Insolvenz Thomas Cook
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Wir haben unsere Anzahlungen an Bucher Reisen zurück gebucht.
haben vorher mit unserem Anwalt gesprochen, er hat uns dazu geraten.
die Restzahlung ist heute fällig, laut befreundetem Reisebüro hat Bucher schon seit mehreren Wochen keine Zahlungen mehr von Reisenden abgebucht
@westcruser sagte:
Wir haben unsere Anzahlungen an Bucher Reisen zurück gebucht.
haben vorher mit unserem Anwalt gesprochen, er hat uns dazu geraten.
die Restzahlung ist heute fällig, laut befreundetem Reisebüro hat Bucher schon seit mehreren Wochen keine Zahlungen mehr von Reisenden abgebucht
Was ist mit den gebuchten Reisen die nicht abgebucht wurden. Sind die die eigentlich rechtskräftig und ist ein Vertrag dann überhaupt zustande gekommen?
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@ThomasKPunkt
Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht. -
@alex2063 sagte:
Meine ****** nochmal. Macht doch kein Drama draus. Einfach die Lastschrift/Kreditkarte zurück buchen lassen und was Neues buchen. Wer da noch hoffnungsvoll wartet, fliegt gar nicht. Nehmt es selbst in die Hand!
Grundsätzlich gute Idee. Die Bank macht aber nicht mit und sagt, dass man sich an die Versicherung melden soll, über die der Reisepreis abgesichert ist (also die, die auf dem Reispreissicherungsschein steht). Erst wenn dort dann die Erstattung abgelehnt wird (eine Antwort oder etwaige Erstattung des gesamten Betrags oder Teilbetrags wird natürlich sehr lange dauern), dann würde die Bank die Kreditkartenabbuchung zurückbuchen.
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@geschest sagte:
Das ist die Info von einem Onlinereisebüro, welches ganz groß in der UK vertreten ist. Man müsste mal schauen, ob das nicht einfach nur eine Übersetzung der englischen Seite ist. Denn Fakt ist, dass Thomas Cook plc Insolvenz angemeldet hat für sich und viele britische Töchter, Fakt ist aber auch, dass die Thomas Cook GmbH zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Insolvenz angemeldet hat. Der Verkauf weiterer Reisen wurde allerdings gestoppt. Alles andere, was hier rumgeistert sind alles nur Gerüchte und Mutmaßungen. Man sollte einmal tief durchatmen und versuchen, sich an die Fakten zu halten und Gerüchten nicht so großen Raum zu geben.. schwierig, ich weiß, alles andere nützt aber noch weniger
Das ist aktuell leider nicht mehr korrekt...
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hat mir eben bestätigt, dass nun auch sämtliche deutsche Veranstaltermarken von Thomas Cook Insolvenz angemeldet haben - inklusive Condor.@yuinasgaran sagte:
Das ist aktuell leider nicht mehr korrekt...
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hat mir eben bestätigt, dass nun auch sämtliche deutsche Veranstaltermarken von Thomas Cook Insolvenz angemeldet haben - inklusive Condor.Das scheint eine Falschinformatipn zu sein. Kann mir kaum vorstellen, dass sowas geheim gehalten werden könnte und nicht umgehend in den Medien landet. Ist es aber (bis jetzt) noch nicht.
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@hainza,
was schätzt Du denn wie oft ein Reisebüro gefragt wird "Würden sie eher bei -A- oder bei -B- buchen?"Und, Ahotep hat absolut recht. (Auch) hier im Forum gibt es seit "ewigen Zeiten" (mehr oder weniger) deutliche Hinweise auf "Probleme". Nur ist "der gemeine deutsche Bürger" leider so veranlagt, das er vor dem Kauf eines "Teebeutels" ersteinmal "745832654893209" Test- und Erfahrungsberichte liest, bei etwas eher hochpreisigem wie einer Reise/einem Urlaub aber plötzlich in Informations-Lethargie verfällt.
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Hallo @ All ,
Mutmaßungen helfen keinem weiter. Aktuelle Nachricht Club Mega Saray . Beginn der Reise 30.09.
Hallo Herr xxxxx
Die Buchungen sind in unserem System vorhanden aber bis es mit Neckermann und Öger alles sich klärt sind alle Buchungen gesperrt.
Leider nehmen wir das Geld erst wenn der Gast angereist ist und nicht davor
Deutschland Neckermann-Öger haben noch eine Meeting für morgen
Erst ab Donnerstag werden wir bescheid wissen ob die Operation von neckermann und öger von Deutschland aus weitergeführt wird oder nicht.
Ab Freitag können sie mir gerne wieder schreiben
Vielen dank für Ihr Verstän -
Unser Reisebüro hat gestern Öger kontaktiert und denen mitgeteilt, dass wir auf Grund der aktuellen Lage (unzumutbare Ungewissheit)kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Wir haben eine Frist bis heute Mittag gesetzt, dass sie sich dazu äußern, ansonsten gehen wir davon aus, dass sie einverstanden sind. Darüber hinaus hat unser gebuchtes Hotel dem Reisebüro mitgeteilt, dass sie sämtliche Reservierungen mit Öger, Bucher etc. von sich aus storniert haben und die Zimmer bereits an andere Veranstalter frei gegeben haben. Auch unser Zimmer. Ich habe das mit einem Anwalt unserer Rechtschutz besprochen, er meint im schlimmsten Fall bleiben wir auf den Stornierungsgebühren sitzen. Öger bekommt von uns erst einmal keinen Cent. Sie haben eine Woche Zeit gehabt abzubuchen, haben sie nicht getan.
Ich kann also nur jedem raten, das Geld noch zurück zu holen, soweit möglich. Die Hotels werden die Reisen von Öger etc. nicht mehr einlösen. Wenn man das noch vor der Insolvenz einleitet hat man gute Chancen……….nach Eröffnung der Insolvenz sieht es schlecht aus und man wird aus den Versicherungsgeldern anteilig bedient. Ich rate aber auch jedem sich anwaltlich beraten zu lassen. Das Meiste von dem, was hier so geschrieben wird, sind ja nur Annahmen…….. -
Moin zusammen.
Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.
Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.
Da ich keine Pauschalreisen gebucht habe, habe ich mich bereits von den 2.200 Euro innerlich verabschiedet.
Den Verlust in der Tabelle anzumelden........ da kommt nix bei rüber.
@rinnebach sagte:
Moin zusammen.
Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.
Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.
Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht ...... ABER
Ich persönlich würde hier in jedem Fall erst mal in Verzug geraten oder von mir aus auch, vertragsbrüchig. Hauptsache das Geld ist erst mal wieder da. Und wenn dann der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben will, und es offensichtlich ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird, dann will ich das Gericht sehen, dass mich zur Zahlung verpflichtet.
Meine ganz persönliche Meinung.
Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.Hans
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@westcruser sagte:
Wir haben unsere Anzahlungen an Bucher Reisen zurück gebucht.
haben vorher mit unserem Anwalt gesprochen, er hat uns dazu geraten.
die Restzahlung ist heute fällig, laut befreundetem Reisebüro hat Bucher schon seit mehreren Wochen keine Zahlungen mehr von Reisenden abgebucht
Was ist mit den gebuchten Reisen die nicht abgebucht wurden. Sind die die eigentlich rechtskräftig und ist ein Vertrag dann überhaupt zustande gekommen?
@lyka2011 sagte:
Was ist mit den gebuchten Reisen die nicht abgebucht wurden. Sind die die eigentlich rechtskräftig und ist ein Vertrag dann überhaupt zustande gekommen?
Ein rechtskräftiger Vertrag besteht aus Angebot und Annahme, folglich ist ein solcher zustande gekommen.
Konkludentes Verhalten: TC nimmt den Vertrag an = berechnet Anzahlung. Lyka2011 nimmt den Vertrag an = begleicht Forderung. -
@ThomasKPunkt
Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.@vonschmeling sagte:
@ThomasKPunkt
Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!
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Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr
Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:
1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr
2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen
3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen
Ist das so richtig ?
Danke
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@klimue sagte:
Über welches App???? Hab kein App von bucher gefunden
Die App heißt Travelguide, man kann darüber seine Reisen von Bücher und anderen Veranstaltern verwalten, auch wenn es zur Zeit keine aktuellen Infos mehr gibt. Bei mir hat es funktioniert! Viel Glück!
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"Torsten Kirstges, Professor für Tourismuswirtschaft an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven, erwartet nach der Pleite von Thomas Cook weitere Insolvenzen**: „**Selbst wenn in Deutschland Thomas Cook-Marken vorerst überleben, wird kaum ein Reisebüro und kaum ein Kunde Thomas Cook-Marken wie Neckermann oder Bucher buchen. Es wird also auf jeden Fall Auswirkungen auf noch bestehende Marken des Konzerns haben. Dadurch werden sie wahrscheinlich früher oder später ebenfalls in die Insolvenz gehen“, sagte er in einem Interview mit der "Deutschen Welle"."
Quelle: https://m.focus.de/finanzen/boerse/thomas-cook-jetzt-fallen-auch-tui-reisen-wegen-der-thomas-cook-pleite-aus_id_11172290.html -
Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.Stand auf der Schffranek Facebook Seite
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@rinnebach sagte:
Moin zusammen.
Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.
Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.
Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht ...... ABER
Ich persönlich würde hier in jedem Fall erst mal in Verzug geraten oder von mir aus auch, vertragsbrüchig. Hauptsache das Geld ist erst mal wieder da. Und wenn dann der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben will, und es offensichtlich ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird, dann will ich das Gericht sehen, dass mich zur Zahlung verpflichtet.
Meine ganz persönliche Meinung.
Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.Hans
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@heidiskigeil sagte:
Sie können aber entscheiden, wessen Angebote sie auf ihrer Plattform veröffentlichen. Und das war ja wohl noch vor wenigen Tagen der Fall. Der Supermarkt um die Ecke kann auch entscheiden, ob er dem Kunden faule Äpfel in die Tüte packt,oder lieber nicht.
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Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.
Der Supermarkt kauft dagegen im Großmarkt oder wird beliefert und entscheidet selbst, welche Ware er verkauft und dementsprechend Gewinn einfährt.@holginho sagte:
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Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.Das macht die Sache aus Kundensicht ja nur noch schlimmer. Sie schützen sich selber auf Kosten der Kunden.
Nachvollziehbar, aber wenn sie ihr Kontingent in solchen Fällen nicht komplett verkaufen, dann werden sie nicht standrechtlich erschossen. -
Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr
Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:
1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr
2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen
3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen
Ist das so richtig ?
Danke
@sugerbabe sagte:
Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr
Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:
1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr
2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen
3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen
Ist das so richtig ?
Danke
Nein.
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@vonschmeling sagte:
@ThomasKPunkt
Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!
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@hainza sagte:
Ich sag mal so: Sie dürfen natürlich keine Falschaussagen verbreiten. Aber wenn ein verantwortungsvolles Reisebüro ihrem Kunden vor der Entscheidung "Buchen bei Unternehmen XX oder Unternehmen YY" den Tipp gibt, doch mal im Internet nach "Thomas Cook Kriese" zu suchen, dann darf es das natürlich.
Klar, HC kann das aufgrund fehlender persönlicher Beratung natürlich nicht so einfach auf seine Homepage stellen.
Und um eins hier auch mal klar zu sagen: Jede Buchung die über einen Vermittler durchgeführt wird, erhöht dessen Provision.
Ein Reisebüro lebt von seinem Ruf und dem Vertrauen seiner Kunden. Internet Vermittler leben von günstigen Preisen.Hans
Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.
@ahotep sagte:
Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.
Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.Hans
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Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.Stand auf der Schffranek Facebook Seite
@xosarahsarah sagte:
Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.Stand auf der Schffranek Facebook Seite
Wo bitte steht das? Schffranek finde ich nicht.