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Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?

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  • omA liesO omA lies

    Ich bin neu hier und auch betroffen. Wir haben eine 10-tägige Pauschalreise mit Byebye von NUE nach RHO gebucht, lt. Buchungsbestätigung Abflug am 30.04. um 05:40, Rückflug am 10.05. um 10:45 Uhr, für uns perfekte Flugzeiten und beides Direktflüge mit jeweils 3 Stunden.
    Nach der Germania-Pleite sind nun keine Direktflüge an diesen Tagen ab und nach Nürnberg möglich. Es werden bei HC z.B. bis zu zwei Umstiege mit jeweils längeren Aufenthalten angezeigt. Muss ich Zwischenstopps akzeptieren?
    Wir wären ursprünglich um 09:35 in Rhodos gelandet, bei Flug ab NUE mit Zwischenhalt wäre die Ankunft erst spät Abends bzw. Nachts.
    Von Byebye haben wir bis jetzt noch kein Angebot zur Umbuchung erhalten, wohl auch mangels Alternativen für 10 Tage ab Nürnberg und deutlich teurer.
    Ist noch jemand in der gleichen Lage und hat schon eine Rückmeldung vom Veranstalter?

    omA liesO Offline
    omA liesO Offline
    omA lies
    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
    #2241

    XXXEdit---unnötiges zitat entferntXX

    Sorry, wenn ich hier nochmals nachfrage: Müsste ich Zwischenstopps akzeptieren?
    Statt NUE 05:40 ab, RHO 09:35 an bietet HC/Byebye auf der Internetseite als Variante nur an: NUE 14:50 ab, RHO 23:25 an, mit zwei Umstiegen (in Frankfurt und Athen). Damit geht der komplette Tag verloren. Zurück geht es mit 1 Stopp: um 7:30 in RHO ab, fast 4 Stunden Aufenthalt in München, Ankunft in NUE um 13:50.
    Hat man in solch einem Fall ein Kündigungsrecht?

    H1

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheckG Offline
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #2242

      Wenn ich Deine Frage korrekt verstehe schaust Du momentan, welche Flüge byebye momentan bei uns auf der Seite anbietet.
      Ein Angebot hast Du noch nicht, korrekt?

      Byebye ist ein spezieller Veranstalter von Alltours, der tagesaktuelle Flüge kauft --und diese mit den ebenso tagesaktuellen Hotelangeboten mixt.
      Das sind also in aller Regel keine fixen Flug- Kontingente--- sondern gekaufte Einzelleistungen- direkt bei der Buchung- daher muss der Flug den Du da entdeckt hast auch nicht der sein, den man Dir am Ende anbieten wird/könnte.
      Um das noch etwas deutlicher zu schreiben:
      Du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass der jetzt gelistetete Flug ---auch preislich (anteilig)zu Deiner zuvor gebuchten Pauschalreise passt.
      Genau darauf müssen Veranstalter natürlich ebenfalls schauen.Sonst bekämen wir womöglich noch Veranstalter-Pleiten...😏
      Das Thema zieht sich wie ein roter Faden durch den kompletten Thread---Flüge "entdecken" bedeutet eben nicht, das diese auch in der Kalkulation zur gebuchten Pauschalreise passen.Vom Drauflegen kann kein RV leben, deren Renditen sind eh schwach genug.

      Dir bleibt also momentan nur , auf das neue Angebot zu warten- und natürlich über Dein Reisebüro nachzufassen-
      Hast ja noch viel Zeit, bis zum 30.04.☺

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • flediF Offline
        flediF Offline
        fledi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2243

        ich habe eine Frage an diejenigen (Nur-Flug Direktbucher),die eine Erstattung der Kreditkartenfirma erhalten haben: liegt euer Flugdatum in der Zukunft oder Vergangenheit?
        Wir haben die Info vom Kreditkartenanbieter erhalten, dass erst nach Ablauf des Flugdatums im September eine Prüfung erfolgen kann.

        wiener-michiW 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2244

          Das ist rechtens, wenngleich ein wenig haarspalterisch ... die bisherigen Gutschriften betrafen natürlich alle in der Zukunft liegende Flüge.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ulrich5U Offline
            Ulrich5U Offline
            Ulrich5
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2245

            @vonSchmeling
            Besten Dank für die vielen guten Hinweise im juristischen Dschungel und den vielen merkwürdigen Versuchen etlicher Veranstalter.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Yogi + EowynY Offline
              Yogi + EowynY Offline
              Yogi + Eowyn
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2246

              Ich möchte hier noch einmal ein ganz großes Lob an HC und ETI loswerden.
              ursprünglich sollten wir letzten Freitag 08.03. ab HH nach Sharm El Sheikh fliegen.... Problem Germania hatte Monopol auf Sharm El Sheikh, daher hatten wir unseren Urlaub schon abgeschrieben 😞
              nunmehr fliegen wir morgen ab Düsseldorf für 2 Wochen, durch die 2 Tage Urlaubsverlust durch Verschiebung An- und Abreise und Flughafen 400km entfernt mit schlechteren Flugzeiten konnten wir uns mit ETI auf Rail&Fly und ein Zimmerupgrade einigen. Ich finde super gelöst😀😀😀win win Situation für alle Beteiligten 👍
              wir wollten unbedingt wieder in unser Wunschhotel und keine neue Buchung oder wie hier oft beschriebene Klage „wg. entgangener Urlaubsfreude“😜
              Für diese Situation kann keiner was, meine Erfahrung ist, dass auch kurzfristige Reisen für alle Beteiligten zur Zufriedenheit umgebucht werden können. Man kann sich halt nicht auf „beste Flugzeiten“ berufen, die können immer geändert werden!!! Man muss entweder Abstriche machen oder stornieren und teuer neu buchen....

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • omA liesO omA lies

                XXXEdit---unnötiges zitat entferntXX

                Sorry, wenn ich hier nochmals nachfrage: Müsste ich Zwischenstopps akzeptieren?
                Statt NUE 05:40 ab, RHO 09:35 an bietet HC/Byebye auf der Internetseite als Variante nur an: NUE 14:50 ab, RHO 23:25 an, mit zwei Umstiegen (in Frankfurt und Athen). Damit geht der komplette Tag verloren. Zurück geht es mit 1 Stopp: um 7:30 in RHO ab, fast 4 Stunden Aufenthalt in München, Ankunft in NUE um 13:50.
                Hat man in solch einem Fall ein Kündigungsrecht?

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2247

                @oma-lies sagte:

                Sorry, wenn ich hier nochmals nachfrage: Müsste ich Zwischenstopps akzeptieren?

                Ja, wenn sich dadurch der Zuschnitt deiner Reise nicht signifikant ändert.
                Aber Günter hat dich ja bereits hinsichtlich deiner offenbar zumindest halbgaren Rückschlüsse informiert.
                Also abwarten und Tee trinken ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BieneMaja05B Offline
                  BieneMaja05B Offline
                  BieneMaja05
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2248

                  @fledi - auch meine Kreditkartenfirma wartet die Insolvenz und ggfs. den Beginn meiner Flüge jeweils Mai und Oktober ab.
                  Es ist alles noch in der Prüfung und Visa wird sich mit Beginn der Insolvenz entscheiden, wann meiner Reklamation nachgegeben wird.
                  Jede Kreditkartenfirma händelt das wohl anders.
                  LG

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • flediF fledi

                    ich habe eine Frage an diejenigen (Nur-Flug Direktbucher),die eine Erstattung der Kreditkartenfirma erhalten haben: liegt euer Flugdatum in der Zukunft oder Vergangenheit?
                    Wir haben die Info vom Kreditkartenanbieter erhalten, dass erst nach Ablauf des Flugdatums im September eine Prüfung erfolgen kann.

                    wiener-michiW Offline
                    wiener-michiW Offline
                    wiener-michi
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                    #2249

                    @fledi
                    XXXEDIT: Unnötiges Zitat entferntXX

                    hallo,
                    da muß ich jetzt mal, nur zu meinem Verständnis, nachfragen.
                    Warum sollte hier die KK-Firma Ersatz leisten ? So wie ich das kenne wird Ersatz nur bei Kartenmissbrauch geleistet, und der lag ja hier nicht vor.
                    Es wurde eine Ware(Reise) bestellt und ordnungsgemäß mit der KK bezahlt.  Für Insolvenzen des Verkäufers ist die KK-Firma ja nicht verantwortlich.
                    Bitte um Aufklärung
                    lg MichL

                    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gesund

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #2250

                      Dann hast Du leider hier im Thread nicht mitgelesen--hier ein paar Infos zu dem Thema.
                      (Ist aber nicht umfassend--)
                      Finanztest
                      klick
                      Tagesspiegel
                      klick

                      Sollten wir aber nicht weiter vertiefen, da alles schon mehrfach erklärt wurde --und es zudem noch viele Fragen zu der Umbucherei gibt.
                      Und von der bist Du vermutlich nicht betroffen.
                      Fragen Betroffener haben hier absoluten Vorrang. Danke!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gnarzeG Offline
                        gnarzeG Offline
                        gnarze
                        Verwarnt
                        schrieb am zuletzt editiert von gnarze
                        #2251

                        Sorry Günter, aber die beiden verlinkten Artikel passen nicht wirklich zur gängigen Praxis.
                        Denn demnach haben KK-Zahler so gut wie keine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.

                        Dem ist aber nicht so.
                        Anscheinend wird aus Kulanz und aus Marketinggründen entgegen der verlinkten Artikel doch erstattet.(Haftungsfonds).
                        Allerdings würde ich mich jetzt nicht festlegen wollten, dass das in allen Fällen so gehandhabt wird.
                        Außerdem bieten einige KK-Gesellschaften ja explizit Insolvenzschutz an.

                        Da es ja auch sehr viele Individualbucher gibt, wäre ggfs. eine Abspaltung in einen eigen Thread wünschenswert, damit doch auch Erfahrungen ausgetauscht werden können.

                        Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #2252

                          Das bringt alles nichts, weil es nur Vermutungen sind.--mag sein dass das so ist- wobei ich von Marketing Gründen da nicht ausgehen würde.
                          Soll jeder versuchen--wenn es dauerhaft klappt --und aus der Rückforderung dann nicht doch am Ende eine" Rück-Rückforderung" wird --alles gut.

                          Da wir aber kein Finanzportal sind-- und uns zu dem Thema belastbare Grundlagen/oder Aussagen fehlen--möchte ich das Thema auch nicht vertiefen.Und beende es daher auch.Für Vermutungen werde ich das Forum nicht zur Verfügung stellen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BieneMaja05B Offline
                            BieneMaja05B Offline
                            BieneMaja05
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2253
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheck
                              Admin Experte Fuerteventura
                              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                              #2254
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Mandy KriegM Mandy Krieg

                                Hallo,uns ging es genauso. Anderer Flughafen, Reise um 2 Tage verschoben, nicht zumutbare Zeiten, Umbuchung auf ägyptische Airline. Ich habe der Umbuchung aus den Gründen widersprochen und selbst ein Angebot meines Anbieters vorgeschlagen welches unter HolidayCheck stand. Sonst würde ich kostenlos stornieren wollen. Mein Anbieter hat zugestimmt und mich umgebucht wie von mir gewünscht. Lies in den AGB deines Anbieters nach...Grüße

                                elli2007E Offline
                                elli2007E Offline
                                elli2007
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2255

                                Leider hat unser Reiseveranstalter Alltours der von uns vorgeschlagenen Reisezeitraumänderung nur mit 400 Euro Ausschlag zugestimmt. Das haben wir nicht akzepiert.
                                Wir wollten vom 15.05.-26.05.19 nach Gran Canaria reisen.
                                Langsam wird es uns doch etwas mulmig, den die Preise in diesem Zeitraum sind enorm gestiegen.
                                Was würdet ihr machen, weiter abwarten? Bis zum heutigen Tag haben wir noch kein Alternativangebot erhalten !!!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2256

                                  Ich befürchte, die 400 Tacken werden dir noch milde vorkommen, wenn du kurzfristig kündigst und neu buchst ... 😕

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #2257

                                    @elli
                                    Lies mal meinen Beitrag etwas zurück hierzu. Es muss auch für den Reiseveranstalter preislich passen-er wird keinesfalls in die eigene Tasche greifen, um Mehrkosten des Fluganteils auszugleichen. Daher empfiehlt es sich schon abzuwägen, ob eine Neubuchung am Ende nicht der falsche Weg ist- und eine evtl. Aufzahlung die ganze Sache nicht-- entspannter - jetzt "in trockene Tücher bringt."

                                    ReisenGern19R 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                                      @elli
                                      Lies mal meinen Beitrag etwas zurück hierzu. Es muss auch für den Reiseveranstalter preislich passen-er wird keinesfalls in die eigene Tasche greifen, um Mehrkosten des Fluganteils auszugleichen. Daher empfiehlt es sich schon abzuwägen, ob eine Neubuchung am Ende nicht der falsche Weg ist- und eine evtl. Aufzahlung die ganze Sache nicht-- entspannter - jetzt "in trockene Tücher bringt."

                                      ReisenGern19R Offline
                                      ReisenGern19R Offline
                                      ReisenGern19
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2258

                                      @Günter

                                      Unabhängig davon ob der Veranstalter nun hinsichtlich des Fluganteils in die eigene Tasche greifen muss und deshalb die Reise evtl. ein Verlustgeschäft für ihn ist, ist er doch auf der anderen Seite trotzdem in der Pflicht ein kostenneutrales Alternativangebot abzugeben. Oder habe ich das falsch verstanden?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2259

                                        Jein, ReisenGern19 ... er (Veranstalter) kann ggf. schlüssig darlegen, dass seine Beförderungspflicht unter zumutbaren Bedingungen nicht erfüllbar ist und seinerseits den Vertrag kündigen.
                                        Wie schlüssig die Darlegung tatsächlich ist muss ggf. ein Gericht entscheiden.
                                        Bei den jüngsten Urteilen zu Gunsten der Kläger (Reisegäste) haben die Beklagten (Veranstalter) jedenfalls zumeist darauf vertraut, durch beispielsweise eine Insolvenz (=ganz gar nicht ihrer Sphäre zuzuordnen!) ausreichend exkulpiert zu sein hinsichtlich einer Absage.
                                        Das war ein Irrtum.

                                        Auch wenn sie nicht vorhersehbar ist ist eine Insolvenz kein "außergewöhnlicher Umstand", der generell von Forderungen zur Vertragserfüllung entbindet, ergo können dem Reisenden durchaus über die Erstattung des Erlangten hinaus auch noch Entschädigungsansprüche immaterieller Art zugesprochen werden.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        ReisenGern19R 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #2260

                                          So nun nochmal für alle die es immer noch nicht Verstanden haben. Wer nur Flüge bei Germania direkt ( oder über Vermittler) gekauft hat und mit KK bezahlt hat,hat Anspruch auf Reklamation/Cashback. Das sehen die VISA Regeln so vor. Ich möchte jetzt auch nicht so ins Detail gehen. Viel Imput findet man unter der Google Suche : CC-Rückbuchung/Lastschrift bei Insolvenz (Liquidation). War auch betroffen. Hatte im Oktober 2018,Flüge für Juli 2019 gekauft. Habe dann eine Reklamation bei meiner Bank ( Volks und Reifeisenbank)veranlasst und seit einigen Tagen habe ich das komplette Geld wieder auf meinem Konto. 🙂

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