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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1261

    @Vive la France
    In der gegenwärtigen Situation gibt es leider keine Fristen, die irgendwelche Ansprüche entfalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Vive la FranceV Offline
      Vive la FranceV Offline
      Vive la France
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1262

      Hallo vs,

      so ich habe gestern einen email an der RB mit der Bitte um Weiterleitung an der RV, es ist ein wenig zusammengebastelt (mein Mann war in die Uni, außerdem habe ich schon angedeutet dass ich über mein Deutsche grammatische Fehler stehe🤪)

      hier im Auszug:

      Ich möchte Sie bitten, ganz offiziell FTI mitzuteilen dass ich um Zahlungsaufschub bitte.

      Ich möchte noch warten ob die Reise nicht doch noch durchgeführt werden kann und erklärt daher auch keinen Rücktritt vom Reisevertrag und bitte nur um eine Möglichkeit die Restzahlung hinauszuzögern.

      Ich erhebe hiermit ausdrücklich eine Unsicherheitseinrede (Paragraph 321 BGB), da ich befürchten muss, dass FTI der Leistung nicht erbringen kann.

      Nach der aktuelle Stand der Lage wird der Hotel erst am 1. Juli 2020 aufmachen, Beginn meine Reise ist aber der 27.6.2020.

      Bitte senden Sie mir eine Bestätigung.

      ist es so okay?

      zusätzlich habe ich der CC Unternehmen mit dem ich die Reise bezahle angerufen, der Sachverhalt erklärt und sie meinten es gäbe 2 Möglichkeiten die erste, mein CC Limit ist zu niedrig und der Zahlung wird nicht akzeptiert (fällt aus) die zweite, ich lasse meine Karte für ein Paar Tagen sperren, habe ich gemacht. Es kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.

      Was meinst Du (ihr) okay so?

      ich hoffe bald zu wissen ob der Hotel aufmacht, weil ich will verreisen, ich will nur nicht 14/15 k bei FTI haben falls es doch nicht wird.

      Schöne Wochenende

      Nadine

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      • OliverQ121171O Offline
        OliverQ121171O Offline
        OliverQ121171
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1263

        @Nadine: ich vermute VS wird sich sicherlich auch bald nochmals hierzu äußern. Allerdings hat Sie gestern im anderen Thread zum Thema KK-Sperrung etwas sehr aufschlußreiches geschrieben. Du sperst Deine KK, womit der RV nicht abbuchen kann, dies obschon Du bei Vertragsabschluss diese Zahlmöglichkeit gewählt hast. Somit verhälst Du Dich hier, zumindest meiner Meinung nach, nicht korrekt. Dies kann und wird vermutlich zur Folge haben, dass Du zumindest eine Mahnung erhälst, oder im worst case auch eine Kündigung des RV. Dies hätte dann den Umkehrschluss, dass Deine Reise storniert wird weil Du Dich nicht vertragskonform verhalten hast. Somit Anzahlung futsch !
        Wie gesagt, so meine Vermutung, aber VS wird dies bestimmt nochmals besser erläutern. Trotzdem einen schönen Samstag !

        wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Vive la FranceV Offline
          Vive la FranceV Offline
          Vive la France
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1264

          @ Oliver,

          ja mit der CC Sperrung bin ich ein wenig unsicher, dies war ein Rat mein RB damit FTI nicht so früh abbuchen kann. Ich warte auf Frau von Schmelling 😎 Rat, der Sperrung kann ich jederzeit rückgängig machen.

          Ich wünsche ich hätte woanders gebucht wo der Restzahlung nach hinten verschoben worden ist.

          Die auch eine schöne (verregnete) Samstag

          Nadine

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • heike-2110H Offline
            heike-2110H Offline
            heike-2110
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1265

            @ Vive la France

            Wir wollten unsere KK auch sperren lassen, aber mir wurde bei der Bank gesagt, dass der RV trotzdem das Geld abbuchen kann, weil er schon mit der ersten Zahlung die Erlaubnis dazu hatte, das Geld anzufordern. Also darf er die zweite Zahlung auch kassieren, egal, ob du die KK sperren lässt, sie als verloren meldest oder was auch immer. Das gleiche wurde mir noch von einer Bekannten bestätigt, die auch die KK sperren lassen wollte, allerdings bei einer anderen Bank.

            Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • heike-2110H heike-2110

              @ Vive la France

              Wir wollten unsere KK auch sperren lassen, aber mir wurde bei der Bank gesagt, dass der RV trotzdem das Geld abbuchen kann, weil er schon mit der ersten Zahlung die Erlaubnis dazu hatte, das Geld anzufordern. Also darf er die zweite Zahlung auch kassieren, egal, ob du die KK sperren lässt, sie als verloren meldest oder was auch immer. Das gleiche wurde mir noch von einer Bekannten bestätigt, die auch die KK sperren lassen wollte, allerdings bei einer anderen Bank.

              Vive la FranceV Offline
              Vive la FranceV Offline
              Vive la France
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1266

              Hallo Heike,

              dass ich das Geld FTI immer noch schulde selbst wenn mein CC gesperrt ist, steht außer Frage. Mein CC Unternehmen würde aber niemals 11.000€ bezahlen wenn mein Karte gesperrt ist.

              Vielleicht ist es bei dir und deine Freunde anders und ihr habt die CC von eure Bank, wo Geld auf der Konto ist, solche Karten habe ich auch, in dem Fall aber habe ich mein Miles and More Master Card (Bank im Hintergrund ist die DKB, da habe ich aber kein Konto) benutzt weil Ich Versicherungen enthalten habe , etc... aber da ist kein Geld dahinter, es wird monatlich von mein Bankkonto abgebucht.

              schöne Wochenende

              Nadine

              immer schön die Abstände halten,

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Boba14B Offline
                Boba14B Offline
                Boba14
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1267

                Hallo,
                danke für eure bisherigen Antworten. Da Alltours alle Flugreisen bis zum 25.06. abgesagt habe, hoffe ich, dass andere Veranstalter nachziehen.
                Ich habe noch ein paar Frage zu XFTI. Bis wann und in welcher Form müsste die Stornierung eingereicht werden? Zu wem? HC oder XFTI?
                Also reicht es wenn bei uns Abflug der 24.06.2020 und ich bis zum 30. Tag vor Abreisebeginn (bin mir nicht sicher ob das dann der 24.05 oder 25.05. ist) per Email storniere?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Marco_GerhardtM Offline
                  Marco_GerhardtM Offline
                  Marco_Gerhardt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1268

                  Na, wenn dein Abflug am 24.06. ist sollte die Stornierung maximal am 24.05. erfolgen. Da der 24.05. aber auf einen Sonntag fällt, hättest du heute am 23.05. Stornieren müssen. Das ganze natürlich Schriftlich per Einschreiben, weil das Datum des Poststempel zählt.
                  Du kannst es aber auch per Mail versuchen, ob dies bei einer Kündigung anerkannt wird, liegt im Ermessen des Vertragspartners.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1269

                    @Boba14
                    Wenn du über HC Reisebüro gebucht hast ist das dein Kontakt.
                    Da bei Stornierungen immer nur Werktage (mit unterschiedlicher Würdigung) genannt werden mach es lieber früher (ändert ja nix am Forderungsbetrag) als zu spät.

                    @Vive la France
                    Dann ist jetzt in der Tat der Zeitpunkt erreicht um einer Zahlung zu widersprechen mit Argumentation der Unsicherheitseinrede gem. § 321BGB.
                    Vermutlich beeindruckt das die Betroffenen nicht, aber du sicherst dir damit einen Anspruch im Falle einer streitigen Einigung.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @Boba14
                      Wenn du über HC Reisebüro gebucht hast ist das dein Kontakt.
                      Da bei Stornierungen immer nur Werktage (mit unterschiedlicher Würdigung) genannt werden mach es lieber früher (ändert ja nix am Forderungsbetrag) als zu spät.

                      @Vive la France
                      Dann ist jetzt in der Tat der Zeitpunkt erreicht um einer Zahlung zu widersprechen mit Argumentation der Unsicherheitseinrede gem. § 321BGB.
                      Vermutlich beeindruckt das die Betroffenen nicht, aber du sicherst dir damit einen Anspruch im Falle einer streitigen Einigung.

                      Vive la FranceV Offline
                      Vive la FranceV Offline
                      Vive la France
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1270

                      @ vschmeling
                      Danke für den Antwort ich habe offiziell um Zahlungsaufschub gebeten. (Siehe meine Posting davor)
                      In Punkto CC sperren um den Zahlung zu blockieren, meine ich verstanden zu haben dass es keine gute Idee ist, soll ich meine CC am Montag entsperren lassen? Ich weiß dass es sofort problemlos gemacht wird.
                      dir ein schönen stressfreien Sonntag

                      nadine

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH Offline
                        HABERLINGH Offline
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1271

                        Hallo Nadine mach das mal😊

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1272

                          @Vive la France
                          Führe Einrede mit Unsicherheitserklärung gem. §321 BGB und gebe gleichzeitig zur Kenntnis, dass eine Belastung deiner cc bis auf weiteres nicht gestattet sein wird.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH HABERLING

                            Hallo Nadine mach das mal😊

                            Vive la FranceV Offline
                            Vive la FranceV Offline
                            Vive la France
                            schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
                            #1273

                            Guten Morgen,
                            Ich hatte gerade einen Anruf von meinem Reisebüro die mir sagte dass FTI sich keinen Millimeter bewegt und nicht einverstanden ist, mir einen Zahlungsaufschub zu gewähren ist. Sie werden also die 11.582 € am 28. ab buchen, wohl wissend dass ich am 27. nicht im Hotel gehen kann weil der Hotel am 1. Juli aufmacht.
                            Ich finde das natürlich frech und ich habe gesagt gut dann buchen Sie ab aber dann werden sie den Vertrag stornieren müssen weil sie der nicht erfüllen können, Da sagte mir die Leiterin der Reisebüro ja, mmmhhh, das wäre nicht ganz so sicher weil es nur ein Hotel Buchung wäre.
                            Ich weiß nicht genau was ich tun soll.
                            Muss FTI den Vertrag stornieren? Oder können Sie sich auf höhere Gewalt oder weiß der Geier was?

                            Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1274

                              Selbstverständlich ist der Vertrag hinfällig wenn er wegen des geschlossenen Hotels nicht erfüllt werden kann.
                              Andere Reisedaten bedeuten neuer Vertrag, den kannst du annehmen oder ablehnen. Die Entscheidung hast du ja bereits getroffen.
                              Mit der Nur-Hotel Buchung haben deine Ansprüche nicht das Geringste zu tun, das ist nur ein Thema bei der Kundengeldabsicherung.
                              Sorry, aber die Ansprechperson im RB ist scheints auch nicht die hellste Kerze auf der Torte!?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mahue001M Offline
                                mahue001M Offline
                                mahue001
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1275

                                Genauso stur habe ich FTI auch kennen gelernt. Obwohl der Flug nicht stattfand und das Hotel geschlossen war, habe ich die Reiseabsage erst erhalten, als ich längst wieder zu Hause hätte sein müssen. Dann schneite irgendwann mal ein Gutschein rein, dann war der 2.Mai und ich habe den Antrag auf Rückerstattung gestellt, mitten in der Nacht. Dass ich mit dem Ausfall der Reise am Tag des geplanten Abfluges am 4.4. FTI nach geltendem Recht in Verzug gesetzt hatte, schien sie nicht zu interessieren. Vor kurzem habe ich dann zwar Endlich mein Geld zurück gekriegt, ich habe aber das Gefühl, dass man nur abgewartet hat, bis klar war, dass die EU Kommission nicht einknickt. In dieser Krise scheint der Ruf dem RV nicht mehr wichtig zu sein. Da scheint es nur noch um Euronen zu gehen - selbst geltendes Recht scheint nicht zu zählen - ich werde sicher keine FTI Buchung mehr vornehmen; es scheint RV zu geben, die kulanter mit ihren Kunde umgehen. Ach übrigens, die Kreditkarten Bank hat mir auf meinen Chargeback Antrag - es war ja lange nicht sicher, ob ich Geld zurück kriegen würde und FTI war längst in Verzug - auch nur eine Eingangsbestätigung gesandt; mehr nicht, aber das Verfahren hat sich mittlerweile ja erledigt. Auch hier werde ich einen Partnerwechsel vornehmen - wahrscheinlich wird es gar nicht so einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen - zu viel Spreu zu Zeiten von Corona! Ich kann nur raten bei allem hartnäckig zu bleiben und geduldig, aber rechtlich hart.

                                altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mahue001M mahue001

                                  Genauso stur habe ich FTI auch kennen gelernt. Obwohl der Flug nicht stattfand und das Hotel geschlossen war, habe ich die Reiseabsage erst erhalten, als ich längst wieder zu Hause hätte sein müssen. Dann schneite irgendwann mal ein Gutschein rein, dann war der 2.Mai und ich habe den Antrag auf Rückerstattung gestellt, mitten in der Nacht. Dass ich mit dem Ausfall der Reise am Tag des geplanten Abfluges am 4.4. FTI nach geltendem Recht in Verzug gesetzt hatte, schien sie nicht zu interessieren. Vor kurzem habe ich dann zwar Endlich mein Geld zurück gekriegt, ich habe aber das Gefühl, dass man nur abgewartet hat, bis klar war, dass die EU Kommission nicht einknickt. In dieser Krise scheint der Ruf dem RV nicht mehr wichtig zu sein. Da scheint es nur noch um Euronen zu gehen - selbst geltendes Recht scheint nicht zu zählen - ich werde sicher keine FTI Buchung mehr vornehmen; es scheint RV zu geben, die kulanter mit ihren Kunde umgehen. Ach übrigens, die Kreditkarten Bank hat mir auf meinen Chargeback Antrag - es war ja lange nicht sicher, ob ich Geld zurück kriegen würde und FTI war längst in Verzug - auch nur eine Eingangsbestätigung gesandt; mehr nicht, aber das Verfahren hat sich mittlerweile ja erledigt. Auch hier werde ich einen Partnerwechsel vornehmen - wahrscheinlich wird es gar nicht so einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen - zu viel Spreu zu Zeiten von Corona! Ich kann nur raten bei allem hartnäckig zu bleiben und geduldig, aber rechtlich hart.

                                  altlöwin63A Offline
                                  altlöwin63A Offline
                                  altlöwin63
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #1276

                                  xxx Beitrag und Zitat getrennt xxx

                                  @mahue001 sagte:

                                  Genauso stur habe ich FTI auch kennen gelernt.

                                  Ich, wie so viele andere auch. Habe Ihnen dann aber Hilfestellung zur baldigen Rückzahlung gegeben.

                                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Vive la FranceV Offline
                                    Vive la FranceV Offline
                                    Vive la France
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1277

                                    @ Altlöwin

                                    meinst das mit der Anwalt wenn du sagst Hilfestellung?

                                    nadine

                                    altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Vive la FranceV Vive la France

                                      @ Altlöwin

                                      meinst das mit der Anwalt wenn du sagst Hilfestellung?

                                      nadine

                                      altlöwin63A Offline
                                      altlöwin63A Offline
                                      altlöwin63
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1278

                                      Ja, von da an gings ziemlich schnell mit der Erstattung meiner Euronen.

                                      "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                                      (Zitat Horst Seehofer-2015)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1279

                                        Es haben etliche Betroffene Rückzahlungen von FTI bereits erhalten ganz ohne anwaltliche Einwirkung!

                                        Hier geht es ferner nicht um den Sachverhalt Erstattung sondern um die Frage, ob der Reisepreis in Anbetracht der Unsicherheit betreffend die mängelunbehaftete Durchführbarkeit der Reise noch geschuldet ist und die Belastung damit gerechtfertigt.

                                        Ich würde das im Falle Vive la France ganz klar verneinen.
                                        Das gebuchte Hotel empfängt die Gäste nicht am Tage der Anreise und damit ist der Vertrag hinfällig. Schließlich sind An- und Abreisetage wesentliche Vereinbarung des Reisevertrages und können nicht geändert werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners.
                                        Ein Anspruch auf den restlichen Betrag ist seitens des Veranstalters FTI demnach überhaupt nicht darstellbar, weshalb mich eine tatsächliche Belastung außerordentlich verwundern würde.

                                        Man sollte Sachverhalte schon präzise von einander trennen, auch wenn der Wunsch FTI mit 💩zu bewerfen übermächtig erscheinen mag ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          charlie634
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1280

                                          Auch bei uns ist vor ein paar Tagen die Rückzahlung auf dem Konto eingegangen, war immerhin für 6 Personen Fernreise fast fünfstellig, will damit ausdrücken, jetzt ist uns doch ein kleiner Stein vom Herzen gefallen...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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