Verwirrung über Führerschein in Thailand
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Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Führerschein in Thailand.
Ich finde immer wieder unterschiedlich aussagen zur Fahrerlaubniss in Thailand.
Ich besitze einen deutschen Führerschein - Auto und Motorrad - und einen internationalen Führerschein.
Habe jetzt schon oft gelesen das man auch mit dem internationalen Führerschein in Thailand keinen Roller/Auto ausleihen darf.
Das man warscheinlich trotzdem einen ausleihen kann auch ohne Führerschein das weiß ich.
Mir geht es aber darum das man im Fall eines Unfalles wahrscheinlich dann ein großes Problem hat.
Im Auswärtigen Amt und auf der Internetseite der Botschaft in Bankog steht allerdings:
Auswärtiges Amt:
Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden.Deutsche Botschaft Thailand:
Führerschein in Thailand
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden.Darf man nun ein Fahrzeug in Thailand fahren oder nicht?
mfg
Simon
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Die Verwirrung kommt weil es zwei verschiedene Varianten des Internationalen Führerscheins gibt. Den nach dem Abkommen von 1926 und dem nach dem Übereinkommen von 1968. Von Thailand wurde nur das Abkommen von 1926 ratifiziert, damit gilt auch nur diese Variante, in der Praxis wird aber auch der von 1968 akzeptiert. Zumindest ist mir kein Fall bekannt bei dem es mit dem Probleme gab.
Wenn du ganz sicher gehen willst dann besorg dir 1926er, denn ich vermute dass du den anderen hast. Für einen normalen Urlaub ist Umschreibung nicht relevant.
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Ich wäre da vorsichtig. Früher war das alles kein Problem und ein kleines Scheinchen hat so manches gerichtet. Oder auch ein wenig Sanuk oder ein paar Drinks.
Seitdem Thailand eine Militärdiktatur hat, kann man sich nicht mehr sicher sein. Oft wird vieles toleriert, aber man landet wenn man Pech hat schneller im ********* als man denkt.Ich persönlich wusste gar nicht dass es noch Führerscheine von 1926 hat und am Ende wird man ggf. sogar überfordert sein, aber auf jeden Fall würde ich mich nach den geltenden Gesetzen richten. Wenn Thailand ein Abkommen nicht ratifiziert hat dann gilt es eben auch nicht und ergo kann man sich auch nicht darauf berufen. Man ist Gast in dem Land und sollte vorsichtig sein bewußt gegen die Regeln zu verstoßen.
Wir hatten bei unserem letzten Besuch 2012 auch einen internationalen Führerschein und auch den deutschen, waren aber wegen der Führerscheinregelungen nicht weiter informiert. Da haben wir einfach Glück gehabt Damals lebte aber auch noch der König und man war eher kulant.
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Weiß ich nicht. So genau hat er sich den Führerschein auch nicht angeschaut. Als er gesehen hat,dass mein Mann einen Internationalen Führerschein hat konnten wir weiter fahren. Mein Mann beantragt wohl jedes Jahr einen neuen Internationalen Führerschein, weil er immer nur für Thailand 12 Monate gültig ist.
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Sehr komisch, mein Mann wird jedes Jahr bei unserem Straßenverkehrsamt darauf hingewiesen, dass der Internationale Führerschein in Thailand nur ein Jahr gültig ist.
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Thailand hat oft eigene Regelungen - kann schon sein mit dem Jahr. Würde mich immer an die Regelungen des zu bereisenden Landes halten.
Wenn man nicht sicher ist dann einfach bei der Botschaft nachfragen.@Golf: Ich bezweifle Deine Aussage nicht, aber was nützt das wenn Thailand eigene Regelungen hat. Meine Erfahrung ist das wenn einem ein z.B. Polizist gegenübersteht es wenig nützt auf andere Länder zu verweisen oder auch nur auf seine Rechte zu beharren. Am besten ist es da zu kooperieren.
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Die Version von 1926 ist nur ein Jahr gültig, die von 1968 allerdings 3 Jahre. Erst seit September 2018 herrscht nun Klarheit, welche Version in Thailand gültig ist; nur die Version von 1926, die jetzt offiziell anerkannt und ratifiziert ist. Von daher hat "reiselottes" Mann wohl alles richtig gemacht
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@Düren, die revidierte Aussage von Golf4U macht nun Sinn. Das hat tatsächlich nichts mit irgendwelchen Regeln in Thailand zu tun, sondern mit der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung FeV. § 25b Absatz 4 besagt, dass der internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 drei Jahre gültig ist und der internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 eben nur ein Jahr. Da weiß vermutlich „reiselottes“ Mann genau, was er will und trifft bei den Behörden auch auf Menschen, die wissen, was zu tun ist.
Ich muss gestehen, dass ich mich bisher auch noch nicht sooo tief mit der Materie beschäftigt hatte und wir somit letztes Jahr in Thailand mit dem gängigen internationalen Führerschein auf dem Moped unterwegs waren. Auch wir kamen auf Phuket in eine Polizeikontrolle, zeigten den internationalen Führerschein vor und konnten weiterfahren. Alle anderen mussten ein Bußgeld bezahlen, wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass der Großteil der Backpacker-Ära nicht mal im Besitz eines Motoradführerscheins war, aber so etwas lässt sich ja bekanntlich in Thailand mit ein paar Penunsen klären, solange nichts passiert.
Nun habe ich mich aufgrund dieses Threads und den guten Erklärungen von @mkfpa nochmal etwas genauer mit der ganzen Sache beschäftigt und habe im Netz gelesen, dass es oftmals für die Antragsteller gar nicht so einfach war, bei den Behörden auf Mitarbeiter zu treffen, die sich mit eben diesem internationalen Führerschein auskennen, der unter anderem für Thailand maßgeblich ist und dass es teilweise einige Wochen bis zur Ausstellung dauerte, weil keiner wusste, wie es geht.
Ich also mal die Probe aufs Exempel gemacht und letzte Woche bei unserer Führerscheinstelle angerufen mit folgendem Ergebnis: Herr P. hatte noch gar nicht davon gehört, aber das läge wohl daran, dass er noch nicht so lange dabei ist. Er empfiehlt mir, diese Woche ab Mittwoch doch mal Frau S. anzurufen, die wäre dann wieder da und wüsste da vielleicht auch mehr. Er könne sich aber auch vorstellen, dass Frau H. in der anderen Führerscheinstelle unseres Landkreises davon Ahnung hätte. Ich also nach mehreren Anrufen Frau H. erreicht, die immerhin schon mal „davon“ gehört hat, aber selbst noch nie einen derartigen Führerschein ausgestellt hat. Ab Donnerstag wäre aber Frau L. wieder im Haus, von der sie gehört hat, dass diese solche Führerscheine schon mal ausgestellt hat. Ich solle aber damit rechnen, dass auch Frau L. den Vordruck eventuell nicht vorrätig hat und erst anfordern muss.
Wie man sieht, kann es sich wirklich einige Zeit hinziehen, bis man das Objekt der Begierde in den Händen hält, während der gängige internationale Führerschein ja direkt am Tisch ausgestellt wird. Ich für meinen Teil habe gelernt, dass die Führerscheinstelle gemäß der FeV verpflichtet ist, den für Thailand geforderten Führerschein auszustellen, auch wenn 1926 schon ein paar Tage her ist, aber dass es Sinn macht, nicht erst kurz vor Peng dort aufzuschlagen und klar zu kommunizieren, was man will, nämlich den internationalen Führerschein gemäß der Anlage 8c zu §25b Absatz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. -
Hallo Katja,
was für ein toller Beitrag! Super!
Nun sind aber wirklich alleFrage eindeutig geklärt und falls wir mal wieder nach Thailand fliegen und auch noch Auto fahren wollen, werde ich Deinen Beitrag ausgedruckt mit zum Strassenverkehrsamt nehmen. Würde wetten dass die da noch nie von einer 1926 Regelung gehört haben.
Danke nochmals!!
Grüsse
Dueren -
Hallo Katja,
was für ein toller Beitrag! Super!
Nun sind aber wirklich alleFrage eindeutig geklärt und falls wir mal wieder nach Thailand fliegen und auch noch Auto fahren wollen, werde ich Deinen Beitrag ausgedruckt mit zum Strassenverkehrsamt nehmen. Würde wetten dass die da noch nie von einer 1926 Regelung gehört haben.
Danke nochmals!!
Grüsse
Duerenich glaube das du diese wette verlieren wuerdest
denn gut geschulte beamte kennen auch die aelteren und teilweise nicht mehr gueltigen gesetze, bzw. regeln die frueher gueltig waren
und da es sich hierbei um die gesetze der fahrerlaubnisverordnung handelt, kennt die fuehrerscheinstelle ganz sicher die gesetzestextenachlesen kannst du das auch nochmal hier
Internationaler Fuehrerschein
und hier der entsprechende gesetzestext dazu, § 25 steht alles drin...
Gesetz Fahrerlaubnis -
Ich verstehe nicht warum es über den Führerschein Verwirrung geben sollte, noch warum darüber seitenweise mit zum Teil ellenlangen Postings diskutiert wird.
Nach 10 Sekunden googeln weiss man das nur die 1949er Version gueltig ist. Wo es Führerscheine gibt ist bekannt, wie lange der gültig ist steht im Lappen drinnen.
Sind doch alles eindeutige , nicht verwirrende, Informationen.
Und was es für Folgen haben kann, mit falschen Papieren unterwegs zu sein, sollte auch jeder wissen. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung Probleme machen, und das kann sehr teuer werden. -
Google nach "Thailand Führerschein".
Bei mir der 3 Eintrag von https://www.bmeia.gv.at/oeb-bangkok/service-fuer-buergerinnen/ausweise-und-dokumente/fuehrerschein/
Zitat:
Für das Lenken von Kraftfahrzeugen in Thailand ist der österreichische Führerschein nicht ausreichend. Es ist der Internationale Führerschein nach dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr (19.09.1949) erforderlich, welcher nur in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein gilt. Achtung: Nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr 1926 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr 1968 ausgestellte internationale Führerscheine werden von Thailand nicht akzeptiert.
Nach einem Aufenthalt in Thailand von über drei Monaten ist anstelle des internationalen Führerscheins ein thailändischer Führerschein vorzuweisen. Für die Erlangung eines thailändischen Führerscheins ist das regionale Büro des "Departments of Land Transport" zuständig. -
Dumm nur dass Deutschland, anders wie Österreich, das Abkommen vom 12. September 1949 nicht ratifiziert hat und damit auch solche internationale Führerscheine nicht ausstellt.

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Sorry mkfpa, ich wusste nicht daß D und Ö hierfür unterschiedliche Regeln haben.
Deutsche brauchen natürlich die 1926er Version.
Die deutsche Botschaft schreibt:
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden -
Sorry mkfpa, ich wusste nicht daß D und Ö hierfür unterschiedliche Regeln haben.
Deutsche brauchen natürlich die 1926er Version.
Die deutsche Botschaft schreibt:
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist entweder der Internationale Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werdenMein Andenken Int.-Führerschein zeigt wo er galt.
Damals musste man noch Erklären WARUM-WOHIN? In die USA, z.B.
long time ago.
https://www.bilder-hochladen.net/files/big/2s6-sk-d2dc.jpg