FTI Teil II
-
HC/XFTI stornieren Reise OHNE Begründung
Reise Portugal Ende August, Porto. Identische Reisen ( Flüge/Hotels) sind problemlos buchbar,
keine Probleme bei Einreise Portugal durch Corona, keine Quarantäne.
Sowohl HC als auch FTI telefonisch nicht erreichbar.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Veranstalter einfach
OHNE jegliche Begründung eine Reise ( vor Monaten gebucht,
und komplett bezahlt !) jetzt 4 Wochen vor Abreise so einfach stornieren ? -
Unter der Begründung der Nichterbringbarkeit der gebuchten Leistungen.
Der Umstand, dass die Reise noch angeboten wird ist kein Indiz für die Durchführbarkeit. -
Unter der Begründung der Nichterbringbarkeit der gebuchten Leistungen.
Der Umstand, dass die Reise noch angeboten wird ist kein Indiz für die Durchführbarkeit.Aber der Veranstalter muß doch erklären, WORIN die "Unerbringbarkeit" der Leistung begründet ist ?
Weder in der EMail von HC, noch in der Stornomittelung/Rechnung ist irgend ein Grund genannt
worden.Sie auch FTI AGBs Punkt 4 1 - 5
Sonst könnte ja jeder Veranstalter (egal ob Preisänderung oder sonstwas) nach
Belieben Verträge stornieren. Es ist ein ReiseVERTRAG zu Stande gekommen,
der Veranstalter hat angeboten, und ich habe dieses Angebot verbindlich
angenommen,ich habe die Schriftliche Bestätigung erhalten,
bereits vor mehreren Monaten, und bereits kompl. bezahlt.Das kann nicht sein...
-
@municipalx
Doch, zur Zeit ist das verbreitet so mit der unbegründeten Absage - häufig liegt es an den Flügen.
Da die Veranstalter eh nur Schadensbegrenzung betreiben und praktisch nichts verdienen verzichten sie auf Alternativangebote.
Du kannst dich aber selbst drum kümmern, z.B. die Bereitschaft signalisieren andere Flugtage zu nehmen.
Das hat schon bei einigen FTI Kunden funktioniert (und auch bei TUI Absagen).
Falls du das nicht willst muss FTI den Reisepreis herausgeben.
Da der Reisetermin erst in 4 Wochen liegt kommt eine Schadenersatzforderung wegen Kurzfristigkeit der Absage nicht in Betracht.Tatsächlich entscheiden LVU und Hotelbetriebe momentan im Minutentakt - der Veranstalter ist nur der Überbringer der schlechten Nachrichten.
Selbstverständlich ist ein Vertrag zur Erfüllung beiderseitiger Verpflichtungen gedacht. Wenn aber nun die Flüge kurzfristig gestrichen werden oder das Hotel beschließt nicht zu öffnen, wird FTI seinerseits vergeblich mit Verträgen wedeln, die ja ebenfalls unerfüllt bleiben ...
-
@municipalx
Doch, zur Zeit ist das verbreitet so mit der unbegründeten Absage - häufig liegt es an den Flügen.
Da die Veranstalter eh nur Schadensbegrenzung betreiben und praktisch nichts verdienen verzichten sie auf Alternativangebote.
Du kannst dich aber selbst drum kümmern, z.B. die Bereitschaft signalisieren andere Flugtage zu nehmen.
Das hat schon bei einigen FTI Kunden funktioniert (und auch bei TUI Absagen).
Falls du das nicht willst muss FTI den Reisepreis herausgeben.
Da der Reisetermin erst in 4 Wochen liegt kommt eine Schadenersatzforderung wegen Kurzfristigkeit der Absage nicht in Betracht.Tatsächlich entscheiden LVU und Hotelbetriebe momentan im Minutentakt - der Veranstalter ist nur der Überbringer der schlechten Nachrichten.
Selbstverständlich ist ein Vertrag zur Erfüllung beiderseitiger Verpflichtungen gedacht. Wenn aber nun die Flüge kurzfristig gestrichen werden oder das Hotel beschließt nicht zu öffnen, wird FTI seinerseits vergeblich mit Verträgen wedeln, die ja ebenfalls unerfüllt bleiben ...
Buchung ist:
24.-31.8. Flüge mit TAP von München nach Porto (Zwischenlandung in Lissabon) mehrere Flüge am Tag buchbar!
Hotel DOM HENRIQUE, Porto , öffnet am 1. August, ist buchbar !"Selbstverständlich ist ein Vertrag zur Erfüllung beiderseitiger Verpflichtungen gedacht. Wenn aber nun die Flüge kurzfristig gestrichen werden oder das Hotel beschließt nicht zu öffnen..."
Dem ist eben nicht so.
Aber, vor allen Dingen, diese Stornierung OHNE ANGABE von jeglichen Gründen !
P.S.
"Da die Veranstalter eh nur Schadensbegrenzung betreiben und praktisch nichts verdienen verzichten sie auf Alternativangebote."Und dieses nichts verdienen enthebt FTI von jeder Vertragserfüllungs-Pflicht ?
Und ist es nicht an FTI, dem Kunden zumindest Alternativen anzubieten ???
-
@ vonschmeling
P.P.S. Zusätzlich hatte ich bei dieser Buchung einen HC Reisegutschein über 100,-- Euro
(zahlbar nach Reiseantritt) genutzt,
der auch anerkannt und bestätigt wurde.
DER ist jetzt ( auf meiner HC Account-Seite VERSCHWUNDEN . ? -
den Gutschein gibts ja nur nach durchgeführter Reise ausgezahlt.....
Lese nochmal den Beitrag von vonschmeling! -
Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
-
@munic auch meine 4wöchige Reise wurde storniert ohne Begründung und das 4 Tage vor Abflug. Es werden keine Alternativen angeboten die Veranstalter haben zu tun alle Reisen zu prüfen. Selbst auf eigene vorgeschlagenen Alternativen kann nicht reagiert werden. Klar ist der Gutschein 100€ von HC verschwunden, der wird ja erst nach erfolgter Reise ausgezahlt und diese findet ja nicht statt. Was ändert es an der Tatsache wenn dir der Grund der Stornierung mitgeteilt wird,sei doch froh das du Zeit hast eine Alternative zu finden,das war mir so kurzfristig nicht mehr möglich.
-
@municipalx
Natürlich entbinden die Umstände nicht automatisch von der Vertragserfüllung, allerdings unterbleiben Alternativangebote zur Zeit weitestgehend, da auch die wiederum von Unwägbarkeiten getroffen werden können.
Ich hab ferner schon wiederholt erklärt, dass die scheinbare Verfügbarkeit von Flügen auf Verbraucherebene (EPV) nicht gleichbedeutend ist mit der Verfügbarkeit zur Produktion einer Pauschalreise. Gleiches gilt für Hotelbetten - im Zweifel kannst du ja alles individuell buchen - wenn das dann funktioniert.Es ist übrigens nicht sonderlich zielführend, sich hier auf der Forenebene zu echauffieren - besser investierst du die Energie in einen Vortrag beim Reisebüro. Sofern FTI einen Grund angibt wird HC ihn dir weiterleiten.
Und ja - richtig! - keine Reise kein Gutschein, das ist also kein "mysteriöses Verschwinden" ...
-
Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
@shippysly sagte:
Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.
Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ...

-
Ich persönlich würde klagen, rate es aber natürlich niemanden.
Denn alles auf Corona abwälzen zu wollen, dass erscheint mir mittlerweile zu "billig". Daher wären es nicht die monetären Interessen die mich treiben...
Aber das gehört hier nicht hin.
-
@shippysly
Die Absage ist im rechtlichen Sinne nicht "kurzfristig" erfolgt, insofern ist eine erfolgreiche Klage wenig wahrscheinlich.
Vielleicht verfügst du über eine mitwirkungsaffine Rechtschutzversicherung und magst dir daher eine prinzipielle Haltung erlauben - ich halte es jedenfalls für korrekt auf die Risiken hinzuweisen.Ferner geht es gar nicht darum, irgend etwas "abzuwälzen", stattdessen dürfte FTI selbst ein sehr vitales Interesse daran haben, die Reise wenn möglich durchzuführen - nur eben nicht um jeden Preis.
Mir geht es persönlich gegen den Strich, wenn stets Unwillen bzw. Willkür unterstellt wird, zweifellos wird FTI darlegen können, weshalb die Reise des municipalx eben nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.
Bestehen dann Zweifel an der Darlegung kann man immernoch die Keule auspacken. -
@shippysly sagte:
Es geht @municipalx ja um die Frage ob so eine Stornierung ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Dieses ist ganz klar zu verneinen, da selbst wenn sich FTI auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beruft, diese benannt werden müssen.Die Begründung wird mit Sicherheit nachgereicht.
Da das Hotel geöffnet hat, Flüge verfügbar sind wird es meiner Ansicht nach sehr schwer dieses aufrecht zu erhalten.
Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.
Daher würde ich auf Durchführung bestehen und auch den Klageweg zwecks Schadensersatz beschreiten (wenn es sich auf Grund des Reisepreises lohnt).
Von einer Klage würde ich entschieden abraten, selbst mangels Spruchpraxis. Darlegung bereits geliefert ...

@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - die Verfügbarkeit für Endkunden muss nicht bedeuten, dass Veranstalter Zugriff auf die Vakanzen haben.
Natürlich haben sie auch sie Zugriff darauf, ggfs. nur nicht zu ihnen genehmen Konditionen. Was allerdings keine Begründung darstellt, klar umrissene Vertragsvorgaben außer Kraft zu setzen.
Man muß den Veranstaltern auch nicht aufgrund der jetzigen Krise bei jeder ihrer Handhaben beispringen, unternehmerische Risiken treffen alle Branchen und so sie denn das Risiko eingehen, weiterhin zu produzieren und anzubieten, haben auch sie sich an die Vetragsbedingungen zu halten. Das mußten die Verbraucher in plüschigeren Zeiten der Veranstalter auch und konnten die mal nicht eben ihrem Gusto entsprechend umgestalten, wenn es z. B. die private ökonomische Situation entlasten hätte können.
-
Die Vertragsbedingungen lauten nun mal eben nicht "Mach´s um jeden Preis", und das hat mit der Krise herzlich wenig zu tun.
-
Es besteht nicht nur die Möglichkeit der Klage wg. Kurzfristigkeit....
Wenn ich etwas Absage, dann nur unter Angabe von Gründen, die sofort und klar kommuniziert.
Nicht erst wenn irgendjemand nachfragt, komme ich aus meinem Häuschen und argumentiere.Und ob hier irgendwem persönlich etwas gegen den Strich geht, das ist für die Argumentation nicht zielführend und beeindruckt nicht im geringsten.

DsiIm übrigen bin ich bei dir, das auf Risiken hingewiesen werde sollte. Daher ja auch meine Aussage, dass ich persön
-
vonschmeling, nee,, die Vertragsbedingungen lauten, das Beschlossene innert vernünftiger Rahmen zu liefern. Im hier vorliegenden Falle sind sowohl Flüge als auch Zimmer noch verfügbar und auch ein Transfer sollte für einen Veranstalter kein Hoax sein, so er denn vereinbart wurde. Es wird weder verlangt, einen Privatjet zu leasen, noch eine neue Butze aus dem Boden zu kloppen. Insofern dürften allemale vernünftige Möglichkeiten vorhanden sein, auch wenn der VA dabei nicht seinen Schnitt machen sollte.
Wie vorher gesagt, alle Branchen haben mit der Situation zu kämpfen, beschließt man weiterhin am Markt teilzuhaben, muß man sich den Risiken innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stellen und müssen auch Reiseveranstalter nicht in Watte gepackt werden, sondern ggfs. auf hoffentlich vorher gemachte Rücklagen zurückgreifen, wie das sehr viele Unternehmer derzeit tun müssen.
Gelingt das nicht, führt es zu einer Marktbereinigung, oder nenne es von mir aus gerne auch Evolution.
Aber auf keinen Fall müssen berufene Foristen berechtigte Forderungen wie eine Absagebegründung direkt mit CORONA vom Tisch wischen, vor allem nicht, wenn sie es eigentlich besser wissen.
-
@shippysly
Prinzipiell darf der Grund der Erschwernis zur Durchführung der Reise nicht in die Sphäre des Veranstalters fallen um eine schadlose Kündigung zu rechtfertigen - das ist durchaus richtig.
Hingegen ist es ihm (Veranstalter) aber auch nicht zuzumuten, bei einer Absage der zur Ausgestaltung der Reise und ihres Preises maßgeblichen Leistungsteile seiner Erfüllungsgehilfen dennoch den Vertrag zu erfüllen, wenn sich daraus ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil für ihn ergibt.
Bei einer kurzfristigen Absage könnte municipalx eigenmächtig Abhilfe schaffen und den Veranstalter auf Erstattung der Mehrkosten in Anspruch nehmen. Dies erscheint mir beim gegenständlichen Sachstand nicht gegeben.
Mich würde interessieren, wie du deine Klage ggf. begründen würdest.

