde? -
Ich bin ja auch der Meinung, daß die Vertragsmündigkeit bei uns auf dem absteigenden Ast ist, weil sich immer mehr auf den Pfad der Selbstentmündigung begeben und lieber fremdbestimmen lassen, aber irgendwo sind der Voraussehbarkeit relevanter Betragsbestandteile halt auch Grenzen gesetzt. Dann muß man halt einfach nochmal nachlesen, ggfs. für die vorher angenommenen Pflichten geradestehen und sich damit arrangieren.
Allerdings bin ich ganz beim Michl, hier bekommt man öfter vermittelt, daß AGB Indien und Pakistan versöhnen und den Welthunger abschaffen könnten, man sie aber zumindest auswendig gelernt haben sollte

@doc3366 sagte:
Allerdings bin ich ganz beim Michl, hier bekommt man öfter vermittelt, daß AGB Indien und Pakistan versöhnen und den Welthunger abschaffen könnten, man sie aber zumindest auswendig gelernt haben sollte

Ich bekenne, mich zu den Wichtignehmern von Vertragsinhalten zu zählen, erinnere aber auch häufig daran, dass sie sich von den 10 Geboten deutlich unterscheiden.
Zudem ist es für mich ein Unterschied, ob jemand empört feststellt, dass seine Entscheidung statt nach Rhodos lieber doch auf die Hallig reisen zu wollen Kosten verursacht oder nach den Bedingungen nicht ganz alltäglicher Gepäckinhalte fragt.
Ganz richtig - wenn einer seine AGB nicht gelesen hat und von Stornogebühren völlig überrascht wird, sollte er tunlichst schweigen und latzen ... !
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Dieses herum gestreite von euch ist echt hilfreich *Sarkasmus off *
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Das ist hier völlig normal, ich habe mich inzwischen auch daran gewöhnt!
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Das ist hier völlig normal, ich habe mich inzwischen auch daran gewöhnt!
@Osmanischer_Teufel
Immerhin solltest Du nach der Lektüre des von nate1 verlinkten Absatzes der AGBs jetzt aufgeklärt und Deine Frage beantwortet sein.
Womit dieser Thread seinen Sinn erfüllt hätte und wir abschließen können.

LG
Sokrates