Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
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Hallo,
laut Airportinfo.Live ist die Maschine um 15:23 Uhr in Hurghada gelandet.Dankeschön
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@Nicolebrue
Du brauchst die AIBT nicht nachzuweisen.
Formuliere einfach eine Beschwerde und verlange den gem. VO/EG261/2004 üblichen Kompensationsbetrag. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck indenhaus!

Tatsächlich ist die Erlangung einer Dokumentation zu einem Operating welches 2011 stattgefunden hat praktisch unmöglich soweit ich das beurteilen kann.
Vielleicht beschreibst du den Grund deiner Nachfrage und gibst dem Schwarm Gelegenheit auf Umwegen dein Problem zu lösen? -
Guten Tag, suche für den Flug LX 017 JFK-ZRH die genaue Ankunftszeit. Kann ich die irgendwo nachschauen ohne direkt einen Account eröffnen zu müssen?
Für die genaue Ankunftszeit müsstest Du uns noch das Flugdatum verraten...

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Für die genaue Ankunftszeit müsstest Du uns noch das Flugdatum verraten...

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LX17 JFK-ZRH am 01.12.2023 mit A330 (HB-JHJ) landete in Zürich um 06:33 Uhr und somit um 23 Minuten verspätet.

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LX17 JFK-ZRH am 01.12.2023 mit A330 (HB-JHJ) landete in Zürich um 06:33 Uhr und somit um 23 Minuten verspätet.

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23 Minuten Verspätung nach den mir zugänglichen Daten:
16:25 Abflug laut Flugplan
17:19 tatsächlicher Abflug06:10 Landung laut Flugplan
06:33 tatsächliche Landung.Edith sagt: Rhincodon typus war deutlich schneller

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Hallo Leute,
ich brauche auch Eure Hilfe. Ich habe schon über etliche Internetseiten, den Flughafen Antalya, die Flugsicherung usw. erfolglos versucht Infos über die Verspätung des Fluges:
Tailwind TI0358 (manchmal auch TWI0358)
vom 17.10.2023
von Münster/Osnabrück nach Antalya
zu bekommen. Wir haben ein Foto von der Ankunftstafel in Antalya, das zeigt, dass der Flug mehr als 3h verspätet war. Tailwind behauptet jedoch, dass der Flug 2:55h Verspätung hatte.Kann jemand helfen?

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Für mich schwierig, da TWI nicht gelistet.
Ganz sicher ist jedoch: Das LFU muss im Streitfall die AIBT nachweisen und kann nicht nur behaupten.
Gib doch die Daten mal bei einem der einschlägigen Inkassovereine ein und schau ob sie einen Anspruch auswerfen aus ihrer Datenbank. -
Vielleicht hilft dieses von flightradar.

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Nein, da nicht offiziell anerkannt.
Tatsächlich muss ja aber der Antragsteller nicht die Anspruch auslösende Verspätung nachweisen sondern der Antragsgegner das Gegenteil.
Da TWI bestreitet muss man streitig weiter verfahren. -
Ich danke Euch für die Hilfe.
Das Bild von Flightradar ist ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass wir eine Verspätung über 3h hatten.
Leider war die Maschine auf dem Foto noch nicht gelandet.
Vonschmeling hat schon Recht, dass die Fluggesellschaft Nachweispflichtig ist aber bevor ich mit ANwälten und Gericht weitermache, wäre es mir lieber noch einen echten Beweis zu haben.
Ich habe mich auch schon an die Schlichtungsstelle und an die Flugsicherung gewandt. Es muß doch eine Datenbank geben, in der alle Flüge verzeichnet sind. -
Ja, die AIBT (Actual In Block Time) wird erfasst für jeden Flug. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Öffnens der Türen, im Zweifel immer davon ein Foto mit Uhrzeitanzeige machen.
Wenn ich richtig verstehe ist dein Antrag von der Airline abgelehnt worden? Dann ist die Schlichtungsstelle des BMJ die richtige Adresse.
Natürlich kannst du es auch noch über die üblichen Inkassounternehmen versuchen, hier schätze ich die Chancen allerdings gering wegen des zu betreibenden Aufwandes. -
Ich danke Euch für die Hilfe.
Das Bild von Flightradar ist ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass wir eine Verspätung über 3h hatten.
Leider war die Maschine auf dem Foto noch nicht gelandet.
Vonschmeling hat schon Recht, dass die Fluggesellschaft Nachweispflichtig ist aber bevor ich mit ANwälten und Gericht weitermache, wäre es mir lieber noch einen echten Beweis zu haben.
Ich habe mich auch schon an die Schlichtungsstelle und an die Flugsicherung gewandt. Es muß doch eine Datenbank geben, in der alle Flüge verzeichnet sind.@joenicasy sagte:
Leider war die Maschine auf dem Foto noch nicht gelandet.
Was meinst du damit?
FlightRadar und andere solcher Portale sind zwar ganz nützlich aber nicht hierfür, da - wie vonschmeling ausführte - nicht touch down oder Ankunft am Gate relavant sind, sondern wann die Tür geöffnet wurde. Das kann nur die Airline selbst sagen. -
Ich bin, über meine Rechtsschutzversicherung, schon mit einem Anwalt im Kontakt. Der zögert aber noch, weil die Beweislage so dünn ist und die Fluggesellschaft behauptet die Verspätung wäre nur 2:55h gewesen.
Um ehrlich zu sein, möchte ich keine Schlichtung. Ich möchte, dass solche Fluggesellschaften für ihr Handeln haften. Es war keine schöne Nacht mit einer 7-jährigen auf dem Flugplatz. Wenn ich könnte, würde ich den Reiseveranstalter (Alltours) verantwortlich machen. Er hat die Flugesellschaft ausgewählt (nachdem er bestimmt den Preis bis auf die Knochen runterverhandelt hat) und mit Alltours habe ich einen Vertrag und nicht mit Tailwind. Leider geht das nicht - schade.