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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • fernweh1609F fernweh1609

    @christina-popina sagte:

    Hallo zusammen,

    Wir haben den Fall, dass auch unser Flug bezahlt ist und die Plätze für uns mit der SWISS reserviert sind, aber unser Hotel auf Mallorca schliesst am 07.10. weil sie fast ausschließlich TC Gäste haben und wir wären am 06.10. angereist.
    Hat es schon jemand von euch gewagt zu fliegen und sich dort in ein anderes Hotel eingebucht?
    Die Ansprüche aus dem Sicherungsschein werden ja allem Anschein nach so gering ausfallen, dass es schade wäre, die Flüge verfallen zu lassen. So hat man wenigstens noch etwas von seinem Urlaub oder seid ihr da anderer Meinung?
    Wir haben bereits die Gesamtsumme von 2300€ bezahlt für 1 Woche AI.
    LG und Danke für eure Hilfe,
    Christina

    Wir haben 2460€ überwiesen und unser Flug wäre über Euro Wings. Da es aber eine Pauschalreise ist, wurde alles abgesagt. Wären morgen geflogen. Habe vor Tagen schon in der Warteschleife gehangen, aber Euro Wings konnte mir nicht sagen ob die Flüge bezahlt sind.

    Was mich interessiert, ist die Tatsache das Kaera 110 Mio. in einem Geschäftsjahr zahlen kann. Dieses beginnt am 1.11. und hört 30.10. auf. Heißt Auszahlungen könnten doch jetzt bis 30.10. erledigt werden und ab 1.11. der Rest. Dann wären auch mehr als 110 Mio € drin. Oder zögert Kaera alles bis nach dem 1.11. hinaus, damit sie nur 110 Mio€ zahlen müssen? Meine Schadensmeldung habe ich am 25.9. abgesendet.

    Auf jeden Fall werde ich die BRD verklagen müssen wegen nicht umgesetzter EU Richtlinie. Dann muss der Bund aufkommen für sein Fehlverhalten. Insidern und der Regierung war bewusst, dass da eine Schieflage bei TC ist. Ich habe bei Bucher Reisen gebucht und der Kunde muss sich nicht informieren, ob der jeweilige Veranstalter solvent ist. Die Grünen waren die einzigen, die im März angemahnt hatten, die Versicherungssumme ist nicht hoch genug, da die Summe noch aus den 90er Jahren stammt. Aber wie bei der Bankenkrise: alles mal aussitzen, der Kunde zahlt den Schaden.

    Tina

    erik e.E Offline
    erik e.E Offline
    erik e.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #241

    @fernweh1609 sagte:

    Wir haben 2460€ überwiesen und unser Flug wäre über Euro Wings. Da es aber eine Pauschalreise ist, wurde alles abgesagt. Wären morgen geflogen. Habe vor Tagen schon in der Warteschleife gehangen, aber Euro Wings konnte mir nicht sagen ob die Flüge bezahlt sind.

    Was mich interessiert, ist die Tatsache das Kaera 110 Mio. in einem Geschäftsjahr zahlen kann. Dieses beginnt am 1.11. und hört 30.10. auf. Heißt Auszahlungen könnten doch jetzt bis 30.10. erledigt werden und ab 1.11. der Rest. Dann wären auch mehr als 110 Mio € drin. Oder zögert Kaera alles bis nach dem 1.11. hinaus, damit sie nur 110 Mio€ zahlen müssen? Meine Schadensmeldung habe ich am 25.9. abgesendet.

    Auf jeden Fall werde ich die BRD verklagen müssen wegen nicht umgesetzter EU Richtlinie. Dann muss der Bund aufkommen für sein Fehlverhalten. Insidern und der Regierung war bewusst, dass da eine Schieflage bei TC ist. Ich habe bei Bucher Reisen gebucht und der Kunde muss sich nicht informieren, ob der jeweilige Veranstalter solvent ist. Die Grünen waren die einzigen, die im März angemahnt hatten, die Versicherungssumme ist nicht hoch genug, da die Summe noch aus den 90er Jahren stammt. Aber wie bei der Bankenkrise: alles mal aussitzen, der Kunde zahlt den Schaden.

    Tina

    Viel Spaß

    ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

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    • JacquelineGoepnerJ JacquelineGoepner

      Was ist eigentlich wenn der Flug bei "Billig-Airlines" schon bezahlt ist. Kann man den nutzen oder verfällt dann der Anspruch bei der Versicheurng?

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #242

      @jacquelinegoepner sagte:

      Was ist eigentlich wenn der Flug bei "Billig-Airlines" schon bezahlt ist. Kann man den nutzen oder verfällt dann der Anspruch bei der Versicheurng?

      Auch wenn er bezahlt wurde, kann (und wird bestimmt) TC ihn stornieren.
      Ryanair ist wohl Sonderfall, aber alle anderen kann man stornieren (nicht den Flugpreis, aber man bekommt Gebühren zurück).

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      • burton_B burton_

        @erny1805 sagte:

        Versuche es mal über JT im Reisebüro oder Online.

        Die Empfehlung von JT für gestrandete der TC-Insolvenz entbehrt nicht einer gewissen Ironie 😆

        Aber schönes Beispiel, dass es das insbesondere für "Neckermann' noch nicht gewesen sein muss 😏

        slowhexeS Offline
        slowhexeS Offline
        slowhexe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #243

        @burton- sagte:

        Die Empfehlung von JT für gestrandete der TC-Insolvenz entbehrt nicht einer gewissen Ironie 😆

        Aber schönes Beispiel, dass es das insbesondere für "Neckermann' noch nicht gewesen sein muss 😏

        Ja, da mußte ich auch gerade grinsen. In unserem RB sagte man uns, dass sie mit JT nicht mehr zusammenarbeiten wollen, da die ja schon mal insolvent waren, denn da hätte ich diese Reise günstiger bekommen! Und nun? Arxxkarte bei Thomas Cook und Geld weg!

        Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach -
        und andere, die sind einfach furchtbar!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AvG76A AvG76

          @hans-meyer sagte:

          Bisher ja bzw. eine Mutmaßung:

          27.9: noch keine Insolvenzantrag (ohne Insolvenzverwalter kein Handlungsspielraum)
          13.10. wohl die bereits bezahlten Reisen (Entscheidung des Insolvenzverwalters und der Versicherung, wenngleich es zumindest aus Sicht der Versicherung sogar einen Sinn ergeben hätte, die Reisen durchzuführen und eventuell mit den Anbietern einen Rabatt auszuhandeln, anstatt in jedem Fall den vollen Preis an den Entbunden zahlen zu müssen - jedenfalls in der Theorie)

          aber der 31. ist jetzt irgendetwas in der Richtung, dass man nicht gleich das Licht ausmachen möchte, denn hierfür müsste man ja das Inkasso wieder aufnehmen.

          Der 31.10.2019 ist der letzte Tag des laufenden Geschäftsjahres. Ab dem 01.11.2019 läuft alles auf das neue Geschäftsjahr. 😤

          nicsteN Offline
          nicsteN Offline
          nicste
          schrieb am zuletzt editiert von
          #244

          @avg76 sagte:

          Der 31.10.2019 ist der letzte Tag des laufenden Geschäftsjahres. Ab dem 01.11.2019 läuft alles auf das neue Geschäftsjahr. 😤

          Beginnt dann auch ein neuer Versicherungsschutz? Also das Reisen ab dem 01.11. quasi "frisch" mit 110 Millionen Euro abgesichert sind?
          Zitat faq kaera-ag (http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm😞
          Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?
          Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • burton_B burton_

            @erny1805 sagte:

            Versuche es mal über JT im Reisebüro oder Online.

            Die Empfehlung von JT für gestrandete der TC-Insolvenz entbehrt nicht einer gewissen Ironie 😆

            Aber schönes Beispiel, dass es das insbesondere für "Neckermann' noch nicht gewesen sein muss 😏

            Erny1805E Offline
            Erny1805E Offline
            Erny1805
            schrieb am zuletzt editiert von
            #245

            @burton- sagte:

            Die Empfehlung von JT für gestrandete der TC-Insolvenz entbehrt nicht einer gewissen Ironie 😆

            Aber schönes Beispiel, dass es das insbesondere für "Neckermann' noch nicht gewesen sein muss 😏

            Na jetzt ham die ja Lidl in der Hinterhand 😉 Trotzdem bete ich jeden Tag das alles klappt, da wäre es egal wo und bei wem ich gebucht hätte zur Zeit 😄

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • nicsteN nicste

              @avg76 sagte:

              Der 31.10.2019 ist der letzte Tag des laufenden Geschäftsjahres. Ab dem 01.11.2019 läuft alles auf das neue Geschäftsjahr. 😤

              Beginnt dann auch ein neuer Versicherungsschutz? Also das Reisen ab dem 01.11. quasi "frisch" mit 110 Millionen Euro abgesichert sind?
              Zitat faq kaera-ag (http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm😞
              Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?
              Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt

              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #246

              @nicste sagte:

              Beginnt dann auch ein neuer Versicherungsschutz? Also das Reisen ab dem 01.11. quasi "frisch" mit 110 Millionen Euro abgesichert sind?
              Zitat faq kaera-ag (http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm😞
              Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen?
              Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt

              Das ist ja die Frage. Die Anzahlung wurde noch im alten Geschäftsjahr getätigt...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SonneStrand75S SonneStrand75

                @sabsie4517 sagte:

                Also ich bin mir nicht so sicher, dass diese einfach storniert werden können. Die Auskunft von Lufthansa: es besteht ein direktes Vertragsverhältnid zwischen Gast und Airline, weshalb Gäste von TC und Co wie gewohnt akzeptiert werden (gestern Vormittag). Ich hab mal bei Lufthansa und Edelweiss angefragt, was jetzt konkret Sache ist. Wenn ich eine Info bekomme, gebe ich euch Bescheid.

                Hier wurde es geschrieben:

                @tinkerbelle66 sagte:

                Guten Morgen,
                Ich bin auch seit Tagen eine stille Mitleserin. Wir sind betroffen und sehr verwirrt. Wir würden am 3.10. mit Lufthansa nach Mexiko Cancun fliegen. Unsere Flüge sind bezahlt, Zimmer jedoch nicht. Verfahrensweise ist mir ja bekannt. Danke erstmal das ich hier schon so gute Antworten gefunden habe. Wir sind jetzt am überlegen, ob wir unser Hotel nochmal bezahlen. Die Flüge bestehen bei Lufthansa nach wie vor. Jetzt meine Frage: kann denn TC, Insolvenzverwalter oder wer auch immer noch die Flüge stornieren? Ich habe einfach Angst, dass Hotel jetzt nochmal zu buchen und am Flughafen wird mir dann gesagt, dass meine Flüge nicht mehr existieren. Das könnte laut Mitarbeiter von Lufthansa, den ich gerade am Telefon hatte, eventuell passieren. Und dann muss ich zu dem großen Verlust das Hotel dann nochmal bezahlen. Versteht ihr was ich meine?
                Danke für Eure Hilfe.....

                SarafayS Offline
                SarafayS Offline
                Sarafay
                schrieb am zuletzt editiert von
                #247

                @sonnestrand75 sagte:

                Hier wurde es geschrieben:

                Ich denke, der Insolvenzverwalter wird alle Flüge canceln, bei denen er eine Chance hat die Gebühren und Steuern zurückzubekommen und in die Insolvenzmasse zu überführen. Der Insolvenzverwalter hat kein Interesse daran, dass du fliegst, oder?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • NeulingeN Offline
                  NeulingeN Offline
                  Neulinge
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #248

                  Es ist leider einfach so, dass für alle Reisen bis einschließlich 31.10 alles storniert ist, auch die Flüge, sagt zumindest TAP, würde niemals riskieren, die Flüge anzutreten, extremes Risiko.... Es bleibt nur abzuwarten, bis ENDLICH die offiziellen Stornierungsmails ankommen, dann die Unterlagen für die Versicherung auszufüllen und hoffen, dass dann viele Monate später etwas für jeden TC-Bucher übrig geblieben ist. Und erst nach der offziellen Stornierung würden wir neue Reisen buchen (und bestimmt nie mehr per Überweisung!!!!!)

                  Top FiveT 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CliffideoC Offline
                    CliffideoC Offline
                    Cliffideo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #249

                    Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                    Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                    Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                    Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                    Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                    Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                    Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                    Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                    Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                    Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                    Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                    Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                    JacquelineGoepnerJ SarafayS andi2601A SonneStrand75S cady7C 5 Antworten Letzte Antwort
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                    • tdwzbT tdwzb

                      @jlechtenboehmer sagte:

                      Hinterher haben immer alle alles vorher gewusst !

                      Mit Verlaub - und ja, natürlich irren sich Aktienkurse auch Mal - hat jemand eigentlich all die Jahre und speziell in den letzten Monaten den Kurs von TC verfolgt?

                      Soooooo überraschend ist das nicht gekommen...

                      https://www.finanzen.net/aktien/thomas_cook-aktie

                      fernweh1609F Offline
                      fernweh1609F Offline
                      fernweh1609
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #250

                      @tdwzb sagte:

                      Mit Verlaub - und ja, natürlich irren sich Aktienkurse auch Mal - hat jemand eigentlich all die Jahre und speziell in den letzten Monaten den Kurs von TC verfolgt?

                      Soooooo überraschend ist das nicht gekommen...

                      https://www.finanzen.net/aktien/thomas_cook-aktie

                      Und ja, deshalb ist es unverantwortlich, dass Reisevermittler noch Reisen angeboten haben, auch HC! Wir haben erst am 8.8. mit Bucher Reisen gebucht, wir haben mit unserem Geld die Hotelrechnungen und Flüge von Reisen im Frühjahr/Sommer bezahlt. TC hatte bis 30.9. alles zu zahlen, die hatten 3 Monate Zahlungsziel. Also konnten die nur bis 30.6. zahlen, die fette Sommerrechnung haben die Herbstbucher nun mitfinanziert.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Reisefreak20R Offline
                        Reisefreak20R Offline
                        Reisefreak20
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #251

                        Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                        Erny1805E limone-zitroneL SonneStrand75S 3 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CliffideoC Cliffideo

                          Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                          Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                          Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                          Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                          Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                          Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                          Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                          Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                          Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                          Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                          Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                          Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                          JacquelineGoepnerJ Offline
                          JacquelineGoepnerJ Offline
                          JacquelineGoepner
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #252

                          @cliffideo sagte:

                          Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                          Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                          Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                          Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                          Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                          Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                          Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                          Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                          Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                          Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                          Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                          Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                          Ich habe eine Bestätigung der Fluglinie erhalten dass ich in jedem Fall den Flug nutzen kann. Eine offizielle Ansage wäre wirklich mal toll.

                          JG

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • DaVinci17D Offline
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                            DaVinci17
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #253

                            Ich habe den Kostenübernahmebescheid der Kaera an die Hotelleitung weitergegeben, die sich jetzt mit dem Management auseinander setzen wollte.

                            Eine Frage tut sich mir noch auf: Wir sind am 23.9. um 4 Uhr morgens hier angereist. Laut deutscher Version wird der 23. noch von der Übernahme umfasst. In der englischen im allerersten Absatz auch („no later than 23 September...“). Weiter unten heißt es aber „prior to 23 September“. Das impliziert ja, dass es vor dem 23. erfasst wäre.
                            Ist das ein Übersetzungsfehler?

                            DaVinci17D 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • CliffideoC Cliffideo

                              Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                              Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                              Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                              Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                              Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                              Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                              Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                              Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                              Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                              Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                              Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                              Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                              SarafayS Offline
                              SarafayS Offline
                              Sarafay
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #254

                              Du weißt, dass alle Reisen bis 31.10. offiziell abgesagt wurden? Das trifft auch die Flüge. Du bist vielleicht Besitzer von Tickets, aber nicht der Eigentümer. Du hast mit der Fluggesellschaft keinen eigenen Vertrag abgeschlossen.
                              Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit allen Vor- und Nachteilen.

                              Sabsie4517S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • erik e.E Offline
                                erik e.E Offline
                                erik e.
                                schrieb am zuletzt editiert von erik e.
                                #255

                                ... Auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage gesonderter Rechnungen sollen die Hotels in den Ferienorten jetzt 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen erhalten, wie ein Zurich-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas-Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden", sagte Sprecher Bernd Engelien weiter. ...

                                Link zur Quelle

                                ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • McPuffM Offline
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                                  McPuff
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #256

                                  Hallo zusammen!

                                  Erstmal ein großes Lob an das Forum hier! So viele Infos wie hier glaube ich findet man aktuell kaum im Netz.
                                  Ich hoffe, dass alle Geschädigten halbwegs gut aus diesem Desaster wieder raus kommen. Es ist schon fast traumatisch, wie viele davon betroffen sind und welche weiteren Konsequenzen das noch auf die gesamte Touristik haben wird. Ein Alptraum in vielerlei Hinsicht!

                                  Wir sind auch davon betroffen jedoch keimt in mir die Hoffnung auf, dass wir vielleicht Glück im Unglück haben könnten. Wir haben kurzfristig - und kurzsichtig wie wir leider eingestehen müssen - erst heut vor einer Woche über einen Onlinevermittler bei Neckermann gebucht. Von diesen ganzen Vorzeichen bzgl. Thomas Cook haben wir nichts mitbekommen... Tja.

                                  Jetzt ist es so, dass bei uns noch überhaupt keine Buchung von der Kreditkarte vorgenommen wurde. Freitag vor einer Woche haben wir die Reise online gebucht, ab Montag Notfallgeschäftsführung, ab Mittwoch Insolvenz- Wie verhält es sich nun mit diesem Betrag. Kann TC in den nächsten Tagen den Betrag von ca 1500 Euro noch abbuchen oder ist seit Insolvenzanmeldung das nicht mehr möglich? Ich habe schon mehrmals bei meiner Bank angerufen, die verweisen mich immer an die Versicherung wegen Sicherungsschein. Aber in dem Sinn habe ich ja noch keinen Schaden. Das habe ich Ihnen nun klar gemacht und habe eindringlich auf die Stornierung bzw. Widerruf der Zahlung gepocht. Aber das kann man mir im Moment nicht zusagen. Ein späterer Chargeback kommt ja mit dem Sicherungsschein soweit ich das nun mitbekommen habe eh nicht in Frage. Macht es Sinn die Kreditkarte über die Notfallhotline noch sperren zu lassen? Oder kann man mich dann belangen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem.

                                  Die Reise findet bei uns nicht statt, wir hätten am 7.10. nach Kos fliegen sollen. Bis Ende Oktober ist ja alles seitens TC abgesagt worden daher würden wir gern evtl nach Möglichkeit, sollte das Geld nicht weg kommen, noch einen kleinen Urlaub dahoam im bayerischen Wald machen. Mit dem ganzen Chaos wollen wir im Moment erstmal nicht weiter weg verreisen.

                                  Ich danke schon mal für eure Gedanken und Antworten und drücke allen Leidtragenden gaaanz fest die Daumen für einen glimpflichen Ausgang!

                                  R1PR 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Reisefreak20R Reisefreak20

                                    Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                                    Erny1805E Offline
                                    Erny1805E Offline
                                    Erny1805
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #257

                                    @reisefreak20 sagte:

                                    Super, ne? Wir haben auch das ganze Geld bezahlt. (Abflug wäre der 17.10.2019 gewesen) und gucken jetzt auch in die Röhre. Schön, dass unsere Bundesregierung schläft und so ein Konzern sich unterversichern kann. So kann man Versicherungsbeiträge sparen. Wäre sonst für TC bestimmt teurer geworden. Ich habe über eine Strafanzeige nachgedacht. So etwas nennt man Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und nichts dafür bekommen. Normalerweise hat man dafür eine Anzeige verdient. Wahrscheinlich saniert sich der Konzern jetzt mit unserem Geld oder die Vorstandsvorsitzenden liegen bereits unter Palmen und lachen sich über die kleinen Leute kaputt, deren Geld jetzt weg ist. Ist es nicht immer so? Am Ende zahlt doch immer der kleine Mann die Rechnung.

                                    Es wird noch besser siehe Link. Daher Augen auf bei der Wahl wo man sein Kreuz setzt vielleicht 😉 Auch wenn ich kein Fan der Grünen bin, aber das war eigentlich ein richtiger durchdachter Antrag.. aber gehört hier nicht ins Forum so ausführlich. Sorry 🙂

                                    https://www.bundestag.de/presse/hib/659444-659444

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                                    • McPuffM McPuff

                                      Hallo zusammen!

                                      Erstmal ein großes Lob an das Forum hier! So viele Infos wie hier glaube ich findet man aktuell kaum im Netz.
                                      Ich hoffe, dass alle Geschädigten halbwegs gut aus diesem Desaster wieder raus kommen. Es ist schon fast traumatisch, wie viele davon betroffen sind und welche weiteren Konsequenzen das noch auf die gesamte Touristik haben wird. Ein Alptraum in vielerlei Hinsicht!

                                      Wir sind auch davon betroffen jedoch keimt in mir die Hoffnung auf, dass wir vielleicht Glück im Unglück haben könnten. Wir haben kurzfristig - und kurzsichtig wie wir leider eingestehen müssen - erst heut vor einer Woche über einen Onlinevermittler bei Neckermann gebucht. Von diesen ganzen Vorzeichen bzgl. Thomas Cook haben wir nichts mitbekommen... Tja.

                                      Jetzt ist es so, dass bei uns noch überhaupt keine Buchung von der Kreditkarte vorgenommen wurde. Freitag vor einer Woche haben wir die Reise online gebucht, ab Montag Notfallgeschäftsführung, ab Mittwoch Insolvenz- Wie verhält es sich nun mit diesem Betrag. Kann TC in den nächsten Tagen den Betrag von ca 1500 Euro noch abbuchen oder ist seit Insolvenzanmeldung das nicht mehr möglich? Ich habe schon mehrmals bei meiner Bank angerufen, die verweisen mich immer an die Versicherung wegen Sicherungsschein. Aber in dem Sinn habe ich ja noch keinen Schaden. Das habe ich Ihnen nun klar gemacht und habe eindringlich auf die Stornierung bzw. Widerruf der Zahlung gepocht. Aber das kann man mir im Moment nicht zusagen. Ein späterer Chargeback kommt ja mit dem Sicherungsschein soweit ich das nun mitbekommen habe eh nicht in Frage. Macht es Sinn die Kreditkarte über die Notfallhotline noch sperren zu lassen? Oder kann man mich dann belangen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem.

                                      Die Reise findet bei uns nicht statt, wir hätten am 7.10. nach Kos fliegen sollen. Bis Ende Oktober ist ja alles seitens TC abgesagt worden daher würden wir gern evtl nach Möglichkeit, sollte das Geld nicht weg kommen, noch einen kleinen Urlaub dahoam im bayerischen Wald machen. Mit dem ganzen Chaos wollen wir im Moment erstmal nicht weiter weg verreisen.

                                      Ich danke schon mal für eure Gedanken und Antworten und drücke allen Leidtragenden gaaanz fest die Daumen für einen glimpflichen Ausgang!

                                      R1PR Offline
                                      R1PR Offline
                                      R1P
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #258

                                      @mcpuff sagte:

                                      Hallo zusammen!

                                      Erstmal ein großes Lob an das Forum hier! So viele Infos wie hier glaube ich findet man aktuell kaum im Netz.
                                      Ich hoffe, dass alle Geschädigten halbwegs gut aus diesem Desaster wieder raus kommen. Es ist schon fast traumatisch, wie viele davon betroffen sind und welche weiteren Konsequenzen das noch auf die gesamte Touristik haben wird. Ein Alptraum in vielerlei Hinsicht!

                                      Wir sind auch davon betroffen jedoch keimt in mir die Hoffnung auf, dass wir vielleicht Glück im Unglück haben könnten. Wir haben kurzfristig - und kurzsichtig wie wir leider eingestehen müssen - erst heut vor einer Woche über einen Onlinevermittler bei Neckermann gebucht. Von diesen ganzen Vorzeichen bzgl. Thomas Cook haben wir nichts mitbekommen... Tja.

                                      Jetzt ist es so, dass bei uns noch überhaupt keine Buchung von der Kreditkarte vorgenommen wurde. Freitag vor einer Woche haben wir die Reise online gebucht, ab Montag Notfallgeschäftsführung, ab Mittwoch Insolvenz- Wie verhält es sich nun mit diesem Betrag. Kann TC in den nächsten Tagen den Betrag von ca 1500 Euro noch abbuchen oder ist seit Insolvenzanmeldung das nicht mehr möglich? Ich habe schon mehrmals bei meiner Bank angerufen, die verweisen mich immer an die Versicherung wegen Sicherungsschein. Aber in dem Sinn habe ich ja noch keinen Schaden. Das habe ich Ihnen nun klar gemacht und habe eindringlich auf die Stornierung bzw. Widerruf der Zahlung gepocht. Aber das kann man mir im Moment nicht zusagen. Ein späterer Chargeback kommt ja mit dem Sicherungsschein soweit ich das nun mitbekommen habe eh nicht in Frage. Macht es Sinn die Kreditkarte über die Notfallhotline noch sperren zu lassen? Oder kann man mich dann belangen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem.

                                      Die Reise findet bei uns nicht statt, wir hätten am 7.10. nach Kos fliegen sollen. Bis Ende Oktober ist ja alles seitens TC abgesagt worden daher würden wir gern evtl nach Möglichkeit, sollte das Geld nicht weg kommen, noch einen kleinen Urlaub dahoam im bayerischen Wald machen. Mit dem ganzen Chaos wollen wir im Moment erstmal nicht weiter weg verreisen.

                                      Ich danke schon mal für eure Gedanken und Antworten und drücke allen Leidtragenden gaaanz fest die Daumen für einen glimpflichen Ausgang!

                                      Steht auf der Seite von TC HC etc , das keine Abbuchungen laufen werden, also habt ihr glück.

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                                      • SarafayS Sarafay

                                        Du weißt, dass alle Reisen bis 31.10. offiziell abgesagt wurden? Das trifft auch die Flüge. Du bist vielleicht Besitzer von Tickets, aber nicht der Eigentümer. Du hast mit der Fluggesellschaft keinen eigenen Vertrag abgeschlossen.
                                        Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit allen Vor- und Nachteilen.

                                        Sabsie4517S Offline
                                        Sabsie4517S Offline
                                        Sabsie4517
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #259

                                        @sarafay sagte:

                                        Du weißt, dass alle Reisen bis 31.10. offiziell abgesagt wurden? Das trifft auch die Flüge. Du bist vielleicht Besitzer von Tickets, aber nicht der Eigentümer. Du hast mit der Fluggesellschaft keinen eigenen Vertrag abgeschlossen.
                                        Du hast eine Pauschalreise gebucht. Mit allen Vor- und Nachteilen.

                                        Ersten Infos von LH/Swiss, die ich gestern per Mail erhalten habe, besteht schon ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Passagier und Fluglinien.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • CliffideoC Cliffideo

                                          Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                                          Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                                          Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                                          Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?

                                          Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
                                          Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
                                          Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.

                                          Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen

                                          Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:

                                          Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
                                          Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
                                          Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.

                                          andi2601A Offline
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                                          andi2601
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #260

                                          @cliffideo sagte:

                                          Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.

                                          Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
                                          Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.

                                          Nein. Kannst du nicht! Es sind egal welche reisen bis 31.10 abgesagt.
                                          Alle Tickets etc sind mit Antrag auf insolvenz, insolvenzmasse welche dem Insolvenzverwalter unterstellt sind. Der teilte eben mit das alle reisen bis 31.10 abgesagt sind.

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