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Insolvenz Thomas Cook

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • vonschmelingV vonschmeling

    @wuelfi71 sagte:

    Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

    Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

    Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
    Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
    Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
    Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
    Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
    Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
    Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

    tdwzbT Offline
    tdwzbT Offline
    tdwzb
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3861

    @vonschmeling sagte:

    Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
    Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
    Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
    Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
    Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
    Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
    Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

    Sehe ich exakt genauso. Das geltende Vertragsrecht wurde ja hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Ich verfolge bspw beruflich die Insolvenz von P&R - es soll ja sehr zielstrebige IV geben.. da werden sich noch einige umsehen.. leider..

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Tian81T Tian81

      Hallo zusammen,

      ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
      Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
      Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

      Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #3862

      @tian81 sagte:

      Hallo zusammen,

      ...
      Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

      Vermutlich wird der volle Betrag von dir gefordert, da der Hotelier ja keinerlei Zahlung erhalten hat / erhalten wird.
      Das wird aber scheinbar unterschiedlich gehandhabt - von meiner Schwester verlangte man den vollen Preis für die 14 Tage, Anreise war am 20.9. Andere wiederum berichten, man habe "nur" ab dem 25.9. ein direktes Inkasso verlangt.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      tdwzbT 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @tian81 sagte:

        Hallo zusammen,

        ...
        Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

        Vermutlich wird der volle Betrag von dir gefordert, da der Hotelier ja keinerlei Zahlung erhalten hat / erhalten wird.
        Das wird aber scheinbar unterschiedlich gehandhabt - von meiner Schwester verlangte man den vollen Preis für die 14 Tage, Anreise war am 20.9. Andere wiederum berichten, man habe "nur" ab dem 25.9. ein direktes Inkasso verlangt.

        tdwzbT Offline
        tdwzbT Offline
        tdwzb
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3863

        @vonschmeling sagte:

        Vermutlich wird der volle Betrag von dir gefordert, da der Hotelier ja keinerlei Zahlung erhalten hat.
        Das wird aber scheinbar unterschiedlich gehandhabt - von meiner Schwester verlangte man den vollen Preis für die 14 Tage, Anreise war am 20.9. Andere wiederum berichten, man habe "nur" ab dem 25.9. ein direktes Inkasso verlangt.

        Aber Vertragspartner des Hotels ist doch der RV, oder nicht @ vonschmeling? Oder kehrt sich das durch die Nichtzahlung um so dass der Urlauber direkt herangezogen werden kann?

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • tdwzbT tdwzb

          @vonschmeling sagte:

          Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
          Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
          Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
          Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
          Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
          Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
          Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

          Sehe ich exakt genauso. Das geltende Vertragsrecht wurde ja hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Ich verfolge bspw beruflich die Insolvenz von P&R - es soll ja sehr zielstrebige IV geben.. da werden sich noch einige umsehen.. leider..

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3864

          @tdwzb sagte:

          Sehe ich exakt genauso. Das geltende Vertragsrecht wurde ja hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Ich verfolge bspw beruflich die Insolvenz von P&R - es soll ja sehr zielstrebige IV geben.. da werden sich noch einige umsehen.. leider..

          ... und die generelle "Zielstrebigkeit" von IV dürfte bei dem medialen Interesse an der Causa nicht gerade gedämpft werden ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sesS Offline
            sesS Offline
            ses
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3865

            Für alle die gerade mit TC unterwegs sind und es Ggf noch nicht gesehen haben:

            http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotel_garantuee.pdf

            gleiches gibt es auch für Flüge.
            ggf hilft es dem ein oder anderen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • IsihamI Isiham

              Auf der Seite der Kaera steht folgendes bei den FAQ:

              Kann ich die Zahlung gegenüber meinem Kreditkartenunternehmen widerrufen, wenn ich mit Kreditkarte gezahlt habe?
              Sollten Sie Ihre Reise mit Kreditkarte gezahlt haben, so können Sie Ihre Zahlung widerrufen. Das Kreditinstitut sollte Ihrem Konto den Zahlbetrag wieder gutschreiben. Sollte keine Gutschrift erfolgen, so bitten wir Sie, uns die kompletten Unterlagen inkl. Ablehnung des Kreditkarteninstituts zur Anspruchsanmeldung einzureichen.

              Ich hatte allerdings bei meiner Bank angefragt, ob das ginge und die sagten, bei Pauschalreisen nicht. Aber nach dem wird hier ja nicht zwischen Pauschal- und Einzelbuchung unterschieden. Weiß da jemand genaueres?

              Hans MeyerH Offline
              Hans MeyerH Offline
              Hans Meyer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3866

              Zum Thema: „Kann ich die Zahlung gegenüber meinem Kreditkartenunternehmen widerrufen, wenn ich mit Kreditkarte gezahlt habe?“ auf der Kaera-Seite:

              Der Passus ist mittlerweile nicht mehr auf der Seite vorhanden. Vermutlich haben die Banken entsprechend interveniert.

              Wülfi71W 1 Antwort Letzte Antwort
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              • tdwzbT tdwzb

                @vonschmeling sagte:

                Vermutlich wird der volle Betrag von dir gefordert, da der Hotelier ja keinerlei Zahlung erhalten hat.
                Das wird aber scheinbar unterschiedlich gehandhabt - von meiner Schwester verlangte man den vollen Preis für die 14 Tage, Anreise war am 20.9. Andere wiederum berichten, man habe "nur" ab dem 25.9. ein direktes Inkasso verlangt.

                Aber Vertragspartner des Hotels ist doch der RV, oder nicht @ vonschmeling? Oder kehrt sich das durch die Nichtzahlung um so dass der Urlauber direkt herangezogen werden kann?

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3867

                @tdwzb sagte:

                Aber Vertragspartner des Hotels ist doch der RV, oder nicht @ vonschmeling? Oder kehrt sich das durch die Nichtzahlung um so dass der Urlauber direkt herangezogen werden kann?

                Nein, das kehrt sich natürlich nicht um.
                Aber versetze dich mal in den Hotelier, der jetzt den Gast vor der Nase hat samt der Möglichkeit, Druck auf ihn auszuüben - oder alternativ 5 Jahre zu warten, dass er nach Abwicklung einen Bruchteil seiner Penunsen wiedererhält ... ?!

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                tdwzbT 1 Antwort Letzte Antwort
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                • PosolinoP Offline
                  PosolinoP Offline
                  Posolino
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3868

                  Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

                  vonschmelingV BienekindB gesche.stG Hans MeyerH 4 Antworten Letzte Antwort
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                  • Rudi385R Offline
                    Rudi385R Offline
                    Rudi385
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3869

                    Zurück zu dem Fall der Anzahlung und den bereits von TC bezahlten Flügen von Ryanair bzw Lufthansa. Flugpreis>Anzahlung

                    Der Insolvenzverwalter kann doch höchstens die Kosten der in Anspruch genommenen Flüge fordern. Somit zahlt man einen Flug, den man auch wahrgenommen hat ->unproblematisch.

                    Vor Ort zahlt man dann eigenständig Hotel und Transfer.

                    Im Schnitt zähle ich wohl etwas drauf, aber ich habe meine Anzahlung wieder drinnen und war im Urlaub. Oder verstehe ich das falsch?

                    katjuscha2K 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Wülfi71W Offline
                      Wülfi71W Offline
                      Wülfi71
                      schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                      #3870

                      Und dann noch mal zu denen, die meinen, jegliche Sanierungsversuche wären wegen Vertrauensverlust ohnehin sinnlos...

                      Jasmin Taylor hatte einen recht kreativen Umgang mit Kundengeldern (vereinfacht ausgedrückt 😃). Trotzdem existiert die Marke JT Touristik nach Insolvenz und Verkauf an die REWE Gruppe fort und hat das Vertrauen der Verbraucher schnell wiedererlangt. Der Name Thomas Cook wird in Deutschland sicherlich verschwinden, Öger war als Marke ja schon seit dem Birgenair Absturz angezählt, ein Comeback der NUR Touristik (Neckermann und Reisen) dagegen kann ich mir sehr gut vorstellen, wenn ein Investor gefunden wird.

                      Und ob Reisen nach dem 13.10. durchgeführt werden können oder nicht hängt von der Liquidität der deutschen Töchter ab. Reicht die (ggfls. mit Überbrückungskrediten) macht es das Unternehmen wertvoller und der Insoverwalter kann ein Unternehmen mit laufenden Geschäftsbetrieb veräußern, was einen höheren Erlös für die Massegläubiger erwarten lässt. Reicht sie nicht, bzw. werden die benötigten Kredite nicht gewährt, werden die Reisen abgesagt und es geht an die Verwertung der Masse. Vorherbestimmt ist da gar nichts, zumal die Ertragslage der deutschen Töchter ja nicht so schlecht gewesen sein soll. Die Stornos sind relativ irrelevant. Sollten die Zimmer in Einzelfälle nicht erneut reserviert werden können, wird halt ein Alternativangebot gemacht. Warum sich die Hotels darauf einlassen sollten? Weil sie gar keine andere Wahl haben, wenn sie halbwegs überleben wollen. Was der Sanierung außer meiner Sicht am meisten im Wege steht, ist der "Run", der auch hier von einigen Scharfmachern weiter angeheizt wird. Das führt zu einer self-fulfilling-prophecy, der sich das Unternehmen leider schlecht wird entziehen können.

                      Und zum Thema "Kundenorientierung": Leute, ihr habt Vorstellungen. Dann zeigt mir bitte mal das Großunternehmen, das erreichbar bleibt, wenn alle Kunden gleichzeitig Kontakt aufnehmen wollen. So viel Kapazität kann doch niemand vorhalten.

                      06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                      katjuscha2K 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @wuelfi71 sagte:

                        Und zur schon mehrfach gestellten Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn ich meine auf meinen Namen ausgestellte Tickets abfliege und Hotel und Transfer (noch mal) selbst zahle:

                        Ich vermute, da werden Juristen in ein paar Jahren drüber promovieren... Mehr als ein Worst Case Szenario zu skizzieren, traue ich mir da nicht zu. Worst Case gehen sämtliche Ansprüche gegen Zurich und Thomas Cook verloren. Die vor Ort neu geleisteten Zahlungen (Transfer und Hotel) sind ohnehin auf gar keinen Fall erstattungsfähig (da scheinen hier auch noch manche falsche Vorstellungen zu haben). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Flugtickets teurer als die Anzahlung waren und die Restreisepreiszahlung nicht geleistet wurde, könnte man sogar noch eine Forderung des Insolvenzverwalters herleiten.

                        Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
                        Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
                        Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
                        Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
                        Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
                        Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
                        Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

                        gesche.stG Offline
                        gesche.stG Offline
                        gesche.st
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3871

                        @vonschmeling sagte:

                        Exakt dieses Szenario halte ich auch für denkbar.
                        Nachdem ich so salopp hingeworfen hatte, dass ich fliegen würde hier noch eine kleine Spezifikation:
                        Sofern meine Reise insgesamt bezahlt ist!
                        Und in der Gewissheit, dass ich nicht etwa die zusätzlich aufgebrachten Kosten hinterher von der Versicherung kassieren kann.
                        Ich denke das war ein sehr wichtiger Beitrag von dir Wülfi71, wenn hier konstatiert wird "Die haben mir nur die Anzahlung abgebucht, vom Rest (!!) zahle ich das Hotel".
                        Jener beherzte User glaubt offenbar, die nicht erfolgte Abbuchung sei jetzt eine Art freigewordenes Budget.
                        Vermutlich wird er diesen Irrtum noch bitter bereuen!

                        Genau das denke ich auch.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Maniac789M Maniac789

                          Hallo,

                          wir haben heute unsere Reiseunterlagen von Thomas Cook erhalten. Wir fliegen nächste Woche auf die Kanaren. Hin mit Condor, zurück mit der Tui. Beim Reiseablauf steht ein Freigepäck von 30 KG neben jeder Person. Auch beim Flugschein steht bei der Gewichtsspalte "allow" 30 KG. Wir bleiben nur 10 Tage und haben kein Zusatzpaket für zusätzliche Reisekilos gebucht. Sind nicht normal nur 20 KG erlaubt? Meint ihr, ich kann ich mich auf die Angabe verlassen, mich im Notfall drauf berufen und "großzügiger" packen ?

                          Grüße,

                          maniac789

                          Ahotep2A Offline
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                          Ahotep2
                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                          #3872

                          @maniac789 sagte:

                          Hallo,

                          wir haben heute unsere Reiseunterlagen von Thomas Cook erhalten. Wir fliegen nächste Woche auf die Kanaren. Hin mit Condor, zurück mit der Tui. Beim Reiseablauf steht ein Freigepäck von 30 KG neben jeder Person. Auch beim Flugschein steht bei der Gewichtsspalte "allow" 30 KG. Wir bleiben nur 10 Tage und haben kein Zusatzpaket für zusätzliche Reisekilos gebucht. Sind nicht normal nur 20 KG erlaubt? Meint ihr, ich kann ich mich auf die Angabe verlassen, mich im Notfall drauf berufen und "großzügiger" packen ?

                          Grüße,

                          maniac789

                          Wir haben für jede Airline einen Thread. Das gehört hier nicht her und geht unter.

                          BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • PosolinoP Posolino

                            Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3873

                            @posolino sagte:

                            Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

                            Zum etwa 57. Mal:
                            Du musst Thomas Cook Touristik angeben, Neckermann ist deren Marke.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • PosolinoP Posolino

                              Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

                              BienekindB Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3874

                              @posolino sagte:

                              Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

                              Thomas Cook Touristik. Ne kermann ist nur eine Marke, keine eigenständige Firma.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • *yasmin* Offline
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                                #3875

                                Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Urlauber, die jetzt ihr Hotel und Rückflug bezahlt bekommen, nachher wieder einen Teil
                                zurückbezahlen sollen, damit für die anderen Geschädigten anteilmässig gleichviel wieder im Pott von den 110.000.000 Euro ist.

                                1. Warum soll jemand, der ja diese Reise bezahlt hat, freiwillig wieder was zurückgeben, was ihm ja eigentlich zusteht. (Da würde ich an deren Stelle es darauf ankommen lassen, dass sie mich verklagen)

                                2. Und was ist bei denjenigen wo nichts zu holen ist ?

                                Sorry aber wer glaubt an sowas?

                                vonschmelingV birmatigerB 2 Antworten Letzte Antwort
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                                • PosolinoP Posolino

                                  Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3876

                                  @posolino sagte:

                                  Hallo zusammen. Meine Reise sollte am 03.10. losgehen. Fällt ja nun wohl aus, weil alle Reisen bis erstmal 13.10. gecancelt sind. Ich kann aber auch nix bei Kaena melden weil mein Reiseveranstalter da nicht im Formular gelistet ist ( Neckermann) . Weiss jemand was????

                                  Fällt unter TC Touristik

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Tian81T Tian81

                                    Hallo zusammen,

                                    ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                                    Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                                    Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                                    Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                                    birmatigerB Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3877

                                    @tian81 sagte:

                                    Hallo zusammen,

                                    ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
                                    Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
                                    Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?

                                    Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

                                    Hallo,

                                    Wir sind am Mittwoch aus Hurghada abgereist und haben über Öger gebucht. Da war ein Paar im Bus welches Neckermann gebucht hatte. Die mussten für den Di. noch zahlen (180 EUR) und bekamen ne Rechnung. Die hatten aber Pauschalreise gebucht. Ich vermute mal es wird auf das Hotel ankommen ob die sich auf die Zusagen der Insolvenzverwaltung verlassen oder eben kassieren. In meinem Hotel sind wie wir viele Kunden die schon öfter in der Anlage waren. Vielleicht denkt da der ein oder andere Manager nach seine Stammkunden nicht zu vergraueln. Das Leben geht ja weiter, sodass es ja für die Zukunft wichtig sein wird, welches Hotel kassiert und welches nicht. Ich drücke Euch die Daumen, dass es klappt und ihr trotz extra Buchung nicht zahlen müsst,

                                    Gruß

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @tdwzb sagte:

                                      Aber Vertragspartner des Hotels ist doch der RV, oder nicht @ vonschmeling? Oder kehrt sich das durch die Nichtzahlung um so dass der Urlauber direkt herangezogen werden kann?

                                      Nein, das kehrt sich natürlich nicht um.
                                      Aber versetze dich mal in den Hotelier, der jetzt den Gast vor der Nase hat samt der Möglichkeit, Druck auf ihn auszuüben - oder alternativ 5 Jahre zu warten, dass er nach Abwicklung einen Bruchteil seiner Penunsen wiedererhält ... ?!

                                      tdwzbT Offline
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                                      #3878

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Nein, das kehrt sich natürlich nicht um.
                                      Aber versetze dich mal in den Hotelier, der jetzt den Gast vor der Nase hat samt der Möglichkeit, Druck auf ihn auszuüben - oder alternativ 5 Jahre zu warten, dass er nach Abwicklung einen Bruchteil seiner Penunsen wiedererhält ... ?!

                                      Klar.. schwierig dann.. da stehen Existenzen auf dem Spiel. Gerade in GRL, TR und ESP.
                                      Und wie weit du dann bei Verweigerung der Zahlung auf die dir wohlgesonnene Polizei setzen kannst.. zweifelhaft.. klassisches "Gefangenendilemma"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Rudi385R Rudi385

                                        Zurück zu dem Fall der Anzahlung und den bereits von TC bezahlten Flügen von Ryanair bzw Lufthansa. Flugpreis>Anzahlung

                                        Der Insolvenzverwalter kann doch höchstens die Kosten der in Anspruch genommenen Flüge fordern. Somit zahlt man einen Flug, den man auch wahrgenommen hat ->unproblematisch.

                                        Vor Ort zahlt man dann eigenständig Hotel und Transfer.

                                        Im Schnitt zähle ich wohl etwas drauf, aber ich habe meine Anzahlung wieder drinnen und war im Urlaub. Oder verstehe ich das falsch?

                                        katjuscha2K Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3879

                                        Problem ist für alle die auf gebuchten Flügen bestehen: Bis 13.10. sind alle Reisen storniert, d.h., es gibt keinen zweiseitigen Vertag mehr. Alles was ihr jetzt tut, wenn ihr eure gebuchten Flüge wahrnehmt, ist nicht mehr über Sicherunggschein abzurechnen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Ahotep2A Ahotep2

                                          @maniac789 sagte:

                                          Hallo,

                                          wir haben heute unsere Reiseunterlagen von Thomas Cook erhalten. Wir fliegen nächste Woche auf die Kanaren. Hin mit Condor, zurück mit der Tui. Beim Reiseablauf steht ein Freigepäck von 30 KG neben jeder Person. Auch beim Flugschein steht bei der Gewichtsspalte "allow" 30 KG. Wir bleiben nur 10 Tage und haben kein Zusatzpaket für zusätzliche Reisekilos gebucht. Sind nicht normal nur 20 KG erlaubt? Meint ihr, ich kann ich mich auf die Angabe verlassen, mich im Notfall drauf berufen und "großzügiger" packen ?

                                          Grüße,

                                          maniac789

                                          Wir haben für jede Airline einen Thread. Das gehört hier nicht her und geht unter.

                                          BienekindB Offline
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                                          #3880

                                          @ahotep sagte:

                                          Wir haben für jede Airline einen Thread. Das gehört hier nicht her und geht unter.

                                          Hey, das war ein Beitrag von 2009 😜

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