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Flugverspätung aufgrund technischer Probleme

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  • 330Spiesel3 Offline
    330Spiesel3 Offline
    330Spiesel
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle,
    wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
    Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
    So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
    freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
    Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
    Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.

    Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?

    Besten Dank vorab

    330Spiesel3 fraenniF 2 Antworten Letzte Antwort
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    • 330Spiesel3 330Spiesel

      Hallo an alle,
      wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
      Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
      So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
      freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
      Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
      Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.

      Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?

      Besten Dank vorab

      330Spiesel3 Offline
      330Spiesel3 Offline
      330Spiesel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hier ist wohl der halbe Text weggekommen... So ging der Text weiter:

      ... (<3.500KM Flugstrecke).
      Eine Bestätung dieser Verspätung seitens Reiseveranstalter haben wir auch erhalten.

      Nun zur Frage:
      Da wir eigentlich pünktlich gestartet sind, dann allerdings aufgrund technischer Probleme umdrehen mussten, ist die Regelung hier so anwendbar?

      Besten Dank vorab

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • 330Spiesel3 Offline
        330Spiesel3 Offline
        330Spiesel
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Irgendwie verschwindet der hintere Teil vom Text immer ?!?
        Oder sehe nur ich den nicht komplett?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • 330Spiesel3 330Spiesel

          Hallo an alle,
          wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
          Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
          So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
          freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
          Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
          Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.

          Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?

          Besten Dank vorab

          fraenniF Offline
          fraenniF Offline
          fraenni
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @330spiesel sagte:

          Hallo an alle,
          wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
          Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
          So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
          freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
          Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
          Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.

          Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?

          Besten Dank vorab

          Auf >>> zitieren <<< ist der Text kpl. zu sehen. 😉

          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BienekindB Offline
            BienekindB Offline
            Bienekind
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es kommt nicht darauf an, wann ihr gestartet seid, sondern wann der Flieger am Zielort gelandet ist. Also ja, ihr könnt Ansprüche geltend machen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Genau so verhält es sich - 5h Ankunftsverspätung wegen technischer Probleme = Anspruch auf Kompensation gem VO(EG)261/04.
              Hier geht´s zur direkten Einredeoption.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • 330Spiesel3 Offline
                330Spiesel3 Offline
                330Spiesel
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Vielen Dank für die Antworten,
                dann werde ich mal Kontakt aufnehmen.

                Beste Grüße

                1 Antwort Letzte Antwort
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