Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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Wollte ich grade einstellen ...
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Meiner Ansicht nach eine goldrichtige Entscheidung. -
Bin eben dank Wülfi im Funforum zufällig auf folgendes anhängige Verfahren gestoßen:
Ersatzbeförderung mit Privatjet wegen Überbuchung - Verfahren zur Kostenerstattung eingeleitet.Inzwischen ist öffentlich, dass Herr Roman Bürki der betroffene Pax war (in Begleitung seiner LAG) und es sich bei seinem wichtigen Termin um die Besichtigung eines Kaufobjekts auf Mallorca handelte.
Hier klickenEin ambivalenter Aufreger würde ich meinen und gerne eure Sichtweise erfahren.
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Völlig spannendes Thema. Ich kenne die Geschichte von Anfang an aus einem anderen Forum und bin gespannt wie es ausgeht.
Für mich ist es z.B. nicht relevant, dass kein Online Check In durchgeführt wurde. Es ist auch völlig wurscht, warum die Beiden nach Mallorca wollten.
Fakt ist, dass der Flug über bucht ( Verantwortung / Risiko Fluggesellschaft ) war und Herr Müller und Frau Schmitz nicht mit gekommen wären (Stand by BP trotz 2 Stunden vorher ) Fakt ist auch, dass keine praktikablen Alternativen angeboten wurden. Als da wären z.B. andere Passagiere gegen Entgelt bitten umzubuchen oder auf eine alternative Linienmaschine umzubuchen ( gab leider keine) oder per Taxi zu einem anderen Flughafen , falls noch ein Flieger geht oder was auch immer.
Ich hätte auch nicht auf Condor umgebucht ( alle Kosten zu meinen Lasten ) , wenn noch eine Chance bestanden hätte, auf dem EW Flieger mit zu kommen.
Es geht doch nicht an, dass Leerverkäufe der Fluggesellschaft zu meinem Lasten gehen , wenn ich alle Regeln befolgt habe !
Ob es gleich ein Learjet sein muss ist eine andere Frage. Machen wir aus dem angeblichen Immobilienkauf einen Besuch im KKH vor einer lebensnotwendigen Operation !Wenn ich das Geld hätte und vor der gleichen Situation gestanden hätte, hätte ich auch den Learjet gebucht.
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Nun gibt es ja offenbar erhebliche Diskrepanzen in der Darstellung des Geschehens unter den Beteiligten, das Gericht wird also festzustellen haben, in wie weit welche Partei sich eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen muss. Abgesehen von dem unstrittigen Ungemach, im Besitz eines Tickets auf stand by verharren zu müssen.
Man braucht wahrlich keinen Vergleich zu "echten" Notfällen heranzuziehen, in einem solchen Fall hätten beide Seiten sicherlich anders agiert.
Last not least geht es ganz genau nicht um den Anspruch auf Ersatzbeförderung an sich sondern um deren Angemessenheit. Die Erstattung eines Condor Tickets hätten die Müller-Schmitz nämlich nicht erstreiten müssen. -
Die EW-Leute haben nicht alles unternommen was sie hätten in dieser Situation unternehmen müssen . Das ist Tatsache. Insofern stellt sich die Frage nach der Pflichtverletzung nicht.
Das " Problem" wäre erst garnicht entstanden, wenn EW Herrn Müller und Frau Schmitz z.B. netterweise / kulanterweise ganz smoothy eine Übernahme der Kosten für die Condor- Sicherheitsbuchung zugesagt hätte, falls EW doch noch 2 Plätze auf dem gebuchten Flieger findet. Thema durch.
In einem " echten " Notfall anders reagiert ? Du weißt doch ganz bestimmt selbst, welche " Ausreden " heute von Paxen kommen um noch in den Flieger steigen zu können.
Natürlich geht es in diesem Fall auch und in erster Linie um die Angemessenheit , aber ich gehe zu 100 % davon aus, dass EW deutlich gemacht werden wird, dass nicht alle Möglichkeiten genutzt wurden um Herrn Schmitz und Frau Müller mit einem ordentlich gekauften Ticket nach PMI zu befördern.
Ich verstehe jede Airline, die mit no shows arbeitet, aber im Fall der Fälle sollte alles getan werden um den Kunden von A nach B zu befördern. Wie bestellt und bezahlt.
Wir werden sehen wie das Urteil ausfällt. Falls die Kosten durch EW erstattet werden müssen, hat EW die Büchse der Pandora geöffnet und ein kräftiges Eigentor geschossen.
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Falls 2 Plätze auf der Maschine leer geblieben sind wird das LVU dies erhärten können. Gut möglich, dass das Gericht damit die ergriffenen Maßnahmen als ausreichend bewertet.
Ich bin gespannt auf das Urteil. -
Paar Tage her:
EuGH zur Klage der Ryanair gegen Coronabeihilfen für CondorKann man durchaus kritisch sehen ... Klick
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Auch hier nochmal der Vollständigkeit halber:
BGH verlangt vom Kläger den Nachweis der Zeit der Türöffnung bei knappen Verspätungen -
Hier mal eine interessante Nachricht für all jene, die einen Ticketgutschein erhalten haben und ihn vor Ablauf einlösen wollen.
Ferner betrifft der Inhalt auch Kunden, die Tickets über Vermittler gebucht und Probleme bei der Erstattung haben.
Klick! -
Ich sach mal Danke @vonschmeling.

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Kostenbeteiligung an Corona-Luftbrücke rechtens ...
(die Urteile sind noch nicht rechtskräftig)