Welche Änderungen meines Reisevertrages berechtigen mich zu einer Kündigung
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Immer wieder berichten User hier über erhebliche Änderungen ihres Reisevertrags und die Weigerung der Veranstalter, eine Kündigung als Konsequenz zu akzeptieren.
Definition Kündigung:
Im Gegensatz zu einer Stornierung (keine Angabe von Gründen nötig, Gebühr fällig) muss eine Kündigung begründet werden und der Veranstalter muss alle geleisteten Zahlungen herausgeben.
Situation: Start- oder Zielflughafen oder beide werden geändert
Mein ursprünglich gebuchter Flug von HAM nach RMF wurde gestrichen, mein Veranstalter bietet mir stattdessen FRA-RMF an und ist bereit, ein Zugticket ab HAM zu bezahlen.
Anspruch:
Das muss ich nicht akzeptieren, zur Begründung reicht aus, dass nicht vom gebuchten Flughafen aus geflogen werden kann.
Kündigungsrecht: JaSituation:
Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit.
Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen, zudem ist meine Nachtruhe durch den späteren Abflug gestört.
Kündigungsrecht: JaSituation:
Der Reisetag ändert sich durch Abflugverschiebung
Anstatt am 21.7. um 23:00 Uhr soll der Flug erst am 22.7. um 00:30 Uhr stattfinden.
Zur Begründung der Kündigung reicht es aus, dass der ursprünglich geplante Reisetag nicht eingehalten werden kann.
Kündigungsrecht: Ja -
Immer wieder berichten User hier über erhebliche Änderungen ihres Reisevertrags und die Weigerung der Veranstalter, eine Kündigung als Konsequenz zu akzeptieren.
Definition Kündigung:
Im Gegensatz zu einer Stornierung (keine Angabe von Gründen nötig, Gebühr fällig) muss eine Kündigung begründet werden und der Veranstalter muss alle geleisteten Zahlungen herausgeben.
Situation: Start- oder Zielflughafen oder beide werden geändert
Mein ursprünglich gebuchter Flug von HAM nach RMF wurde gestrichen, mein Veranstalter bietet mir stattdessen FRA-RMF an und ist bereit, ein Zugticket ab HAM zu bezahlen.
Anspruch:
Das muss ich nicht akzeptieren, zur Begründung reicht aus, dass nicht vom gebuchten Flughafen aus geflogen werden kann.
Kündigungsrecht: JaSituation:
Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit.
Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen, zudem ist meine Nachtruhe durch den späteren Abflug gestört.
Kündigungsrecht: JaSituation:
Der Reisetag ändert sich durch Abflugverschiebung
Anstatt am 21.7. um 23:00 Uhr soll der Flug erst am 22.7. um 00:30 Uhr stattfinden.
Zur Begründung der Kündigung reicht es aus, dass der ursprünglich geplante Reisetag nicht eingehalten werden kann.
Kündigungsrecht: Ja@vonschmeling sagte:
Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit. Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen
Bei Deinem Beispiel sind es aber nur 3 Std., wolltest sicherlich 23 Uhr schreiben.

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Vielen Dank für deine Auflistung verschiedener Voraussetzungen für eine kostenfreie Kündigung eines Reisevertrags, @vonschmeling.
Sie hilft sicher nicht nur uns, in einer entsprechenden Situation vernünftig vorzugehen.
Schön wäre es, wenn du für das jeweilige Kündigungsrecht noch eine rechtliche Grundlage anfügen könntest.
Einen schönen Sonntag -
@nate1
Tatsächlich wollte ich "um 16 Uhr starten" schreiben ...
Änderung des Start- oder Zielflughafens = Reisemangel: §651c Abs.1
Änderung der Abflugzeit von mehr als 4h
Änderung des Reisetages = Reisemangel: §651c Abs.1
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Links für die anderen beiden Punkte wären auch noch toll, dann muss sich das nicht jeder googlen.
