Flugverspätung aufgrund technischer Probleme
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Hallo an alle,
wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?
Besten Dank vorab
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Hallo an alle,
wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?
Besten Dank vorab
Hier ist wohl der halbe Text weggekommen... So ging der Text weiter:
... (<3.500KM Flugstrecke).
Eine Bestätung dieser Verspätung seitens Reiseveranstalter haben wir auch erhalten.Nun zur Frage:
Da wir eigentlich pünktlich gestartet sind, dann allerdings aufgrund technischer Probleme umdrehen mussten, ist die Regelung hier so anwendbar?Besten Dank vorab
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Irgendwie verschwindet der hintere Teil vom Text immer ?!?
Oder sehe nur ich den nicht komplett? -
Hallo an alle,
wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?
Besten Dank vorab
@330spiesel sagte:
Hallo an alle,
wir sind am 18.01 mit Tuifly von Hannover nach Fuerteventura geflogen. Der Abflug war soweit passig, alles sah gut aus...
Nach ca. 1,5 Std kam die Durchsage, dass Aufgrund technischer Probleme alle Bordtoiletten ausgefallen sind und man nun umdrehen würde.
So geschehen, standen wir weitere 1,5 Std später wieder im Terminal in Hannover.
freundlicherweise haben wir von der Airline einen Verzehrgutschein und ein Hinweisblatt mit den rechtlichen Grundlagen bzgl. Verspätungen von mehr als 4 Std erhalten. Gemäß dessen sollte uns ab 4 Std Verspätung 400€ pro Vollzahler zustehen (<3.500Km).
Gelandet sind wir am Ende mit ziemlich genau 5 Std Verspätung, zeitlicher Rahmen sollte eigentlich passen.
Wir haben auch vom Veranstalter eine Bestätigung über diese Verspätung erhalten.Nun zur Frage: Da wir ja eigentlich pünktlich gestartet sind, allerdings umdrehen mussten, ist die EU-Regelung hier überhaupt anwendbar?
Besten Dank vorab
Auf >>> zitieren <<< ist der Text kpl. zu sehen.

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Genau so verhält es sich - 5h Ankunftsverspätung wegen technischer Probleme = Anspruch auf Kompensation gem VO(EG)261/04.
Hier geht´s zur direkten Einredeoption. -
Vielen Dank für die Antworten,
dann werde ich mal Kontakt aufnehmen.Beste Grüße