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Insolvenz Thomas Cook

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  • vonschmelingV vonschmeling

    @ThomasKPunkt
    Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

    ThomasKPunktT Offline
    ThomasKPunktT Offline
    ThomasKPunkt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1881

    @vonschmeling sagte:

    @ThomasKPunkt
    Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

    Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • SugerbabeS Offline
      SugerbabeS Offline
      Sugerbabe
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1882

      Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

      Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

      1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

      2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

      3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

      Ist das so richtig ?

      Danke

      AvB

      vonschmelingV CliffideoC jlechtenboehmerJ 3 Antworten Letzte Antwort
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      • klim.ueK klim.ue

        @suseowl sagte:

        An alle, die keinen Sicherungsschein von Bucher haben: über die App (gestern installiert) konnte ich gestern am Nachmittag problemlos alle Unterlagen laden und ausdrucken, inclusive Sicherungsschein. Probiert es mal!

        Über welches App???? Hab kein App von bucher gefunden

        suseowlS Offline
        suseowlS Offline
        suseowl
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1883

        @klimue sagte:

        Über welches App???? Hab kein App von bucher gefunden

        Die App heißt Travelguide, man kann darüber seine Reisen von Bücher und anderen Veranstaltern verwalten, auch wenn es zur Zeit keine aktuellen Infos mehr gibt. Bei mir hat es funktioniert! Viel Glück!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • GiborG Offline
          GiborG Offline
          Gibor
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1884

          "Torsten Kirstges, Professor für Tourismuswirtschaft an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven, erwartet nach der Pleite von Thomas Cook weitere Insolvenzen**: „**Selbst wenn in Deutschland Thomas Cook-Marken vorerst überleben, wird kaum ein Reisebüro und kaum ein Kunde Thomas Cook-Marken wie Neckermann oder Bucher buchen. Es wird also auf jeden Fall Auswirkungen auf noch bestehende Marken des Konzerns haben. Dadurch werden sie wahrscheinlich früher oder später ebenfalls in die Insolvenz gehen“, sagte er in einem Interview mit der "Deutschen Welle"."
          Quelle: https://m.focus.de/finanzen/boerse/thomas-cook-jetzt-fallen-auch-tui-reisen-wegen-der-thomas-cook-pleite-aus_id_11172290.html

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • xosarahsarahX Offline
            xosarahsarahX Offline
            xosarahsarah
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1885

            Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
            Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

            Stand auf der Schffranek Facebook Seite

            TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
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            • hainzaH hainza

              @rinnebach sagte:

              Moin zusammen.

              Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.

              Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.

              Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht ...... ABER

              Ich persönlich würde hier in jedem Fall erst mal in Verzug geraten oder von mir aus auch, vertragsbrüchig. Hauptsache das Geld ist erst mal wieder da. Und wenn dann der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben will, und es offensichtlich ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird, dann will ich das Gericht sehen, dass mich zur Zahlung verpflichtet.
              Meine ganz persönliche Meinung.
              Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.

              Hans

              vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1886

              @hainza sagte:

              Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.

              Für die geforderte Stornogebühr in der Folge gibt´s dann auch keine "Gegenleistung".

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Holginho

                @heidiskigeil sagte:

                Sie können aber entscheiden, wessen Angebote sie auf ihrer Plattform veröffentlichen. Und das war ja wohl noch vor wenigen Tagen der Fall. Der Supermarkt um die Ecke kann auch entscheiden, ob er dem Kunden faule Äpfel in die Tüte packt,oder lieber nicht.

                ****
                Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.
                Der Supermarkt kauft dagegen im Großmarkt oder wird beliefert und entscheidet selbst, welche Ware er verkauft und dementsprechend Gewinn einfährt.

                hainzaH Offline
                hainzaH Offline
                hainza
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1887

                @holginho sagte:

                ****
                Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.

                Das macht die Sache aus Kundensicht ja nur noch schlimmer. Sie schützen sich selber auf Kosten der Kunden.
                Nachvollziehbar, aber wenn sie ihr Kontingent in solchen Fällen nicht komplett verkaufen, dann werden sie nicht standrechtlich erschossen.

                HolginhoH 1 Antwort Letzte Antwort
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                • SugerbabeS Sugerbabe

                  Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                  Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                  1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                  2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                  3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                  Ist das so richtig ?

                  Danke

                  vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1888

                  @sugerbabe sagte:

                  Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                  Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                  1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                  2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                  3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                  Ist das so richtig ?

                  Danke

                  Nein.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  SugerbabeS 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ThomasKPunktT ThomasKPunkt

                    @vonschmeling sagte:

                    @ThomasKPunkt
                    Du musst ohnehin schriftlich kündigen, einer "Annahme der Kündigung" bedarf es nicht.

                    Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!

                    vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1889

                    @thomaskpunkt sagte:

                    Im Jahr 2019 ist ja per Email wohl auch "schriftlich" ?!

                    Jepp. Dein Risiko ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Ahotep2A Ahotep2

                      @hainza sagte:

                      Ich sag mal so: Sie dürfen natürlich keine Falschaussagen verbreiten. Aber wenn ein verantwortungsvolles Reisebüro ihrem Kunden vor der Entscheidung "Buchen bei Unternehmen XX oder Unternehmen YY" den Tipp gibt, doch mal im Internet nach "Thomas Cook Kriese" zu suchen, dann darf es das natürlich.

                      Klar, HC kann das aufgrund fehlender persönlicher Beratung natürlich nicht so einfach auf seine Homepage stellen.
                      Und um eins hier auch mal klar zu sagen: Jede Buchung die über einen Vermittler durchgeführt wird, erhöht dessen Provision.
                      Ein Reisebüro lebt von seinem Ruf und dem Vertrauen seiner Kunden. Internet Vermittler leben von günstigen Preisen.

                      Hans

                      Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

                      hainzaH Offline
                      hainzaH Offline
                      hainza
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1890

                      @ahotep sagte:

                      Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

                      Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
                      Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.

                      Hans

                      Ahotep2A KourionK MaliniM 3 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • xosarahsarahX xosarahsarah

                        Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                        Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                        Stand auf der Schffranek Facebook Seite

                        TanjaCT Offline
                        TanjaCT Offline
                        TanjaC
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1891

                        @xosarahsarah sagte:

                        Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                        Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                        Stand auf der Schffranek Facebook Seite

                        Wo bitte steht das? Schffranek finde ich nicht.

                        xosarahsarahX Ahotep2A 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • hainzaH hainza

                          @ahotep sagte:

                          Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

                          Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
                          Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.

                          Hans

                          Ahotep2A 1
                          Ahotep2A 1
                          Ahotep2
                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1892

                          @hainza sagte:

                          Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
                          Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.

                          Hans

                          Du anscheinend😏

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • steffy-rS steffy-r

                            Unser Reisebüro hat gestern Öger kontaktiert und denen mitgeteilt, dass wir auf Grund der aktuellen Lage (unzumutbare Ungewissheit)kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Wir haben eine Frist bis heute Mittag gesetzt, dass sie sich dazu äußern, ansonsten gehen wir davon aus, dass sie einverstanden sind. Darüber hinaus hat unser gebuchtes Hotel dem Reisebüro mitgeteilt, dass sie sämtliche Reservierungen mit Öger, Bucher etc. von sich aus storniert haben und die Zimmer bereits an andere Veranstalter frei gegeben haben. Auch unser Zimmer. Ich habe das mit einem Anwalt unserer Rechtschutz besprochen, er meint im schlimmsten Fall bleiben wir auf den Stornierungsgebühren sitzen. Öger bekommt von uns erst einmal keinen Cent. Sie haben eine Woche Zeit gehabt abzubuchen, haben sie nicht getan.
                            Ich kann also nur jedem raten, das Geld noch zurück zu holen, soweit möglich. Die Hotels werden die Reisen von Öger etc. nicht mehr einlösen. Wenn man das noch vor der Insolvenz einleitet hat man gute Chancen……….nach Eröffnung der Insolvenz sieht es schlecht aus und man wird aus den Versicherungsgeldern anteilig bedient. Ich rate aber auch jedem sich anwaltlich beraten zu lassen. Das Meiste von dem, was hier so geschrieben wird, sind ja nur Annahmen……..

                            hainzaH Offline
                            hainzaH Offline
                            hainza
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1893

                            @steffy-r sagte:

                            Unser Reisebüro hat gestern Öger kontaktiert und denen mitgeteilt, dass wir auf Grund der aktuellen Lage (unzumutbare Ungewissheit)kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Wir haben eine Frist bis heute Mittag gesetzt, dass sie sich dazu äußern, ansonsten gehen wir davon aus, dass sie einverstanden sind.

                            Das ist mal ein vernünftiges Reisebüro. Und das Vorgehen ist genial.

                            Ahotep2A jlechtenboehmerJ HR_elisaH 3 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • TanjaCT TanjaC

                              @xosarahsarah sagte:

                              Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                              Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                              Stand auf der Schffranek Facebook Seite

                              Wo bitte steht das? Schffranek finde ich nicht.

                              xosarahsarahX Offline
                              xosarahsarahX Offline
                              xosarahsarah
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1894
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • hainzaH hainza

                                @ahotep sagte:

                                Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

                                Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
                                Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.

                                Hans

                                KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                #1895

                                @hainza sagte:

                                Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?

                                Nun ja.... bisher ist dieser Thread immerhin 137.357 x aufgerufen worden.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                hainzaH 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SugerbabeS Sugerbabe

                                  Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                                  Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                                  1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                                  2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                                  3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                                  Ist das so richtig ?

                                  Danke

                                  CliffideoC Offline
                                  CliffideoC Offline
                                  Cliffideo
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1896

                                  sorry, vs, das pauschale "nein" kann ich so nicht stehenlassen

                                  @sugerbabe sagte:

                                  Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                                  Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                                  1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr ja

                                  2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen nein

                                  3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. ja

                                  Man kann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen nein, erst nach einer nichterbrachten Leistung

                                  Ist das so richtig ?

                                  Danke

                                  Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                  Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • TanjaCT TanjaC

                                    @xosarahsarah sagte:

                                    Abreisende Gäste ab dem 27.09.2019
                                    Im Rahmen der aktuellen Notgeschäftsführung können Buchungen für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Für alle abreisenden Gäste ab dem 27.09.2019 wird die Vorgehensweise baldmöglichst entschieden.

                                    Stand auf der Schffranek Facebook Seite

                                    Wo bitte steht das? Schffranek finde ich nicht.

                                    Ahotep2A 1
                                    Ahotep2A 1
                                    Ahotep2
                                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1897

                                    @tanjac sagte:

                                    Wo bitte steht das? Schffranek finde ich nicht.

                                    Überall steht das! Die Meldung ist korrekt! Schau auf unsere Startseite z.B.
                                    Mehrfach wurde das hier heute schon gepostet und verlinkt

                                    TanjaCT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Murph007M Offline
                                      Murph007M Offline
                                      Murph007
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1898

                                      Ich habe eben auch von der Neckermann Hotline erfahren, dass meine Reise morgen am 25.09.19 in die Dom Rep nicht stattfinden wird.
                                      Ich hab dann eben bei SwissAir angerufen, mein Flug würde aber dennoch stattfinden, ich bin eingecheckt und sie nehmen mich auch mit.
                                      Jetzt ruf ich nachher noch im Hotel an, und frage dort nach. Ich schätze mal, das Zimmer wurde storniert.

                                      Wenn ich jetzt selbst nach dem Hoteltransfer schaue und das Zimmer selbst buche (vorausgesetzt es ist ein vernünftiger Preis), habe ich dann noch Anspruch auf die Differenz bei Neckermann? Oder ist dann alles damit erloschen?

                                      Gruß
                                      Murph

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @sugerbabe sagte:

                                        Also ich habe jetzt gefühlte 50 Seiten gelesen und schnall hier gar nix mehr

                                        Also Mal als Zusammenfassung für mich, wäre nett wenn da einer drauf antwortet:

                                        1. Man braucht keinen Sicher.Schein, es reicht die Buchungs Nr

                                        2. Wenn man mit KK bezahlt, dann kann man innerhalb von acht Wochen das Geld zurück holen und das auch bei Pauschalreisen

                                        3. Die noch fällige Zahlung des Restbetrages (bei uns wären das übermorgen 2000 €) muss man abbuchen lassen, weil man sonst selber Vertragsbruch begeht, solange noch kein offizieller Insolvenz Antrag borliegr. Mankann sich das aber dann per Visa Karte wieder zurück holen

                                        Ist das so richtig ?

                                        Danke

                                        Nein.

                                        SugerbabeS Offline
                                        SugerbabeS Offline
                                        Sugerbabe
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1899

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Nein.

                                        Was davon stimmt nicht ?

                                        AvB

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • hainzaH hainza

                                          @steffy-r sagte:

                                          Unser Reisebüro hat gestern Öger kontaktiert und denen mitgeteilt, dass wir auf Grund der aktuellen Lage (unzumutbare Ungewissheit)kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Wir haben eine Frist bis heute Mittag gesetzt, dass sie sich dazu äußern, ansonsten gehen wir davon aus, dass sie einverstanden sind.

                                          Das ist mal ein vernünftiges Reisebüro. Und das Vorgehen ist genial.

                                          Ahotep2A 1
                                          Ahotep2A 1
                                          Ahotep2
                                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1900

                                          @hainza sagte:

                                          Das ist mal ein vernünftiges Reisebüro. Und das Vorgehen ist genial.

                                          Bei 250 Kunden kann man das auch mal eben machen!°

                                          hainzaH 1 Antwort Letzte Antwort
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