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Umbuchung Rückflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FlugtigerF Offline
    FlugtigerF Offline
    Flugtiger
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Zum Ende meines Bulgarien Urlaubs wurde mir mitgeteilt, das der vorgesehene Condor Flug gestrichen ist und ein Charter Flug mit VIA dafür vorgesehen wird.
    Das bedeutete, die Abflugzeit wurde von 21:35 auf 4:40 morgens am selben Tag vorverlegt.
    Effektiv fehlt jedoch ein Reisetag, weil der Bustransfer zum Flughafern bereits um 2:00 begann und wir am Tag vorher packen mußten.
    Zudem war der Rückflug dann einer mit Zwischenlandung, was um einiges länger als geplant dauerte.
    Der Service bei VIA war auch nicht so toll wie bei Condor, die Beinfreiheit eine reine Zumutung.
    Ich ärgere mich darüber und möchte Ansprüche bei der Reisegesellschaft geltend machen. Wie stehen die Chancen? Im Grunde möchte ich den Reisepreis für einen Tag erstattet haben.

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    • exodosE Offline
      exodosE Offline
      exodos
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da hast du leider keinen Anspruch drauf, da sich die Veranstalter jegliche Flugzeitenändegrungen vorbehalten. Klar, ist zwar sehr ärgerlich, aber da kannst du leider nichts machen. :?

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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ein Ansatzpunkt wäre lediglich der gestrichene Condorflug, der
        wohl weniger als 14 Tage vor Flugdatum erfolgte und somit
        unter EU-Verordnung 261/2004 Fluggastrechte (gilt auch bei
        Pauschalreisen) fallen könnte. Ob Condor den Flug storniert
        oder der Reiseveranstalter eigenmächtig dort storniert hatte,
        spielte im nachstehenden Urteil keine Rolle:

        http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0214/lokales/0072/index.html
        Zunächst einfach mal von Fachberatern hinsichtlich Deines persönlichen Falles prüfen lassen, ob so Aussicht auf Erfolg besteht.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • maus333M Offline
          maus333M Offline
          maus333
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich kann mich Exodos nur anschließen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bombes-spatzB Offline
            bombes-spatzB Offline
            bombes-spatz
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Du hattest keinen verlorenen Tag - An-und Abreisetage zählen nun mal zu den Urlaubstagen und du bist am selben Tag geflogen wie geplant...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • emdeboE Offline
              emdeboE Offline
              emdebo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @bombes-spatz
              Es gibt keinen Zweifel, daß über die Abflugzeiten keine Ansprüche
              bestehen. Es ist nach neuem europäischen Recht aber auch nicht
              erlaubt, Flüge weniger als 14 Tage vor Abflug zu stornieren.
              Auch im Falle der Stornierung der einen und Umbuchung auf
              eine andere Airline durch einen Reiseveranstalter
              hat beispielsweise Condor dafür schon zahlen müssen ...

              ( s. Link oben )

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Da kann ich auch noch etwas beisteuern:

                Entschädigung:
                Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union.

                Information:
                Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.

                Ticketpreiserstattung: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden zusätzlich auf eine Reisepreisminderung pochen.

                Quelle: SPIEGEL

                Anmerkung:
                Bald funktioniert das nicht mehr mit der Herumschieberei der Passagiere.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-Hendrik
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "Erika1" wrote:
                  Da kann ich auch noch etwas beisteuern:

                  Entschädigung:
                  Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union. SOFERN ES EINE EU AIRLINE IST!
                  Information:
                  Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.

                  Ticketpreiserstattung: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden zusätzlich auf eine Reisepreisminderung pochen.

                  Quelle: SPIEGEL

                  Anmerkung:
                  Bald funktioniert das nicht mehr mit der Herumschieberei der Passagiere.

                  [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                  [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                  • BulgarienfanB Offline
                    BulgarienfanB Offline
                    Bulgarienfan
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hm...

                    Hab ich hier was falsch verstanden? Der Flug wurde vorverlegt. Niemand musste am Boden bleiben, und eine Verspätung gab es auch nicht.

                    Gruß

                    Bulgarienfan

                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                    • Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-Hendrik
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Der Condorflug wurde gestrichen udn es wurde auf Air Via umgebucht, wenn dies kurzfristig geschied, ist es ein Storno und damit Ersatzpflichtig nach EU Recht.........die EU will die Airlines so fuer Stornos bestrafen....

                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                      • BulgarienfanB Offline
                        BulgarienfanB Offline
                        Bulgarienfan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wonach richtet sich denn die Entschädigung, wenn es keine Verspätung gibt und niemand am Boden bleiben muss?

                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                        • Thorben-HendrikT Offline
                          Thorben-HendrikT Offline
                          Thorben-Hendrik
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "Thorben-Hendrik" wrote:
                          Der Condorflug wurde gestrichen udn es wurde auf Air Via umgebucht, wenn dies kurzfristig geschied, ist es ein Storno und damit Ersatzpflichtig nach EU Recht.........die EU will die Airlines so fuer Stornos bestrafen....

                          Steht schon hier EU Richtlinie für stonierte Flüge...

                          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

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