LMX Teil II
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Wir haben jetzt endlich Klarheit:
Als 1. habe ich das Buchungsportal ab-in-den-Urlaub angeschrieben und die haben mich dann angerufen und mir gesagt, dass jeder 23Kg und ein kleines Handgepäck hat, diese Infos haben die von der Eurowings-Webseite. Dann habe ich Eurowings direkt angeschrieben und die haben dann geantwortet, dass die keine Daten vom Veranstalter bekommen haben. Dann habe ich nochmal LMX angeschrieben und dort kamen nur Standard-Antworten, dass bei Eurowings 20Kg sind und so weiter und ganz unten in der Mail stand dann "Wir können Ihnen nicht weiterhelfen, bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro"
Dann habe ich in den Reiseunterlagen gelesen: "Bitte halten Sie am Check In Schalter auf dem Hin- und Rueckflug Ihre Flugbuchungsnummer 00000000 (Alltours), Ihre
Flugvoucher sowie Ihren gueltigen Reisepass/Personalausweis bereit." (Buchungsnummer verändert) Stutzig machte mich die Angabe Alltours und dachte mir, was haben die denn mit Alltours zu tun?
Habe dann die Buchungsnummer mit unserem Nachnamen in der Alltours-App eingegeben und das hat funktioniert. Dort stand dann aber eine andere Buchungsnummer 0C000000 (Die 2. Ziffer wurde dort gegen Buchstabe ersetzt). Mit dieser Buchunsnummer konnte man sich bei Eurowings auch nicht einloggen, dann habe ich versehentlich die erste Ziffer weggelassen und das hat dann geklappt. Bei Eurowings sind auch 23Kg für uns 4 gebucht im Basic-Tarif mit ein Großes Handgepäckstück für 3 Personen hinzugebucht. Unter den Leistungen steht das nicht, erst wenn man Gepäck hinzubuchen will, dort steht das dann.
Also die Angaben von LMX selbst waren falsch und die haben wohl Alltours mit der Buchung beauftragt, weil bei denen ist als Reisebüro "LMX Touristik" angegeben.Also vereinfachte Übersicht für LMX-Buchungen mit Eurowings:
Die Buchungsnummer, wo (Alltours) steht, in der Alltours-App eingeben und mit der dortigen Buchungsnummer ohne die 1. Ziffer kann man sich dann bei Eurowings einloggen, ganz Wichtig ist, dass man sich bei "Veranstalterkunden" einloggt.
Weder von LMX noch von ab-in-den-urlaub gab es diesen Hinweis. Man muss selbst drauf kommen.
Vielleicht hilft dies ja anderen weiter, der die gleichen Probleme hat.
Nachtrag zum Beitrag auf Seite 38:
@kiellieschen sagte:Weder von LMX noch von ab-in-den-urlaub gab es diesen Hinweis. Man muss selbst drauf kommen.
Vielleicht hilft dies ja anderen weiter, der die gleichen Probleme hat.
Das ist nicht so ganz richtig , denn auch LMX kauft überall ein, Flugdatenbanken ,usw. nicht nur bei Alltours usw. Eben dort wo günstige Flüge zu bekommen sind.Genau so machen es auch andere VA.
Das muss nicht immer in dieser Konstellation laufen. -
Nachtrag zum Beitrag auf Seite 38:
@kiellieschen sagte:Weder von LMX noch von ab-in-den-urlaub gab es diesen Hinweis. Man muss selbst drauf kommen.
Vielleicht hilft dies ja anderen weiter, der die gleichen Probleme hat.
Das ist nicht so ganz richtig , denn auch LMX kauft überall ein, Flugdatenbanken ,usw. nicht nur bei Alltours usw. Eben dort wo günstige Flüge zu bekommen sind.Genau so machen es auch andere VA.
Das muss nicht immer in dieser Konstellation laufen.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@mailchrisl
Bitte keine Mehrfachpostings, schau dir die Forenregeln nochmal an.
Editiert. -
Hallo vonschmeling der erste Post von @mailchrisl wurde doch von einem Admin gelöscht, ich sehe ihn nicht mehr.

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Ich sehe ihn noch ...

Hat schon alles seine Richtigkeit, HABERLING. Die Frage wurde inzwischen ja auch beantwortet. -
Guten Tag.
Ich habe heute eine Reise in die Türkei beim Anbieter LMX hier über HC gebucht. Der Reisepreis ist zu 100% sofort fällig, da Abreise kleiner 4 Wochen.
Über das Info-Portal von LMX habe ich einen privaten Transfer gebucht. Nun warte ich auf eine korrigierte Rechnung (Reise + Privattransfer).
Hat jemand Erfahrung bzgl. der Dauer der Erstellung einer neuen Rechnung?
Oder soll / muss ich zunächst die Reise zahlen um im Anschluss den Transfer separat zu zahlen?HC bestätigt lediglich, dass ein Privattransfer gebucht wurde (durch Kontakt zu LMX?).
Ein telefonischer Kontakt zu LMX scheitert leider.Vielen Dank

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Hallo zusammen,
vorweg: die Sache lasse ich erstmal kalt angehen, aber wollte hier schon mal die Erfahrungen sammeln.
Ich und meine Freundin müssten am 12.09.2024 beginnende Pauschalreise nach Bali (Flug+Hotel+Frühstück) absagen. Da es einen juristischen Hintergrund hatte (Freundin darf wegen § 24 AufenthG als ukrainisches Flüchtling nur innerhalb Schengen-Raum reisen), haben wir uns bei dem gleichen Veranstalter, LMX genannt, eine Pauschalreise für sogar höheren Preis gebucht - ca. 3300€.
Holidaycheck als Kommunikationsglied zwischen uns und LMX hat mitgeteilt, dass man bei so einer Konstellation auf eine Minderung/Entfallen der Stornokosten hoffen könnte - schließlich entscheiden wir uns für eine Reise immer noch. Klar keine Garantie, unser Pech, es ist auch ein Aufwand für den Veranstalter - man kann es mal versuchen. Kulanzanfrage steht grade aus - wir warten.Was mich mehr stört: Es sind 68 Tage bis zur Reiseantritt nach Bali (welche nun auch storniert wurde) und es stehen grade Stronokosten i.H.v 62% (1940€ von 3131€) des Reisepreises im Raum, was für mich etwas zu hoch erscheint. 30-35% wären bei so eine Vorlaufzeit ja noch völlig in Ordnung. Die Höhe der Stornokosten wird mit dem Einbezug von den Linienflügen argumentiert und somit gelte da eine abweichende Regelung. Zwar konnte Holidaycheck mir in den AGBs selber die Stelle nicht zeigen - LMX sollte denen dabei helfen und dann bei mir melden.
Nun die Fragen:
1) Hatte jemand die ähnlichen Erfahrungen mit so hohen Stornokosten und das so lange im Voraus?
2) Jemand Erfahrung mit Kulanz seitens LMX?
3) Wie könnte man da rechtlich vorangehen? Verbraucherzentrale? 30% fände ich absolut ok, aber 62% so lange voraus. Too much.Allen vielen Dank für jede Rückmeldung!
5xx5* Großschrift ist nicht nötig, bedeutet auch schreien/brüllen in Foren*
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Hallo zusammen,
vorweg: die Sache lasse ich erstmal kalt angehen, aber wollte hier schon mal die Erfahrungen sammeln.
Ich und meine Freundin müssten am 12.09.2024 beginnende Pauschalreise nach Bali (Flug+Hotel+Frühstück) absagen. Da es einen juristischen Hintergrund hatte (Freundin darf wegen § 24 AufenthG als ukrainisches Flüchtling nur innerhalb Schengen-Raum reisen), haben wir uns bei dem gleichen Veranstalter, LMX genannt, eine Pauschalreise für sogar höheren Preis gebucht - ca. 3300€.
Holidaycheck als Kommunikationsglied zwischen uns und LMX hat mitgeteilt, dass man bei so einer Konstellation auf eine Minderung/Entfallen der Stornokosten hoffen könnte - schließlich entscheiden wir uns für eine Reise immer noch. Klar keine Garantie, unser Pech, es ist auch ein Aufwand für den Veranstalter - man kann es mal versuchen. Kulanzanfrage steht grade aus - wir warten.Was mich mehr stört: Es sind 68 Tage bis zur Reiseantritt nach Bali (welche nun auch storniert wurde) und es stehen grade Stronokosten i.H.v 62% (1940€ von 3131€) des Reisepreises im Raum, was für mich etwas zu hoch erscheint. 30-35% wären bei so eine Vorlaufzeit ja noch völlig in Ordnung. Die Höhe der Stornokosten wird mit dem Einbezug von den Linienflügen argumentiert und somit gelte da eine abweichende Regelung. Zwar konnte Holidaycheck mir in den AGBs selber die Stelle nicht zeigen - LMX sollte denen dabei helfen und dann bei mir melden.
Nun die Fragen:
1) Hatte jemand die ähnlichen Erfahrungen mit so hohen Stornokosten und das so lange im Voraus?
2) Jemand Erfahrung mit Kulanz seitens LMX?
3) Wie könnte man da rechtlich vorangehen? Verbraucherzentrale? 30% fände ich absolut ok, aber 62% so lange voraus. Too much.Allen vielen Dank für jede Rückmeldung!
5xx5* Großschrift ist nicht nötig, bedeutet auch schreien/brüllen in Foren*
@5xx5 sagte:
Die Höhe der Stornokosten wird mit dem Einbezug von den Linienflügen argumentiert und somit gelte da eine abweichende Regelung.
Ich kenne es in der Tat so, dass - wenn man eine Pauschalreise mit Linienflug bucht - nicht umbuchen kann. Man muss stornieren und neu buchen.
Sollte sich das geändert haben, ich lasse mich gerne berichtigen. -
Es gibt ja -lt Posting- auch eine Kulanzanfrage, die Antwort wird entscheidend und verbindlich sein. Insofern können wir hier nicht viel zum Thema beitragen. Und stimmt, Kourion. Die Linienflüge müssen auch vom VA storniert werden.
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@5xx5
Die Stornobedingungen stehen ja in den AGB, sollte daher keine Überraschung sein. Tatsächlich gelten bei unterschiedlichen Produktionsformen auch unterschiedliche Stornogebühren, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherzentrale oder gar ein Anwalt in diesem Fall eine Möglichkeit zur Einrede sieht. -
Hallo,
schaut euch mal die AGB der LMX an. Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten. Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen. Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der
Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt. Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor. -
warum postest Du doppelt? Was genau hast Du denn gebucht? klassisch oder dynamisch?
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Wie kann man nicht buchen und der Reisebeginn liegt dennoch mehr als 3 Monate in der Zukunft? Kläre uns mal bitte auf. So kann keiner was damit anfangen.
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@MonsieurMar: Auf welches Posting beziehst du dich eigentlich mit deiner für mich nicht ganz nachvollziehbaren Stellungnahme? Und mit einer Klagevorbereitung kannst du hier wenig reüssieren...
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Zitat AGB LMX.
7.2
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin ihren Anspruch auf den Reisepreis. Die Veranstalterin kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Veranstalterin kann ihren Anspruch auf Entschädigung entweder nach den tatsächlich angefallenen Stornierungskosten oder nach der Stornierungskostenpauschale bestimmen.PS: Die folgende Ziff. 7 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen.
Das mit nicht gebucht habe ich geflissentlich überlesen...

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Hallo,
schaut euch mal die AGB der LMX an. Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten. Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen. Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der
Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt. Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor.@MonsieurMar
ich frage mich gerade, wie LMX an deine Daten (Name, usw.) kommen soll, wenn du nichts bei LMX gebucht hast ?
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@Haberling Zu deinem letzten Satz:
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MonsieurMar mein vielleicht das eine andere Reise gebucht war….
Die Frage ist was war genau gebucht und was wurde storniert...
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Hallo,
schaut euch mal die AGB der LMX an. Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten. Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen. Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der
Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt. Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor.@monsieurmar sagte:
Hallo,
schaut euch mal die AGB der LMX an.Das gilt nicht nur für LMX, wer das Kästchen anklickt und die AGB nicht anschaut ist selbst schuld an einer evtl. bösen Überraschung!
Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten.
Dafür brauchst du einen Anwalt? Selbstverständlich muss sich der Vertragspartner an seine eigenen AGB halten - und tut es auch.
Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen.
Es gibt Urteile, dass sie ein Veranstalter an die eigenen AGB halten muss? Interessant ...
Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt.
Falls tatsächlich keine Buchung erfolgte besteht auch keine Forderung. Hier wäre ein wenig näherer Aufschluss zum Sachverhalt schon überaus hilfreich!?!
Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt.
Eine Forderung für einen nicht geschlossenen Vertrag verstößt gegen Vertragsrecht.
Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor.
Falls ihr keinen Vertrag geschlossen habt ist die Forderung obsolet. Man zahlt einfach nicht. Klagen müsste dann der Veranstalter sollte er anderer Meinung sein und das Geld erlangen wollen.
Alles in allem sehr nebulöse Darbietung. -
Scheint man uns zuzutrauen! Bin aufrichtig froh, dass es nicht so ist ...
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