Ist das zulässig?
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Hallo liebes Holidaycheck-Team!
Bin soeben über zwei Bewertungen von einer Person gestolpert. Bewerterin Gisela hat zu einem Hotel (Gran Playa, Mallorca) zwei Bewertungen abgegeben (gleicher Reisezeitraum, September 2006).Einziger Unterschied: Sie hat eine Kurzbewertung und eine ausführliche Bewertung abgegeben. Bewertungsdurchschnitt fast identisch. ID-Nummern der Bewertung: 598066 und 595813
Nun meine Frage: Ist das zulässig? Falls ja, ist das wirklich nötig?
Vielen Dank für eure Mühe!
Liebe Grüße
Clauwei -
Danke für den Hinweis, das Hotelbewertungs-team hat schon reagiert
Viele Grüsse
Günter/HolidayCheck
