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Insolvenz Thomas Cook

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  • westcruserW westcruser

    Wir haben unsere Anzahlungen an Bucher Reisen zurück gebucht.

    haben vorher mit unserem Anwalt gesprochen, er hat uns dazu geraten.

    die Restzahlung ist heute fällig, laut befreundetem Reisebüro hat Bucher schon seit mehreren Wochen keine Zahlungen mehr von Reisenden abgebucht

    Lyka2011L Offline
    Lyka2011L Offline
    Lyka2011
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1861

    @westcruser sagte:

    Wir haben unsere Anzahlungen an Bucher Reisen zurück gebucht.

    haben vorher mit unserem Anwalt gesprochen, er hat uns dazu geraten.

    die Restzahlung ist heute fällig, laut befreundetem Reisebüro hat Bucher schon seit mehreren Wochen keine Zahlungen mehr von Reisenden abgebucht

    Was ist mit den gebuchten Reisen die nicht abgebucht wurden. Sind die die eigentlich rechtskräftig und ist ein Vertrag dann überhaupt zustande gekommen?

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1862

      @ThomasKPunkt
      Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      ThomasKPunktT 1 Antwort Letzte Antwort
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      • alex2063A alex2063

        Meine ****** nochmal. Macht doch kein Drama draus. Einfach die Lastschrift/Kreditkarte zurück buchen lassen und was Neues buchen. Wer da noch hoffnungsvoll wartet, fliegt gar nicht. Nehmt es selbst in die Hand!

        Roman1978R Offline
        Roman1978R Offline
        Roman1978
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1863

        @alex2063 sagte:

        Meine ****** nochmal. Macht doch kein Drama draus. Einfach die Lastschrift/Kreditkarte zurück buchen lassen und was Neues buchen. Wer da noch hoffnungsvoll wartet, fliegt gar nicht. Nehmt es selbst in die Hand!

        Grundsätzlich gute Idee. Die Bank macht aber nicht mit und sagt, dass man sich an die Versicherung melden soll, über die der Reisepreis abgesichert ist (also die, die auf dem Reispreissicherungsschein steht). Erst wenn dort dann die Erstattung abgelehnt wird (eine Antwort oder etwaige Erstattung des gesamten Betrags oder Teilbetrags wird natürlich sehr lange dauern), dann würde die Bank die Kreditkartenabbuchung zurückbuchen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • YuinAsgaranY YuinAsgaran

          @geschest sagte:

          Das ist die Info von einem Onlinereisebüro, welches ganz groß in der UK vertreten ist. Man müsste mal schauen, ob das nicht einfach nur eine Übersetzung der englischen Seite ist. Denn Fakt ist, dass Thomas Cook plc Insolvenz angemeldet hat für sich und viele britische Töchter, Fakt ist aber auch, dass die Thomas Cook GmbH zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine Insolvenz angemeldet hat. Der Verkauf weiterer Reisen wurde allerdings gestoppt. Alles andere, was hier rumgeistert sind alles nur Gerüchte und Mutmaßungen. Man sollte einmal tief durchatmen und versuchen, sich an die Fakten zu halten und Gerüchten nicht so großen Raum zu geben.. schwierig, ich weiß, alles andere nützt aber noch weniger

          Das ist aktuell leider nicht mehr korrekt...
          Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hat mir eben bestätigt, dass nun auch sämtliche deutsche Veranstaltermarken von Thomas Cook Insolvenz angemeldet haben - inklusive Condor.

          GiborG Offline
          GiborG Offline
          Gibor
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1864

          @yuinasgaran sagte:

          Das ist aktuell leider nicht mehr korrekt...
          Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht hat mir eben bestätigt, dass nun auch sämtliche deutsche Veranstaltermarken von Thomas Cook Insolvenz angemeldet haben - inklusive Condor.

          Das scheint eine Falschinformatipn zu sein. Kann mir kaum vorstellen, dass sowas geheim gehalten werden könnte und nicht umgehend in den Medien landet. Ist es aber (bis jetzt) noch nicht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1865

            @hainza,
            was schätzt Du denn wie oft ein Reisebüro gefragt wird "Würden sie eher bei -A- oder bei -B- buchen?"

            Und, Ahotep hat absolut recht. (Auch) hier im Forum gibt es seit "ewigen Zeiten" (mehr oder weniger) deutliche Hinweise auf "Probleme". Nur ist "der gemeine deutsche Bürger" leider so veranlagt, das er vor dem Kauf eines "Teebeutels" ersteinmal "745832654893209" Test- und Erfahrungsberichte liest, bei etwas eher hochpreisigem wie einer Reise/einem Urlaub aber plötzlich in Informations-Lethargie verfällt.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Marco MacM Offline
              Marco MacM Offline
              Marco Mac
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1866

              Hallo @ All ,

              Mutmaßungen helfen keinem weiter. Aktuelle Nachricht Club Mega Saray . Beginn der Reise 30.09.

              Hallo Herr xxxxx
               
              Die Buchungen sind in unserem System vorhanden aber bis es mit Neckermann und Öger alles sich klärt sind alle Buchungen gesperrt.
               
              Leider nehmen wir das Geld erst wenn der Gast angereist ist und nicht davor
               
              Deutschland Neckermann-Öger haben noch eine Meeting für morgen
               
              Erst ab Donnerstag werden wir bescheid wissen ob die Operation von neckermann und öger von Deutschland aus weitergeführt wird oder nicht.
               
              Ab Freitag können sie mir gerne wieder schreiben
               
              Vielen dank für Ihr Verstän

              Hotel aus diesem Beitrag
              96%
              Megasaray Club Belek
              Türkische Riviera/Türkei
              Zum Hotel
              sambaplayS 1 Antwort Letzte Antwort
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              • steffy-rS Offline
                steffy-rS Offline
                steffy-r
                schrieb am zuletzt editiert von steffy-r
                #1867

                Unser Reisebüro hat gestern Öger kontaktiert und denen mitgeteilt, dass wir auf Grund der aktuellen Lage (unzumutbare Ungewissheit)kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Wir haben eine Frist bis heute Mittag gesetzt, dass sie sich dazu äußern, ansonsten gehen wir davon aus, dass sie einverstanden sind. Darüber hinaus hat unser gebuchtes Hotel dem Reisebüro mitgeteilt, dass sie sämtliche Reservierungen mit Öger, Bucher etc. von sich aus storniert haben und die Zimmer bereits an andere Veranstalter frei gegeben haben. Auch unser Zimmer. Ich habe das mit einem Anwalt unserer Rechtschutz besprochen, er meint im schlimmsten Fall bleiben wir auf den Stornierungsgebühren sitzen. Öger bekommt von uns erst einmal keinen Cent. Sie haben eine Woche Zeit gehabt abzubuchen, haben sie nicht getan.
                Ich kann also nur jedem raten, das Geld noch zurück zu holen, soweit möglich. Die Hotels werden die Reisen von Öger etc. nicht mehr einlösen. Wenn man das noch vor der Insolvenz einleitet hat man gute Chancen……….nach Eröffnung der Insolvenz sieht es schlecht aus und man wird aus den Versicherungsgeldern anteilig bedient. Ich rate aber auch jedem sich anwaltlich beraten zu lassen. Das Meiste von dem, was hier so geschrieben wird, sind ja nur Annahmen……..

                hainzaH 1 Antwort Letzte Antwort
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                • RinnebachR Rinnebach

                  Moin zusammen.

                  Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.

                  Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.

                  Da ich keine Pauschalreisen gebucht habe, habe ich mich bereits von den 2.200 Euro innerlich verabschiedet.

                  Den Verlust in der Tabelle anzumelden........ da kommt nix bei rüber.

                  hainzaH Offline
                  hainzaH Offline
                  hainza
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1868

                  @rinnebach sagte:

                  Moin zusammen.

                  Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.

                  Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.

                  Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht ...... ABER

                  Ich persönlich würde hier in jedem Fall erst mal in Verzug geraten oder von mir aus auch, vertragsbrüchig. Hauptsache das Geld ist erst mal wieder da. Und wenn dann der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben will, und es offensichtlich ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird, dann will ich das Gericht sehen, dass mich zur Zahlung verpflichtet.
                  Meine ganz persönliche Meinung.
                  Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.

                  Hans

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Lyka2011L Lyka2011

                    @westcruser sagte:

                    Wir haben unsere Anzahlungen an Bucher Reisen zurück gebucht.

                    haben vorher mit unserem Anwalt gesprochen, er hat uns dazu geraten.

                    die Restzahlung ist heute fällig, laut befreundetem Reisebüro hat Bucher schon seit mehreren Wochen keine Zahlungen mehr von Reisenden abgebucht

                    Was ist mit den gebuchten Reisen die nicht abgebucht wurden. Sind die die eigentlich rechtskräftig und ist ein Vertrag dann überhaupt zustande gekommen?

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1869

                    @lyka2011 sagte:

                    Was ist mit den gebuchten Reisen die nicht abgebucht wurden. Sind die die eigentlich rechtskräftig und ist ein Vertrag dann überhaupt zustande gekommen?

                    Ein rechtskräftiger Vertrag besteht aus Angebot und Annahme, folglich ist ein solcher zustande gekommen.
                    Konkludentes Verhalten: TC nimmt den Vertrag an = berechnet Anzahlung. Lyka2011 nimmt den Vertrag an = begleicht Forderung.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    Lyka2011L 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @ThomasKPunkt
                      Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

                      ThomasKPunktT Offline
                      ThomasKPunktT Offline
                      ThomasKPunkt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1870

                      @vonschmeling sagte:

                      @ThomasKPunkt
                      Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

                      Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SugerbabeS Offline
                        SugerbabeS Offline
                        Sugerbabe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1871

                        Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                        Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                        1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                        2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                        3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                        Ist das so richtig ?

                        Danke

                        AvB

                        vonschmelingV CliffideoC jlechtenboehmerJ 3 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • klim.ueK klim.ue

                          @suseowl sagte:

                          An alle, die keinen Sicherungsschein von Bucher haben: über die App (gestern installiert) konnte ich gestern am Nachmittag problemlos alle Unterlagen laden und ausdrucken, inclusive Sicherungsschein. Probiert es mal!

                          Über welches App???? Hab kein App von bucher gefunden

                          suseowlS Offline
                          suseowlS Offline
                          suseowl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1872

                          @klimue sagte:

                          Über welches App???? Hab kein App von bucher gefunden

                          Die App heißt Travelguide, man kann darüber seine Reisen von Bücher und anderen Veranstaltern verwalten, auch wenn es zur Zeit keine aktuellen Infos mehr gibt. Bei mir hat es funktioniert! Viel Glück!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • GiborG Offline
                            GiborG Offline
                            Gibor
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1873

                            "Torsten Kirstges, Professor für Tourismuswirtschaft an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven, erwartet nach der Pleite von Thomas Cook weitere Insolvenzen**: „**Selbst wenn in Deutschland Thomas Cook-Marken vorerst überleben, wird kaum ein Reisebüro und kaum ein Kunde Thomas Cook-Marken wie Neckermann oder Bucher buchen. Es wird also auf jeden Fall Auswirkungen auf noch bestehende Marken des Konzerns haben. Dadurch werden sie wahrscheinlich früher oder später ebenfalls in die Insolvenz gehen“, sagte er in einem Interview mit der "Deutschen Welle"."
                            Quelle: https://m.focus.de/finanzen/boerse/thomas-cook-jetzt-fallen-auch-tui-reisen-wegen-der-thomas-cook-pleite-aus_id_11172290.html

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • xosarahsarahX Offline
                              xosarahsarahX Offline
                              xosarahsarah
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1874

                              Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                              Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                              Stand auf der Schffranek Facebook Seite

                              TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • hainzaH hainza

                                @rinnebach sagte:

                                Moin zusammen.

                                Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.

                                Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.

                                Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht ...... ABER

                                Ich persönlich würde hier in jedem Fall erst mal in Verzug geraten oder von mir aus auch, vertragsbrüchig. Hauptsache das Geld ist erst mal wieder da. Und wenn dann der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben will, und es offensichtlich ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird, dann will ich das Gericht sehen, dass mich zur Zahlung verpflichtet.
                                Meine ganz persönliche Meinung.
                                Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.

                                Hans

                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1875

                                @hainza sagte:

                                Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.

                                Für die geforderte Stornogebühr in der Folge gibt´s dann auch keine "Gegenleistung".

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HolginhoH Holginho

                                  @heidiskigeil sagte:

                                  Sie können aber entscheiden, wessen Angebote sie auf ihrer Plattform veröffentlichen. Und das war ja wohl noch vor wenigen Tagen der Fall. Der Supermarkt um die Ecke kann auch entscheiden, ob er dem Kunden faule Äpfel in die Tüte packt,oder lieber nicht.

                                  ****
                                  Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.
                                  Der Supermarkt kauft dagegen im Großmarkt oder wird beliefert und entscheidet selbst, welche Ware er verkauft und dementsprechend Gewinn einfährt.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1876

                                  @holginho sagte:

                                  ****
                                  Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.

                                  Das macht die Sache aus Kundensicht ja nur noch schlimmer. Sie schützen sich selber auf Kosten der Kunden.
                                  Nachvollziehbar, aber wenn sie ihr Kontingent in solchen Fällen nicht komplett verkaufen, dann werden sie nicht standrechtlich erschossen.

                                  HolginhoH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SugerbabeS Sugerbabe

                                    Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                                    Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                                    1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                                    2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                                    3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                                    Ist das so richtig ?

                                    Danke

                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1877

                                    @sugerbabe sagte:

                                    Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                                    Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                                    1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                                    2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                                    3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                                    Ist das so richtig ?

                                    Danke

                                    Nein.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    SugerbabeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ThomasKPunktT ThomasKPunkt

                                      @vonschmeling sagte:

                                      @ThomasKPunkt
                                      Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

                                      Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!

                                      vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1878

                                      @thomaskpunkt sagte:

                                      Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!

                                      Jepp. Dein Risiko ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Ahotep2A Ahotep2

                                        @hainza sagte:

                                        Ich sag mal so: Sie dürfen natürlich keine Falschaussagen verbreiten. Aber wenn ein verantwortungsvolles Reisebüro ihrem Kunden vor der Entscheidung "Buchen bei Unternehmen XX oder Unternehmen YY" den Tipp gibt, doch mal im Internet nach "Thomas Cook Kriese" zu suchen, dann darf es das natürlich.

                                        Klar, HC kann das aufgrund fehlender persönlicher Beratung natürlich nicht so einfach auf seine Homepage stellen.
                                        Und um eins hier auch mal klar zu sagen: Jede Buchung die über einen Vermittler durchgeführt wird, erhöht dessen Provision.
                                        Ein Reisebüro lebt von seinem Ruf und dem Vertrauen seiner Kunden. Internet Vermittler leben von günstigen Preisen.

                                        Hans

                                        Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

                                        hainzaH Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1879

                                        @ahotep sagte:

                                        Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

                                        Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
                                        Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.

                                        Hans

                                        Ahotep2A KourionK MaliniM 3 Antworten Letzte Antwort
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                                        • xosarahsarahX xosarahsarah

                                          Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                                          Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                                          Stand auf der Schffranek Facebook Seite

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1880

                                          @xosarahsarah sagte:

                                          Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                                          Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                                          Stand auf der Schffranek Facebook Seite

                                          Wo bitte steht das? Schffranek finde ich nicht.

                                          xosarahsarahX Ahotep2A 2 Antworten Letzte Antwort
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