Von der Buchung abweichende Nutzung des Hotelzimmers
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Für meinen nächsten Urlaub habe ich ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung gebucht. Nun hat meine Lebensgefährtin überraschend doch Urlaub bekommen und ich möchte sie natürlich gerne mitnehmen.
Darauf habe ich bei RV und RB angefragt, ob eine Aufbuchung möglich ist. Dies gestaltet sich sehr langwierig, da angeblich bei der Airline nach freien Kapazitäten angefragt und ein Angebot an mich erstellt werden muss. Als Pauschalreise ist das Angebot wohlgemerkt bei diesem und auch anderen Veranstaltern noch buchbar. Stornieren und neu buchen möchte ich aus Kostengründen nicht, da es sich um einen X-Veranstalter handelt.
Nun meine Frage :
Ich habe Sorge, dass irgendwann keine Flüge vakant sind - es handelt sich um eine Reise über Silvester. Wäre es daher problemlos möglich, eine zweite Reise „DZ zur Alleinnutzung“ zu buchen , aber gemeinsam in einem Zimmer untergebracht zu werden ? -
An sich ja, die gemeinsame Unterbringung müsstest du dann mit der Reservierung im Hotel auskungeln. Die sollten sich aber eher freuen als den Wunsch zu verwehren.
Blöd wäre natürlich, wenn bei einem von euch eine Änderung vorgenommen wird ... das Risiko ist zwar gering aber besteht leider. Eure Buchungen wären nicht verknüpft. -
@mkfpa
Weil die reinen Flugkosten weit über denen einer Pauschalreise liegen ... -
@vonschmeling
GRUNDSÄTZLICH sehe ich es genauso ..... meine Bedenken gehen nur nicht vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt (Hotel) aus, sondern eher in Richtung Moral und Religion - beim Reiseziel handelt es sich um Djerba. Und da wäre die Frage eventuell auch, ob sich ein Hotelier sich es so einfach erlauben kann, zwei Reisende unterschiedlichen Namens in einem Zimmer unterzubringen so sie nicht gemeinsam auf einer Buchung stehen. Selbst in Bayern hätte ich da weniger Bedenken
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Ich erinnere mich gern an die Leberwurscht auf dem Büffet in Djerba - allzu orthodox dürfte es nicht zugehen im Hotel.
Davon ab: Dann habt ihr eben 2 Zimmer, die ihr nach Belieben abwechselnd gemeinsam nutzt, daran wird sich niemand stören.
Ich hab schon erlebt, dass Ehepaare im Türkeiurlaub die Partner getauscht haben und somit jeweils einer das Zimmer gewechselt hat ... da nich für!
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Jlechtenboehmer, auf alle Fälle ist es praktisch , falls du schnarchen solltest . Und spannend , denn es ergibt sich ja die Frage ,, gehen wir zu dir oder zu mir ? “

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@jlechtenboehmer,
wieso machst Du den Unterschied zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Namens ob sie auf einer Buchung stehen oder nicht. Entweder kann er es sich erlauben aus moralischen und religiösen Grunden in einem Zimmer unter zu bringen oder nicht. Unabhängig der Buchungsart. -
@Türkeifliegende
ICH mache keine Unterschiede - aber hier geht es wohl um Vertragsrechtliche Dinge : wenn der RV einen Vertrag akzeptiert , so muss es der Hotelier als sein Erfüllungsgehilfe auch - anders muss er es eben nicht. -
Wobei es interressant wäre zu wissen ob Du "mit dem Erfüllungsgehilfen" recht hast.
Sprich, ob es Ablehnungen von Hotelseite gegeben hat obwohl es eine gemeinsame Buchung war. -
Ja, hab ich schon erlebt bei zwei Freunden, denen wurde das gemeinsame Zimmer verweigert - obwohl gebucht! - vom Hotelier.
Trotzdem sehe in in der Variante 2 DZ zur Alleinnutzung überhaupt kein Problem, auch nicht im Hotelier in seiner Funktion als Erfüllungsgehilfe in Vertragssachen Reisender/ Veranstalter.
Es besteht Anspruch auf 2 Zimmer, wie die dann genutzt werden bleibt wahrlich den Reisenden überlassen und wird auch ein konservativer tunesischer Hotelmanager da nicht mit der Knarre vor den Hütten wachen oder der Consierge knurren: Kein Herrenbesuch nach 21 Uhr ...
Frag mich nicht, wen ich schon alles aus tunesischen Hotelzimmertüren hab kommen sehen!
Von daher: Happy holidays, jlechtenboehmer!
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Ja, hab ich schon erlebt bei zwei Freunden, denen wurde das gemeinsame Zimmer verweigert - obwohl gebucht! - vom Hotelier.
Trotzdem sehe in in der Variante 2 DZ zur Alleinnutzung überhaupt kein Problem, auch nicht im Hotelier in seiner Funktion als Erfüllungsgehilfe in Vertragssachen Reisender/ Veranstalter.
Es besteht Anspruch auf 2 Zimmer, wie die dann genutzt werden bleibt wahrlich den Reisenden überlassen und wird auch ein konservativer tunesischer Hotelmanager da nicht mit der Knarre vor den Hütten wachen oder der Consierge knurren: Kein Herrenbesuch nach 21 Uhr ...
Frag mich nicht, wen ich schon alles aus tunesischen Hotelzimmertüren hab kommen sehen!
Von daher: Happy holidays, jlechtenboehmer!
@vonschmeling sagte:Kein Herrenbesuch nach 21 Uhr ...

schmeling, was denkst du von mir ??? Es würde sich natürlich um Damenbesuch handeln ! Und im Urlaub schon garnicht vor Mitternacht !
Frag mich nicht, wen ich schon alles aus tunesischen Hotelzimmertüren hab kommen sehen!
Nee, da frag ich dich nicht - denn vermutlich könnte ich noch interessantere Antworten geben.

Aber zunächst vielen Dank, ich buche dann mal. Das Risiko, meine Begleitung laufen zu lassen will ich dann doch nicht eingehen. -
Nun, ich meinte das aus Sicht deiner Begleitung, jlechtenboehmer.
Wie gesagt - ich sehe in der Unterbringung kein Risiko, lediglich ein geringes in evtl. Flugdatenänderungen.